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Geburt im Flugzeug


FKB64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es kommt auf das Land an. Wer in Deutschland geboren ist, ist nicht automatisch Deutscher, wer in den USA geboren ist, aber automatisch Amerikaner.

 

Es kommt auf die Regelung des jeweiligen Landes an. Die Amis sehen sowohl Geburten in ihren Flugzeugen als auch über ihrem Gebiet als innerhalb der USA an.

Geschrieben

Im wesentlichen stimmt das so, aber das Staatsangehörigkeitsrecht ist nicht ganz so einfach.

Die Staaten dieser Welt haben das jeweils unterschiedlich geregelt und zwar unterscheidet man im Prinzip zwischen dem jus soli (right of territory/Bodenrecht) und dem jus sanguinis (right of blood/Blutsrecht). In Deutschland gilt z.B. letzteres, wonach das Kind einer deutschen Mutter kraft Geburt grundsätzlich deutsch ist. In den USA gilt z.B. dagegen das Bodenrecht, wonach jedes dort zur Welt gekommene Kind auch US-Bürger ist. Gebärt nun eine deutsche Mutter ihr Kind in den Staaten, so hat es also automatisch ein Doppel-Staatsangehörigkeit. Um die bis hierhin noch relativ einfache Regelung zu verkomplizieren, wenden wir uns nun der eigentlichen Frage und der Grundthematik dieses Luftfahrtforums zu. Obgleich Hochschwangeren ärtzlicherseits von einer Flugreise dringend abgeraten wird, so kommt eine Geburt über den Wolken doch hin und wieder mal vor. Zivilflugzeuge, gleich welcher Herkunft oder Zulassung, unterliegen dem Recht des Staates auf oder über dessen Territorium sie sich befinden. Das neugeborene Kind einer deutschen Mutter mit der LH unterwegs von FRA nach NY hat also schon auch eine Doppelstaatsangehörigkeit, wenn sich das Flugzeug über der amerikanischen 18-Meilen-Zone im Anflug befindet. Für militärische Flugzeuge und Schiffe gilt allgemein das Terretorialprinzip, d.h. man befindet sich rechtlich immer auf dem Boden des Herkunftslandes. Wird in der Praxis unbedeutend sein, aber eine deutsche Frau, welche im Hafen von Kiel ein amerikanisches U-Boot besichtigt und dort niederkommt, hat ein Kind mit Doppelstaatsangehörigkeit. Alles klar ???

Geschrieben

In zivilen Flugzeugen gilt doch auch IMMER das Land des Herkunftslandesö Ich bekam bei LH über Amerika ja auch mit 18 Alkohol ;) Und die GSG9 stürmte die Landshut, darf aber auch nur auf deutschem Boden operieren, um ein paar Beispiele zu nennen.

Geschrieben
In zivilen Flugzeugen gilt doch auch IMMER das Land des Herkunftslandesö Ich bekam bei LH über Amerika ja auch mit 18 Alkohol ;) Und die GSG9 stürmte die Landshut, darf aber auch nur auf deutschem Boden operieren, um ein paar Beispiele zu nennen.

Sorry, hier gings um Staatsangehörigkeitsrecht im Falle einer Geburt im Flugzeug und nicht um den Ausschank von Alk. Letzteres hat mit Gesetzen des Herkunftslandes rein gar nichts zu tun, sondern es liegt ausschließlich im Ermessen der Airline, ob ich dir als jugendlichem Pax einen Dreistöcker Gin oder lieber ein Glas Milch einschenke. Was Du mit der GSG 9 in diesem Zusammenhang meinst, ist für mich schwer nur nachzuvollziehen. Das ist eine Sondereinheit des Bundesgrenzschutzes und als solche, wie der Name schon sagt, primär für die innerstaatliche Sicherheit zuständig. Deren Einsatz in Mogadischu war ein Sonderfall und erfolgte unter ausdrücklicher Zustimmung der somalischen Regierung (Dem verstorbenen Minister Wischnewski sei an dieser Stelle nochmals für seine diplomatischen Bemühungen gedankt).

Geschrieben

Seit 2000 hat sich in Deutschland das Staatsbürgerrecht dahingehend verändert, dass zwar weiterhin das Abstammungsprinzip zählt (Blutsrecht), aber der Ort der Geburt ebenfalls darüber entscheiden kann (Bodenrecht).

 

Kurz gesagt: ein Kind, dass in Deutschland geboren wurde, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn die Eltern (noch) nicht Deutsche sind. Das erfolgt soweit automatisch, die Eltern müssen jedoch noch ein paar Nachweise erbringen und zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr muss sich das Kind für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, falls es neben der deutschen noch eine andere besitzt.

Geschrieben
Dürfen Frauen im 9. Monat denn überhaupt noch - ohne Sondergenehmigung - fliegen?

 

Ich glaube das muss vorher vom Arzt attestiert werden.

 

Bis Ende der 36. Schwangerschaftswoche darfst Du fliegen – ohne Attest. Danach nicht mehr – auch nicht mit Attest. So haben es – denke ich mal – die meisten Fluggesellschaften geregelt.

Geschrieben
In zivilen Flugzeugen gilt doch auch IMMER das Land des Herkunftslandesö Ich bekam bei LH über Amerika ja auch mit 18 Alkohol ;) Und die GSG9 stürmte die Landshut, darf aber auch nur auf deutschem Boden operieren, um ein paar Beispiele zu nennen.

 

Geschichtskurs: 4-

Die GSG9 ist nicht mal eben so dahin spaziert und durfte zuschlagen, weil es ein deutsches Flugzeug war. Da gingen intensive und enge Verhandlungen mit der Regierung von Somalia voraus. Sie hatte die Hoheit - und sonst niemand.

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