southbeach Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 Neues Urteil: http://help.orf.at/?story=7120 Falls jemand Details zum Urteil hat, bitte posten.
southbeach Geschrieben 20. Dezember 2007 Autor Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 http://www.vzbv.de/start/index.php?page=th...57&task=mit Urteil LG Frankfurt a.M. vom 14.12.07, Az: 2-2 O 243/07 Kann man das Urteil online irgendwo nachlesen? Danke
testerfra Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 Damit hat der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in erster Instanz eines seiner Musterverfahren gegen die verbraucherfeindliche Geschäftsbedingung des so genannten Cross-Ticketing gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und British Airways kann noch berufen. Ist auch kein Grundsätzliches Urteil sondern jeder kann sein Glück selber versuchen mit einer Klage.
Gast Michael Tantini Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 Damit hat der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in erster Instanz eines seiner Musterverfahren gegen die verbraucherfeindliche Geschäftsbedingung des so genannten Cross-Ticketing gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und British Airways kann noch berufen. Ist auch kein Grundsätzliches Urteil sondern jeder kann sein Glück selber versuchen mit einer Klage. Warum denn so negativ? Ist doch echt ein Lichtblick und den Entscheid finde ich völlig korrekt und gut. In diesem Sinne: Weiter so!
testerfra Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 darum negativ weil ich dagegen bin, schliesslich zwingt ja keine airline die kunden dazu sich ein returntix zu kaufen. und wir airline staff haben jedesmal den ärger mit den paxen wenn wir sie nicht einchecken, können oder auch wollen weils das etix gesperrt ist und sie nett zum ticketschalter schicken wo dann neuberechnet wird.
Snappy Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 Und was ist mit Leuten die den Hinflug einfach nur verpasst und sich schon für diesen einen teuren Ersatzflug kaufen mussten? Die werden dadurch gleich doppelt betraft, von daher finde ich das Urteil richtig.
Reifel Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 Dennoch alles sehr schwammig... Es gibt ja noch eine Reihe anderer "Praktiken" die in diese Richtung gehen: -Hin- und Rückflug buchen, der günstiger als ein One-Way ist und Rückflug verfallen lassen (wobei meiner persönlichen Erfahrung nach ich keinen Fall erlebt habe, bei dem eine Nachbelastung beim Kunden oder durch ADM erfolgt ist). -z.B. statt FRA-JFK-FRA ein günstigeres Ticket MXP-FRA-JFK-FRA-MXP buchen... Das Urteil besagt ja anscheinend dass die Airline die Reihenfolge der abgeflogenen Segmente nicht vorschreiben darf... Hier kann man unter Umständen von "vorsätzlichen Tarifumgehungen" reden. Bei dem konkreten Fall mit BA ist es ja so dass der Kunde warum auch immer den Hinflug nicht antreten konnte... Entweder weil er anderweitig auf seine Kosten zum Zielort gekommen ist, weil er den Flug verpasst hat, weil aus einem unvorhersehbaren Grund er schon früher oder erst später fliegen musste/konnte usw... In der Regel sind das ja Fälle die man als Kunde nicht vorab bewusst einkalkuliert oder plant, und die man selbst nicht erhofft. Im Übrigen ensteht der Airline ja anders bei meinen 2 o.g. Varianten kein Schaden, der Sitzplatz bleibt eben leer oder jemand anderes nimmt ihn ein falls der Vogel überbucht ist. Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen dass ein grosser Liniencarrier mit solchen Vorfällen nicht rechnet. Sowas wird doch sicherlich in der "Überbuchungsquote" mit einkalkuliert, der Schaden für die Airline dürfte sich dadurch doch in allen Fällen relativ gering halten, würde ich mal als Laie so sagen... Daher finde ich das Urteil begrüssenswert, insbesondere weil es ja tatsächlich die Stornierung des Rückfluges bei nicht angetretenem Hinflug betrifft, und der Nichtantritt des Hinfluges oftmals auch durch ein Ärgernis beim Kunden entstanden ist und in vielen (oder sogar den meisten?) Fällen nicht vorsätzlich beigeführt wurde.
Essotiger Geschrieben 20. Dezember 2007 Melden Geschrieben 20. Dezember 2007 Ist ja traurig, dass man dazu überhaupt vor Gericht ziehen muss! Die Airline profitiert ja sogar, da ich zahle und sie nichts leisten muss, ausser meinen Sitzplatz bis zum Schluss freizuhalten. Warum Hin und Return oft billiger ist als One Way ist sowieso unverständlich und Problem der Airline. Wenn ich etwas zahle dann sollte es mir auch zustehen frei darüber zu verfügen. Wenn ich mir eine Tageskarte des Verkehrsverbundes kaufe, muss ich deshalb auch nicht den ganzen Tag U-Bahn fahren oder eine Mindestzahl von Strecken absolvieren.
Kai1979 Geschrieben 21. Dezember 2007 Melden Geschrieben 21. Dezember 2007 Schön der Vergleich mit einem 3-Gänge-Menü. Wenn ich die Vorspeise nicht aufesse, wird mir im Restaurant trotzdem niemand die Hauptspeise verweigern. Insofern ein gutes Urteil. Wenn ich in die Situation käme, das es günstiger ist, einen Hinflug oder Teilflug verfallen zu lassen, würde ich dies sofort machen. Notfalls muss man halt dann am Airport zunächst ein neues Ticket buchen, aber ich würds dann wieder einklagen. Ist ja nicht das erste Urteil in diesem Fall, das für den Kunden gesprochen wurde. Kai
Gast Michael Tantini Geschrieben 21. Dezember 2007 Melden Geschrieben 21. Dezember 2007 Man muss sich in der Tat langsam überlegen ob man dieses Risiko nicht eingehen will. Inzwischen gibt es in der Tat mehrere ähnliche Urteile. Warum soll ich nicht z. B. Mailand-Frankfurt-Singapur mit der Lufthansa buchen und dann direkt in Frankfurt zusteigen? Kann mir ja im Restaurant auch keiner verbieten, meine Vorspeise nicht (ganz) aufzuessen.
kingair9 Geschrieben 21. Dezember 2007 Melden Geschrieben 21. Dezember 2007 Man muss sich in der Tat langsam überlegen ob man dieses Risiko nicht eingehen will. Richtig, das muß man sich in der Tat überlegen. Die Airline profitiert ja sogar, da ich zahle und sie nichts leisten muss, ausser meinen Sitzplatz bis zum Schluss freizuhalten. Richtig, die Airline hält Dir einen Platz frei, den sie ansonsten deutlich teurer verkaufen könnte Warum Hin und Return oft billiger ist als One Way ist sowieso unverständlich und Problem der Airline. Aus dem gleichen Grund, warum es billiger ist, z.B. ein Auto in einer vorkonfigurierten Ausstattungsvariante zu kaufen, die man aber eben GENAU SO nehmen muß, wie sie ist, wenn man sparen will. Wenn ich jetzt hingehe und sage "ist ja prima, aber von den 10 Zusatzsachen in dieser Option will ich eine nicht" - dann muß ich eben nur 9 nehmen und den Grundpreis plus 9 Optionen zahlen. Und das ist dann meist teurer als die 10 im Paket. Den meisten von Euch scheint noch nicht klar zu sein, wohin solche weltfremden Gerichtsentscheidungen führen: Wenn ein "Vorteilspaket mit Bedingungen" (Hin- und Rückflug zu einem besonderen Preis) nicht mehr gestattet wird, dann wird dies mitnichten dazu führen, daß nun oneways auf die Hälfte der bisherigen Hin-/Rückspecials gesenkt werden, sondern daß die Specials entweder ganz verschwinden (also fliegen wieder teurer wird) oder daß immer wieder neue Bedingungen erfunden werden, die alle einzeln immer wieder höchstrichterlich verboten werden müssen und zum Zeotpunkt dieser höchstrichterlichen Entscheidung schon wieder neue Bedingungen erfunden wurden. Seid doch mal realistisch: Ein LH 99er bringt der Airline ganze 9 Euro Einnahme - wenn man ein solches Tix will, dann muß man objektiv (und auch ich finde manche Buchungsbedingung nicht gut und ich bin auch kein Airline-Mitarbeiter!) auch Beschränkungen in Kauf nehmen. Was einige hier Oscar-mäßig erwarten, ist unrealistisch. 99 Eur-Tix nach MIA mit voller Umbuchungsmöglichkeit (womöglich gerichtlich durchgesetzt) sind grotesk. Die Wahrheit ist grau - sie liegt irgendwo in der Mitte zwischen der unterklassigen (!!!) Gerichtsentscheidung jetzt und der irgendwann eintreffenden höchstrichterlichen Entscheidung.
Essotiger Geschrieben 21. Dezember 2007 Melden Geschrieben 21. Dezember 2007 Richtig, die Airline hält Dir einen Platz frei, den sie ansonsten deutlich teurer verkaufen könnte Wieso denn dieses?? So lange eine Maschine nicht überbucht ist, können sie eben einen anderen Sitz teurer verkaufen. Bei den meisten Buchungssystemen steigt der Ticketpreis je voller die Maschine wird und ich trieb mit meinem Ticket den Preis ja nach oben, und sollte die Maschine tatsächlich überbucht sein, kann ein PAX auf meinem Sitz fliegen und die Airline muss ihm keine Entschädigung zahlen! Aus dem gleichen Grund, warum es billiger ist, z.B. ein Auto in einer vorkonfigurierten Ausstattungsvariante zu kaufen, die man aber eben GENAU SO nehmen muß, wie sie ist, wenn man sparen will. Wenn ich jetzt hingehe und sage "ist ja prima, aber von den 10 Zusatzsachen in dieser Option will ich eine nicht" - dann muß ich eben nur 9 nehmen und den Grundpreis plus 9 Optionen zahlen. Und das ist dann meist teurer als die 10 im Paket. Naja der Vergleich hinkt aber schon gewaltig. In der Autoindustrie geht es da eher um Logistik, Optionen die technisch "zusammen gehören" und um Einkaufsmengen. Das kannst Du nicht auf einen Flug umlegen. Auf das Auto umgelegt wäre das eher so, als ob Du für das 15.000km-Service mehr bezahlen müsstest als für das 15.000er und 30.000er zusammen. Den meisten von Euch scheint noch nicht klar zu sein, wohin solche weltfremden Gerichtsentscheidungen führen: Wenn ein "Vorteilspaket mit Bedingungen" (Hin- und Rückflug zu einem besonderen Preis) nicht mehr gestattet wird, dann wird dies mitnichten dazu führen, daß nun oneways auf die Hälfte der bisherigen Hin-/Rückspecials gesenkt werden, sondern daß die Specials entweder ganz verschwinden (also fliegen wieder teurer wird) oder daß immer wieder neue Bedingungen erfunden werden, die alle einzeln immer wieder höchstrichterlich verboten werden müssen und zum Zeotpunkt dieser höchstrichterlichen Entscheidung schon wieder neue Bedingungen erfunden wurden. Also im Regelfall nutzt man ja eh den Rückflug bzw. die gebuchten Legs auch. Tut man es nicht, bekommt die Airline das was sie wollte trotzdem, nämlich das Ticket. Und Airlines machen das nicht weil sie uns so lieb haben, sondern um den Flieger voll zu bekommen. Ich sehe darin nur noch den Versuch der Airlines zusätzlich Geld zu machen. Seid doch mal realistisch: Ein LH 99er bringt der Airline ganze 9 Euro Einnahme - wenn man ein solches Tix will, dann muß man objektiv (und auch ich finde manche Buchungsbedingung nicht gut und ich bin auch kein Airline-Mitarbeiter!) auch Beschränkungen in Kauf nehmen. Bedingungen die real sind ja, aber nicht doch, dass ich für etwas was ich zahlte und nicht nahm auch noch eine Strafe bekomme!!!!! Was einige hier Oscar-mäßig erwarten, ist unrealistisch. 99 Eur-Tix nach MIA mit voller Umbuchungsmöglichkeit (womöglich gerichtlich durchgesetzt) sind grotesk.. Gerichtsurteile werden keine Preise senken, aber eben "Strafen" aufheben die man zu unrecht für eine nicht konsumierte aber bezahlte Leistung zahlt. Jede Branche wünscht sich doch Kunden die zahlen aber nicht konsumieren! Die Wahrheit ist grau - sie liegt irgendwo in der Mitte zwischen der unterklassigen (!!!) Gerichtsentscheidung jetzt und der irgendwann eintreffenden höchstrichterlichen Entscheidung. Was ist da unterklassig.
kingair9 Geschrieben 21. Dezember 2007 Melden Geschrieben 21. Dezember 2007 Du hast leider nicht ganz verstanden, daß ich in keiner Weise die Airline in Schutz nehme sondern nur die realistische Mitte suche. Es ist schade, daß Du, wie andere auch, nur nach "Geiz ist Geil" argumentierst ohne auch die andere Seite zu sehen und dann ein eigenes Bild zwischen diesen Ansichten zu suchen. Daher kommentiere ich nur 1 Punkt: Die Wahrheit ist grau - sie liegt irgendwo in der Mitte zwischen der unterklassigen (!!!) Gerichtsentscheidung jetzt und der irgendwann eintreffenden höchstrichterlichen Entscheidung. Was ist da unterklassig. Eine Amtsgerichts- oder Landgerichtsentscheidung ist unterklassig, da kommen noch einige Instanzen drüber, die erfahrungsgemäß einen kräftigen Prozentsatz dieser Entscheidungen von unteren Instanzen kippen. In der Praxis sieht das dann erst einmal so aus, daß die Airline Dich weiterhin auflaufen lassen wird und Du ein neues Tix kaufen mußt, da ja noch eine höhere Gerichtsentscheidung aussteht. Du kaufst also ein neues Ticket und klagst bei Deinem Amtsgericht. Prima, bist wahrscheinlich sogar im Recht - ABER Dein Gericht wird den Fall nicht anpacken, weil ja ein höheres Gericht noch über einen ähnlichen Fall verhandelt. Insofern kannst Du dann im schlimmsten Fall erst einmal Jahrelang warten, bis Du eventuell eine Erstattung bekommst. That's real life.
Essotiger Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Du hast leider nicht ganz verstanden, daß ich in keiner Weise die Airline in Schutz nehme sondern nur die realistische Mitte suche. Es ist schade, daß Du, wie andere auch, nur nach "Geiz ist Geil" argumentierst ohne auch die andere Seite zu sehen und dann ein eigenes Bild zwischen diesen Ansichten zu suchen. Was hat es bitte mit Geiz ist Geil zu tun, wenn ich einfach mehrere Produkte vergleiche und dann das für mich günstigste/beste auswähle??? Wenn Du im Supermarkt ein 1Kg Äpel kaufen möchtest und die Kilopackung kostet 1,50€ während zwei Packungen zu jeweils einem 1/2Kg zusammen nur 1,20€ kosten, kauft auch jeder normal denkender Mensch zweimal 1/2 Kilo, oder?? Welche andere Seite sollte ich hier noch sehen? Die der Airlines? Wie gesagt, die verschenken schon nichts, die machen solche Angebote/Preise/Bundels nur um Ihre Flieger zu füllen und weil sie sich daraus Vorteile erhoffen. Eine Amtsgerichts- oder Landgerichtsentscheidung ist unterklassig, da kommen noch einige Instanzen drüber, die erfahrungsgemäß einen kräftigen Prozentsatz dieser Entscheidungen von unteren Instanzen kippen.. Also wie Du selber schreibst nennt man das Instanzen. Unsere Rechtssystem erlaubt eben mehrere Instanzen, aber wer sagt, dass höhere Instanzen Entscheidungen der Erstgerichte meist kippen?? Unterklassig hat im Volksmund eher einen negativen Touch und ist in Bezug auf Gerichte eher falsch gewählt. Auch ja und das sagt der Duden dazu: un|ter|klas|sig <Adj.> (Sport): einer unteren Spielklasse angehörend, in einer unteren Spielklasse [spielend]: -e Mannschaften, ... In der Praxis sieht das dann erst einmal so aus, daß die Airline Dich weiterhin auflaufen lassen wird und Du ein neues Tix kaufen mußt, da ja noch eine höhere Gerichtsentscheidung aussteht. Du kaufst also ein neues Ticket und klagst bei Deinem Amtsgericht. Prima, bist wahrscheinlich sogar im Recht - ABER Dein Gericht wird den Fall nicht anpacken, weil ja ein höheres Gericht noch über einen ähnlichen Fall verhandelt. Insofern kannst Du dann im schlimmsten Fall erst einmal Jahrelang warten, bis Du eventuell eine Erstattung bekommst. That's real life. Und darum ist es wichtig, dass es bei uns eben auch Leute und Vereine gibt, die sowas mal durchjudizieren um Entscheidungen zu erlangen, von welchen dann die Konsumenten profitieren. Denke auch Du würdest/wirst bei "positivem" Urteil, in Zukunft darauf zurück greifen!
Charliebravo Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Sicherlich unstrittig war erst durch die Verbraucherverbände die erstinstanzliche Lage vor dem Landgericht möglich. Nur solange das noch nicht rechtskräfitg ist, kann das den Airliens relativ egal sein. Auch die hier vielfach angeführten älteren Urteile von Amtsgerichten haben da bisher nichts ändern können. Manchen Leuten hier im Thema scheinen die aber unbekannt zu sein. Eine Grund zum Feiern gibt es deshalb noch nicht. Man kann sich bestenfalls Gedanken für den Sekteinkauf machen, mehr aber noch nicht.
Gast Michael Tantini Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Den meisten von Euch scheint noch nicht klar zu sein, wohin solche weltfremden Gerichtsentscheidungen führen: Wenn ein "Vorteilspaket mit Bedingungen" (Hin- und Rückflug zu einem besonderen Preis) nicht mehr gestattet wird, dann wird dies mitnichten dazu führen, daß nun oneways auf die Hälfte der bisherigen Hin-/Rückspecials gesenkt werden, sondern daß die Specials entweder ganz verschwinden (also fliegen wieder teurer wird) oder daß immer wieder neue Bedingungen erfunden werden, die alle einzeln immer wieder höchstrichterlich verboten werden müssen und zum Zeotpunkt dieser höchstrichterlichen Entscheidung schon wieder neue Bedingungen erfunden wurden. Also ich sehe das ein bisschen differenzierter. Im Fall mit dem Vorteilspacket mit dem Auto, da muss man tatsächlich manuell in den Produktionsprozess eingreifen und z. B. den Computer dahingehend programmieren, dass er für Auftrag X die Option Y weglässt. Beim Fall des Fluges muss man jedoch nirgendwo eingreifen, ausser dass man vielleicht ausrufen muss "Letzter Aufruf für Passagier Z". Zudem spart die Airline noch deutlich an Benzin da sich das Gewicht des Fluges um den nicht anwesenden Fluggast und dessen Gepäck verringert. Und warum ein Einfachflug nicht die Hälfte des Retourfluges kosten soll ist für mich - und für jeden betriebswirtschaftlich denkenden Zeitgenossen - schlicht und einfach nicht nachvollziehbar.
MrMuppet Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Einige wollen es einfach nicht kapieren. Wir leben halt in einer Marktwirtschaft und nicht in der Planwirtschaft. Der Preis einer Ware hier eine Fluges haengt von Agebot und Nachfrage ab. Daher kostet MXP-FRA-NYC zB weniger als FRA-NYC. Die Airline verlangt ziemlich genausoviel wie der Kunde bereit zu zahlen ist. Fasst Euch mal an die eigene Nase warum msteigeverbindung nehmen, wenn der Non-stop-Flug dasselbe kostet. Sollte nun mal ein Gericht, dass etwas grosser als ein Amts- oder Landgericht sich mit der Sache befassen, dann mal sehen was dabei rauskommt. Sollte das bisherige Verfahren nicht gestattet sein, dann wird die Airline-Industrie mit Sicherheit neue Bedingungen erfinden. Ausserdem wirds teurer wie kingair das sehr klar erklaert hat. Uebrigens gibts noch viel mehr Beispiele die man zum Vergleich heranziehen kann. Buy one get one free ist hier im UK sehr gelaeufig, heisst aber nicht wenn Du nur ein Teil kaufst, dass es dann nur die Haelfte kostet.
MH23 Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 schon klar. aber wenn ich 2 kaufe, und nur eines verwende, muss ich trotzdem nicht das zweite nochmal bezahlen, oder? Dass ein OW mehr kostet als ein halbes Returnticket ist nachvollziehbar. Wenn ein OW mehr kostet als ein Returnticket, ist es allerdings nicht mehr ganz so leicht verständlich.
snooper Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Es ist und bleibt ein Problem der Tarifgestaltung. Wer Return-Tickets günstiger verkauft als ein Oneway-Ticket, kalkuliert unseriös! Ich kann nicht erkennen, wo der Nachteil für die Airline liegt, schließlich wird ja das Geld für den nicht genutzten Flug nicht zurückverlangt. Mit welchem Recht sollte eine Airline solch einen freigelassenen Sitz 'weiterverkaufen' dürfen? Weil man 2x kassieren will, oder was? Die Argumente der Airlines sind haltlos und die AGB's, wie nun schon mehrfach beurteilt, unwirksam! Vielleicht kommen wir ja auf diesem Wege zu einer seriösen Preisgestaltung! Die Gerede von 'unterklassigen Urteilen' dürfte ein nutzloser Hoffnungsschimmer sein! Selbst solch ein Urteil würde ich im Zweifelsfall der Airline um die Ohren hauen und schauen, was passiert..
touchdown99 Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Du kaufst also ein neues Ticket und klagst bei Deinem Amtsgericht. Prima, bist wahrscheinlich sogar im Recht - ABER Dein Gericht wird den Fall nicht anpacken, weil ja ein höheres Gericht noch über einen ähnlichen Fall verhandelt. Insofern kannst Du dann im schlimmsten Fall erst einmal Jahrelang warten, bis Du eventuell eine Erstattung bekommst. That's real life. Ähm, nein. So läuft das verfahrenstechnisch grundsätzlich nicht. Davon mal abgesehen, wüssten die mehreren Hundert deutschen Amtsgerichte auch nicht, welche Sachen bein den mehr als Hundert Landgerichten gerade so in der Berufung sind - ebensowenig wie die Landgerichte wissen, was bei 25 Oberlandesgerichten so zu verhandeln ist. Einige wollen es einfach nicht kapieren. Wir leben halt in einer Marktwirtschaft und nicht in der Planwirtschaft. Der Preis einer Ware hier eine Fluges haengt von Agebot und Nachfrage ab. Daher kostet MXP-FRA-NYC zB weniger als FRA-NYC. Es geht hier nicht um Marktwirtschaft, sondern um eine ziemlich simple Rechtsfrage: Jeder Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, bei Zahlung der vollen Gegenleistung nur Teilleistungen vom Schuldner abzunehmen (denn der Schuldner erhält ja seine Gegenleistung in voller Höhe). Dieses nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehende Recht beschneiden die Airlines durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierdurch weichen sie durch ihre AGB von einer Grundaussage des BGB ab. Rechtsfrage also: Sind diese AGB-Klauseln wirksam? § 307 BGB: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.... Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist."
MrMuppet Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 @touchdown99 Rechtlich interessant mag es sein. Praktisch wird es neue Einschraenkungen und Bestimmungen in den AGB geben, wenn die Alten nicht mehr rechtskraeftig sind. Ob die besser waeren wage ich zu bezweifeln. @MH23 Du musst beide zur Supermarktkasse schleppen und bezahlen. Wenn Du dann eins wegwirfst ist es Deine Sache. Aehnlich handeln die airlines mit Returntickets: du musst einchecken zum Hinflug also quasi zur Kasse gehen. Insgesamt ist Fliegen so billig, dass die Airlines zu sehen muessen, wie man Geld verdient. FR laesst die Kommunen zahlen, kassiert Gebuehren fuer alles ausserder Bordtoilette und weigert sich (illegal) Steuern zurueckzuerstatten. Legacy carrier belegen ihre Billigtraife halt mit sehr strengen Einschraenkungen. Wenn das alles illegal wird, dann gibts halt simple Preise (selber Preis fuer alle). Hat Germania ja mal gemacht. Fuer Leute, die ihre Fluege privat buchen und zahlen wird es dan viiiiel teurer. Die Geister, die ich rief....
MH23 Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Das würde ich verstehen wenn ich erst beim Checkin bezahlen würde. Checkin ist aber nur der "Konsum" der zuvor gekauften Ware.
touchdown99 Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Rechtlich interessant mag es sein. Praktisch wird es neue Einschraenkungen und Bestimmungen in den AGB geben, wenn die laten nicht mehr rechtskraeftig sind. Ob die besser waeren wage ich zu bewzeifeln "Besser" oder "nicht besser" ist keine rechtlich maßgeblich Kategorie. Auch eine neue AGB-Klausel wird nach den bekannten Kriterien überprüft. Schlechter kann es also nicht werden, da Ergebnis einer Unterlassungsklage ein Unterlassungsgebot ist. Dass man natürlich erneut versuchen wird zu tricksen, liegt in der Natur der Sache. Übertreiben dürfen es Airlines allerdings nicht, sonst geht es ihnen irgendwann so wie aktuell mit der Preiswerbung - dann hagelt es irgendwann eine EU-Richtlinie/Verordnung oder ein sonstiges nationales Verbotsgesetz, das dem Zauber ein Ende bereitet.
CarstenS Geschrieben 22. Dezember 2007 Melden Geschrieben 22. Dezember 2007 Moin, Das Prinzip des marktwirtschaften "Angebot und nachfrage bestimmen den Preis" ist sehr wohl essentiell, um zu verstehen, warum die Airlines den ganzen Zirkus veranstalten. Die Airlines versuchen, vom Kunden den maximalen Preis zu entlocken, den diese bereit sind zu zahlen. Sie sprechen aber verschiedene Kunden an, bei denen sich dieser Preis, den sie bereit sind, zu zahlen, massiv unterscheidet. Die hinter Geschäftsreisenden stehenden Firmen sind oftmals bereit, hohe Preise zu zahlen. Und die Airlines versuchen, dieses Potential abzuschöpfen. Touristen oder andere Privatreisende sind preissensitiver. Oder auch Umsteiger und Direktflieger unterscheiden sich. Natürlich sind die Kunden vielschichtiger, aber um zu vereinfachen, belassen wir es bei diesen beiden Merkmalen und deren Grobeinteilung. Bis auf die Flexibilität eines Tickets (Umbuchbarkeit) hat aber die verkaufte Reise am Ende aber kein Unterscheidungsmerkmal. Alle sitzen in derselben Kiste - wir bleiben innerhalb einer Service Klasse. Die Umbuchbarkeit aber zieht direkte Kosten (kurzfristiges Umbuchen und das damit verbundene Risiko des leeren Sitzes) nach sich. Der hohe Ticketpreis eines umbuchbaren Tickets ist somit nur teilweise geeignet, die Zahlungsbereitschaft zu nutzen. Er beinhaltet auch eine echte Gegenleistung, die Kosten verursacht. Also erfinden die Airlines eben diese Regeln, um die verschiedenen Kundenkreise zu trennen. Umsteiger zahlen niedriger Preise um konkurrenzfähig zu sein. Es gibt Mindestaufenthalte um zeitsensible und in der Planung flexible Reisende zu trennen. Und um diese Regeln wirklich durchsetzen zu können, ist es notwenig, das Auslassen von Segmenten zu unterbinden. Damit können diese Regeln einfach unterlaufen werden. Also versuchen die Airlines diese mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Klar ist auch, dass der einzelne Reisende natürlich versucht, an das günstigste Angebot zu kommen und umgekehrt versucht diese Regeln zu umgehen. Sollten diese Regeln jemals für ungültig erklärt werden, ist klar, dass sich die Preisstruktur sich massiv ändert: Die günstigsten Tickets wären in der heutigen Form nicht mehr möglich, umgekehrt würde die teueren Tickets verschwinden, weil nicht mehr verkäuflich. Dabei darf man nicht vergessen, dass Deutschland keine Insel ist: Werden durch deutsche Gerichte diese Vorgehensweisen verboten, betrifft dies ausschließlich deutsche Airlines. Alle nichtdeutschen (in den Nachbarländern ansässig) könnten ihre Tickets ex D weiterhin mit einheimischen Hochpreistickets subventionieren. Für sie fiele nur die Unterscheidung durch die Aufenthaltsregel weg. Nur die deutschen Airlines gerieten unter Druck, da ihnen vergleichbare Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Und abschließend nochmal eine Denkaufgabe: Was verdient eine Airline (Passage) an einem Flug (größenordnungsmäßig) durchschnittlich? 1000 EUR, 10.000 EUR, 100.000 EUR? Klar, es gibt Unterschiede zwischen domestic und interkont Flügen, aber mal als Größenordnung: LH verdiente 2006 operativ im Passagegeschäft ca. 400 Mio EUR. Gleichzeitig wurden von LH und CityLine sowie die Regional Partner, die keinen eigenen Vertrieb haben, ca. 650.000 Flüge im Jahr 2006 durchgeführt. Macht die grandiose Zahl von ca. 600 EUR durchschnittlicher operativer Gewinn pro Flug. Damit ist klar, warum Airlines um jeden EUR feilschen. Da ist viel zu verlieren, wenn die Vollzahler in großer Zahl verschwinden. Klar hängen noch andere Gewinne am Flug (Cargo) und auch die Technik macht letztlich nur Gewinn, wenn es fliegende Maschinen gibt. Ich wünsche frohe Weihnachten! Grüße, Carsten
Monet01 Geschrieben 24. Dezember 2007 Melden Geschrieben 24. Dezember 2007 Und ändern können wir Durchschnittskunden daran nichts, sondern können einzig mitschwimmen und gegebenenfalls ein wenig davon davon profitieren.
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