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Fluglinien verstoßen gegen Preisangabenverordnung


emdebo

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Geschrieben
Vor Ab(zock)mahnvereinen mögen e-bay user Amgst haben die sich gegen diese Abzockbriefe dann bezahlen weil sie sich nicht wehren. Weder LTU noch HLX oder sonst wer werden so ohne weiteres diese "Konventional"strafen bezahlen. Warum auch, wenn man einer solchen Konvention nicht einmal angehört.

 

Konventionalstrafen bezahlt man, weil man sich vertraglich durch strasfbewehrte Unterlassungserklärung hierzu verpflichtet hat, um einem Prozess, den man nur verlieren kann, zu entgehen. In diesem Fall gehört die Airline, wie Du es formulierst, selbstverständlich der "Konvention" an. Dass Airlines solche strafbewehrten Unterlassungserklärungen abgeben, gehört zum täglichen Geschäft, da man es regelmäßig nicht zu Gerichtsverfahren kommen lassen will - der Kosten und der Präzedenzwirkung wegen. Nur rund 2,5 % aller Abmahnungen der Wettbewerbszentrale gehen überhaupt zu Gericht, weil sich der Abgemahnte nicht unterwirft, und von diesen 2,5% streitigen Verfahren gewinnt die Wettbewerbszentrale 86%. Mit anderen Worten: 0,4% aller Abmahnungen verliert die WBZ......

 

 

Für Juristen ist das eine wundernbare Einkommensquelle, die gründen mal schnell einen Verein, notfalls über einen Strohmann, spezialisieren sich auf ein Gebiet und scannen dann das Internet oder die Zeitungen und drücken täglich die vorgeschriebenen Briefe raus. So viel zu dem Thema. Es ist ein mehr als fragwürdiges Geschäft für Anwälte. Glaubt doch bitte nicht das die sich für die Verbraucher sorgen!!

 

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche können ausschließlich Personen geltend machen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen, oder Verbände, die hierzu vom Gesetzgeber ausdrücklich ermächtigt sind. Im übrigen empfehle ich das Studium von § 8 UWG.

 

"Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen".

 

Was die Wettbewerbszentrale betrifft: Sie ist nun ganz sicher kein windiger Laden, sondern eine seriöse Einrichtungen mit über 1.600 Mitgliedern, darunter alle deutschen IHKs, fast alle Handwerkskammer und Wirtschaftsverbände. Die "Abmahnkosten", die die Wettbewerbszentrale dem Abgemahnten in Rechnung stellt, sind übrigens nicht kostendeckend. Vielmehr wird ein Teil der Kosten durch Beiträge der Mitglieder und einen Prozesskostenfonds abgedeckt.

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