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airliners.de

Laptop zusätzlich zum Handgepäck?


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Geschrieben

Weiß jemand wie 4U das handhabt? Ich fliege in einem Monat von cgn nach Athen mit 4U und Anfang September von Mykonos zurück nach cgn, ebenfalls mit 4U. Ich wollte meine Kameratasche und meinen Laptop (in Laptoptasche, kein Trolli) mit in die Kabine nehmen.

Wenn das nicht geht, könnte ich dann beides in einem Rucksack stecken und diesen dann als 1 Handgepäck mit in die Kabine nehmen?

 

MfG Arne

Geschrieben

Hat sich schon erledigt. Bin doch auf der 4U Homepage fündig geworden.

 

Jeder Fluggast kann ein Stück Handgepäck bis zu 8 kg mit den Höchstmaßen von 55 x 40 x 20 cm mit an Bord nehmen. Größere und schwerere Gepäckstücke geben Sie bitte am Schalter auf.

 

Falls Sie auch Ihren Laptop auf der Reise dabei haben, sollten Sie ihn mit in die Kabine nehmen. Gerne zusätzlich zum Handgepäckstück, denn wie bei Jacken und Schirmen, Handtaschen, Dutyfree-Waren und Fotoapparat berechnen wir Ihnen dafür keine Zusatzkosten.

Geschrieben

und wie sieht das mittlerweile bei Flügen über UK aus? Ich fliege STR - LHR - SIN mit BA / QF...

Ich habe einen normalen Eastpak-Rucksack sowie zusätzlich eine Notebooktasche als Handgepäck. Ich meine gelesen zu haben das bei Verbindungen mit Umsteigen in UK grundsätzlich nur ein Handgepäckstück erlaubt ist.

Geschrieben

Im Zweifelsfalle lieber mal vorher BA oder SQ konsultieren.

Die Frage ist ja, ob der Laptop wirklich zum Handgepäck dazu gezählt wird. Da ist sogar FR grosszügig. Die einzige Alternative wäre ja, das Teil als Reisegepäck aufzugeben und das könnte für die Airline unter Umständen teuer werden (Verlust, Beschädigung).

Geschrieben
Die einzige Alternative wäre ja, das Teil als Reisegepäck aufzugeben und das könnte für die Airline unter Umständen teuer werden (Verlust, Beschädigung).
Sind nicht die Entschädigungen für verlorenes oder beschädigtes Gepäck i.A. gedeckelt?
  • Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

 

Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

 

Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck

 

Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.[/i]

Zum Nachlesen

Geschrieben

Laptops sind nicht versichert und sollten auch nicht im aufgegebenen Gepäck tansportiert werden; der Gast hat dafür zu sorgen, dass das Gerät in Handgepäckgröße und Gewicht verstaut ist.

Laptops können seperat, sofern es eine kleine Umhängetasche ist, als zusäzliches Handgepäck anerkannt werden (wie etwa eine Damenhandtasche) - muss aber nicht und ist von Airline zu Airline, wie auch von eingesetztem Fluggerät abhängig.

Sollte der Gast z.B. einen größeren Business-Trolley deutlich über 8kg mitführen, so kann er zur Aufgabe des Trolleys aufgefordert werden und weiterhin gebeten werden den Laptop aus dem Koffer zu nehmen. Der Laptop wird dann als Handgepäck gezählt; ist meist auf Flügen mit der Regelung von max. 1 Handgepäckstück (z.B. Regionaljet) für Eco-Passagiere ohne Berücksichtigung des Status der Fall.

Geschrieben

Sollten die Handgepäck-Regelungen nicht einheitlich sein?

 

Auf meinem letzten FR Flug nach BTS habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Fluggast für 2 KG Übergewicht im Handgepäck zahlen sollte. Natürlich konnte es es auch kostenfrei umpacken.

Dann war ich an der Reihe und mein Rucksack wurde noch nicht ein mal gewogen! Wurde nur gefragt, ob dieser schwerer als 10kg wäre.

 

Im Feb. habe ich die Erfahrung auf einem AB Flug in STN gemacht, dass ich mit einem kleinen Rucksack und einer kleinen Kameratasche nicht durch die Sicherheitskontrolle gekommen wäre. Dann habe ich die kameratasche eben in den Rucksack gesteckt und nach der Sicherheitskontrolle eben wieder ausgepackt. :-) Da hat dann niemand mehr was gesagt. Es scheint jedoch eher Glückssache zu sein.

 

Ansonsten habe ich auch immer mehr als 1 Gepäckstück durchbekommen.

Geschrieben

Handgepäckregelungen sind von Airline zu Airline verschieden und bei den jeweiligen Airlines in den Beförderungsbestimmungen nachzulesen; bei Code-Share Flügen richten sich die Bestimmungen nach der ausführenden Airline - auch hierdurch kann es zu Abweichungen kommen. Wer einen LH Flug z.B. auf LG ops bucht, kann nicht die gewohnten Privilegien wie bei einem LH Flug erwarten. Weiterhin haben LCCs schon mal ganz andere Regelungen, als Netzwerkcarrier, siehe FR.

Prinzipiell sollte man sich an die Vorgaben halten, auf einigen Flügen wird auch explizit auf der Bordkarte hingewiesen, dass die Mitnahme begrenzt ist. Leider ist das Ego bei manchen gäste größer als der Verstand und dann wundert man sich wenn man mit den Agenten diskutieren muss.

Geschrieben

Aber wer soll denn das kontrollieren? An der Sicherheitskontrolle können die das Gepäck doch nicht wiegen. Und wenn eine Airline beispielsweise 2 Gepäckstücke erlaubt, dann können die einem an der Sicherheitskontrolle doch nicht eins beschlagnahmen!

Am Checkin muss man sein Gepäck ja theoretisch nicht "vorführen". Demnach würde ja theoretisch alles durchgehen.

 

Natürlich sollte man sich dann auch nicht beschweren, wenn man gegen die Regeln vertößt und sein Gepäck abgenommen wird.

Geschrieben

Gute Agenten achten drauf; kontrolliert wird am Check-In und später auch am Gate; aber wie gesagt es kommt auf den Agenten wie er seine Vorgaben umsetzt bzw. wie er seinen Job ansieht.

Geschrieben

Ich hatte letztens in London-Heathrow ein ähnliches Problem. Einen Trolley als Handgepäck, zusätzlich Foto- und Videokamera um die Schulter gehängt. War nie ein Problem, bei keiner Airline und an keinem Flughafen.

An der Sicherheitskontrolle in LHR wurde es zum Problem. Nur ein Handgepäckstück erlaubt und wenn die beiden Kameras nicht in den Trolley passen würden, müsste ich diesen noch als Gepäck am Schalter aufgeben. Dieser war bereits geschlossen. Schließlich quetschte ich die beiden Kameras mit viel Gewalt noch in den Trolley hinein und wurde noch darauf hingewiesen, dass ich sie nach der Kontrolle wieder herausnehmen könnte.

Auf meinen entsetzten Blick hin und den Hinweis, dass die Airline (Lufthansa) Kamera etc. ausdrücklich als zusätzliches Handgepäck erlauben würde, kam nur die Antwort "This is London."

Aha.

 

Martin

Geschrieben

Also gelten die Regeln nur für die Kontrolle? Die Aussagen wiedersprechen sich. Einerseits wollen sie es durchsetzen absolut nur 1 Gepäckstück zuzulassen. Andererseits erlauben sie es nach der Kontrolle wieder auszupacken. Aber die selben Erfahrungen habe ich ja auch schon gemacht. Man muss heutzutage auf alles gefasst sein. :-(

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