Zum Inhalt springen
airliners.de

Flug Lübeck-London wegen Bombendrohung nach Köln umgeleitet


Hame

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach einem Streit zwischen 2 Passagieren hat ein 22-jähriger mit einer Bombe im Gepäck gedroht. Der der mit 13 (!) Passagieren besetzte Flug der Ryanair wurde daraufhin gestern Abend nach Köln umgeleitet, wo der Passagier dann verhaftet wurde.

 

Quelle

Geschrieben

Nur so aus Interesse, sicher weiß jemand eine Antwort:

 

Warum führt ein Flug Lübeck - London nicht über die Nordsee, sondern über so dicht beflogenen Luftraum über Festland?

 

Weshalb wurde über der Niederlanden der Weg zurück nach Deutschland und dann noch nach bis Köln gewählt? Möglicherweise hätte es nähere Ladeplätze gegeben (Weeze).

Geschrieben
Nur so aus Interesse, sicher weiß jemand eine Antwort:

 

Warum führt ein Flug Lübeck - London nicht über die Nordsee, sondern über so dicht beflogenen Luftraum über Festland?

 

Weshalb wurde über der Niederlanden der Weg zurück nach Deutschland und dann noch nach bis Köln gewählt? Möglicherweise hätte es nähere Ladeplätze gegeben (Weeze).

 

Ich gehe davon aus, daß links und rechts des Flugweges CGN die nächste Alternative ohne Nachtflugverbot war und man daher recht schnell landen konnte.

Geschrieben
Nach einem Streit zwischen 2 Passagieren hat ein 22-jähriger mit einer Bombe im Gepäck gedroht. Der der mit 13 (!) Passagieren besetzte Flug der Ryanair wurde daraufhin gestern Abend nach Köln umgeleitet, wo der Passagier dann verhaftet wurde.

 

Quelle

 

Wieder so'n Einzeller, der sich und seinen Mitreisenden durch seine Dummheit Kummer bereiten musste.

Geschrieben
Ich gehe davon aus, daß links und rechts des Flugweges CGN die nächste Alternative ohne Nachtflugverbot war und man daher recht schnell landen konnte.

 

Eine Bombendrohung ist ein Notfall, da greift keine Nachtflugbeschränkung.

Geschrieben

Ich gehe davon aus, daß links und rechts des Flugweges CGN die nächste Alternative ohne Nachtflugverbot war und man daher recht schnell landen konnte.

 

Eine Bombendrohung ist ein Notfall, da greift keine Nachtflugbeschränkung.

 

Darf man denn dann auch wieder starten, wenn sich die Bombendrohung als Scherz rausgestellt hat oder muss man warten, bis das Nachtflugverbot ausläuft? Das wäre dann doch ein Grund für Ryanair, die Maschine in CGN zu landen, dass die diese wieder in den richtigen Umlauf bringen können.

Geschrieben
Darf man denn dann auch wieder starten, wenn sich die Bombendrohung als Scherz rausgestellt hat oder muss man warten, bis das Nachtflugverbot ausläuft? Das wäre dann doch ein Grund für Ryanair, die Maschine in CGN zu landen, dass die diese wieder in den richtigen Umlauf bringen können.

 

Gute Frage...

an den meisten Flughäfen gibt es kein echtes Nachtflugverbot sondern eine Nachtflugbeschränkung, d.h. dass es unter Gewissen Vorraussetzungen Ausnahmen von der Beschränkung gibt. Ich kann mir vorstellen, dass die Luftfahrtbehörde, der Lärmschutzbeauftrage o.ä in solch einem Fall eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann.

Das ist aber eine Vermutung!

Was ich mir auch auf jeden Fall vorstellen kann:

Der "nearest aerodrome" ist nicht unbedingt der "nearest suitable aerodrome", z.B. aufgrund der Flughöhe.

Man kann viel spekulieren, es gibt noch jede Menge andere mögliche Ursachen, warum der Flieger nach CGN ist. Ich werd das mal versuchen rauszufinden.

 

BS

Geschrieben

Gem. WDR-Fernsehen war CGN der nächste Flughafen, der zu der Zeit noch offen war und somit eine voll besetzte Polizei- und Rettungswache hatte.

 

Der 22-jährige stammt aus Polen und der Streit wohl dadurch, dass er an Bord weiter mit seinem Handy telefonieren wollte. Wahrscheinlich wollte er den anderen Passagier, der sich dadurch gestört fühlte, mit seiner Drohung nur einschüchtern. Nach einer Sicherheitsleistung von € 400 wurde der Pole heute wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Geschrieben
Der Typ holt mit ner Bombendrohung ein Flugzeug vom Himmel und spaziert hinterher gegen 400 Euro Kaution nach Hause?

 

Wo leben wir?

noch in einem Rechtstaat ganz im Gegensatz zu dem, was Du Dir darunter so vorstelllt. Die verursachten Kosten koennen im Wege einer Zivilklage geltend gemacht werden!
Geschrieben

Was wäre Dir denn lieber gewesen, ein Erschießungskommando? :-D

 

Es fällt manchmal wirklich schwer, ruhig und sachlich zu reagieren ...

 

Ich kann mich an einen Film erinnern (wahre Begebenheit), wo ein DDR-Bürger eine LOT-Maschine statt nach SXF mit einer Spielzeugpistole nach THF "umgeleitet" hatte. Die Reaktionen der 4 Alliierten waren eindeutig, lediglich die deutsche Politik hat eine längere Inhaftierung verhindert.

 

Mit einer Bombe zu drohen und hat keine andere Konsequenzen, wie 400 Euro Kaution, das kann´s doch nicht sein. Ob im Nachhinein durch die Airline zivilrechtlich was zu holen ist, darum gings mir gar nicht. Mir ging es ums Strafrecht. Und da steht auf Nötigung und was hier alles so im Raum steht, doch einiges mehr...

 

Wir schreien immer nach mehr Härte und strengeren Gesetzen, (verbieten das Mitnehmen von Flüssigkeiten) und reagieren dann so gelassen auf eine solche Tat. Versteh ich nicht.

Geschrieben

Nur weil er gegen eine Kaution auf freiem Fuß ist, bedeutet das noch lange nicht, daß strafrechtlich nicht gegen ihn ermittelt wird.

Die Personalien wurden festgestellt, es besteht offensichtlich keine Fluchtgefahr, eine reale Gefahr außer einer leeren Drohung bestand auch nicht. Früher oder später wird er sich für diese Tat vor einem Gericht zu verantworten haben.

Und zivilrechtlich darf er hoffentlich für den Schaden auch noch zur Kasse gebeten werden.

Geschrieben

Da muss man mal sehen, wie die Äusserung wem gegenüber getätigt worden ist. Wenn die Bemerkung, man lasse eine Bompe platzen von einem nebenstehenden gehört und (sicherheitshalber) missinterpretiert wurde, so ist strafrechtlich wohl auch nicht viel zu machen.

Ob man sich im Zivilprozess die Kosten einer derartigen "Sicherheitsmaßnahme" erstatten lassen kann, wird zu sehen sein.

Geschrieben
Da muss man mal sehen, wie die Äusserung wem gegenüber getätigt worden ist. Wenn die Bemerkung, man lasse eine Bompe platzen von einem nebenstehenden gehört und (sicherheitshalber) missinterpretiert wurde, so ist strafrechtlich wohl auch nicht viel zu machen.

 

Wie kommst du darauf?

Alle Agenturen berichten übereinstimmend, dass der "Täter" gesagt hat "es befinde sich eine Bombe an Bord".

 

Übrigens (Quelle Lübecker Nachrichten) verzichtet Ryanair wohl auf die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Warum würde mich echt mal interessieren...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...