Zum Inhalt springen
airliners.de

Zivilklage gegen Studentin in Düsseldorf


aaspere

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im heutigen Newsletter von airliners.de wird berichetet, daß 4 Jahre nach der Bombendrohung, die verursachende Studentin, nach dem Strafverfahren, sich nun auch einer Zivilklage des Düsseldorfer Flughafens stellen muß.

Abgesehn davon, daß das völlig in Ordnung geht - weitere Klagen sind ja auch schon angekündigt - muß man sich dennoch fragen, ob nicht 4 Jahre etwas spät ist. Hat jemand eine Ahnung, warum erst jetzt Zivilklage erhoben wurd, oder liegt die Klage schon 4 Jahre beim Landgericht und wartet auf einen Termin?

Geschrieben

Wir reden von 207000 € wohlgemerkt :) Angesichts der Tatsache dass über 100 Flüge abgesagt wurden und mindestens dieselbe Menge verspätet waren wenn ich es richtig in Erinnerung hatte.

Die Gute wollte mit Ihrem Freund nicht in den Urlaub fliegen wie ich gestern im Radio hörte.

Geschrieben
Wir reden von 207000 € wohlgemerkt :)

 

Es werden noch mehr. Das war jetzt "nur" der Flughafen. Es klagen zumindest noch Air Berlin und die Bundespolizei. Die Summe wird sich locker noch mal verdoppel und Privatinsolvenz ist nicht, da die bei Schulden aus Delikten nicht greift...

 

Hätte das Mädel doch nur von einer (nicht im Kameraüberwachten Bereich stehenden) Telefonzelle angerufen. ;)

Geschrieben

Naja, viel wird sie tatsächlich eh nicht zahlen müssen... denn die Motivation einen höher bezahlten Job anzunehmen ist sicher nicht da.

 

Falls es wen interessiert, hier einige Beispiele von pfändbaren Beträgen...

 

Ledig, keine Kinder

1000 Euro netto - 10,40 Euro pfändbar

1500 Euro netto - 360,40 Euro pfändbar

2000 euro netto - 710,40 Euro pfändbar

 

Eine unterhaltspflichtige Person (z.B. uneheliches Kind)

 

1000 Euro netto - 0,00 Euro pfändbar

1500 Euro netto - 72,05 Euro pfändbar

2000 euro netto - 322,05 Euro pfändbar

 

Zwei unterhaltspflichtige Personen (z.B. arbeitsloser Mann und Kind)

 

1000 Euro netto - 0,00 Euro pfändbar

1500 Euro netto - 0,00 Euro pfändbar

2000 euro netto - 175,01 Euro pfändbar

 

Dazu kommt noch, das Zahlungen wie z.B. Urlaubsgeld komplett unpfändbar sind.

 

Die Gläubiger werden also lange warten können wenn die Frau nicht gerade im Lotto gewinnt... aber wenn sie Glück haben gibt's zumindest einen Teil der Zinsen.

 

Ich weiss nicht, wie es in diesem Fall ist, aber normalerweise gilt das Prinzip wer zuerst kommt, bekommt sein Geld zuerst... d.h. jeder der seine Ansprüche später stellt muss erst warten bis alle bisherigen Pfändungen erledigt sind, vorher gibt es keinen Cent! Von daher hat man durch eine solche Klage eigentlich nur unnötige Kosten, denn die muss der Gläubiger erstmal selbst bezahlen.

Geschrieben
Naja, viel wird sie tatsächlich eh nicht zahlen müssen...

 

Um genau zu sein erstmal gar nichts, wenn der Express Bericht stimmt

 

"Weil Marina B. unter der Pfändungsfreigrenze von 940 Euro liegt, als Studentin lediglich Bafög bezieht, zahlt sie keinen Cent."

Geschrieben

Ich kenne mich da nicht so aus, vielleicht wird Sie auch nie viel zahlen müssen, aber wenn man so negativ bekannt ist wie ein bunter Hund muss man sich dann auch erstmal einen Job suchen, von dem Gehalt entsprechend viel Abdrücken... Man wird sein ganzes Leben keinen Luxus geniessen können, nichts zur Seite für eine gescheite Altersvorsorge oder einfach nur einen tollen Urlaub oder ein schönes Auto legen können... Und immer mit der Last im Hintergrund, zu wissen wieviele hunderttausende Euro man schuldet... Ich kann das natürlich nicht nachvollziehen, aber unter einem "normalen" Leben stelle ich mir etwas anderes vor - und jemand der studiert und daher auch vermutlich Ziele im Leben hat und etwas erreichen will sicherlich auch. Es ist schon traurig, zumal sich die Studentin mit Sicherheit nicht der Folgen Ihrer Tat bewusst war...

 

Ob nun die Kläger das Geld bekommen oder nicht - hoffentlich merkt eine breite Öffentlichkeit wie schnell man durch unüberlegtes Handeln auf die schiefe Bahn geraten kann...

Geschrieben

Und ich kann nur sagen: Richtig so. Ich will nicht wissen, wieviele Menschen am Flughafen Blut und Wasser geschwitzt haben, als der evakuiert wurde.

 

Wie verhandeln unserer Freunde in den USA denn mit solchen Leuten? Auch Geldstrafe oder gibt es darauf Gefängnis?

Geschrieben

Es ist interessant mal zu erfahren, was dieser "Spaß" für finanzielle Folgen hatte. Das Attribut dumm ist in diesem Fall wohl gerechtfertigt.

Wenn man überlegt, dass sie nun 31 ist und die nächsten 30 Jahre zahlen darf. Das ist unvorstellbar. Sie wird 61 sein, wenn sie schuldenfrei ist und zumindest finanziell nicht viel gehabt haben. Danach wahrscheinlich auch nicht mehr viel.

Vielleicht findet sie ja einen Liebhaber, der sie aushält oder sie erbt was.

Eine andere Alternative wäre es natürlich auszuwandern in ein Land in der der Titel aus Deutschland nicht vollstreckbar ist.

Geschrieben

@pushback

 

sorry, leider ist sie wohl auch mit 61 nicht schuldenfrei, sondern zahlt im Zweifel ihr Leben lang...

 

Falls Du auf die Verjährung hinaus wolltest: weiß zwar nicht sicher, wie lange hier die Frist ist, ein Problem dürfte dies aber nicht darstellen.

Stichwort "Neubeginn der Verjährung" §212 BGB

 

Karsten

Geschrieben

Guten Abend ...

 

Und ich kann nur sagen: Richtig so. Ich will nicht wissen, wieviele Menschen am Flughafen Blut und Wasser geschwitzt haben, als der evakuiert wurde.

 

... na ich weiß nicht ob das wirklich viele waren. Eine Bombendrohung hab ich bisher 2x erlebt einmal bei uns in der Schule (war grad Abiturszeit) und einmal bei einer Bahnfahrt. Angst war beidesmal eigentlich nicht dabei, in der Schule war's lustig denn es gab Schulfrei, im Zug war's nervig denn alle mussten aussteigen und 2h warten. Passiert is beides mal nichts.

Wär mal interessant eine Statistik (für Deutschland) zu sehen auf wieviele Bombendrohungen tatsächlich auch eine Bombe gefunden / gezündet wurde.

 

Ob außer der abschreckenden Wirkung das Urteil Sinn ergibt wag ich auch zu bezweifeln. Das Mädel sucht sich nen Lebenspartner geht höchstens Halbtags arbeiten und kümmert sich sonst um die Familie. Die Kläger werden wohl kaum einen Cent sehen.

Wobei die Abschreckung für Nachahmer nicht zu verachten ist, insbesondere da die Geschichte ja groß durch die Medien geht.

 

So, dann mal schönen Abend noch .... hoffentlich ohne Bombendrohung in der Stammkneipe ;-)

 

Holger

Geschrieben
@pushback

 

sorry, leider ist sie wohl auch mit 61 nicht schuldenfrei, sondern zahlt im Zweifel ihr Leben lang...

 

Oder auch schon vorher: In solchen Fällen geht man gerne zu den Gläubigern und sagt: Ihr habt 2 Möglichkeiten: a) ich bleibe bis zur Verjährung unter der Pfändungsgrenze (sprich Hartz4), Ihr bekommt also nix B) Ihr nehmt die 10.000 EUR, die ich mir von meinen Eltern pumpe und erlasst mir den Rest der Schulden... Was wollt Ihr? 10.000 oder 0 EUR?

Geschrieben
In solchen Fällen geht man gerne zu den Gläubigern und sagt: Ihr habt 2 Möglichkeiten: a) ich bleibe bis zur Verjährung unter der Pfändungsgrenze (sprich Hartz4), Ihr bekommt also nix B) Ihr nehmt die 10.000 EUR, die ich mir von meinen Eltern pumpe und erlasst mir den Rest der Schulden... Was wollt Ihr? 10.000 oder 0 EUR?

 

Es gibt auch den umgekehrten Fall... die Gläubiger bieten von sich aus an auf einen Großteil der geschuldeten Summe zu verzichten wenn zumindest etwas gezahlt wird.

 

Und btw... wenn wir mal nur von den 207.000 Euro ausgehen... das entspricht knapp 2000(!) Euro Zinsen jeden Monat. Das heisst selbst wenn sie 3000 Euro netto verdienen würde, käme sie nicht mal dazu überhaupt die Zinsen zu bezahlen und der geschuldete Betrag würde Monat für Monat weiter ansteigen.

Geschrieben

@burg2001

 

Das ist natürlich richtig. Mit 61 schuldenfrei kann sie nur sein, wenn keine Unterbrechung oder Neubeginn der Verjährung eingetreten ist.

Nachdem zu vermuten ist, dass die Gläubiger mindestens einen Vollstreckungsversuch machen werden ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr gering.

 

Nachdem sie aber noch "relativ" jung ist würde ich als Gläubiger im Moment keinerlei Deal eingehen. Ich würde ihr aber soetwas in Aussicht stellen, damit sie einen Anreiz hat trotzdem einen ordentlichen Job anzunehmen und Geld zu verdienen. So wäre vielleicht am ehesten beiden Seiten geholfen und es würde sich für sie trotzdem lohnen sich anzustrengen und Geld zu verdienen.

Geschrieben
Wie verhandeln unserer Freunde in den USA denn mit solchen Leuten? Auch Geldstrafe oder gibt es darauf Gefängnis?

 

Du darfst hier nicht Strafverfahren und Zivilklage verwechseln.

Im Strafverfahren hat sie 2 Jahre auf Bewährung bekommen, die Schulden kommen aus der Zivilklage...

Geschrieben

...Frau 31, immer noch Studentin, immer noch Bafög, n Freund mit dem sie nicht mal zwei Wochen allein in der Sonne verbringen will... und dann diese Aktion..wie bekloppt kann man eigentlich sein ...

Geschrieben

Was mir gerade so durch den Kopf geht:

Gibt es eigentlich sowas wie ein "Flughafenverbot", wie zum Beispiel ein Stadionverbot für Hooligans?

Ich vermute ja mal dass ein Flughafen zur Not von seinem Hausrecht gebrach machen darf, für die Studentin fände ich ein generelles Flughafenverbot für zusätzlich angebracht!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...