Zum Inhalt springen
airliners.de

Trick mit HLX+Zug zum Flug


Andy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgendes ist mir eingefallen: wenn man innerdeutsch reisen will, aber für gewünschte Tage keinen Hin- bzw. Rückflug bekommt, dann könnte man doch folgendes ausprobieren, Beispiel:

 

Angenommen man wohnt in Bonn und will am Wochenende nach Berlin und zurück. Eine einfache Bahnfahrt kostet 95 EUR (mit BC50 ca 48 EUR). Ein Schnäppchenflug kostet ca 40 EUR, ist aber schwer zu bekommen. Dann tut man folgendes: man bucht für Samstag ein HLX-Ticket von Berlin egal wohin, Hauptsache nicht innerdeutsch und für 19 EUR. Dazu bucht man die Zug-zum-Flug-Option ebenfalls für 19 EUR, womit man sogar schon am Freitag davor fahren kann. Die Reise kostet dann ca. 40 EUR (statt 95 EUR regulär bzw. 48 mit Bahncard).

Für die Rückreise tut man dasselbe: man bucht für Montag einen beliebiegen nicht-innerdeutschen Flug ab CGN für 19 EUR + Zug-zum-Flug für 19 EUR. Nur muss man wohl bei der Flugbuchung eine ausgedachte Adresse in Berlin angeben (juckt ja niemanden, oder?), damit es so ausschaut, als fahre ein Berliner nach CGN um anschliessend zu fliegen.

 

Ginge das oder habe ich da was übersehen?

 

P.S. Info zur Ticketgültigkeit

http://www.hlx.com/de/popup/popup_zugzumfl...ueltigkeit.html

Je nach Art Ihres DB-Fahrscheins (einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt) können Sie ihn am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkehr und am Tag danach benutzen. Zwischen Hin- und Rückflug dürfen längstens 12 Monate liegen. Anreise und Rückreise müssen direkt in Richtung auf den Zielflughafen/Heimatbahnhof erfolgen. Abreise- und Ankunftsflughafen müssen nicht übereinstimmen.

Geschrieben

Also meiner Meinung nach müsste das gehen, nur brauchst du bei der Rückfahrt von Berlin nach CGN nicht unbedingt eine falsche/imaginäre Adresse in Berlin anzugeben, denn das "Zug zum Flug"-Ticket gestattet nicht nur die Fahrt von zu Hause (also deiner richtigen Adresse) zum Flughafen, sondern von jedem Bahnhof in Deutschland.

 

Beispiel:

Du bist beruflich in Berlin und hast dir ein Hotelzimmer gebucht. Zum jetzigen Zeitpunkt hast du dir aber noch keinen Rückflug nach DUS gebucht. Da du möglichst billig fliegen willst, buchst du einen Flug von LEJ nach DUS und ein "Zug zum Flug"-Ticket (man muss ja schließlich irgendwie nach LEJ kommen). Natürlich gibst du hierbei auch nicht die Adresse deines Hotels in Berlin, sondern deine richtige Adresse in Bonn an.

Denkbar wäre natürlich auch, du wärst beruflich in Berlin und müsstest nach JFK. Da ab Berlin kein passender Flug geht, fliegst du ab FRA und buchst dir wieder ein "Zug zum Flug"-Ticket mit deiner Adresse in Bonn dazu.

Geschrieben

> Ginge das oder habe ich da was übersehen?

 

Klingt für mich reichlich kompliziert nur um ein paar wenige FRZ (abzgl. des zusätzlich benötigten Tickets Köln -> Bonn) zu sparen. (Den BahnCard-Preis

kannst Du ja auch mit Spartickets = Zugbindung erreichen). Bist Du sicher an Deinem Wunschtermin überhaupt auf 19 EUR-Flugscheine zu treffen?

Ansonsten sollte es mMn gehen.

 

Dabei fällt mir auf, daß ich hlx vor Monaten mal ein paar Hinweise auf Fehler in der /Ergänzungen für die Anfahrtsauflistung gemailt hatte. Eingearbeitet ist noch nix.

Geschrieben

Hallo,

 

eine blöde Idee!!

 

Es gibt bei der Bahn teilweise Angebote für 39 bzw 59,- € für Hin-und Rückfahrt ( für ausgewählte Strecken)

 

Ich finde das Angebot von HLX/Bahn sehr gut. Es gibt Urlauber und Spotter, die gerne das billige Angebot nutzen, um günstig zu den Flughäfen zu kommen.

Deshalb sollte man nicht auf solche Ideen kommen, sonst nimmt HLX/Bahn das Ticket aus dem Programm.

Geschrieben
Es gibt bei der Bahn teilweise Angebote für 39 bzw 59,- € für Hin-und Rückfahrt ( für ausgewählte Strecken)

 

Und Berlin-Köln/Bonn/Düsseldorf (bzw retour) ist fast jede Woche dabei.

Geschrieben

Hallo,

 

versuche es doch noch besser als Schwarzfahrer. Jedesmal wenn der Schaffner kommt versteckst Du dich oder verschwindest auf die Toilette.

Dann hast Du es der DB aber richtig gegeben.

Aber überlass bitte die günstigen Zug zum Flug-Tickets nur den wirklichen Fluggästen.

Ich bin mir sicher, das ständiger Missbrauch dieser Tickets, zur Einstellung dieser günstigen Angebote führen wird.

Geschrieben

Offiziell gelten die Zug-zum-Flug Tickets bei HLX nur für int. Flüge, aber kann man die denn überhaupt für z.B. LEJ-DUS dazubuchen? Wenn ja, wirds wohl bei der Bahn keinen interessieren oder?

 

Gruß Sebastian

Geschrieben

Diese Ideen zu "Zug zum Flug" sind sehr krank, aber für mich war es nur eine Frage der Zeit, bis jemand mit so etwas auf den Plan kommt hier.

 

Jetzt warte ich – erfahrungsgemäß – auf den Kommentar, dass die Airline selbst Schuld ist, wenn sie so etwas anbietet und genanntes Schlupfloch (sollte es eines sein) offen lässt.

Geschrieben

Seit Jahren buche ich meine Spanienflüge bei Hapagfly, obwohl in den letzten ein, zwei Jahren eigentlich immer nur Air Berlin die Strecken fliegt. Durch die Kooperation von HF und AB ist das möglich. Der Flugpreis ist in der Regel identisch. Durch das Angebot "Zug zum Flug" das ich gerne nutze, hat da HF immer die Nase vorne. Wenn HF/HLX sowas macht, sollte man darüber froh sein, und das nicht noch durch Missbrauch gefährden. Stimme da meinen Vorrednern zu.

Geschrieben
Jetzt warte ich – erfahrungsgemäß – auf den Kommentar, dass die Airline selbst Schuld ist, wenn sie so etwas anbietet und genanntes Schlupfloch (sollte es eines sein) offen lässt.

 

HLX ist das vermutlich ziemlich wurscht. Die werden nix dazulegen sondern geben die Einnahmen vermutlich nur 1:1 (ggf. mit geringem Abschlag als Provision) weiter.

Und ich denke der Bahn sind die paar wenigen Fälle der Nutzung des Angebotes jenseits des eigentlich gedachten Zweckes ebenfalls wurscht.

Wegen der paar Füchse, die so einen Aufwand treiben um ein wenig zu sparen, lohnt es sich nicht aufwändige Instrumente gegen Mißbrauch aufzubauen.

 

Ergo: Wem es Spaß macht soll es tun.

 

Oder irre ich mich was die Einnahmenaufteilung angeht?

Geschrieben
Hallo,

 

eine blöde Idee!!

 

Es gibt bei der Bahn teilweise Angebote für 39 bzw 59,- € für Hin-und Rückfahrt ( für ausgewählte Strecken)

 

...die aber immer nur mit Zugbindung. Mit HLX-Tickets hat man quasi eine bis zu 48-Stunden lang gültige Flatrate für alle Züge in eine Richtung und kann die Fahrt mehrfach unterbrechen um sich z.B. die Städte auf dem Weg anzuschauen.

 

Die Idee mit den Fake-Buchungen hatte ich auch schon, aber bisher erst einmal genutzt. Und zwar bei einem Germanwingsflug, die ja genau wie Air Berlin kein Zug-zum-Flug anbieten. Also hab ich neben dem Germanwingsflug einfach noch einen mit HLX dazu gebucht und so das Zugticket bekommen. Den Flug hab ich dann verfallen lassen... denke aber mal schon, das denen was auffällt, wenn man da ständig die Steuern+Gebühren zurück fordert. Noch auffälliger wäre natürlich ein genutztes Zug-zum-Flug-Ticket beim Rückflug, den man gar nicht angetreten hat. Beim Hinflug kann man ja immer noch behaupten ihn verpasst zu haben.

Geschrieben

Schließe mich auch den vorherigen Posts an, dass Missbrauch dieser Tickets eigentlich auch etwas "unmoralisch" ist. Stelle man sich vor, man bucht einen Flug, nur um aber das Rail-and Fly Angebot zu nutzen. Ist der Flug damit ausgebucht und man tritt diesen nicht an, bräuchte vll. jemand anders diesen Flug dringend für einen Termin.

 

Sebastian

Geschrieben
Nicht vergessen sich hinterher die Steuern und Gebühren erstatten zu lassen weil du den Flug ja nicht genutzt hast!

 

Stimmt, an die Möglichkeit habe ich nicht gedacht... Dann wird's noch billiger.

 

Also folgendes reales Rechenbeispiel, habe eben für meine Schwester gebucht. Sie muss von Koblenz nach Bremen und zurück. Montag hin, Mittwoch oder Donnerstag zurück. Da gibt es keinen Sparpreis50, Sparpreis25 kostet 94,50 EUR, ist zuggebunden und für die gewünschte Hinfahrt schon nicht mehr verfügbar.

Einen Hinflug von Hamburg ins Ausland für den darauffolgenden Dienstag gebucht für 19,99 EUR + Zug für 19,99 EUR. Zusammen 39,98 EUR.

Einen Rückflug von Stuttgart ins Ausland + Zug zum Flug von Bremen aus gebucht, zu gleichen Konditionen.

Macht zusammen 79,96 EUR - immerhin günsiger im Vergleich zum Sparpreis und ohne Zugbindung, davon wird die Hälfte (39,96 EUR) wg. Nichtnutzung der Flüge erstattet.

Geschrieben
versuche es doch noch besser als Schwarzfahrer. Jedesmal wenn der Schaffner kommt versteckst Du dich oder verschwindest auf die Toilette.

 

Den Trick kenne ich, die Schaffner übrigens auch.

Damit verletzt man aber nachweisbar die ABBs der Bahn.

Mit dem Zug-zum-Flug-Trick verletzt man keine ABBs und hat keinen Stress. Also ein Riesenunterschied!

Geschrieben
Den Trick kenne ich, die Schaffner übrigens auch.

Damit verletzt man aber nachweisbar die ABBs der Bahn.

Mit dem Zug-zum-Flug-Trick verletzt man keine ABBs und hat keinen Stress. Also ein Riesenunterschied!

 

Jeder legt die AGB so aus, wie er sie gerne haben möchte.

 

HLX.com, Zug zum Flug:

Ihre Reiseunterlagen:

Ihren DB Fahrschein sowie die Tickets für die öffentlichen Verkehrsbetriebe erhalten Sie zusammen mit Ihren Flugunterlagen je nach Ihrer Vorgabe (per E-Mail, als PDF-Dokument oder per Fax). Die Fahrscheine sind nur gültig in Verbindung mit Ihrem HLX-Flugticket. Bei M I S S B R A U C H behalten wir uns eine Nachbelastung vor.

Geschrieben

Es zeugt auch von besonderer "Intelligenz", solche Schlupflöcher hier breitzutreten, damit alle Welt von dieser Lücke hört und die Unternehmen bei steigenden Missbrauchzahlen gezwungen sind, zum Nachteil der ehrlichen Nutzer die Bedingungen zu ändern.

 

Ehrlichkeit währt am längsten, aber das haben hier einige Leute anscheinend nicht in der Kinderstube gelernt (es sei denn, hier geht es nur um theoretische Diskussionen und nicht um tatsächlichen Missbrauch).

 

Edit: Tippfehler

Geschrieben

Das mit der Erstattung überlege dir aber nochmal gut, denn wenn du schon die ABBs zitierst, dann schaue auch mal bei HLX in den Bedingugenn zum "Zug zum Flug". Da steht u. a.: "Die Fahrscheine sind nur gültig in Verbindung mit Ihrem HLX-Flugticket. Bei Missbrauch behalten wir uns eine Nachbelastung vor." Wenn du nun Flug und Bahnticket zum Originalpreis kaufst und den Flug nicht nutzt, sehe ich das moralisch gar nicht mal als so extrem bedenklich an, ist schließlich beides ordnungsgemäß erworben und bezahlt. Bei der Gebührenrückerstattung und gleichzeitiger Nutzung des Zugtickets steckst du aus meiner subejktiven Sicht ganz tief im Missbrauch des Tickets drin.

Geschrieben
Nicht vergessen sich hinterher die Steuern und Gebühren erstatten zu lassen weil du den Flug ja nicht genutzt hast!

 

Inwieweit ist es eigentlich rechtens, dass HLX bei den 7€ Flügen 0€ Steuern/Gebühren auszeichnet. Das waren am Beginn der 7€-Aktion noch 93 cent, also auch gar nix. Wollen die damit verhindern, dass man Steuern zurückfordert? Ich finde, dass das genauso wie das Steuern zurückfordern bei Rail&Fly Nutzung, nicht ok ist.

 

Gruß Sebastian

Geschrieben

Ich finde das auch nicht in Ordnung.

 

Geld sparen ist ja völlig OK, aber nicht so, daß man ein Billg-Ticket kauft, um damit an das günstige Bahnticket heranzukommen, und dafür muß ein anderer "echter" Fluggast unter Umständen ein teureres Ticket buchen. Ganz toll. *kopfschüttel*

 

Viele Grüße,

Heiko.

Geschrieben

Aber nachher bitte auch das öffentliche Rumgejammere nicht vergessen, wenn die Airlines für die Steuerrückerstattung der nicht-angetretenen Flüge auch noch eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Und das obwohl man ja guter Kunde ist und sogar das quasi Gratisbahnticket ordentlich genutzt hat.

 

[/ironie]

Geschrieben

zur Gebührenerstattung:

Es könnte ja tatsächlich sein, dass ich den Zug zum Flug genutzt habe, den darauf folgenden Flug aber nicht. z.B. Flug verpasst oder plötzliche Erkrankung am Flughafen (auch so etwas gibt es!). Nur beim Rückflug dürfte man wohl keine Gebührenerstattung verlangen, denn wenn man gar nicht geflogen ist, kann man auch nicht mit dem Zug nach Hause gefahren sein.

 

Aber: Ist es überhaupt möglich, die Nutzung der Bahnfahrkarte mit der Nutzung des Flugtickets zu vergleichen? So viel ich weiß, wird vom Schaffner ja nur kontrolliert und der Fahrschein in keiner Form irgendwie registriert - oder? Somit weiß HLX nicht, ober der DB-Fahrschein genutzt wurde und die Bahn auch nicht, ob das Flugticket genutzt wurde. Ich denke, der dazu erforderliche Kontrollaufwand stünde in keinerlei Verhältnis zum Nutzen.

 

zur Besprechung dieses Themas hier im Forum:

Also solch ein "Geheimtipp" ist das nun wirklich nicht (mehr). Bereits vor einigen Monaten wurde in einer Reportage im SWR1-Radio genau darüber berichtet. Dieser Bericht hat sicher wesentlich mehr Menschen erreicht als dieses Forum - und trotzdem gibt es das Ticket immer noch.

Geschrieben

Es ist ja in der Praxis so, dass der Schaffner immer einen "Abschnitt" vom Rail&Fly-Ticket behält... Das ist bei HLX eine Kopie die man dem Schaffner geben muss, bei L'TUR ein Abschnitt vom Rail&Fly-Ticket welches abgerissen wird usw...

 

Ich gehe stark davon aus, dass die Bahn somit eine gewisse "Rückkontrolle" gewährleistet, sei es auch nur um HLX, L'TUR oder wem auch immer eine Rechung über die verkauften Rail&Fly-Tickets zu schicken. Ob HLX dann aber tatsächlich einen internen Abgleich macht, und kontrolliert ob jemand "zu unrecht" das Ticket genutzt hat und danach gar nicht geflogen ist, weiss ich natürlich nicht... Zumal das zwar in den AGB's/ABB's nicht ganz so klar ist... Schliesslich wird man sich rechtlich in einer gewissen Grauzone bewegen... Der "Angeklagte" könnte ja den "Nichtgebrauch" des Fluges mit ganz einfachen Behauptungen erklären, wie dass er am Airport auf einmal erfahren habe er hätte einen dringenden Geschäftstermin, jemand sei erkrankt usw...

 

Aber eine gewisse Kontrolle seitens der Bahn gibt es meines Erachtens mit Sicherheit.

Geschrieben

Das Zug zum Flug-Ticket für den Fernverkehr besteht bei HLX aus 2 Teilen (Seiten)

 

1. Eine Ausfertigung für das Zugpersonal.

Auf diesem Coupon ist die Buchungs-Nr. für den Flug

und eine siebenstellige Nr. für "Zug zum Flug" verzeichnet.

Der Schaffner nimmt diesen Coupon mit. Er wird wohl zum Abrechnen

oder zur Kontrolle gebraucht.

 

2. Eine Ausfertigung für den Kunden.

Mit den gleichen Angaben, mit einem Feld für den Zangenabdruck.

 

Eine Kontrolle wegen Missbrauch wäre mit Sicherheit möglich.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...