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airliners.de

Frage: War ich in Bangkok?


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Geschrieben
>>>politisch warst Du dort nicht.

 

Toll, wie hier, Stunden nachdem die Ausgangsfrage geklaert ist, noch objektiv falsche Ansichten vertreten werden.

So ist das eben in Foren.

 

Und nachdem ich zuerst annahm, der Transit sei KEIN Staatsgebiet, bin ich nun dahingehend eines besseren belehrt worden.

 

Wieder was neues gelernt. :-)

Geschrieben
Jein, die Luftsaeule ueber und unter dem Luftfahrzeug gehoert zu dem darunterliegenden Staat, es selber aber nicht.

 

Waere auch zu schoen, sonst waere ich schon in Irak und Afghanistan gewesen ;-)

 

Das "Jein" ist so natürlich korrekt!

Geschrieben
Aber was ich eigentlich dazu noch sagen wollte: Du kannst auch für Straftaten belangt werden welche du an Bord eines Flugzeuges begehst, selbst wenn es sich in internationalem Luftraum befinden würde. In diesem Falle in dem Land, wo das Flugzeug Registriert ist.

 

Wenn ich nun also in einem Flugzeug mit VP-B Reg (gibt ja genügend Bizjets) von Hamburg nach Stockholm fliege und über Dänemark eine Straftat begehe, dann werde in Bermuda dafür belangt?

Geschrieben

So ist es. Auch kurios: Nach internationalem Recht hat ein Kind die Staatsangehörigkeit der Reg. dees Flugzeuges, in dem es geboren wurde. Deshalb wird versucht, die Nabelschnur erst nach der Landung zu durchtrennen; erst dann gilt die Geburt als vollständig... Dürfte aber eher selten vorkommen;-)

Geschrieben
So ist es. Auch kurios: Nach internationalem Recht hat ein Kind die Staatsangehörigkeit der Reg. dees Flugzeuges, in dem es geboren wurde. Deshalb wird versucht, die Nabelschnur erst nach der Landung zu durchtrennen; erst dann gilt die Geburt als vollständig... Dürfte aber eher selten vorkommen;-)

 

Nach der Landung, oder erst nachdem die gebärende Mutter das Flugzeug verlassen hat?

 

Martin

Geschrieben

Das mit der Nabelschnur ist selbstverstaendlich eine urban legend, denn wegen solcher Sachen wird man keine medizinischen Notwendigkeiten kompromittieren.

 

Die Regelungen sind wie folgt:

 

Fuer die Einreiseformalitaeten wird das Baby so behandelt, als haette es die Staatsangehoerigkeit der Mutter - wenn diese mehrere hat diejenige, unter der sie fuer den Flug eingecheckt hat.

 

Wenn die Mutter verstirbt, uebernimmt der Staat uebergangsweise die Vormundschaft, und zwar der Staat, dessen "flag operation" durchgefuehrt wird. Diese ist nicht notwendigerweise identisch mit der Nationalitaet des Luftfahrzeuges.

 

(Die FAA definiert "Flag Operation" so:

 

http://rgl.faa.gov/Regulatory_and_Guidance...xpandSection=-3

 

und ich gehe davon aus, dass es aehnliche Regelungen auch fuer andere Luftfahrtaufsichtsbehoerden gibt.

 

Ob das Kind am Ende des Tages die Staatsangehoerigkeit des Staates bekommt, in dem das Luftfahrzeug registriert ist, haengt von dessen Staatsangehoerigkeitsrecht ab - Stichwort ius soli vs. ius sanguinis - und macht keinen Unterschied, ob die Geburt im Flieger oder auf dem Staatsgebiet ieS stattfand.

Geschrieben
Das mit der Nabelschnur ist selbstverstaendlich eine urban legend

 

Wusste doch schon immer, dass mein Prof. ein Schlitzohr war...

 

Mir kams damals schon seltsam vor. Danke für die professionelle Aufklärung!

Geschrieben

Was mich bei der Sache auch gewundert und stutzig gemacht hatte - was, wenn eine Maschine geleast oder von einer anderen Fluggesellschaft angemietet wurde.

Fiktives Beispiel: Frau fliegt Deutschland-Protugal mit einer Maschine, die eine kongolesische Registrierung trägt, da angemietet. Dann hätte das Kind die kongolesische Staatsangehörigkeit gehabt. Klingt in der Tat irgendwie wie urban legend. :-)

 

Martin

Geschrieben

>>>Fiktives Beispiel: Frau fliegt Deutschland-Protugal mit einer Maschine, die eine kongolesische Registrierung trägt, da angemietet. Dann hätte das Kind die kongolesische Staatsangehörigkeit gehabt. Klingt in der Tat irgendwie wie urban legend. :-)

 

Davon abgesehen, dass kongolesiche Luftfahrzeuge in der EU einer Betriebsuntersaung unterliegen ;-) ist dieser Teil gerade keine urban legend sondern Realitaet:

 

Fuer Zwecke der Staatsangehoerigkeitsfeststellung gilt die Maschine uneingeschraenkt als STaatsgebiet des Staates ihrer Registrierung. Ob aber aus der Geburt auf diesem Staatsangebiet ein Staatsangehoerigkeit folgt, hat nur mit dem Staatsangehoerigkeits- und Abstammungsrecht zu tun und nichts mit der Fragestellung Flugzeug/Schiff oder Festland.

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