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airliners.de

Was macht die EU mit Airlines die Fluggastrehte mißachten


4U406

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Geschrieben

Hallo,

 

ich habe schon zwei Fälle erlebt wo eine Airline (Germanwings) und zweitens Ryanair die EU-Fluggastrechte mißachtet haben.

 

Bringt es etwas dies an die EU-Komission zu melden?

 

Germanwings bzw. Lufthansa als Handling-AGent in CDG haben bei cancelation des 4U Morgenfluges 4U 403 weder ein Telefonat erlaubt noch etwas zu trinken angeboten sondern einfach alle Fluggäste auf den Abendflug umgebucht 4U 407, welcher auch 60 Min. Delay hatte.

 

Ryanair hat meinen Flug STN-DUB gecancelt und als ich gesagt habe ich will nicht nach DUB sondern bleibe in STN und möchte das Geld für STN-DUS-STN wiederhaben hieß es. "No money back because you can fly two hours later." Sie haben gesgat wenn ich in STN bleiben würde gerne, aber es gäbe nix wieder. Das es keine Verpflegung gab brauche ich nicht erwähnen.

 

Was kann man hier gegen die Airlines tun?

 

Müssen sie eine Strafe an die EU zahlen fr jede Mißachtung oder sind die Rechte das papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind?

Geschrieben

Zuerst einmal ist die jeweilige Stelle in dem entsprechenden Land zuständig, in Deutschland das LBA. Ausserdem kommt es ganz darauf an aus welchem Grund die Flüge gestrichen worden sind, um in den Anspruch der entsprechenden Entschädigungen zu kommen.

Geschrieben

naja ich meinte nicht wegen meiner Entschädigung sondern allgemein. Und Essengutscheine bei 12 Stunden Verspätung durch cancelation sind glaube ich unabhängig vom Grund auszugeben.

 

Mich interessiert vor allem, wie das genau Verfolgt wird.

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