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airliners.de

Rail&Fly und Bahn Streik


ensamie

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Geschrieben

Hallo!

Ich wollte ganz kurz Eure unjuristische Meinung hören.

 

Ein Kunde bucht einen Flug bei einer Fluglinie (z.B. eine Nicht-EU oder EU Linie). Per Aufpreis bucht sich der Kunde Rail&Fly dazu.

Der Kunde wohnt im Osten der Republik und sein Städtchen wird nur vom Regionalverkehr angefahren.

 

Kann der Kunde vom gesamten Reisevertrag zurücktreten, wenn ihm die Fahrt zum Flughafen im anderen Teil von Dt. wg. dem Streit unzumutbar wird?

Es geht nicht um Stornierung oder Schadensersatzansprüche, sondern um den Rücktritt vom Transportvertrag, da ein Teil des Transportleistungen für den Kunden unzumutbar ist (weil dieser z.B. längere Strecken ein Auto organieren müsste......Mit Rail&Fly ist die Nutzung von parall verkehrenden Verbundbuslinien nicht möglich)

 

Flug- und Rail&Fly Coupons sind zusammen gebucht (bzw. Preis für Rail&Fly wurde von der Fluggesellschaft eingezogen).

 

EDIT: Stornokosten für den Tarif sind sehr hoch.

bahn.de schreibt: "Fahrgäste, die an einem Streiktag aufgrund streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen ihre Reise nicht antreten konnten, haben die Möglichkeit, ihre Fahrkarte bis Ende November kostenlos erstatten zu lassen." --> Das gilt für reguläre Fahrkarten nach dem DB-Tarif. Ist (nach Eurer Meinung) die Ausweitung zu Rail&Fly damit mit impliziert?

Geschrieben

Vom gesamten Reisevertrag zurücktreten wird sehr schwierig. Ich denke mit Rückgabe des Rail-and-Fly könnte es klappen.

 

Aber leider hat der Fluggast selbst dafür zu sorgen rechtzeitig losszufahren.

 

Ich hatte einen ähnlichen Fall, ohne Streik. Da die erste Verbindung 10 Minuten vor Checkin Schluss erst eintrifft, könnte es mit einer leichten Verspätung kritisch werden. Web-Checkin funktionierte aufgrund eines Fehlers nicht. AB war in keinester Weise kulant, den Flug um ein Tag nach hinten zu legen, da es am Wochenende eine bessere Verbindung gibt. Die Webcheckin Option hätte wesentlich mehr Zeitpuffer gelassen. Letztendlich habe ich den Flug regulär lieber umgebucht.

 

Also die Chancen stehen in deinem Fall aus meiner Sicht schlecht aus. Möchte dir aber nicht den Mut nehmen, etwas auf dem Kulanzweg zu erreichen.

Geschrieben

Vermittelt die Fluggesellschaft nicht lediglich das Bahnticket und zieht den Betrag ein - d.h., es liegen zwei separate Transportverträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern vor (ähnlich wie die Reiseversicherung und sonstige Zusatzleistungen, die man mitbucht)?

 

Im übrigen ist ein Bahnstreik für die Fluggesellschaft höhere Gewalt, da außerhalb ihres Einflußbereichs liegend.

Geschrieben
Vermittelt die Fluggesellschaft nicht lediglich das Bahnticket und zieht den Betrag ein - d.h., es liegen zwei separate Transportverträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern vor (ähnlich wie die Reiseversicherung und sonstige Zusatzleistungen, die man mitbucht)?

 

Im übrigen ist ein Bahnstreik für die Fluggesellschaft höhere Gewalt, da außerhalb ihres Einflußbereichs liegend.

Zumindest bei Emirates und ähnlichen ist das R&F ja direkt Teil des Tickets (= Ein Coupon), also ist es doch eher eine Art "Codeshare", oder?

 

Anders sieht es freilich bei dem extra bei der Bahn gebuchten Ticket von LH aus - da könnte man von einer reinen Vermittlung ausgehen.

Geschrieben

Ob Streik höhere Gewalt ist oder nicht... Man möchte ja keinen Schadensersatz, sondern wg. Nichtleistung vom Vertrag zurücktreten.

 

Wenn AF oder andere Airlines streiken, habe ich nie Probleme gesehen, dass die Kunden von den Flügen zurücktreten konnten (Rückabwicklung des Vertrags), wenn sie nicht stattfanden.

 

 

Dummerweise finde ich bei der betreffenden Airline keine Angaben in den AGBs zum Thema Rail&Fly --> d.h. also Anwalt für Reiserecht....hmmm

Geschrieben

Mich würde mal interessieren ob Tuifly nicht genutzte Rail&Fly Tickets nachträglich erstattet. Also wenn man das schon Monate vor Abflug gebucht hat und dann an dem Tag feststellt das man keine Chance hat mit der Bahn zu fahren und stattdessen das Auto nimmt.

Geschrieben
Zumindest bei Emirates und ähnlichen ist das R&F ja direkt Teil des Tickets (= Ein Coupon), also ist es doch eher eine Art "Codeshare", oder?

 

Ja, im beschrieben Fall ist das Rail&Fly in einem Coupon.

In der PNR sieht es so aus, als ob Rail&Fly ein extra Flug ist.

Geschrieben
Das Rail & Fly selber wird so ziemlich jede Airline erstatten.

Also bei TUIfly wird das explizit ausgeschlossen:

Das Zug-zum-Flug-Ticket kann nicht storniert oder erstattet werden. Das Zug-zum-Flug-Ticket kann nur im Rahmen einer Flug-Umbuchung umgebucht werden.
Wenn ich ehrlich bin, finde ich diese Regelung auch richtig, denn wie sollte TUIfly kontrollieren, ob man das Ticket genutzt hat oder nicht. Und das Argument, man könne den Flughafen ja am Reisetag aufgrund geänderter Zugfahrpläne nicht erreichen, hält sicherlich auch nicht, denn a) kann man ja auch am Tag vorher schon anreisen (ob der Reisende das will ist eine andere Sache) und B) gilt das Ticket ja von jedem deutschen Bahnhof - eine Anreise von einem nahegelegenen Bahnhof sollte also im Normalfall möglich sein.

 

Wenn sich die vorangegangene Diskussion konkret um Zuganreisen während Streiktagen handelt, so würde ich sagen, dass eine Erstattung auf dem Kulanzwege wohl möglich sein könnte. Ob bei der Bahn oder bei der Fluggesellschaft, keine Ahnung.

Geschrieben
denn wie sollte TUIfly kontrollieren, ob man das Ticket genutzt hat oder nicht.

 

Die Bahn behält ja eine DINA4 Seite des Tickets ein, denke mal das das dann zur Abrechnung mit Tuifly genutzt wird.

Geschrieben

Aber die kriegen doch bestimmt einfach nur eine Sammelrechnung von der Bahn, vielleicht noch eine Liste mit Tickets, die unrechtmäßig mehrfach benutzt wurden. Eine Erstattung müsste somit meiner Meinung nach höchstens direkt über die Bahn gehen.

Geschrieben

Also auf dem Ticket steht:

Hin: Rail & Fly (QYG) - [Fernziel]

Rück: [Fernziel] - Rail & Fly (QYG)

 

Rein subjektiv sieht das für mich wie eine zusammenhängende Buchung aus.

 

Wenn man z.B. MUC-CDG-YYZ (auf einem Ticket) fliegt und nun fällt MUC-CDG wg. Streik aus. Dann kann doch die Airline auch nicht verlangen, dass ich nur ein Teil des Ticket erstattet bekomme, weil ich ja auf eigene Verantwortung nach CDG gelangen hätte können, um CDG-YYZ noch zu nutzen.

Geschrieben
Aber die kriegen doch bestimmt einfach nur eine Sammelrechnung von der Bahn, vielleicht noch eine Liste mit Tickets, die unrechtmäßig mehrfach benutzt wurden. Eine Erstattung müsste somit meiner Meinung nach höchstens direkt über die Bahn gehen.

 

Also ich glaub schon das die die Buchungsnummern weiter geben, denn sonst würden die ja gar nicht merken wenn sich jemand solche Tickets mit erfundenen Buchungsnummern selbst erstellt. Und das ist ja nun wirklich kein Problem, da überhaupt keine Sicherheitsmerkmale vorhanden sind. Kann man quasi wie in Word mit neuen Daten überschreiben.

Geschrieben

Ja klar - aber das sage ich doch.

Wenn die Bahn streikt, so dass der Rail&Fly Coupon nicht genutzt werden kann, dann kann man auch nicht den Flieger ins Fernziel erreichen.

Oder soll man sich vom Wohnort zum Abflughafen hinbeamen lassen?

 

Analog zum MUC-CDG-YYZ Beispiel kann der Fernflug nicht genutzt werden.

--> Rückerstattung des Rückflugs

 

Manch Nutzer argumentieren, dass bei Bahnstreik der Rail&Fly Coupon erstattet werden kann, aber nicht der Fernflug. Blos das ist doch Blödsinn, das wäre ja analog (MUC-CDG Ausfall wg. Streik; CDG-YYZ fliegt aber --> Man kriegt aber keine Erstattung vn CDG-YYZ)

Geschrieben

Also beim Streik der Bahn wie er zur Zeit stattfindet, würde ich sagen, dass man keinen Anspruch auf Erstattung des R&F-Tickets hat. Es ist schließlich jedem bekannt, dass es aufgrund des Bahnstreiks zu Behinderungen kommen kann, also muss man früher losfahren, ggf. einen Tag eher anreisen. An nicht-Streik-Tagen muss man ja auch Spielraum für außergewöhnliche Vorkommnisse einplanen. Nur bei ganz verzwickten Situationen kann man vielleicht bei der Bahn auf Kulanz hoffen.

Die Airline vermittelt einem ja nur das Zugticket, alleine verantwortlich für die Durchführung ist jedoch nur die Bahn und nicht die Airline. Wer Zubringerflug und Langstreckenflug zusammen bucht und der Zubringer wird kurzfristig gestrichen, dann kann man den Langstreckenflug nun mal nicht erreichen, somit müsste man beides erstattet kriegen.

Geschrieben

Die GDL hat angekündigt, einen unbefristeten Streik durchzuführen.

Falls das so kommt, dann kann man auch nicht einfach mal einen Tag vorher abfahren, weil dann auch gestreikt wird.

Zumal man zum Buchungszeitpunkt von einer Regelfahrtzeit von ca. 6h ausgeht (laut Fahrplan), zeichnet sich durch den Streik eine erwartete Fahrzeit von 20h (mit ggf. 5h Aufenthalt in der Nacht auf dem Bahnhof) ab. Die Betonung liegt auch "erwartet", keine besondere Ausnahme (die sog. Risiken des Lebens).

 

Da stellt sich wirklich die Frage, ob der Kunde sich auf so etwas einlässt.

Die Bahn schreibt auf deren Seite, dass sämtliche DB Fahrkarten zurückgenommen werden (wenn man aufgrund des Streiks eine Fahrt nicht antritt).

Warum ist das Rail&Fly davon ausgenommen? AGB?

Geschrieben

Wenn die Bahn schreibt, dass sie jedes Ticket erstatten, dann werden sie das (auf dem Kulanzwege) sicherlich auch für die Rail&Fly-Tickets tun. Ich denke allerdings, dass es sich hierbei einfach um ein - durchaus sinnvolles - Entgegenkommen der Bahn kommt, um ihre Kunden nicht noch weiter zu vergrellen. Nichtsdestotrotz bin ich mir nicht sicher, ob man einen "Anspruch" auf Erstattung hat. Wenn die Reise statt 6h knapp 20h dauert, dann ist es dem Kunden sicherlich nicht mehr zuzumuten, eine Erstattung wäre da vertretbar. Ich buche R&F für meine Kunden aber auch für Fahrtzeiten unter 2h (z.B. lohnt sich ja schon fast für die Busfahrt zum Hamburger Flughafen), da wäre es sicherlich auch okay, wenn man da "ein bißchen länger" braucht.

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