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Ryanair und Easyjet: Nachzahlen oder nicht fliegen


touchdown99

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe heute auch Post von AB bekommen -- schoen mit 55 ct Porto drauf.

 

Interessant finde ich ja den gewaehlten Umrechnungskurs. Es wird von einer 5 GBP-Abgabe gesprochen, aber nur 7 EUR in Rechnung gestellt!

 

Mit dieser Aktion ist AB nun definitiv in der Realitaet europaeischer LCC angekommen! Wie verfahren denn LH und BA bei vor 11.2006 getaetigten Buchungen fuer das Jahr 2007?

Geschrieben
Das Problem bei Kreditkartenzahlungen ist, dass es relativ schwer ist, eine Rückbuchung auszulösen.

 

Also ich hab in meinem Onlinebanking (Air Berlin Mastercard der LBB) zu jeder Kreditkartenbuchung einen "Reklamation"-Button, mit dem ich die Abbuchung rauswerfen kann. Wird dann natürlich teuer, wenn ich das unberechtigt mache und mir der Gläubiger die Rechtmässigkeit der Abbuchung nachweisen kann.

Geschrieben

Hmm,

 

ich geb jetzt auch mal kurz meinen Senf dazu. Also ich hab nun gestern ziemlich erbost auch die AGB`s gewälzt und bin zum einen auf den oben bereits erwähnten Passus getroffen, dass man kostenlos stornieren kann, aber zum anderen bin ich auf den Passus gestossen: "(...) zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen (...)". Da ich aber Ende November umgebucht habe und über diese Umbuchung erst dieses Datum gewählt habe (das alte Datum würde jetzt innerhalb der 21-Tage-Grenze liegen) liegt dieses Datum als Rechnungsdatum vor und somit würde ich auch unter die Grenze von 4 Monaten fallen und damit wäre die Abbuchung ein Gegensatz zu den AGB`s... Mal abwarten...

Ferner wurde für einen anderen Flug von mir ebenfalls diese Steuer eingezogen, wobei ich bisher nur die neue Rechnung für den Flug im März bekommen hab und keine weiteren Erläuterungen dazu... Alles irgendwie ein bißchen überstürzt und sehr Kunden-unfreundlich...

Geschrieben

Ich habe heute, also einen Tag nach der Abbuchung, die neuen Rechnungen mit der Post bekommen. Auf der einen (Flug im Juni) steht "Restzahlung wird am 30.04.07 abgebucht", auf der anderen (Flug im September) "sofort fällig". Abgebucht wurde für beide Flüge gestern, Datum der Frankierung auch gestern. Organisatorisch schlecht gelöst und auch nicht gerade kundenfreundlich.

Geschrieben

Das Problem bei Kreditkartenzahlungen ist, dass es relativ schwer ist, eine Rückbuchung auszulösen.

 

Also ich hab in meinem Onlinebanking (Air Berlin Mastercard der LBB) zu jeder Kreditkartenbuchung einen "Reklamation"-Button, mit dem ich die Abbuchung rauswerfen kann. Wird dann natürlich teuer, wenn ich das unberechtigt mache und mir der Gläubiger die Rechtmässigkeit der Abbuchung nachweisen kann.

 

Yep. Das ist dann ein Charge-Back. Wenn die Airline die Authorisierung für diese Buchung nicht nachweisen kann, dann hat sie Pech gehabt.

Das Problem ist, wenn ein Vertragspartner (in diesem Fall AB) zu viele Charge-Backs erhält, dann könnte VISA bzw. MasterCard diesen Vertragspartner sperren bzw. die Gebühren erhöhen.

Aus diesem Grund wird AB sehr empfindlich auf ein Charge-Back reagieren.

Im Zweifelsfall wird Dir AB den Flug stornieren (ohne Rückzahlung) und ggf. eine saftige Mahnung für das Charge-Back zuschicken.

Geschrieben

So ich hatte dann heute auch einfach eine neue Rechnung im Briefkasten liegen, auf ein begleitendes Anschreiben, welches den Vorfall erklären würde, wurde leider auch verzichtet. Alleine dieses Vorgehen bekräftigt mich darin, gegen diese Abbuchung vorzugehen. Ich finde es irgendwie reichlich unverschämt, erst abzubuchen (wüsste ich, wie der Normalpax nicht, dass es die neuen UK-Steuern gibt, hätte ich die Lastschrift natürlich umgehend zurückgehen lassen), und danach einfach eine neue Rechnung ohne Erklärung zu schicken...

Geschrieben

In meinen Augen grenzt schon was Kreditkartenmissbrauch, was AB da betreibt.

 

1) Wg. der fehlenden Authorisierung

Ich glaube, es reicht nicht einfach aus, die Authorisierung aus der AGB abzuleiten. In der AB AGB steht bestimmt nur, dass AB den Zusatzbetrag berechnen darf ABER NICHT, dass AB dass auch von der bei Buchung Kreditkarte abziehen darf.

 

2) CVC-Code

 

Bei der Online-Buchung bei AB muss der CVC-Code der Kreditkarte angegeben werden. Nach meinen Informationen darf dieser Code nicht dauerhaft gespeichert werden.

 

Wenn nun AB die EUR 7,- von der Kreditkarte einzieht, woher hat AB dann den CVC-Code ?

Entweder hat AB den Code unzulässigerweise gespeichert oder

AB kann auch ohne CVC abbuchen (was für den Visa Vertragspartner von AB aber sicherlich nicht erlaubt/erwünscht sein dürfte).

Geschrieben

Vor einigen Tagen hatte ich einen STN-FMO Flug auf STN-PAD umgebucht, womit sich die Steuer von 7 auf 14 Euro erhöht hat... hatte ich auch keine Probleme mit, hab ich ja vorher gesehen.

 

Aber für eben diese Buchung kam heute auch ein Brief... 14 Euro Steuer + 7 Euro Zusatztax. Also prüft eure Bestätigungen genau, muss nicht immer alles richtig sein.

Geschrieben

Könnte man den Titel des Themas vielleicht irgendwie abändern und auf das eigentliche Thema der zusätzlichen Gebühr ändern. Denn Ryanair und easyJet sind ja eigentlich weniger das eigentliche Thema.

Geschrieben

Bei meinen Penny Umbuchungen hab ich für zB STN-DUS 3 Euro zurück bekommen, dann wurden heute 7 Euro nachberechnet.

 

Auf der Rechnung stand -3 Euro und "ist bereits abgerechnet worden". Ich bin mal gespannt ob AB diese Flüge nachberechnet, sieht mir mehr nach nem Fehler aus.

Geschrieben

Gestern Abend hab ich nur die Standardmail auf die doppelte Abbuchung bekommen, heute morgen kam dann nach nochmaliger Nachfrage eine zweite Mail.

 

--------------

 

vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern beantworten wir Ihre Frage.

 

Wie in der Presse angekündigt, erhebt Großbritannien seit Februar 07 eine zusätzliche Steuer für Abflüge in Höhe von 7 EUR. Das gilt für alle Flüge ab Großbritannien.

 

Wir sind verpflichtet diese Gebühr nachzubelasten, welche für alle Abflüge ab dem 04.03.07 gelten und treten diese in voller Höhe an die britische Finanzbehörde ab.

 

Die Änderungsschreiben sind zur Zeit in der Post. Wenn Sie diese noch nicht erhalten haben, bitten wir vielmals um Entschuldigung.

 

Wenn Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, dann rufen Sie uns bitte unter einer der unten genannten Telefonnummern an oder senden Sie uns ein Fax oder eine E-Mail. Gern helfen wir Ihnen weiter.

 

Bitte senden Sie uns als Antwort immer die komplette E-Mail, da unsere Korrespondenz im Team bearbeitet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Service Team Air Berlin - NIKI

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vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern beantworten wir Ihre Frage.

 

Nach kurzer Überprüfung stellten wir fest, dass es stimmt. Wir bitten Sie deswegen um Entschuldigung. Die 7Euro werden in den nächsten Tagen, bis spätestens zwei Wochen Ihrem Konto wieder gutgeschrieben. Eine neue Bestätigung haben wir Ihnen per Email noch mal geschickt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Wenn Sie weitere Fragen oder Wünsche haben, dann rufen Sie uns bitte unter einer der unten genannten Telefonnummern an oder senden Sie uns ein Fax oder eine E-Mail. Gern helfen wir Ihnen weiter.

 

Bitte senden Sie uns als Antwort immer die komplette E-Mail, da unsere Korrespondenz im Team bearbeitet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Service Team Air Berlin - NIKI

Geschrieben

Ich ärgere mich ja auch über die Gebühr, aber bei all der Diskussion scheint mir an manchen Stellen vergessen zu werden, dass AB (und EZY und FR und...) diese Gebühr nicht erfunden haben.

 

Ob eine Airline die jetzt direkt von meiner KK einzieht oder ich am Airport zahlen muss oder irgendwelche Buttons auf irgendwelchen Websites drücken muss, ist mir dabei ziemlich egal.

 

Fast ist, dass ich UK künftig meiden werde, wenn ich mal nur so aus Lust und Laune ein Wochenende woanders verbringen möchte. Es gibt auch andere schöne Ecken; (es scheitert auch nicht an sieben Euro, da geht es wirklich ums Prinzip.)

Geschrieben
Ich ärgere mich ja auch über die Gebühr, aber bei all der Diskussion scheint mir an manchen Stellen vergessen zu werden, dass AB (und EZY und FR und...) diese Gebühr nicht erfunden haben.

 

Ob eine Airline die jetzt direkt von meiner KK einzieht oder ich am Airport zahlen muss oder irgendwelche Buttons auf irgendwelchen Websites drücken muss, ist mir dabei ziemlich egal.

 

Fast ist, dass ich UK künftig meiden werde, wenn ich mal nur so aus Lust und Laune ein Wochenende woanders verbringen möchte. Es gibt auch andere schöne Ecken; (es scheitert auch nicht an sieben Euro, da geht es wirklich ums Prinzip.)

 

Genauso hätte ich es auch geschrieben. 100 % Zustimmung.

Geschrieben
Ob eine Airline die jetzt direkt von meiner KK einzieht oder ich am Airport zahlen muss oder irgendwelche Buttons auf irgendwelchen Websites drücken muss, ist mir dabei ziemlich egal.

 

Fast ist, dass ich UK künftig meiden werde, wenn ich mal nur so aus Lust und Laune ein Wochenende woanders verbringen möchte. Es gibt auch andere schöne Ecken; (es scheitert auch nicht an sieben Euro, da geht es wirklich ums Prinzip.)

 

Finde ich überhaupt nicht. Ich fänd es voll ok, wenn in vernünftigem Umfang auch Steuern auf Flüge erhoben werden würden - in erster Linie wären das die längst überfällige und ökologisch sinnvolle europaweite Kerosin-Steuer und ein Ende der Mehrwertsteuer-Befreiung. Durch diese Regelungen werden die Fluggesellschaften im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern krass bevorzugt. (Ich fliege ja auch gerne und häufig für 99 Euro in die USA und für 19 Euro durch Europa - wenn die Staaten aber mal zur Vernunft kommen würden und eine anständige Steuerpolitik machen, würde ich mich darüber nicht beklagen. Wenn dann sollten nachhaltige Verkehrsträger von der Steuer befreit werden, z.B. die Bahn!)

 

Im Gegensatz zu dir finde ich das Vorgehen der Airlines bei den Nachbelastungen allerdings genau so ärgerlich, wie es hier im Thread mehrheitlich diskutiert wird: Automatische Abbuchungen von der Kreditkarte dürfte es nicht geben, eine Zahlung am Flughafen müsste möglich sein und alle Fluggesellschaften müssten eine kostenlose Storno-Möglichkeit einräumen.

 

Grüße,

 

PvD

Geschrieben

Die Airline wird die Gebühren tragen müssen, die Möglichkeit der Weiterbelastung an den Kunden ist nur nach Einzelprüfung möglich.

 

Die AGB's der Air Berlin sind da sehr deutlich:

 

- Gebührenbelastung nur, wenn mehr als 4 Monate zwischen

Buchung und Flug liegen.

 

- Gebührenbelastung außerdem nur, wenn umgehende

Benachrichtigung des Kunden erfolgt.

 

Waren die Mehrkosten zur Zeit der Buchung vorhersehbar,

kann man die Zahlung verweigern. Wenn also (löblich)

Ryanair ab 7.12.06 den Zuschlag im Flugpreis einschließt

und -wie bei mir- bei Air Berlin erst am 21.12.06 gebucht

wurde, muß ich die Sorgfaltspflicht der Airline voraussetzend

davon ausgehen, daß die Preise marktgerecht auf dem

Stand der Dinge sind.

 

Wenn man dennoch die Gebühren einzieht (unabhängig von der Höhe),

ist das nicht haltbar. Schon gar nicht ohne Authorisation des Kunden.

 

Die Verbraucherzentrale kommentiert das im Detail wie folgt:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ...ink249222A.html

Geschrieben

Richtig ist, es geht auch um Steuern. Ebenso um Kerosinzuschläge,

Flughafengebühren und und und. Das jeweils passende muß man

sich da schon selber heraussuchen. In diesem Thread geht es

aber konkret um die UK-TAX = Gebühren und den Zeitpunkt

der Weiterbelastung.

 

Nur, wenn es vielleicht überlesen wurde:

 

Nicht für alle Leistungen sind Preiszuschläge erlaubt. Neben gestiegenen Beförderungskosten für Kerosin und Sprit dürfen Reiseanbieter nur höhere Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren und geänderte Wechselkurse auf den Kunden umlegen. Waren die Mehrkosten zur Zeit der Buchung vorhersehbar, kann man die Zahlung verweigern.

Geschrieben

Heute kamen die nächsten Nachbelastungen, diesmal sogar alle zusammen in einem dicken Brief (14 Seiten), bisher kam immer alles einzeln.

 

Wieder knapp 50 Euro, die ich Air Berlin bis zur Umbuchung kostenlos leihen darf...

Geschrieben

Hab heute eine Antwort vom Kundenservice bekommen... auf meine Frage zu der Stornierung wird mit keinem Wort eingegangen. :-/

 

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vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.02.2007.

 

Wir bedauern es, daß die britische Regierung die Fluggastgebühr („Air Passenger Duty“) für Abflüge von Großbritannien und Nordirland kurzfristig von 5 £ auf 10 £ je Fluggast erhöht hat. Bitte gestatten Sie uns eine kurze Erläuterung:

 

Die Fluggesellschaften haben auf die Erhebung der Fluggastgebühr leider keinen Einfluß. Wir führen den Betrag in voller Höhe an die britischen Finanzbehörden ab.

 

Nachdem die Erhöhung der Fluggastgebühr zweifelsfrei feststand, haben wir unverzüglich darüber informiert.

 

Wir hoffen, daß wir Ihnen mit diesen Informationen den Hintergrund der Anhebung der

Fluggastgebühr verdeutlichen konnten und freuen uns, Sie bald an Bord von Air Berlin begrüßen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

-------------------------------------------------------------------

  • 3 Wochen später...

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