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Landgericht Kiel: Subventionen für Ryanair unzulässig


TABS

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Geschrieben
Oh, oh, glaubt ihr das sie noch lange in LBC bleiben? Besonders nachdem Bremen eine Base werden soll ...

 

Hier gehts ja wieder ums Grundsätzliche. Und da sollten wir erst mal die nächste Instanz abwarten. Bremen sollte alleine deswegen nicht frohlocken. Allerdings hoffe ich, daß die Verträge in Bremen so wasserdicht sind, daß niemand auf den Gedanken kommt, hier würden unzulässige Subventionen fließen.

Geschrieben

Das besondere hierbei ist, dass sich AB darüber beklagt, dass FR Sonderkonditionen ab LÜBECK bekommen hat, die Auswirkungen auf Ihre eigene LON-Verbindung ab HAMBURG hat. Es handelt sich hierbei also um INDIREKTEN Wettbewerb.

 

Also irgendwie finde ich das schon sehr grenzwertig.

 

Was ist denn, wenn die Condor sich beschweren würde, dass FR ab HHN bessere Konditionen bekommt als sie selber ab FRA? Oder Germanwings beschwert sich über die FR HHN Operation weil ein STR-Rom Flug nicht so läuft?

 

Ich bin zwar auch nicht unbedingt für übermässige und versteckte Subventionen, aber zum einen meine ich, dass es sich um private Geschäftsbeziehungen handelt (der eine kann besser verhandeln, als der andere) aus denen sich der Staat raus halten sollte und zum anderen finde ich diese indirekte Wirkung auf einen "Nachbar"-Flughafen sehr schwer nachvollziehbar.

 

Das wäre was anderes, wenn AB ebenfalls ab LBC geflogen wäre, dann sollten AB ähnliche Konditionen zustehen, aber so ????

Geschrieben
Also irgendwie finde ich das schon sehr grenzwertig

 

Wahrscheinlich beschwert sich dann als nächstes Cirrus über die Tiefpreise von germanwings ab Zweibrücken..... (ob es da auch ein kleines "Begrüßungs Bonbon" gab??? - ohne Anreiz fliegt man doch nicht von einem "Pampaairport"...)

 

Und AB könnte sich über die Preise ab NRN beschweren - die sind ja eine Gefahr für die eigenen DUS Flüge..... (z.B. nach Barcelona). Mh, dabei fliegt FR aber nach Girona. Macht ja nix - ist ja auch recht nah an BCN... gelle...

Geschrieben

Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor - ich zitiere nochmal die wichtige Passage:

Die Entgeltverordnung des Flughafens sei unzulässig, weil mit Ryanair individuelle Regelungen mit erheblichen Preisnachlässen getroffen worden seien, heißt es in der Entscheidung. (Az. 14 O Kart. 176/04)

 

AB hat sich also nicht beschwert, dass FR auf dem Flughafen so wenig zahlt, sondern weil wohl extra, nur für Ryanair, niedrigere Gebühren akzeptiert wurde.

Sprich, man regt sich nicht auf, dass FR in Lübeck weniger Gebühren zahlt als AB in HAM, sondern, dass Lübeck extra für FR auf Gebühren verzichtet, bzw. diese niedrig setzt.

 

So habe ich das verstanden - evtl. hab ich da auch was falsch verstanden..... Klärt mich auf ;-)

Just my ² cents....

Geschrieben

Ein Zitat hierzu von einem HI User der sich in LBC sehr gut auskennt:

 

....obwohl es Air Berlin auch jederzeit frei gestanden hätte, aufgrund der niedrigen Gebühren (die man AB garantiert nicht verwehrt hätte) Flüge ab LBC einzuführen. Man tat dies aber nicht, sondern jammerte lieber, dass diese Rabatte, die Ryanair in LBC bekommt einen wirtschaftlichen Betrieb von Konkurrenzstrecken ab HAM unmöglich machen....

 

Einige Hintergrundberichte (Entwicklung von Okt. 2004 bis heute) gibt es hier (auch für nicht angemeldete User einsehbar):

http://www.hahn-infos.com/forum/showthread...43958#post43958

Geschrieben
Ich bin zwar auch nicht unbedingt für übermässige und versteckte Subventionen, aber zum einen meine ich, dass es sich um private Geschäftsbeziehungen handelt (der eine kann besser verhandeln, als der andere) aus denen sich der Staat raus halten sollte und zum anderen finde ich diese indirekte Wirkung auf einen "Nachbar"-Flughafen sehr schwer nachvollziehbar.

 

Man muss aber auch sagen, dass es sich hier nicht nur um reine private Beziehungen handelt. Der Flughafen gehörte duch bis 2005 zum grossen Teil der Stadt Lübeck, und wenn hier ein Regionalfürst Steuergelder für Subventionen verschwendet, ist dies doch sehr fragwürdig!

Geschrieben
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor - ich zitiere nochmal die wichtige Passage:
Die Entgeltverordnung des Flughafens sei unzulässig, weil mit Ryanair individuelle Regelungen mit erheblichen Preisnachlässen getroffen worden seien, heißt es in der Entscheidung. (Az. 14 O Kart. 176/04)

 

AB hat sich also nicht beschwert, dass FR auf dem Flughafen so wenig zahlt, sondern weil wohl extra, nur für Ryanair, niedrigere Gebühren akzeptiert wurde.

Sprich, man regt sich nicht auf, dass FR in Lübeck weniger Gebühren zahlt als AB in HAM, sondern, dass Lübeck extra für FR auf Gebühren verzichtet, bzw. diese niedrig setzt.

 

So habe ich das verstanden - evtl. hab ich da auch was falsch verstanden..... Klärt mich auf ;-)

Just my ² cents....

 

Meines Wissens ist die Gebührenordnung so verändert worden, daß eben Ryanair dort hineinpaßte, ohne daß man sich verbiegen mußte. Ryanair ist ja auch der einzige Linien-Carrier gewesen, der LBC bediente. Die angeblichen Subventionen fließen, wenn überhaupt, durch andere Kanäle.

Geschrieben
Ein Zitat hierzu von einem HI User der sich in LBC sehr gut auskennt:

 

....obwohl es Air Berlin auch jederzeit frei gestanden hätte, aufgrund der niedrigen Gebühren (die man AB garantiert nicht verwehrt hätte) Flüge ab LBC einzuführen. Man tat dies aber nicht, sondern jammerte lieber, dass diese Rabatte, die Ryanair in LBC bekommt einen wirtschaftlichen Betrieb von Konkurrenzstrecken ab HAM unmöglich machen....

 

Q: http://www.hahn-infos.com/forum/showthread...43943#post43943

 

Einige Hintergrundberichte (Entwicklung von Okt. 2004 bis heute) gibt es hier (auch für nicht angemeldete User einsehbar): http://www.hahn-infos.com/forum/showthread.php?t=4308

Vielleicht hat man aufgrund der schon seit einiger Zeit geführten Debatte über derartige Subventionen, nebst Gerichtsverfahren, dankend auf eine solche Hilfe verzichtet. Vielleicht hat Herr Hunold - Achtung, jetzt kommt's - Anstand oder Prinzipien, die ihn diese Beihilfen ausschlagen lassen... ;)

 

Die zitierte Begründung zieht jedenfalls nicht. Man kann als Unternehmer auf Subventionen verzichten und sich guten Gewissens über den Schmarotzer O'Leary und seine Ryanair beschweren.

Geschrieben
Ein Zitat hierzu von einem HI User der sich in LBC sehr gut auskennt:

 

....obwohl es Air Berlin auch jederzeit frei gestanden hätte, aufgrund der niedrigen Gebühren (die man AB garantiert nicht verwehrt hätte) Flüge ab LBC einzuführen. Man tat dies aber nicht, sondern jammerte lieber, dass diese Rabatte, die Ryanair in LBC bekommt einen wirtschaftlichen Betrieb von Konkurrenzstrecken ab HAM unmöglich machen....

 

Q: http://www.hahn-infos.com/forum/showthread...43943#post43943

 

Einige Hintergrundberichte (Entwicklung von Okt. 2004 bis heute) gibt es hier (auch für nicht angemeldete User einsehbar): http://www.hahn-infos.com/forum/showthread.php?t=4308

 

in anbetracht der Tatsache das Air Berlin so groß geworden ist weil sie ihre Flüge von jedem Feld Wald und Wiesenairport angeboten haben halte ich das mal einfach für quatsch.

 

Gruß, Thomas

Geschrieben

Die Sache ist doch ganz einfach:

Butter bei die Fische!

 

Die Start- und Landegebühren werden von den Behörden genehmigt und veröffentlicht und müssen dann für alle Gesellschaften gleichermaßen gelten. Das Gericht hat aber genau daran Zweifel und will das belegt haben. Da der Flughafen diese Zahlen im laufenden Verfahren eben nicht vorgelegt hat, gab es halt das Teilurteil.

 

Das Gejammere in manchen FR-Fan-Foren "aber dort drüben werden die Verluste auch von Regionalfürsten übernommen" zielt in eine ganz andere Richtung und lenkt nur - bewust oder unbewust sei mal dahingestellt - vom eigentlichen Problem ab.

 

Der Flughafen hat sich ja nach eigener Aussage korrekt verhalten. Es sollte doch ein Leichtes sein, dass auch zu belegen. Jetzt kann sich natürlich jeder selber eine Meinung zur Weigerung der Offenlegung der tatsächlich verlangten Gebühren vor Gericht bilden.

Geschrieben

Interessante Presseerklärung aus Lübeck: Verhandelt wird vor Gericht die Entgeltverordung vom Oktober 2002. Die Stadt hält die Klage für hinfällig, da man die Verordnung ja zum Juni 2006 geändert hat und alle Airlines demnach gleich behandelt werden.

Geschrieben

Die Aussage, die LoCo zitiert hat, stammte von mir und ich würde mich nicht als Ryanair-Fan bezeichnen.

 

Ich habe hier eindeutig meine Zweifel ob Air Berlin klageberechtigt ist und mich würden mal die genaueren Umstände interessieren.

Immerhin hat das Landgericht die Klage nur in zwei von sieben Punkten anerkannt. Mal schauen wie das OLG in nächster Instanz entscheidet.

 

Einfach lächerlich finde ich es, dass AB "jammert", dass man die STN Route ab HAM einstellen musste, nur wegen der ("rechtswidrigen") geringen Gebühren in LBC. Wäre man doch selbst ab LBC geflogen... hihihi :-)

 

BS

Geschrieben
Ich habe hier eindeutig meine Zweifel ob Air Berlin klageberechtigt ist und mich würden mal die genaueren Umstände interessieren.
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) ist wohl nicht klageberechtigt, die AB stellvertretend augenscheinlich schon, sonst hätte sich das Gericht der Sache bestimmt nicht angenommen.
Immerhin hat das Landgericht die Klage nur in zwei von sieben Punkten anerkannt.
Ersetze "nur" durch "bisher". Die anderen fünf Punkte wurden erst einmal zurückgestellt und sollen später beschieden werden.
Mal schauen wie das OLG in nächster Instanz entscheidet.
Warum will Lübeck in die nächste Instanz zur getroffenen Teilentscheidung gehen? Wenn alle Gesellschaften entsprechend der damals gültigen Gebührenordnung behandelt wurden, wäre mit Offenlegung der Zahlen der Klage sicherlich viel schneller die Grundlage entzogen.
Wäre man doch selbst ab LBC geflogen... hihihi :-)
Nur weil "A" sich unrechtmäßig verhalten haben könnte, soll "B" das auch auch machen?

 

Mir sind bisher zwei weitere Verfahren wg. unerlaubter Subventionen der Ryanair bekannt (Straßbug und Charleroi). Gab es neben Lübeck noch weitere, die dann ggf zu Gunsten des Flughafens entschieden wurden?

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Warum will Lübeck in die nächste Instanz zur getroffenen Teilentscheidung gehen? Wenn alle Gesellschaften entsprechend der damals gültigen Gebührenordnung behandelt wurden, wäre mit Offenlegung der Zahlen der Klage sicherlich viel schneller die Grundlage entzogen.
Tja, man will doch nicht die eingenommenen Gebühren offenlegen, sondern geht in Berufung. Es wird dabei noch mit einem langandauernden Verfahren gerechnet. Hat man in Lübeck doch was zu verbergen?

Mehr Infos z.B. hier

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Ich habe hier eindeutig meine Zweifel ob Air Berlin klageberechtigt ist und mich würden mal die genaueren Umstände interessieren.
Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) ist wohl nicht klageberechtigt, die AB stellvertretend augenscheinlich schon, sonst hätte sich das Gericht der Sache bestimmt nicht angenommen.
Jetzt hat das OLG eine noch nicht rechtskräftigen Richterspruch gefällt:

Air Berlin ist doch nicht klageberechtigt, wohl aber die EU und die ermittelt auch schon u.a. in Lübeck

http://www.ln-online.de/lokales/2362675

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