Manuel Geschrieben 20. November 2006 Melden Geschrieben 20. November 2006 Entgegen dem, was im Wiener Übereinkommen festgelegt ist, sind amtierende Staatsoberhäupter keine gewöhnlichen Diplomaten. Amtierende Staatsoberhäupter genießen grundsätzlich absolute Immunität. Sie dürfen grundsätzlich nicht festgehalten, an Ein- oder Ausreise gehindert oder durchsucht werden. Auch dürfen Sie Honig mit sich führen. Diplomaten ferner müssen sich ans Gesetz halten, können dazu aber nicht gezwungen werden. Anders ausgedrückt: Amtierende Staatsoberhäupter werden grundsätzlich nicht angefasst. Bei einigen Staatsoberhäuptern (z.B. dem Präsidenten der USA) führt das u.U. gar zu einem vorzeitigen Lebensende. Die Ausnahme könnte nur vielleicht darin liegen, dass die Airline möglicherweise trotz dem Status auf eine Kontrolle bestehen, bzw. die Beförderung andernfalls verweigern könnte (würde sie aber ohnedies nicht machen). Zudem (nochmal der Hinweis) - Eine Aktenmappe als Diplomatengepäck versiegelt und gekennzeichnet, muss ohnedies gänzlich unkontrolliert mitsamt Diplomat mitgenommen werden. Packt man den Honig also da hinein, ist die Sache ohnedies klar. - Gilt aber nur für Diplomaten, für Staatsoberhäupter gilt eben ohnedies absolute Immunität. Eure gesamte Logik (die ist dem Völkergewohnheitsrecht ohnedies egal) fällt aber an dieser Stelle bereits in sich zusammen. Also noch einmal zum mitschreiben: Diplomaten können kontrolliert werden. Diplomatengepäck darf nicht kontrolliert werden (der Inhalt) und Staatsoberhäupter genießen absolute Immunität und dürfen dementsprechend natürlich nicht kontrolliert werden (müssen sich aber natürlich ausweisen). Es ist lediglich denkbar, dass die Airline bei einem nicht kontrollierten Staatsoberhaupt die Beförderung ablehnen kann.
germandings Geschrieben 20. November 2006 Melden Geschrieben 20. November 2006 Was mir noch nicht ganz klar ist: a.) Was ist das eigentlich für einer Sicherheitskontrolle vor einer Lounge? b.) Hatte auch Herr Leuenberger ein Problem mit dem Vorgehen oder war es nur Herr Spengler (der Schreiber)
Manuel Geschrieben 20. November 2006 Melden Geschrieben 20. November 2006 Die Schweizer Regierung hat bereits klargemacht, dass sie den Vorfall nicht weiter verfolgt und die Sache also damit beendet ist. - Alles andere wäre letztlich auch übertrieben. Und dem Herrn Leuenberger wird das letztlich wohl egal gewesen sein. Er wird wohl auch so wissen, wer er ist und was er in der Hose hat und hatte es in Folge dessen wohl nicht nötig, eine Szene zu machen. Er hätte andernfalls ja auf seine Immunität bestehen können. Es handelt sich ganz offensichtlich wohl um die übliche Sicherheitskontrolle, die vor dem Abflugbereich mit Warteräumen und Lounges installiert ist.
NoCRJ Geschrieben 20. November 2006 Melden Geschrieben 20. November 2006 Ohh mann.... Wenn person X mit airline Y fliegen will, MUSS sich person X einfach an die regeln halten. Punkt ende aus! Was ist denn mit Dir los? Warum willst Du die Leute denn filzen? Die Person ist nicht gefährlich, da sie als "Ungefährlich" bekannt ist - es sei denn, Du versteigerst Dich darauf, daß jemand dem Schweizer Bunderspräsidenten Sprengstoff in die Unterwäsche gestopft hat. Und ans Gepäck darf man nicht. Was willst Du also eigentlich filzen? Ständiges Wiederholen von "muss sich an die Regel halten" ist in diesem Falle etwas dumpf (wie jedes unhinterfragte "An die Regel halten", aber die sind wir in D ja gut drin. Ich sage nur Fußgängerampel).
Topswiss01 Geschrieben 20. November 2006 Melden Geschrieben 20. November 2006 Wahrscheinlich ist die ganze Sache eine riesen Verschwörung- eingeleitet durch die deutsche Regierung, da Herr Leuenberger im "Fluglärmstreit" eine andere Haltung einnimmt! :D
cambiocorsa Geschrieben 20. November 2006 Melden Geschrieben 20. November 2006 Und ans Gepäck darf man nicht. Klar dürfen die ans gepäck... aber lass mal... ihr habt recht...
adima Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Hallo, wo ist denn das problem? Wie auch immer, ich finde das ganze doch nun wirklich nichts besonderes. Ein Herr Bundesrat ist auch nur ein Mensch und ich denke ganz ehrlich, dass man gerade auch mal bei solchen Leuten genauer hinsehen sollte. Ausserdem ist auch bekannt, dass es genügend Diplomaten gibt, die ihre Immunität missbrauchen und fleissig schmuggeln und auch die sollten ruhig mal unerwartet ihr Köfferchen öffnen müssen.
adima Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Und noch was: Da die erwähnte Quelle das Käseblatt Blick ist, muss man Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung haben. Vermutlich ist es v.a heisse Luft und man sollte lieber die Fraportangestellten ordentlich arbeiten lassen.
LH4EVER Geschrieben 21. November 2006 Autor Melden Geschrieben 21. November 2006 sag mal cambiocorsa woher hast Du eingentlich all die Weißheiten zu diesem Thema?Schon mal mit so einem Paß unterwegs gewesen?? Wäre spannend, wenn Du uns aufklärst! Manuel's Statement ist absolut richtig.
NoCRJ Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Ein Herr Bundesrat ist auch nur ein Mensch und ich denke ganz ehrlich, dass man gerade auch mal bei solchen Leuten genauer hinsehen sollte. Warum sollte man bei solchen Leuten genauer hinschauen? Hat die Analyse frueherer und potentieller zukuenftiger Taeterprofile ergeben, dass Regierungsmitglieder von EEA-Staaten mit groesserer Wahrscheinlichkeit Terroristen sind als andere Leute?
Mamluk Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Bei einigen Beiträgen kann man sich des Verdachtes nicht erwähren,es werden Klassen-gedanken Komplexe gepflegt... Wie NoCRJ andeutet,ist es Sinn und Zweck von Kontrollen,Sicherheits-relevante Gefahren abzuwähren. Es ist kaum vorstellbar,dass das gewählte Oberhaupt eines Landes ein Sicherheits-risiko darstellt.Da gehört Fingerspitzengefühl her und kein übereifriger Kontrolleur.Nicht alles was Rechtens auf dem Papier ist ,muss auch so umgesetzt werden. Wie die letzten Informationen bezüglich eines geplanten Anschlages auf eine El Al Maschine in FRA belegen,sind die Kontrollen im "non-passenger" bereich extrem wichtig.Hier verstärt zu agieren,finde ich wichtig.
cambiocorsa Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 sag mal cambiocorsa woher hast Du eingentlich all die Weißheiten zu diesem Thema?Schon mal mit so einem Paß unterwegs gewesen??Wäre spannend, wenn Du uns aufklärst! Manuel's Statement ist absolut richtig. Ca 80% user kunden sind diplomaten. Kein diplomat kann sich über die beförderungsbedingungen setzen. Die gepäckreglung betrifft den zoll, polizeiliche personenkontrollen u.s.w. aber NICHT die airline. Wenn ein Diplomat fliegen will schliesst er ein vertrag mit der airline ab und willig den beförderungsbedingungen ein. Ich erspare mit nun das vorlesen der beförderungsbedingungen... LH4EVER: fliege mal freitags nachmittags ab tegel da wirste diverse diplomaten sehen und ALLE müssen duch den selben check. Selbst die personenschützer gehen durch die schleuse (nach ablegen der waffen)...
Manuel Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 @adima: Was Menschen wir Du nicht begreifen, dass Du und Dein Volk davon profitierst, dass die Diplomaten Deines Landes Ihr Gepäck und eben nicht öffnen müssen. Das viele von Euch eher den eigenen Vorstellungen vertrauen (oder das am Wohl der geliebten Lieblingsairline, Flugzeugmarke oder Heimatflughafen orientieren), als die Buchstaben des Gesetzes mal nachzuschauen, kommt ja auch öfter vor in diesem Forum. Warum eigentlich? Alles ist Online verfügbar und kann gegoogelt und nachgeschlagen werden. @cambiocorsa: Noch einmal: Diplomaten können gefilzt werden, Diplomatengepäck wird nicht geöffnet und amtierende Staatsoberhäupter genießen im Gegensatz zu Diplomaten absolute Immunität und werden nicht gefilzt. Was Du sagst, stimmt einfach nicht. Und das Gepäck wird auch von der Airline nicht geöffnet und das amtierende Staatsoberhaupt auch von der Airline nicht gefilzt. Und der Diplomat kommt bereits gefilzt an Bord, weil er (im Gegensatz zum Diplomatengepäck) gefilzt werden darf. Wir reden nicht von einem gewöhnlichen Diplomaten (CD), sondern von einem amtierenden Staatsoberhaupt. Amtierende Staatsoberhäupter, und nur die, genießen absolute Immunität und dürfen nicht angefasst werden. Nicht gefilzt und nicht an der Ein-, Aus-, oder Durchreise gehindert werden. Sie dürfen nicht festgenommen werden und auch ihr Gepäck oder ihr Fahrzeug (oder Flugzeug) ist tabu.
cambiocorsa Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Wo steht den bitte das ein diplomat das recht hat sich einem zivilen vertrag zu brechen? Z.b. hat mal ein diplomat in berlin keine miete gezahlt die wohung wurde zwangsgeräumt! Nur weil es ein diplomat ist hat er kein freibrief.
touchdown99 Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Naja, ohne dass ich mich mit den zu Grunde liegenden Rechtsproblemen näher beschäftigt hätte: Auf Immunität kann man verzichten, und was cambiocorsa wohl meint ist, dass ich, wenn ich als Diplomat mit einem privaten Wirtschaftsunternehmen einen Vertrag schließe, dies zu den Geschäftsbedingungen dieses Wirtschaftsunternehmens geschieht, auf die ich mich völlig freiwillig eingelassen habe. Wenn das Wirtschaftsunternehmen bestimmte Kontrollen vorsieht und ich diese Bedingungen durch Vertragsschluss akzeptiere, kann man das so sehen, dass ich diesbezüglich auf meine Immunität gegenüber dem Vetragspartner und dessen Erfüllungsgehilfen verzichte. Ich verliere sie dann ja nicht komplett, ansonsten und ggü. anderen habe ich auf meine Immunität nicht verzichtet. Insofern könntet ihr beide recht haben. Der eine redet von der Ausübung staatlicher Hoheitsrechte gegenüber Diplomaten, der andere von zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen von Diplomaten (oder Staatspräsidenten). Aber wie gesagt, ist nur so ein schneller Gedanke.
Manuel Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 @cambiocorsa: Wir reden hir aber nicht von einem gewöhnlichen Diplomaten und jeder außer Dir wird das mittlerweile gecheckt haben. @touchdown99: Das habe ich hier ja auch schon zweimal geschrieben. Richtig ist, dass die Beförderungsbedingungen der Airline das vorsehen könnten und die Airline die Beförderung des Staatsoberhauptes theoretisch verweigern könnte. Das wird aber keine Airline der Welt machen. - Wohlgemerkt noch einmal für cambiocorsa: Die Beförderung eines amtierenden Staatsoberhauptes und nicht die eines Diplomaten nach Wiener Übereinkommen. Ein Diplomat genießt Diplomatische Immunität gemäß dem Wiener Übereinkommen. Ein amtierendes Staatsoberhaupt genießt absolute Immunität gemäß internationalem Völkergewohnheitsrecht. - Das sollte man doch begreifen können. Und dass die Airlines die Beförderung eines amtierenden Staatsoberhauptes niemals ablehnen würden, wenn sich dieser nicht in die Tasche schauen lässt, ist wohl auch klar.
NoCRJ Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 So langsam wird's albern und irgendwie typisch deutsch, weil wir uns alle nur noch ueber Regeln, Befoerderungsbedingungen, Ausnahmen, Konventionen etc. streiten. Wir zitieren Texte, Paragraphen - und merken gar nicht wie absurd es ist, den Schweizer Bundespraesidenten zu filzen. Hier pochen einige auf Regeleinhaltung, selbst wenn die Einhaltung nichts bringt, und zudem noch dem gesunden Menschenverstand und guten Manieren widerspricht. Tatsache ist, dass die Durchfilzung des Schweizer Bundespraesidenten ueberfluessig ist und es einfach nur ein protokollarischer Faux-Pas ist, ihn nicht mit entsprechendem Protokoll (ich rede nicht von "grossem Bahnhof") das Umsteigen in FRA zu erleichtern. Daraus jetzt einen Skandal zu machen halte ich auch fuer uebertrieben. Aber kann es sein, dass BLICK diese Geschichte aufgeblasen hat, weil das Thema der verschaerften Sicherheitskontrollen gerade aktuell ist und dieser Fall ein weiteres Beispiel von Absurditaet ist. Und wenn's dann noch im grossen Kanton passiert... Nichts gegen Regeln, aber es erinnert mich an die Diskussion von vor ein paar Monaten, als einige es OK fanden, eine NW-Maschine mit Kampfjets zu begleiten und nach AMS umkehren zu lassen, nur weil einige Paxe sich nicht an die Anschnallvorschrift gehalten hatten. Und wie weit blindes Einhalten von Regeln nur zum Ziele der Regeleinhaltung geht, sieht man ja jeden Tag an deutschen (und auch schweizer!) Fussgaengerampeln: da stehen Erwachsene Leute, muendige Buerger (sic), die erklaeren ihren Kinden, dass sie auf jeden Fall bei Rot stehen bleiben muessen, da Ueberqueren bei Rot gefaehrlich sei. Daher immer und auf jeden Fall auf das rote Maennchen achten. Warum erklaert den Kinden keiner, dass nicht das rote Maennchen, sondern das herannahende Auto die Gefahr ist? @cambiocorsa: Du kannst jetzt auch noch etwas ueber die Regeln zur Durchsuchung von Pferdeboxen schreiben, es ist genau so irrelevant wie Deine Ausfuehrungen zu Diplomaten. Wie von anderen Schreibern ausgefuehrt haben Staatsoberhaeupter einen anderen Status.
Manuel Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Man sollte der Fairness halber schon sagen, würde Horst Köhler in eine solche Situation kommen (kann er nicht, weil er aviatischer Selbstversorger ist), würde die BILD das Thema mindestens genauso groß aufziehen. Die Schweiz selber (also der Staat) hat das Thema gar nicht aufgezogen und in der Tat wäre das auch übertrieben. Übrigens gibt es pro Staat logischerweise nur ein Staatsoberhaupt und eine dazugehörende Familie (wenn sie im Gefolge direkt mitreist, genießt die Familie denselben Schutz). Zwar wird dem Bundeskanzler oder dem Außenminister quasi derselbe Status (also absolute Immunität) anerkannt, wenn er sich in offizieller Mission befindet (sozusagen in Vertretung des Staatsoberhauptes), ansonsten genießen diese den Status genaugenommen aber nicht und sind sozusagen normale Diplomaten nach dem Wiener Übereinkommen. Und so müsste die Bundeskanzlerin, wäre sie privat unterwegs, ihre Handtasche öffnen und auf Verlangen die dort mitgeführten Baustoffe reduzieren. Würde man es genau nehmen, sind Ministerpräsidenten hingegen tatsächlich amtierende Staatsoberhäupter. Am militärischen Teil des Flughafen Tegel z.B. befindet sich ein Check-In mit Sicherheitskontrolle. Für das gewöhnliche Gefolge führt der Weg in die Kanzlermaschine selbstverständlich da durch. Was man im Handgepäck haben darf, regelt in dem Fall aber die Luftwaffe, da es sich um keinen zivilen Flugverkehr handelt (da gibt es ein Merkblatt, dass den alten Regeln für die Zivilluftfahrt gleicht. Ob das nunmehr auch geändert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis). Und selbstverständlich muss der größte Teil des Gefolges eines Staatsoberhauptes (Presse etc.) sich auch an die ganz normalen Spielregeln halten und muss im Gastland offiziell und mit allen Formalitäten einreisen und sich kontrollieren lassen. Nur für das Diplomatische Corps und eben für amtierende Staatsoberhäupter gilt die diplomatische, bzw. absolute Immunität. Und einige besondere Schutzregeln erstrecken sich auch auf die übrigen Mitglieder der Delegation des Staatsoberhauptes, die ihn ungehindert begleiten können. - Wie weit das genau geht, weiß ich aber nicht. Ich nehme an, durch den Zoll würden sie trotzdem müssen. - Sekretärin oder Dolmetscherin des Staatsoberhauptes haben ja keinen Diplomatenpass, stehen als Mitglieder der Delegation aber auch unter speziellem Schutz. Auch wie das z.B. für die Personenschützer geregelt ist, weiß ich nicht, dass die einen Diplomatenpass haben, möchte ich aber bezweifeln. Wie wird eigentlich mit den bewaffneten Personenschützern verfahren, die einen Minister im Verkehrsflugzeug begleiten? Die werden ihre Waffe ja vermutlich mit an Bord nehmen? Die Frage würde interessant, wenn z.B. ein Schweizer Minister mit seinen bewaffneten Personenschützern in Addis Abeba ein deutsches Flugzeug nach Frankfurt/Main besteigt. - Da muss es ja eindeutige Regeln geben. Auch das Rote Kreuz etwa schützt nur auf dem Schlachtfeld, nicht aber im normalen Flugverkehr (da gibt es ja z.B. regelmäßig diese Suchhundegeschichten). Seit bestehen der UNO ist die Immunität des UN-Generalsekretärs und der UN-Diplomaten übrigens ein nie endgültig geklärtes Thema, da sie ja keinen Staat repräsentieren. Für Soldaten im Einsatz (bzw. auf Verlegung dorthin) gelten übrigens auch einige Sonderregeln, die ich jetzt aber nicht im einzelnen kenne. Und wie gesagt: Bei Ein- oder Ausreise kann von einem amtierenden Staatsoberhaupt aber immer die Einsicht in die Personaldokumente verlangt werden. Woher sonst sollte man wissen, wen man da vor sich hat. Alleine in dieser Pflicht, vor Gott und auf dem stillen Örtchen sind alle gleich. Und das noch der Vollständigkeit halber: Immunität heißt nicht Straffreiheit. Macht ein Diplomat sich im Gastland strafbar, kann er zur Persona non grata erklärt und umgehend ausgewiesen werden. Der Prozess gegen ihn findet dann im Heimatland statt. Und das ist durchaus schon öfter vorgekommen.
Michael(CGN) Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Wo steht den bitte das ein diplomat das recht hat sich einem zivilen vertrag zu brechen? Z.b. hat mal ein diplomat in berlin keine miete gezahlt die wohung wurde zwangsgeräumt! Nur weil es ein diplomat ist hat er kein freibrief. So ein Unsinn. Gegen einen Diplomaten in offizieller Mission kannst Du schon gar keinen Vollstreckungstitel bekommen, denn er unterliegt nicht der Gerichtsbarkeit. Wie willste da die Wohnung zwangsräumen?
cambiocorsa Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Wo steht den bitte das ein diplomat das recht hat sich einem zivilen vertrag zu brechen? Z.b. hat mal ein diplomat in berlin keine miete gezahlt die wohung wurde zwangsgeräumt! Nur weil es ein diplomat ist hat er kein freibrief. So ein Unsinn. Gegen einen Diplomaten in offizieller Mission kannst Du schon gar keinen Vollstreckungstitel bekommen, denn er unterliegt nicht der Gerichtsbarkeit. Wie willste da die Wohnung zwangsräumen? So stand es in der zeitung... die konnten dem nachweisen das er vorsätzelich handelt u.s.w. ging so richtig um betrug... ich such das morgen mal raus...
DAP Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Kaum ist man mal ein paar Tage weg, geht hier die Post ab... @Manuel: 1. Wo hast Du das mit dem Völkergewohnheitsrecht her? Bring mal Butter bei die Fische. 2. Und dann noch: hast Du dir vielleicht mal Gedanken darüber gemacht, daß Völkerrecht auschließlich Staaten und deren Organe bindet?
Monet01 Geschrieben 21. November 2006 Melden Geschrieben 21. November 2006 Ich bin primaer gluecklich ueber den Umstand, dass unser "Staatsoberhaupt" bescheiden Linie flog und dies wohl auch noch in der Eco bzw. maximal BC - das muss erst einmal ein anderer Politiker nachmachen $-)
LH4EVER Geschrieben 22. November 2006 Autor Melden Geschrieben 22. November 2006 herjeh es wird ja immer lustiger hier.cambiocorsa ...nicht alles was in der Zeitung steht ist wahr, Michael hat recht ,auch wenn er keine Miete zahlt kann der Diplomat nicht aus der Wohnung herausgeworfen werden.Seine Wohnung unterliegt besonderem Schutz, Polizei und andere Staatliche Organe(des Gastlandes) haben dort nichts zu suchen!Du bekommst gegen einen Diplomaten auch keinen Rechtstitel,sie unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit ihres Gastlandes.Gleichzeitig dürfen Diplomaten nur mit Genehmigung ihres eigenen Außenministeriums in dem Land Klage einreichen in dem sie akreditiert sind. Nochetwas,bist du zum Beispiel Deutscher und besitzt einen deutschen Diplomatenpaß, schmilzen alle Rechte die Du im Ausland damit hast, im Inland dahin! Nur zur Info.
cambiocorsa Geschrieben 22. November 2006 Melden Geschrieben 22. November 2006 Ja du hast recht und die presseabteilung des amtsgerichtes (die das ganze betreut haben) lügt halt... ende...
Pad81 Geschrieben 22. November 2006 Melden Geschrieben 22. November 2006 Dann hat der Staat des Diplomaten sicher die Immunität aufgehoben, dass ist auch möglich!
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