Bremsklappe Geschrieben 20. August 2006 Melden Geschrieben 20. August 2006 Dumm sind die B�rger auch nicht, umgkehrt k�nnen Airlines bei sorgf�ltiger kalkulation und guter solider Kaufmannschaft das Spritpreisrisiko durch Termingesch�fte absichern, daher f�r die Zeit wo die Werbung oder Vorbuchungsfrist l�uft, Sch�tzung bis zu 6 Monaten mit bekannten verl��lichen Treibstoffpreisen kalkulieren. Und staatliche Geb�hrenerh�hungen fallen auch nciht �ber Nacht vom Himmel sondern haben ihre Vorlaufzeit durch Verordnungen und Gesetzgebung. Damit ist es m�glich mit verl��lichen Komplettpreisen in den Markt zu gehen. Das gilt auch f�r Lohnerh�hungen, die frage bei Tarifr�nderungen ist doch nur ob 1 - 1,5% �ber oder unter der Inflationsrate vereinbart wird, wegen der Tariflaufzeiten auch in etwa ab wann!.
YBL-Jan Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Naja, im Geschätsalltag sind netto Preise üblich, und da sich ja die LoCos als Business-Carrier verstehen können, hat man keine Handhabe.
Michael(CGN) Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Naja, im Geschätsalltag sind netto Preise üblich, und da sich ja die LoCos als Business-Carrier verstehen können, hat man keine Handhabe. Die Locos sollen sowas von mir aus in Rahmenverträgen mit Unternehmen so machnen. Bei einer Homepage die sich an den Endverbraucher richtet, haben sie das geltende Recht zu beachten. Und das ist hier eindeutig.
conrad Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Naja, im Geschätsalltag sind netto Preise üblich, und da sich ja die LoCos als Business-Carrier verstehen können, hat man keine Handhabe. Nettopreise im Geschäftsleben heisst auch, dass da die USt nicht enthalten ist. Hier handelt es sich um einen ganz anderen Sachverhalt.
ML Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Naja, im Geschätsalltag sind netto Preise üblich, und da sich ja die LoCos als Business-Carrier verstehen können, hat man keine Handhabe. Na, das ist ja nun wirklich mit das Dümmste was ich seit langem gelesen habe, was hat denn bitte - wie Conrad schon sagte - die USt im Geschäftsalltag mit den Flughafengebühren zu tun ???
Marobo Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Selbstverständlich ist das rechtlich zu beanstanden und die Preisangabenverordnung auch dementsprechend völlig klar: Es sind ENDPREISE zu nennen. Da die Endpreise lange vor Ende der Buchung genannt werden, ist dieses Vorgehen nach Preisangabeverordnung in meinen Augen korrekt, wenn auch nicht kundenfreundlich. Auf der ersten Seite erscheint der Nettopreis unter dem Hinweis, dass noch die Steuern/Gebühren hinzukommen. Auf der zweiten Seite erscheint dann der Endpreis (zzgl. evtl. KK-Gebühren, auf die hingewiesen wird). Wenn Du in einem Online-Shop etwas bestellt, erfährst Du auf der ersten Seite auch noch nicht den Endpreis, weil in späteren Schritten noch Versandkosten etc. hinkommen. Schon mal aufgefallen, dass es nirgendswo sonst diesen Unsinn mit Nettopreisen-Angaben gibt? Nicht? Spontan fallen mir schon mal die Autohersteller ein, die mit Preisen zzgl. Überführungskosten werben (die im übrigen nicht mal unbedingt etwas mit den wirklich entstehenden Kosten zu tun haben, was ja bei den Billigfliegern teilweise das gleiche ist). Es gibt sicher weitere Beispiele.
anjuwan Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 ....Wenn Du in einem Online-Shop etwas bestellt, erfährst Du auf der ersten Seite auch noch nicht den Endpreis, weil in späteren Schritten noch Versandkosten etc. hinkommen. Ups, ich glaube, dass ist so in D nicht mehr möglich. Die Versandkosten müssen wohl direkt beim Angebot stehen, bzw. mit einem Klick erreichbar sein. Schon mal aufgefallen, dass es nirgendswo sonst diesen Unsinn mit Nettopreisen-Angaben gibt? Nicht? Spontan fallen mir schon mal die Autohersteller ein, die mit Preisen zzgl. Überführungskosten werben (die im übrigen nicht mal unbedingt etwas mit den wirklich entstehenden Kosten zu tun haben, was ja bei den Billigfliegern teilweise das gleiche ist). Es gibt sicher weitere Beispiele. Vergleich passt meiner Meinung nach nicht. Zumal man, glaube ich, die Überführungskosten durch Selbstabholung sparen kann. Zur Abzocke mit den Netto-Preisen der LCC's fällt mir (für D) auch kein weiteres Beispiel ein. Schöne Grüsse anjuwan
Karsten* Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Der Unterschied zu Autopreisen, Onlineshops und Aehnlichem ist, das es bei den Airlines oft um mehrere 1000 (in Worten Tausend) Prozent Preisaufschlag geht (z.B. 1 Euro-Tix plus 30 Euro = 3000 Prozent). Ein Glueck das die EU, Verbraucherzentralen und (nach bisheriger Rechtsprechung) Gerichte auch nicht Deiner Meinung sind. ;-) P.S. Bei Autos finde ich das aber auch uebel!
snooper Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Da die Endpreise lange vor Ende der Buchung genannt werden, ist dieses Vorgehen nach Preisangabeverordnung in meinen Augen korrekt, wenn auch nicht kundenfreundlich. Auf der ersten Seite erscheint der Nettopreis unter dem Hinweis, dass noch die Steuern/Geb�hren hinzukommen. Auf der zweiten Seite erscheint dann der Endpreis (zzgl. evtl. KK-Geb�hren, auf die hingewiesen wird). Sie ist nicht korrekt, weil die Vorschrift des §1 der Preisangabenverordnung klip und klar auch von WERBUNG ggü. ENDVERBRAUCHERN spricht! Damit ist klar, dass 0,01 € Flüge zzgl. Steuern & Gebühren so nicht beworben werden dürfen! Und im übrigen erhebt nur der Staat 'Steuern & Gebühren', Privatunternehmen können Zuschläge verlangen, also die, die Fluggesellschaft für sich selbst erhebt! Auch darauf wird in der Werbung nicht hingewiesen! Ein Flug ist nicht OHNE Kerosinzuschlag zu haben (gehört also zu den Gestehungskosten der Airlines..) , wie ebensowenig der Kerosinzuschlag OHNE Flig erhältlich ist! Nicht? Spontan fallen mir schon mal die Autohersteller ein, die mit Preisen zzgl. �berf�hrungskosten werben (die im �brigen nicht mal unbedingt etwas mit den wirklich entstehenden Kosten zu tun haben, was ja bei den Billigfliegern teilweise das gleiche ist). Es gibt sicher weitere Beispiele. Hier handelt es sich um 2 von einander UNABHÄNGIGE Leistungen, ähnlich wie die im Versandhandel üblichen Versandkosten!!! Die haben jedoch mit dem eigentlichen Produkt nichts zu tun!
Marobo Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 Ein Glueck das die EU, Verbraucherzentralen und (nach bisheriger Rechtsprechung) Gerichte auch nicht Deiner Meinung sind. ;-) Und warum richtet sich dann die aktuelle Aktion der Verbraucherschützer eben nur gegen die beworbenen Preise und nicht gegen die Nettopreise im ersten Buchungsschritt? Mir scheint es, als ob die von Dir genannten Institutionen viel mehr auf meiner als auf der gegenteiligen Seite sind. Welche Urteile gibt es im übrigen in der Richtung? Ich weiß nur von einem Verfahren gegenüber FR, die seitdem nicht mehr mit Nettopreisen werben durften (es aber teilweise weiterhin getan haben). In dem Fall war es aber wohl kein Urteil, sondern eine Verpflichtungserklärung seitens Ryanair. Und an der Nettopreisdarstellung hat sich bei Ryanair (die die ersten damit waren) auch nichts geändert. Sie ist nicht korrekt, weil die Vorschrift des §1 der Preisangabenverordnung klip und klar auch von WERBUNG ggü. ENDVERBRAUCHERN spricht! Damit ist klar, dass 0,01 € Flüge zzgl. Steuern & Gebühren so nicht beworben werden dürfen! Eben. In der Werbung dürfen Flüge nicht für 0,01 EUR zzgl. Steuern/Gebühren beworben werden. Da bin ich zu 100% bei Dir. Aber in dem Fall geht es ja um den Buchungsprozess, bei dem im ersten Schritt erstmal die Nettopreise und erst im zweiten Schritt der Endpreis genannt wird. Nochmal: Das ist nach meiner Ansicht (und offenbar auch derjenigen anderer) rechtlich nicht zu beanstanden, obwohl es nicht kundenfreundlich ist. Hier handelt es sich um 2 von einander UNABHÄNGIGE Leistungen, ähnlich wie die im Versandhandel üblichen Versandkosten!!! Die haben jedoch mit dem eigentlichen Produkt nichts zu tun! Wo bitte ist da der Unterschied? Du buchst einen Flug und musst zusätzlich die Steuern/Gebühren zahlen. Du kaufst ein Auto und musst zusätzlich die Überführungskosten zahlen. Du kaufst eine Digitalkamera und musst zusätzlich die Versandkosten zahlen. In allen Fällen wird ein Aufschlag berechnet, der zur Deckung der von Seiten dritter entstehender Kosten dienen soll. Die Überführungskosten fallen übrigens m. W. selbst dann an, wenn man seinen Wagen direkt beim Hersteller abholt.
snooper Geschrieben 24. August 2006 Melden Geschrieben 24. August 2006 Wo bitte ist da der Unterschied? Du buchst einen Flug und musst zusätzlich die Steuern/Gebühren zahlen. Der Unterschied liegt darin, dass in der Kamera oder dem Auto alle Steuern und Gebühren bereits enthalten sind! Die Kamera wird vom Verkäufer mit dem Endpreis beworben, den ich tatsächlich zahlen muss, um das Produkt zu erhalten (incl. aller Steuern und Gebühren und Herstellungs-, Strom-, Miete- und Sonstwaskosten). Der Endpreis enthält alle PREISBESTANDTEILE in Summe, ganz wie es der §1 der PAngVo fordert! Wenn ein Versand nötig ist, ist dies eine Extraleistung, quasi ein 2. Produkt eine 2. Dienstleistung, die natürlich extra abzugelten ist! Und selbst wenn.. Tatsache ist, dass ich das Produkt beim Verkäufer auch ohne Versandkosten erhalten kann, sofern ich ihn direkt aufsuche!
BRE Geschrieben 24. August 2006 Melden Geschrieben 24. August 2006 Abgesehen davon zahlt man in der Regel auch nur einmal Versandkosten, wenn man beim gleichen Händler mehrere Artikel auf einmal bestellt, daher macht die getrennte Berechnung auch Sinn. Auch ist es so, dass die Versandkosten in der Regel recht leicht nachvollziehbar sind und meist sogar pauschal abgegolten werden, dies ist bei Flügen eben nicht so, es gibt in der Regel bei keiner Airline (zumindest habe ich es noch nicht gesehen), keine Tabelle in der ich schnell nachschlagen könnte, welche Steuern und Gebühren mich für Airport X denn nun erwarten. Verschärft wird diese Tatsache noch dadurch, dass die durch die Airlines berechneten Steuern und Gebühren auch bei gleichen Abflughafen nicht identisch sind. Gutes Beispiel sind dann die 19€-Tickets, die dann oft als 0,01€ in den Listen stehen, da leidet dann die Preistransparenz massiv, denn für mich als Kunden ist eigentlich nicht absehbar, dass ein Ticket, welches 0,01€ kostet mich nach Addition der Steuern und Gebühren meist günstiger kommt (19€ insgesamt halt), als das Ticket für 0,00€ nach Steuern und Gebühren (bei den meisten Airports mehr als 19€). Dabei ist es doch in §1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung eigentlich eindeutig geregelt: Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). http://transpatent.com/gesetze/pangv.html Da steht nämlich, dass wer Letztverbrauchern (also Endkunden) Leistungen regelmäßig anbietet (das tun Airlines ja recht eindeutig) hat Endpreise anzugeben. Da steht nirgendwo, dass dies auf die Werbung zu beschränken sei, zumindest interpretiere ich das so und auch die anderen Regelunungen in der PAngV scheinen dies für Flüge auf die Werbung zu beschränken! Sonst könnten Supermärkte ja auch sagen, wir schreiben nur den Preis ohne Steuern an die Regale und an der Kasse gibt es dann eine Tabelle, welcheverrät welche Steuern auf welches Produkt anfallen. Fakt ist ich bekomme den Flug nicht ohne Steuern und Gebühren, während man Waren im Versandhandel zumindest theoretisch auch abholen kann und somit auch um die Versandkosten herumkommen kann.
Karsten* Geschrieben 9. Oktober 2006 Melden Geschrieben 9. Oktober 2006 Trauriger Rückschlag für die Verbraucherschutzvereine : Hapagfly darf weiterhin mit Nettopreisen* für Lastminuteangebote werben. Meint zumindest dasLandgericht Hannover. http://www.hapagfly.com/westsite/content/u...deu_002611.html Wird Zeit das die EU in die Puschen kommt und die Sauerei beendet.
BRE Geschrieben 9. Oktober 2006 Melden Geschrieben 9. Oktober 2006 "Wir begrüßen die heutige Entscheidung, denn sie bekräftig unsere schon immer vertretene Auffassung, eine verbraucherfreundliche und faire Darstellung unserer Flugpreise im Internet zu haben," sagt Dr. Hans-Dieter Färber, Marketingdirektor von Hapagfly. Also alleine diese Aussage ist doch eine Frechheit, wenn es so verbraucherfreundlich und fair wäre, würden die Verbraucherschützer wohl kaum klagen! Die Auszeichnung ist zumindest nach Ansicht des Landgerichtes gesetzmässig zulässig, aber verbraucherfreundlich nun wirklich nicht. Aber das gerade der Marketingdirektor das sagt, spricht ja irgendwie Bände...
Marobo Geschrieben 27. März 2007 Melden Geschrieben 27. März 2007 Jetzt verklagt die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs mehrere Airlines, weil sie weiterhin nicht mit Endpreisen werben. Dies betrifft HLX/TUIfly, Aer Lingus und Air France/KLM. siehe die Pressemitteilung bzw. die AFP-Meldung auf Yahoo
Karsten* Geschrieben 27. März 2007 Melden Geschrieben 27. März 2007 Sieht so aus, als ob stellvertretend erst mal einige herausgepickt wurden. Denn z.B. Germanwings und Condor werben ja auch teilweise noch mit Mogelpreisen. Bei AF/KLM ist mir das bisher gar nicht aufgefallen. Aber schön das es vorwärts geht und nicht nur auf die EU gewartet wird. Ich drück die Daumen.
conrad Geschrieben 27. März 2007 Melden Geschrieben 27. März 2007 wenn einer mal genau über z. B. KVS bei BA die Verfügbarkeit von Q auch lange im voraus anschaut, wird sehen, dass dort nie 10% der Tickets zu dem günstigen Preis verkauft werden.Bei EM4-Flügen von Connect sind immer nur ganze 2 Sitze in Q verfügbar. Buchen die billigsten innereurop. BA Tickets nicht in N? Q ist doch eher die Buchungsklasse für interkontinentale Billigtickets... Q ist in Euopa die günstigste Buchungsklasse, gefolgt von N.
Marobo Geschrieben 27. März 2007 Melden Geschrieben 27. März 2007 Und Q2 muss nicht zwangsläufig heißen, dass nur genau 2 Sitze auf diesen Flügen in Q verkauft werden. Es können eben immer nur maximal 2 Plätze auf einmal zu dem Preis eingebucht werden und man weiß nicht, ob noch Plätze in Q nachgelegt werden.
conrad Geschrieben 27. März 2007 Melden Geschrieben 27. März 2007 da ich die Plätze aber sehr regelmässig über http://www.seatcounter.com/? beobachte ist es aber leider so, dass nie was nachgelegt wird. Q ist dann oft schon 6 Monate im voraus weg und es kommt nichts mehr. Aber da BA connect ja eh tot ist, interessiert mich dies nur noch äusserst wenig, da ich nach MAN BA nicht mehr brauche.
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