pilotbenjami Geschrieben 25. Mai 2008 Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Hallo zusammen, es würde mich mal interessieren, was die max. Flugzeuggröße ist, die man mit dem PPL JAR-FCL mit einer entsprechenden Musterberechtigung fliegen darf. Gilt die Lizenz bis zu einem bestimmten MTOW oder gibt es da andere Auflagen? Gruß, Benjamin
cambiocorsa Geschrieben 25. Mai 2008 Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Kannst abens dein A380 gassi fliegen und dein bruder mit der concorde kreise drum....
pilotbenjami Geschrieben 25. Mai 2008 Autor Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Kannst abens dein A380 gassi fliegen und dein bruder mit der concorde kreise drum....
webmanager Geschrieben 25. Mai 2008 Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Srry aber find die Antwort Lustig ;) Sind hier schließlich in Luftfahrt Spaß wenn du ne ernsthafte antwort willst hätte ichs eher bei Technik gestellt.
pilotbenjami Geschrieben 25. Mai 2008 Autor Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Ja, stimmt schon, aber ich finde dass meine Frage auch nicht wirklich in die Rubrik "Technik" passt. Daher versuche ich hier eine vernünftige Antwort zu bekommen. Ich bin jetzt mit der Frage in den Bereich Technik gegangen.
PilotMS2 Geschrieben 25. Mai 2008 Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Cambiocorsa hat aber recht: Mit den entsprechenden Musterberechtigungen gibt es keine Gewichtsbeschränkungen. Ohne Musterberechtigung und nur mit der Klassenberechtigung SEP ist man auf 2000kg beschränkt. Alles über 2000kg benötigt eine Musterberechtigung.
pilotbenjami Geschrieben 25. Mai 2008 Autor Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Ja, mit SEP kann man bis 2000kg MTOW fliegen, aber ganz unbeschränkt sind die Musterberechtigungen nicht. Wenn das Flugzeug als Verkehrsflugzeug gilt, braucht man die ATPL, so weit ich weiß. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit dem PPL ne 737 fliegen darf.
BorisWie Geschrieben 25. Mai 2008 Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Wenn's deine eigene ist, ist sie kein Flugzeug zur kommerzielle Nutzung - und du kannst, wie cambicorsa ganz richtig geschrieben hat, auch deine private Condorde oder deinen 380er durch die Weltgeschichte fliegen. Aber eben niemals nie nicht kommerziell, also mit zahlenden Passagieren hintendrin. Aber wie definierst du eigentlich "Verkehrsflugzeug"?
pilotbenjami Geschrieben 25. Mai 2008 Autor Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Das hätte ich gar nicht gedacht, dass so etwas möglich ist. Ich dachte, dass ein Flugzeug ab einer bestimmten Anzahl der Sitzplätze bzw. ab einem bestimmten Gewicht als Verkehrsflugzeug gilt. Scheint ja aber wohl nicht der Fall zu sein. Und sind dann nicht auch zwei Piloten vorgeschrieben?
cambiocorsa Geschrieben 25. Mai 2008 Melden Geschrieben 25. Mai 2008 Kannst abens dein A380 gassi fliegen und dein bruder mit der concorde kreise drum.... Tja, immer den ball flach halten...
pilotbenjami Geschrieben 26. Mai 2008 Autor Melden Geschrieben 26. Mai 2008 Kannst abens dein A380 gassi fliegen und dein bruder mit der concorde kreise drum.... Tja, immer den ball flach halten... Ich dachte, dass das ein Scherz war und nicht ernst gemeint, deshalb... Also nichts für ungut.
max_bartoni Geschrieben 3. Juni 2008 Melden Geschrieben 3. Juni 2008 Aber eben niemals nie nicht kommerziell, also mit zahlenden Passagieren hintendrin. Hi, für mich ist das ganze Thema sehr neu, da ich mich noch nicht lange mit Fliegen beschäftige...deswegen auch mein vermutlich sehr dumme Frage: wenn ich also die Plätze verschenken würde oder nur meine Kinder oder so mitnehmen würde, dürfte ich das?
Charliebravo Geschrieben 3. Juni 2008 Melden Geschrieben 3. Juni 2008 Du musst die Flüge nichtmals verschenken, nur darf keine Gewinnabsicht dahinter stehen und bewerben sollte man das ganze besser auch nicht, da man sich z.B. schnell Ärger mit kommerziellen Anbietern einhandelt.
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