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Ausgleichsleistungen bei Flugannulierung


UKLTN

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Geschrieben

Ich wollte im Sep. von Luton nach Bremen mit Easyjet fliegen. Aufgrund einer Sicherheitslandung einer Cessna Citation mit einem Hydraulik- Problem wurde der Flughafen geschlossen. Ich habe daraufhin vom Personal nur einen Zettel erhalten mit der Tel. der Hotline. Ansonsten wurde uns mitgeteilt, dass man nur über die Hotline oder später über die Webseite von Easyjet kostenlos umbuchen kann. Umbuchungen direkt am Flughafen waren nicht möglich, da alle Schalter inkl. dem Ticketdesk geschlossen wurden. Ich bin somit am nächsten Tag, genau 24 Stunden später mit Easyjet nach Bremen geflogen.

 

Mich würde jetzt interessieren ob ich eine Möglichkeit habe meine Transportkosten (Bus + Taxi) von Easyjet ersetzt zu bekommen oder fällt die Flughafenschließung unter "Höhere Gewalt". Eine Anfrage bei Easyjet wurde bis jetzt nicht beantwortet.

Geschrieben

Das kenne ich. Meine Eltern hatten im Frühjahr mit dieser Airline das "Vergnügen", ebenfalls eine Flugannullierung nach kurzzeitiger Sperrung eines Airports (PRG) zu erleben. Nach langem hin und her haben sie die Kosten für die Zusatzübernachtung und den Taxitransfer, die nötig wurden, da sie erst am nächsten Tag zurückfliegen konnten, wiederbekommen und dies auch nur nach einiger Eskalation bis kurz vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

 

Keine Ahnung, ob der Laden inzwischen kooperativer geworden ist. Wir (d.h. unsere Familie, sowie mein Freundeskreis, dem ich diesen Vorfall erzählt habe) sind seitdem nicht mehr mit dieser Firma geflogen, die schnell beim Kassieren und sehr herauszögernd beim Ausgleich des von ihren Unregelmäßigkeiten produzierten Schadens ist.

Geschrieben

Applaus. Applaus. Applaus.

Boah, ist das (dumm-dreist) arrogant, wie die sich vor Gericht verhalten haben.

 

Nach meinem Empfinden ist das mit der Cessna höhere Gewalt, jedoch ist die Frage wie lange der Airport dicht war und ob diese Zeitdauer gleich eine Streichung rechtfertigt.

Geschrieben

Wow, das Urteil ist klasse, nicht so sehr wegen der Kohle, sondern wegen der Zustellung an den Check In Schalter, als deutsche Adresse.

Obwohl es mich wundern würde wenn EZY aufgrund eines Amtsgerichtsurteils seine Politik ändern würde. Auf jeden Fall braucht man sich jetzt nicht mehr von EZY veralbern lassen und kann nach kurzer Anmahnung gleich Klage beim, dem Airport nächstgelegenen, Amtsgericht einreichen.

Geschrieben
Wow, das Urteil ist klasse, nicht so sehr wegen der Kohle, sondern wegen der Zustellung an den Check In Schalter, als deutsche Adresse.

Obwohl es mich wundern würde wenn EZY aufgrund eines Amtsgerichtsurteils seine Politik ändern würde. Auf jeden Fall braucht man sich jetzt nicht mehr von EZY veralbern lassen und kann nach kurzer Anmahnung gleich Klage beim, dem Airport nächstgelegenen, Amtsgericht einreichen.

 

Hat es in HHN so ähnlich übrigens auch schon mal gegeben.

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