harry1212 Geschrieben 7. Januar 2008 Melden Geschrieben 7. Januar 2008 Hallo, ich hoffe ihr könnt mir eine Frage beantworten, worauf ich in keinem Forum eine Antwort gefunden habe! Aus den AGBs von Ryanair: Folgende Fluggäste können den Online-Check-In-Service nicht nutzen: Kinder zwischen 14 und 18 Jahren, die ohne Begleitung reisen Ich bin 18 Jahre alt und bin somit volljährig und kein Kind oder draf ich trotzdem den Online-Check-In nicht nutzen? Wie ist der Satz zu verstehen von Ryanair, darf ein 18jähriger Check'n Go nutzen oder nicht? Wäre nett wenn ihr mir eine Antowrt geben könnt, denn ich flieg Samstag für einen Tag... Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße harry
MichaelHR Geschrieben 7. Januar 2008 Melden Geschrieben 7. Januar 2008 Ist doch ganz einfach. Bist du zwischen 14 und 18 ? Nein, also darfst Du ihn nutzen. Michael
harry1212 Geschrieben 7. Januar 2008 Autor Melden Geschrieben 7. Januar 2008 Altersbegrenzung: 14-18Jahren Ich bin 18 also würde ich doch mit in diese Spanne gehören - bin jedoch aber kein Kind mehr, sondern volljährig... immer noch eine gute Frage?! g harry
kulumba Geschrieben 7. Januar 2008 Melden Geschrieben 7. Januar 2008 Du hast Dein 18. Lebensjahr vollendet und befindest Dich in Deinem 19.
MichaelHR Geschrieben 8. Januar 2008 Melden Geschrieben 8. Januar 2008 Altersbegrenzung: 14-18Jahren Ich bin 18 also würde ich doch mit in diese Spanne gehören - bin jedoch aber kein Kind mehr, sondern volljährig... immer noch eine gute Frage?! g harry Und solche Künstler dürfen wählen gehen.... Michael
aerofan Geschrieben 9. Januar 2008 Melden Geschrieben 9. Januar 2008 Altersbegrenzung: 14-18Jahren Ich bin 18 also würde ich doch mit in diese Spanne gehören - bin jedoch aber kein Kind mehr, sondern volljährig... immer noch eine gute Frage?! g harry Und solche Künstler dürfen wählen gehen.... Michael LOL
harry1212 Geschrieben 9. Januar 2008 Autor Melden Geschrieben 9. Januar 2008 Hallo, heute haben wir uns mit diesem Thema ganze 45min in BWL beschäftigt... Wir kamen zu dem Entschluss, dass diese Altersbeschränkungen alle zweideutig sind! Wäre bei einem großen Reiseveranstaltern die Altersbeschränkung 14-18 in einem Katalog, so würde man mit 18Jahren noch den Rabatt bekommen und zwar bis einem Tag vor seinem 19ten Geburtstag. Unser Lehrer meinte auch, dass man es viel leichter für den Verbraucher machen könnte, aber jeder macht es - wie er will! Übrigends, ich geh auf ein Wirt.-Gymnasium -und so wird man hier gleich von der Seite angemacht -.- tsssss grüße an kulumba und danke:) harry
FKB64 Geschrieben 10. Januar 2008 Melden Geschrieben 10. Januar 2008 Altersbegrenzung: 14-18Jahren Ich bin 18 also würde ich doch mit in diese Spanne gehören - bin jedoch aber kein Kind mehr, sondern volljährig... immer noch eine gute Frage?! g harry Und solche Künstler dürfen wählen gehen.... Michael Und sogar Auto fahren... *schüttel*
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