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airliners.de

Kleine Rechtsfrage - Pauschalreise


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Geschrieben

Habe ein kleines Problem - vielmehr meine Eltern. Die Sitzen in Antalya und dürfen nicht mit dem gebuchten Heimflug heim, sondern 7 Stunden später und landen dann nachts auf einem anderen Flughafen. Weiterer Transport ausgeschlossen. Dafür soll es am Airport von Antalya eine "Entschädigung" von 35 Euro geben. Der eigentliche Flug ist nicht gestrichen, sondern geht regulär (viell. überbucht?). Was hat man da für Möglichkeiten gg. den RV?

 

Danke,

denny

Geschrieben

Die Umbuchung als solches ist im Rahmen einer Pauschalreise ja nichts Ungewöhnliches und kann man ja eigentlich auch hinnehmen (kaum ein Veranstalter garantiert eine Airline, einen Direktflug usw, meist heisst es nur "Flug mit Condor, Air Berlin, Sun Express, Pegasus oder gleichwertig"). Flugänderungen werden meist vorbehalten, natürlich ist es so kurzfristig keine schöne Sache, man könnte vielleicht auch gerichtlich dagegen vorgehen - aber in der Situation geht's Dir ja darum wahrscheinlich gar nicht.

 

Ein Rückflug zu einem anderen Ort als im Reisevertrag angegeben ist natürlich was ganz Anderes. Im Prinzip sollte man vor Ort nichts unterschreiben, insbesondere nicht die 35 Euro annehmen und auf irgendwas unterschreiben das besagt dass man auf weitere Ansprüche verzichtet. Vor Ort dann eben mit Bahn/Mietwagen/Taxi usw...

 

Ansprechpartner ist nämlich der Reiseveranstalter, der die Pauschalreise aus Leistungsträgern (Hotel, Transfergesellschaften, Airlines) bündelt und für seine Leistungsträger gerade stehen muss. Bei einem seriösen und renommierten Reiseveranstalter sollte man kein Problem haben sein Geld wiederzukriegen. Nur ich vermute mal hier geht es um GTI, Öger usw... keine Ahnung wie kundenfreundlich die sind, aber man hört ja teilweise nichts Gutes.... In jedem Falle sollte man gleich nach Rückkehr Belege (Mietwagen, Bahnfahrtkarte, Bordkartenabschnitt des Fluges...) über die Mehrkosten einreichen (die Frist - meist ein Monat nach Reiseende - steht in den AGB's des Veranstalters), auf jeden Fall per Einschreiben/Rückschein und mit einer realistischen Fristsetzung.

 

In der Not hilft das natürlich erstmal wenig... ich würde die 35 € vor Ort auf keinen Fall nehmen und auch auf gar keinen Fall irgendetwas unterschreiben, sonst hat man hinterher verständlicherweise schlechte Karten... Im Prinzip sollte man sich vor Ort die Flugstreichung vom Reiseleiter des Veranstalters bestätigen lassen und genaugenommen Behebung des Reisemangels fordern... Aber in der Praxis ist das sicher auch nicht so einfach... Nicht immer ist ein Reiseleiter da, es gibt auch sicher Reiseleiter gewisser Veranstalter die sich weigern etwas zu unterschreiben, und - ganz davon abgesehen - wie will man den Mangel denn beheben wenn feststeht man kommt auf der Maschine so oder so nicht mit...

 

Wieder in Deutschland dann eben per Mietwagen oder Bahn nach Hause (irgendwie muss man ja heim kommen), beim Veranstalter reklamieren und hoffen... Bei den meisten grossen Veranstaltern wird es wohl kaum ein Problem sein, aber wenn man bei einem schwarzen Schaf gebucht hat kann es unter Umständen schwierig werden... Ich habe keine Ahnung wie die Aussichten da sind... Vorsichtshalber würde ich den Schaden möglichst gering halten falls man doch darauf sitzen bleibt. Zudem zahlt ein Veranstalter natürlich lieber wenn man sich einen Kleinwagen beim günstigsten Anbieter geleistet hat statt sich mal gleich nene Luxusschlitten oder einen Business-Class-Flug bei der LH zu leisten :)

Geschrieben

Man muss sich innerhalb von 4 Wochen ab Ende der gebuchten leistung schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und ausdrücklich eine Entschädigung fordern.

Verspätungen von bis zu 4 Stundne müssen vom Fluggast hingenommen werden, jede weitere Stunde wird pro Fluggast mit %% des Tagespreises vergütet.

 

Die Kosten für den Weitertransport vom Flughafen zum eig. gebuchten werden vom RV erstattet, sofern keine Weiterbeförderung organisiert wurde.

 

Übrigens: Die Europäischen Fluggastrechte finden bei Pauschalreisen keine Anwendung.

Geschrieben

Davon mal abgesehen, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf, zum 184.292. mal der Hinweis, dass die Ansprüche nach der EU-VO weitergehende Ansprüche nach nationalem Recht nicht ausschließen. Der reflexartige Hinweis auf die EU-VO ist daher nicht zielführend.

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Mit 35€ ist es dabei nicht getan

http://www.transportrecht.de/transportrech.../1145517257.pdf

Artikel 4, 7, 8 ;)

 

Es besteht ein recht auf die 400€, da sie denke ich nicht freiwillig auf den anderen Flug gehen. Der Transport zum ursprünglichen Abflugsort bzw. Heimreiseort muss gewährleistet werden.

 

Welche Airline ist es denn?

 

 

 

Gibt es da in der Tat 400 EUR? Mir wurde in einem ähnlich gelagerten Fall unter die Nase gerieben, es würde die 400 EUR nur geben, wenn man wegen ÜBERBUCHUNG nicht mitgenommen würde. Bei ALLEN ANDEREN FÄLLEN würde KEINE Entschädigung zum Tragen kommen. Und in den EU-Rechten ist in der Tat von "Überbuchung" die Rede. Würde mich also auch interessieren, wie es nun mit der Entschädigung ausschaut!

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