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Copyright - Missbrauch ?


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Man sollte doch immer wieder die Augen offen halten, ob sich aus der großen Fülle von Flugzeugbildern in diversen Datenbanken nicht irgendwelche Firmen unrechtmäßig bedienen.

Hier ist's doch offensichtlich, oder? Der Fotograf hat keine Rechte an die Firma abgegeben:

http://www.schuco.de/de/aviation/schabak_1...ukt_details.htm

http://www.flugzeugbilder.de/show.php?id=570973

 

Wenn es dann schon mal passiert ist, kann man sicherlich auch ein ordentliches Sümmchen fordern, wenn man eine rechtliche Auseinandersetzung auf sich nehmen will.

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Beiden Bildern gemein ist das identische Flugzeug. Ich vermute, dass Schuco dabei *ein* Bild des Flugzeug vor einen anderen Hintergrund montiert hat. In D. unterliegen aber nicht nur Lichtbildwerke, sondern auch "einfachere" Lichtbilder dem Urheberrecht. Sollte es sich Schuco also ungefragt beim Fotografen bedient haben, könnte durchaus ein Rechtsverstoß vorliegen. Nur können wir als Aussenstehende das aus der Ferne mangels Infos vom Fotografen und vom Werbetreibenden nicht beurteilen, auch wenn sich die Hauptmotive doch sehr ähneln. Wie schon weiter oben geschrieben, ist die Firma aber i.A. seriös und fragt wie viele andere in der Branche auch vor der Nutzung des Bildes beim augenscheinlichen Rechteinhaber an.

 

Ich persönlich lehne *jede* ungefragte öffentliche Nutzung meiner Bilder ab, auch wenn ich die Fotografie nur als Hobby betreibe und nur wenige Bilder im Jahr verkaufe. Ein "ordentliches" Sümmchen kommt dabei aber nicht zusammen. Der interessierte Leser suche mal im Internet nach "Bildhonorar" oder ähnlichem.

 

Gerade duch die mittlerweile weiote Verbreitung versuchen die potentiellen Käufer die Preise massiv zu drücken oder wollen das Nutzungsrecht sogar (fast) für lau. Aber irgendeinen Deppen finden die wohl immer.

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Ich würde definitiv eine Rechnung stellen, nur bei vielen ausländischen Firmen macht dies keinen Sinn da denen selbst Drohungen mit rechtlichen Schritten vollkommen egal sind. Als Fotograf kann man nur hoffen, dass einem aufmerksame Surfer solche "Verstöße" melden, selbst wenn sich dann rausstellt man hat die Erlaubnis gegeben.

 

Georg

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aber was willst du denn denen in Rechnung stellen?

 

Die unerlaubte, dann natürlich kommerzielle (Privat würde ich evtl. nur anschreiben), Nutzung meiner Bilder. Kannst ja mal ein Bild der Canon 400D von der Canon Page in ner ebay Auktion verwenden....wenn Du Pech hast gibts da großen und teuren Ärger.

 

georg

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aber was willst du denn denen in Rechnung stellen?
Im Internet gibt es diverse Listen zu Bildhonoraren.

 

Aber schaut mal durch auf der schuco.de Seite sind einige Bilder aus Flugzeugbilder.de oder airliners.net etc. :)
Und warum sollte Schuco nicht trotzdem gefragt haben? Schließlich liegen die Bilder ja nicht exklusiv bei einer der großen Bilddatenbanken. Ich habe öfters auch Angebote über a.nette bekommen, mittlerweile kommen Anfragen über meine eigene Seite.
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Hi!

 

nach §24 UrhG ist einem jeden die Benutzung eines fremden werkes

 

§24:

Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, da sin freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden.

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Hi!

 

nach §24 UrhG ist einem jeden die Benutzung eines fremden werkes

 

§24:

Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, da sin freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden.

 

Ich glaube nicht das das gilt. Das Copyright hat immer der "Hersteller" des Bildes.

 

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

 

Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

 

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html

 

georg

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Durch Bildmontage kann aber schon wieder ein neues Kunstwerk geschaffen werden. Das ist hochkompliziert. Da zählt dann bereits wieder die neue geistige Eigenleistung... (studiere Bibliothekswissenschaft)

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Will das wirklich heißen wenn jemand mein durch Copyright geschütztes Bild verwendet in ner Montage wäres OK. Ich denke das ist wirklich sehr kompliziert und nur von nem Fachmann zu erklären aber das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Wie stehts eigentlich um die Genehmigung Bilder einer z.B. Lufthansa Maschine zu verkaufen. Ist ja auch nicht ohne weiteres möglich. Mir wurde das von seiten der Hapag-Lloyd mal untersagt.

 

georg

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nach §24 UrhG ist einem jeden die Benutzung eines fremden werkes
frei? Lies auch mal §23! Auch stellt sich zusätzlich die Frage nach der "freier Benutzung" aus §24. Meine Bilder sind eben nicht zu freien Benutzung freigegeben.

 

Durch Bildmontage kann aber schon wieder ein neues Kunstwerk geschaffen werden. Das ist hochkompliziert. Da zählt dann bereits wieder die neue geistige Eigenleistung...
Es ist halt die Frage, inwieweit das Werk nach der Montage noch durchscheint. Das Flugzeug wäre in dieser theoretischen Diskussion (Schuco wird sicherlich nachgefragt haben) aber das Hauptmotiv, die Landschaft ist nur schmückendes Beiwerk. Mir erscheint dieses Beispiel aus dem Grund deshalb nicht besonders kompliziert.

 

Wie stehts eigentlich um die Genehmigung Bilder einer z.B. Lufthansa Maschine zu verkaufen. Ist ja auch nicht ohne weiteres möglich. Mir wurde das von seiten der Hapag-Lloyd mal untersagt.
Wie und wo entstand das Foto und zu welchem Zweck sollte es verkauft werden?

 

Wenn Du zum Zeitpunkt der Aufnahme auf öffentlichem Grund ohne Hilfsmittel (eine Leiter ist ein Hilfsmittel!) standest, würde ich dabei zunächst auf §59UrhG ("Panoramafreiheit") verweisen, auch wenn er nicht zu 100% hier greift. Die Statuen vom Bullen und Bären vor der Frankfurter Börse wären so ein Beispiel. Das Gegenteil ist beim Kunstwerk "Der Bevölkerung" im Innenhof des Reichstags der Fall. Das kann man nur von Reichstag aus sehen, man befindet sich also nicht auf öffentlichem Grund und darf Bilder davon deshalb nicht ohne Genehmigung des Urhebers veröffentlichen.

 

Es sind dabei aber u.U. auch Belange des Geschmacksmusterschutzes betreffend zu beachten. Hier müssen z.B. Trainspotter beim ICE der Bahn mit Einschränkungen leben. Auch bei temporären Kunstwerken wie z.B. dem von Christo verhüllten Reichstag gelten etwas andere Grundsätze.

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nach §24 UrhG ist einem jeden die Benutzung eines fremden werkes
frei? Lies auch mal §23! Auch stellt sich zusätzlich die Frage nach der "freier Benutzung" aus §24. Meine Bilder sind eben nicht zu freien Benutzung freigegeben....

 

Den § 23 habe ich mir auch angeschaut, jedoch finde ich diese beiden §§ ein wenig widersprüchlich. Keine Ahnung wo jetzt was gilt, dafür ist eine einsemestrige Vorlesung UrhR doch ein wenig zu wenig.

Ich denke jedoch, dass Du das Wörtchen "frei" nicht in den richtigen Zusammenhang gesetzt hast.

Ich interpretiere aus der Formulierung, dass die Benutzung eines Werkes zur Erstellung eines neuen Werkes durchaus benutzt werden darf, ohne dass der egtl. Schöpfer darauf Einfluss nehmen kann. Kann natürlich auch sein, dass ich das falsch interpretiere. Jetzt muß man hier halt den Aspekt mit der persönlich geistige Schöpfung in Betracht ziehen, wobei das ursprüngliche Werk ja gewissermaßen nicht mehr durchschimmern darf.

Die Aufnahme der 73W ist aber nun denke ich, nicht wirklich eine eigene Schöpfung wie sie im neuen Bild steht. Der Hintergrund ist zwar geändert worden aber wo fliegt Tuifly den bitteschön ein solches Ziel an? KA ob sowas bei einer juristischen Auseinandersetzung in Betracht gezogen wird.

Man könnte jedoch auf die Schatteneffekte am Flugzeug selber eingehen und in sofern würde das Flugzeug nicht auf den Hintergrund passen.

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War natürlich auf öffentlichem Grund. Das Bild wurde dann letztendlich doch verkauft da die kaufende Werbeagentur die Erlaubnis hatte.

 

Wenn man sich dazu im renomierten DSLR-Forum beliest bekommt man auch keine klare Aussage aber es wird komischerweise immer wieder auf das Bsp. ICE hingewiesen.

 

georg

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Naja, man sollte aber auch unterscheiden, ob man die Verwertungsrechte am Bild übertragen darf - Tipp: Nie exclusiv vergeben, dann sonst muss das Bild auch von der eigenen Seite oder bei den Bilddatenbanken gelöscht werden - oder ob der Käufer das Bild für seine Zwecke nutzen darf. Da spielt u.U auch z.B. das Markenrecht eine Rolle.

 

Da könnte man z.B. schon Ärger bekommen, wenn man sich hier "Airbus" oder "Boeing" nennt, da das beides dürften im Luftfahrbereich geschütze Markennamen sein und dieses eine kommerzielle Internetpräsens ist. Aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema.

 

Der ICE ist halt einer der wenigen technischen Großgeräte mit einem dem Geschmacksmusterschutz unterliegenden Design.

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