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Wien-Münster (AB8633) am Pfingstsonntag gecancelt


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Geschrieben

Hallo,

 

nach ca. 40 Air Berlin Flügen seit Dezember war ich nun gestern auch das erste mal betroffen... hatte irgendwie schon drauf gewartet. ;)

 

04.06.2006 AB8633 17:10 - 18:35 Wien Münster/Osnabr.

 

Die Passagiere obiges Fluges wurden wie ich das gehört habe auf Hannover (17:50) und Düsseldorf (21:25) umgebucht, mit anschließender Busfahrt nach Münster, ich gehörte leider zu den ca. 50 Düsseldorf-Leuten.

 

Sa, 20:00 Uhr : in Wien-Mitte (CAT-Station) für den Rückflug eingecheckt, 001, 14A

So, 16:00 Uhr : Mietwagen am Flughafen bei Denzeldrive abgegeben

So, 16:10 Uhr : auf den Anzeigemonitoren gelesen, dass der Münster-Flug gecancelt wurde :-o

So, 16:30 Uhr : nach etwas Schlange stehen beim Air Berlin Schalter drangekommen

So, 16:35 Uhr : neues Ticket für Rückflug nach Düsseldorf bekommen, 21:25 Uhr + Busfahrt

So, 16:40 Uhr : für Düsseldorf eingecheckt, 12F, Notausgang bekommen, war ja noch lange hin ;(

So, ..... Uhr : Buch gelesen, Essen gegangen (8 Euro Verpflegungsgutschein eingelöst), etc.

So, 20:30 Uhr : Durchsage Düsseldorfflug verpätet sich um 10 Minuten

So, 21:50 Uhr : nach weiteren Verzögerungen ging's endlich los (D-ABDE, mein erster AB A320-Flug!)

So, 23:00 Uhr : Ankunft in Düsseldorf, keinerlei Info von irgendwem über die Busfahrt

So, 23:20 Uhr : nach einigem Hin und Her dann doch endlich den Bus gefunden

So, 23:30 Uhr : Busfahrer sagt durch das er noch auf eine Info von Air Berlin wartet ob er fahren darf

So, 23:55 Uhr : AB (Mensch vom Gepäckservice, war der einzige der noch dort war) gibt das ok (ohne zu zählen)

Mo, 01:30 Uhr : Ankunft in Münster (7 Stunden verspätet!)

Mo, 02:55 Uhr : Ankunft in Bielefeld

 

Hat schonmal jemand von euch in einem solchen Fall von Air Berlin eine Erstattung angefordert? Die am Ticketcounter hat mir die Visitenkarte vom Kundenservice in die Hand gedrückt... ich solle alle entstandenen Kosten dort einreichen. Zudem gab's einen 8 Euro Verpflegungsgutschein. (nicht gerade viel, das Wiener Schnitzel + Cola hat 19 Euro inkl. Trinkgeld gekostet)

 

Was kann ich da für eine Entschädigung erwarten? Und läuft das kulant ab oder muss ich vor Gericht? ;) Also zumindest die Kosten für das Abholen vom Flughafen müssten doch drin sein, oder? Denn um 1:30 Uhr fahren natürlich keine Züge mehr...

Geschrieben

In meinen Fällen lief das bislang immer sehr kulant ab. Die Organisation des Bodentransportes am Ausweichflughafen scheint aber ein allgemeines Problem bei AB zu sein. Habe das ähnlich erlebt.

Geschrieben
In meinen Fällen lief das bislang immer sehr kulant ab. Die Organisation des Bodentransportes am Ausweichflughafen scheint aber ein allgemeines Problem bei AB zu sein. Habe das ähnlich erlebt.

 

Aber nur wenn sich die Leute auch drum kümmern, denn von den Ticketschalter-Frauen wurde natürlich nur auf Nachfrage was über die Erstattungsmöglichkeiten gesagt.

 

Der Busfahrer hat sich mit dem Gepäckmenschen übrigens fast noch in die Haare bekommen... die brüllten sich da regelrecht an. ;) Ging wohl darum das er nicht vor dem Gebäude parken durfte und am Busterminal gewartet hat. Aber das die Durchsage erst 20 Minuten nach Landung kam (als alle schon ihre Koffer hatten und wild im Flughafen umherirrten - teils also die Ansage gar nicht mitbekommen haben) fand ich nicht so toll... wäre es denn ein Problem gewesen da eine kurze Durchsage seitens der Flugbegleiter schon während dem Flug zu machen? Denn das die 50 Leute extra an Bord hatten, war denen bekannt.

 

Aber nein, so lässt man die alle auf sich allein gestellt... ob jetzt tatsächlich nachher alle im Bus waren, weiss ich nicht, würde mich jedenfalls nicht wundern wenn nicht.

Geschrieben

@snappy

 

Willkommen in Club der AB-Geschädigten. :/

 

Tja, um wirklich etwas zu machen, ist es zu spät.

Wann hast Du von der Änderung erfahren? Wir reden ja hier von einer offensichtlichen Flugstreichung. Da wäre alles drin - von EU-Verordnung bis Ersatzbeförderung.

 

Ich denke, um was sagen zu können, braucht man noch ein paar mehr Details.

 

Was kann ich da für eine Entschädigung erwarten? Und läuft das kulant ab oder muss ich vor Gericht? ;)

 

Das läuft so lala ab. Der Kundenservice ist nett, wimmelt aber erstmal ab, auch bei eindeutigen Rechtslagen. Im Zweifel wirst Du mit Klage drohen und einen Anwalt nehmen müssen. Und warum? Weil Du dann vielleicht der einzige bist und sie an den ganzen anderen Paxen gespart haben. Rechnet sich.

 

Also zumindest die Kosten für das Abholen vom Flughafen müssten doch drin sein, oder? Denn um 1:30 Uhr fahren natürlich keine Züge mehr...

 

Selbstverständlich.

Das vermutlich auch ohne Androhung von Klage, aber nur nach deutlich-sachlichen Ansagen.

Geschrieben
@snappy

 

Willkommen in Club der AB-Geschädigten. :/

 

Tja, um wirklich etwas zu machen, ist es zu spät.

Wann hast Du von der Änderung erfahren?

 

Als ich zum Gate gehen wollte, denn die Bordkarte hab ich ja schon beim Vorabendcheckin geholt. Da war die Maschine noch nicht defekt. ;)

 

Wir reden ja hier von einer offensichtlichen Flugstreichung. Da wäre alles drin - von EU-Verordnung bis Ersatzbeförderung.

 

Die Ersatzbeförderung wurde automatisch von denen (um)gebucht, man hatte überhaupt keine Wahlmöglichkeit (wurde zumindest nichts von gesagt)

Geschrieben

Ok, habe mich sortiert.

Prinzipiell ein einfacher Fall.

 

AB muss nachweisen, dass es sich um einen technischen Defekt gehandelt hat und dass das Unternehmen alles getan hat, um Schaden vom Pax abzuwenden.

 

Wenn das nicht gelingt, haben wir hier eine Flugstreichung nach der EU-Verordnung. Bedeutet: 250 Euro, Verpflegung etc.

 

Damit würde ich argumentieren und das Geld einfordern, auch alsbald mit Rechtsanwalt nachlegen - es sei denn es ist wirklich glasklar, dass die Maschine tatsächlich defekt war. So etwas wird aber gern vorgeschoben, außerdem hätte zeitnah eine Ersatzmaschine eingesetzt werden können.

Es heißt: Die Airline muss vor Gericht beweisen können, dass sie etwa trotz eines Defekts keinen Ersatzflieger stellen konnte. Das halte ich für ausgeschlossen, bei einer Strecke wie VIE.

 

http://www.evz.de/UNIQ114950964229937/doc954A.html

 

Ohne Gewähr!

 

Kleiner Nachtrag: Trotzdem muss man es in den heutigen Zeiten ja schon fast als "nett" bezeichnen, dass AB seiner Beförderungspflicht nachkommt... Beschwerdestelle in EU-Sachen ist übrigens das Luftfahrtbundesamt.

Geschrieben
Wenn das nicht gelingt, haben wir hier eine Flugstreichung nach der EU-Verordnung. Bedeutet: 250 Euro, Verpflegung etc.

 

Gibt es für die Verpflegung eigentlich irgendwo vorgeschriebene Beträge? Denn 8 Euro für 7 Stunden Wartezeit reicht ja grad mal für ein halbes Wiener Schnitzel. ;)

 

Durch den Ausfall hat Air Berlin ja letzten Endes sogar noch Geld gespart... denn die Busfahrt war doch mit Sicherheit billiger als allein das Kerosin was der gestrichene Flug verbraucht hätte. Selbst wenn einige noch 250 Euro bekommen, wäre man noch im Plus, imo.

Geschrieben
Gibt es für die Verpflegung eigentlich irgendwo vorgeschriebene Beträge? Denn 8 Euro für 7 Stunden Wartezeit reicht ja grad mal für ein halbes Wiener Schnitzel. ;)

 

Es muss angemessen sein.

Und ein Wiener Schnitzel ist keine "Erfrischung" bzw. ein Imbiss. Ich denke schon, dass es korrekt sein könnte.

 

Wegen der 8 Euro würde ich mich bei 250 Euro Forderung aber auch nicht streiten. Ich würde es lediglich anmerken.

 

Durch den Ausfall hat Air Berlin ja letzten Endes sogar noch Geld gespart... denn die Busfahrt war doch mit Sicherheit billiger als allein das Kerosin was der gestrichene Flug verbraucht hätte. Selbst wenn einige noch 250 Euro bekommen, wäre man noch im Plus, imo.

 

Das ist ja das gemeine.

Die EU sollte horrende Strafzahlung verhängen, sobald gegen die EU-Verordnung verstoßen wird.

So verstoßen erstmal alle dagegen und gucken dann, wer sich wie wehrt.

 

Du solltest für Details noch die Verbraucherzentrale kontaktieren.

Geschrieben
Gibt es für die Verpflegung eigentlich irgendwo vorgeschriebene Beträge? Denn 8 Euro für 7 Stunden Wartezeit reicht ja grad mal für ein halbes Wiener Schnitzel. ;)

 

Es muss angemessen sein.

Und ein Wiener Schnitzel ist keine "Erfrischung" bzw. ein Imbiss.

 

Aber ein Abendessen... und das sollte für eine Zeit zwischen 17:00 Uhr und 1:30 Uhr doch drin sein.

Geschrieben

Jetzt weiß ich auch, warum die Maschine am Sonntag-Abend von VIE nach DUS so voll war. Hatte mich schon gewundert, da man mir beim Einchecken um 10:00 Uhr in VIE sagte (bin erst morgens mit der AB aus DUS angekommen, die übrigens mit dem Flug aus HAM zusammengelegt wurde, weil die Maschine aus DUS auch defekt war! Hatte so auch über 1,5 Stunden Verspätung!), dass die Maschine nur mäßig ausgelastet sei...

Geschrieben
Jetzt weiß ich auch, warum die Maschine am Sonntag-Abend von VIE nach DUS so voll war. Hatte mich schon gewundert, da man mir beim Einchecken um 10:00 Uhr in VIE sagte (bin erst morgens mit der AB aus DUS angekommen, die übrigens mit dem Flug aus HAM zusammengelegt wurde, weil die Maschine aus DUS auch defekt war! Hatte so auch über 1,5 Stunden Verspätung!), dass die Maschine nur mäßig ausgelastet sei...

 

Ja, die war (so gut wie?) voll... einige zu zweit reisende Leute haben sogar keine Plätze mehr nebeneinander bekommen.

Geschrieben

So, die Antwort von Air Berlin ist da... kam per Post zusammen mit einem zweiten Brief, der eine neue Rechnung mit der Gutschrift enthielt. Ausgewiesen als "Kulanz Kundenservice"....

 

abantwort.jpg

 

Was meint ihr... soll ich das drauf beruhen lassen und denen 200 Euro "schenken"?

Geschrieben

50 EUR Schadendersatz für eine Verspätung, obwohl sie sich im Recht fühlen und somit den Betrag sparen könnten? In diesem Falle wäre es mehr als großzügig. Da könnte mehr dahinter stecken.

 

Verbindungen nach Düsseldorf gab es ja Alternativen von anderen Airlines.

 

Zumal du wahrscheinlich der einzigste bist, der die 50 EUR bekommst, nur weil du dich beschwert hast.

 

Frage mich was, die neue EU Verordnung bringt, wenn man im Fall der Fälle doch seine Ansprüche erkämpfen muss.

Geschrieben

Nunja, wenn man mal dee einermaßen schnelle Reaktionszeit von Air Berlin ein wenig positiv anrechnet, würd ichs gut sein lassen. Immerhin zeigen sie ja ein gewisses entgegenkommen. Bei Easyjet oder Ryanair hättest du warscheinlich nichtmal ne Antwort bekommen.

Geschrieben
Nunja, wenn man mal dee einermaßen schnelle Reaktionszeit von Air Berlin ein wenig positiv anrechnet, würd ichs gut sein lassen. Immerhin zeigen sie ja ein gewisses entgegenkommen.

 

Das Geld war sogar schon gestern auf meinem Konto, hab ich jetzt erst gesehen.

Geschrieben

Tja, zwei Möglichkeiten:

 

Nimm die 50 €, lege zwei deiner fünftausend Gutscheine drauf und buche den nächsten Trip - bist doch eh Wiederholungstäter... :-)

 

oder

 

Nimm einen guten Anwalt, gehe das Prozeßrisiko ein und beschere uns das langersehnte Urteil, daß bloße ordnungsgemäße Wartung die Haftung nach der EU-Verordnung nicht entfallen läßt!

Geschrieben

Ein fieser Trick ist es, das Geld schon aufs Konto zu überweisen. Wenn man es einfach behält, könnte man darauf ein Einverständnis zu der Regelung sehen.

 

Technische Fehler (zumal die bei Air Berlin wohl mehr als häufig sind) stellen keine höhere Gewalt dar im Sinne der EU-Verordnung dar, auch wenn die Fluggesellschaften und leider auch einige Gerichte da anderer Auffassung sind: Höhere Gewalt stellt einen Eingriff dar, auf den der Schuldner einer Leistung keinen Einfluss hat. Dazu gehört, auch in gewissen Grenzen, Wetter, ferner Streik, Unglück und Drohungen.

 

Auf Technik hat eine Fluggesellschaft sehr wohl Einfluß, denn 1) deutet ein technischer Fehler auf unzulängliche Wartung / Prüfung / Reparatur hin und 2) hat eine Fluggesellschaft für den Fall, daß (nach eigener Logik unvorhersehbar und plötzlich) etwas kaputte geht, Ersatz bereit zu halten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wenn vorhersehbar ist, daß Unvorhersehbares passiert, muß Vorsorge getroffen werden.

 

Ich würde Air Berlin schreiben, daß Du vorerst nicht abschließend auf das Abfindungsangebot eingehst, Du zur Rücküberweisung grundsätzlich bereit bist (s.o.), und rechtlichen Rat einholst. Der Anwalt soll schnell nach Deckungsschutz fragen; erhält er ihn, geht es weiter, lehnt der Versicherer ab, würde ich die 50 € nehmen und das AB mitteilen.

Geschrieben

@sammler75: Wenn an einem Flugzeug etwas nicht richtig funktioniert und deshalb ein Flug abgesagt werden muß, daß bedeutet das nicht unbedingt, daß das bei der Wartung geschlampt worden ist.

Natürlich sind die eingebauten Geräte und Einzelteile so ausgelegt, daß die so lange wie irgendmöglich halten sollen. Aber alle geht früher oder später mal kaputt. Ich arbeit selbst in der Luftfahrt und es gibt nicht für alles vorgeschrieben Intervalle, in denen da Gerät/Teil überholt oder weggeworfen werden muß. Es gibt Toleranzen und auch Fälle in denen es einfach nur heißt: Wenn defekt, dann ausbauen.

Durch den wachsenden Einsatz der Elektronik werden Probleme eher erkannt und fatale Folgen konnten schon verhindert werden. Die Elektronik selbst kann aber zum problem werden, wenn z.B. ein Fehler angezeigt wird, der gar nicht existiert. Falschmeldung also. Da können sich die Techniker dann "austoben", bis definitiv festgestellt worden ist, daß lediglich z.B. Ein Sensor nicht richtig funktioniert hat.

Würden die Airlines für alle Fälle gewappnet sein, daß müßten die entweder ständig ein riesengroßes Ersatzteillager plus Werkzeuge plus Techniker an Bord haben oder jeden Flughafen, den die anfliegen entsprechend ausstatten. So etwas ist finanziell überhaupt nicht machbar. Das wären pro Station Investitionen in 2-stelliger Millionenhöhe.

 

Ich finde, daß AB hier das möglichste getan hat um die Passagiere nach Hause zu bekommen. Die AB-Technik hat hier nicht versagt, sondern mußte wohl genauso mit einem Problem kämpfen, wie es bei allen anderen Airlines aus passiert.

 

Jetblue320

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