flyrelax Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 In der WaS gabs einen Bericht über Mietwagen in Mallorca, in dem der Sixt-Stationsleiter Palma Flughafen zitiert wurde mit der Bemerkung nur wenige Mietwagenbenutzer wüßten, das ab diesem Jahr der Mietvertrag hinter der Frontscheibe ausgelegt werden müsse, anderfalls drohe ein Abschleppen des Fahrzeugs. Was steckt dahinter, wo gibts nähere Infos?
sammler75 Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 andere Länder, andere Sitten. Erleichtert zumindest den Einbrechern in Deutschland das Arbeiten, da der Fahrer offensichtlich auf den Balearen ist. Das ist noch effektiver als das Adressen-Ablesen an den Kofferanhängern.
debonair Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Was steckt dahinter Dr Gedanke dahinter ist wohl "offiziell"-, dass im Sommer zu viele "Touri"-Wagen verkehrswidrig abgestellt werden und so den verkehr lahmlegen... Besonders am Hafen von Palma!
flyrelax Geschrieben 24. Mai 2006 Autor Melden Geschrieben 24. Mai 2006 Schon mal vielen Dank für die Infos. Wo gibt es denn nähere Infos über diese Vorschrift? Auch wenn ich bei Sixt sicher bin, dass sie die Kunden darauf aufmerksam machen überlege ich mir, wieviele Autovermietungen nicht darauf hinweisen - mit dem entsprechenden Ärger. Woran erkennt denn die Polizei, dass es ein Mietwagen ist? Und wenn sie es z.B. am Kennzeichen erkennt, hat sie ja auch den Vermieter als Ansprechpartner. Ich sehe offen gestanden in dieser Anordnung keinen Sinn. Die ausliegende Info (Wagen ist von Lieschen Müller in Hamburg gemietet) ist (z.B. bei Falschparkern) für die Polizei vor Ort sicher weniger hilfreich als die (spanischen) Vermieter vor Ort, welche sich die entsprechenden Strafen (z.B. über Kreditkarte) einfacher vom Kunden zurückholen können.
FKB64 Geschrieben 27. Mai 2006 Melden Geschrieben 27. Mai 2006 Ich denke mal,wenn man vorschriftsmässig parkt, passiert überhaupt nix!
stoffel Geschrieben 27. Mai 2006 Melden Geschrieben 27. Mai 2006 Und wenn man falsch parkt (ohne Mietvertrag hinter der Scheibe), wird rigoros abgeschleppt. Wenn das Teil dort liegt (und anzeigt: Achtung Mietwagen), sehen sie (wenn es nicht allzu verkehrsbehindernd ist) zunächst einmal davon ab, abzuschleppen. Die Gebühr für's Falsch-Park-Ticket wird beim Vermieter eingefordert, der sie über die Kaution oder die hinterlegte Kreditkarte "eintreibt". So einfach (und ungerecht, wie Einheimische inzwischen monieren) ist das.
FKB64 Geschrieben 27. Mai 2006 Melden Geschrieben 27. Mai 2006 So einfach (und ungerecht, wie Einheimische inzwischen monieren) ist das. Zurecht monieren Sie das; manche meinen eben im Urlaub könnten sie sich ungestraft alles erlauben!
stoffel Geschrieben 27. Mai 2006 Melden Geschrieben 27. Mai 2006 Deshalb wird es ja anscheinend mit dieser Regelung auch nicht wirklich was werden. Das heißt in der Konsequenz dann eben: wer (ob Tourist oder nicht) falsch parkt, wird abgeschleppt und hat die Kosten zu tragen. Notfalls nachträglich per Abbuchung von seiner Kreditkarte. Richtig so.
sammler75 Geschrieben 27. Mai 2006 Melden Geschrieben 27. Mai 2006 Wie wäre es, für Touristen und Einheimische gleichermaßen, mit einfach-nicht-falsch-parken? Keine Gleichheit im Unrecht, sagt der Jurist.
snooper Geschrieben 28. Mai 2006 Melden Geschrieben 28. Mai 2006 Und am allerbesten fährt man überhaupt nicht mehr auf diese Insel zum Urlauben! Ich muss mich doch sehr wundern, inwieweit erpresserische Methoden offenbar vom Durchschnittsmieter akzeptiert werden! Ungefragtes Abbuchen eines Betrages für Strafe, Abschleppen etc. von meiner Kreditkarte würde ich mir enschieden verbitten! Es soll ja noch die Möglichkeit von Irrtümern etc geben? Naja.. immerhin wollen die meisten Autovermieter 'an der Ecke' auf Malle gar keine Kreditkarte sehen.. Ich habe selbst in den USA entsprechende Passagen in den Mitverträgen nicht akzeptiert; dort dient die KK Absicherung auch mehr der Absicherung des Autovermieters vor Totalverlust oder Mietrechnungen und nicht als bequemes Polizeiabgreifmittel! Mein Auto habe ich trotzdem bekommen!
101 Geschrieben 28. Mai 2006 Melden Geschrieben 28. Mai 2006 Ich muss mich doch sehr wundern, inwieweit erpresserische Methoden offenbar vom Durchschnittsmieter akzeptiert werden! Ungefragtes Abbuchen eines Betrages für Strafe, Abschleppen etc. von meiner Kreditkarte würde ich mir enschieden verbitten! Es soll ja noch die Möglichkeit von Irrtümern etc geben? Bei einem Irrtum kann man Widerspruch einlegen. wenn du das erpresserische Methoden nennst, sieht man daß du keine ahnung hast.
snooper Geschrieben 28. Mai 2006 Melden Geschrieben 28. Mai 2006 Bei einem Irrtum kann man Widerspruch einlegen. wenn du das erpresserische Methoden nennst, sieht man daß du keine ahnung hast. Ob ich 'Ahnung' oder nicht habe, kannst Du bestenfalls vermuten.. Aber.. selbstverständlich sind solche Passagen, die Strafen und Abschleppgebühren als Erfüllungsgehilfe für staatliche Organe gleichmal von der KK abziehen eine Form der Erpressung, weil man sonst in vielen Fällen keinen Mietwagen bekommt. Und.. warum sollte ich(!) bei einem Irrtum tätig werden müssen..?!?!? Wie komme ich dazu, für das Versagen anderer Zeit&Geld aufzuwenden,um es wieder zu richten? Woher bezieht denn ein solcher Hilfssheriff namens Autovermietung die Gewißheit, dass ich tatsächlich falsch geparkt habe? Eine Entscheidung, die im Zweifelsfall ein Richter zu treffen hat..? Ist es nicht sinnvoller, dass sich der Staat, wenn er denn meint, irgendwas von mir zu wollen, sich direkt an mich wendet..? Denk mal darüber nach, eh Du andere der Ahnungslosigkeit bezichtigst! Deinen, von der Materie kenntnisfreien Standpunkt, kann man nur mt 'Der Untertan' vergleichen...
101 Geschrieben 28. Mai 2006 Melden Geschrieben 28. Mai 2006 ein blick ins gesetz zum stichwort" erpressung" kann wunder wirken, bevor du dich hier künstlich aufbläst und halbwissen trötest. der hilfsschülerstammtisch ist eröffnet.
mled1 Geschrieben 28. Mai 2006 Melden Geschrieben 28. Mai 2006 Außerdem wird nicht "einfach irgendwas abgebucht"; Du hast in der Regel unterschrieben, dass Du den Vertragsbedingungen zustimmst, und da ist der Passus aufgeführt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten nachträglich abgerechnet werden, meist sogar noch zzgl. einer Bearbeitungsgebühr. Ich kann bei diesem Vorgehen nichts erpresserisches erkennen, auch halte ich in diesem Falle die AGBs für unproblematisch.
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