L-1011-500 Geschrieben 29. Juni 2008 Melden Geschrieben 29. Juni 2008 Wie man Züge richtig betreibt zeigen auch die U-Bahnen in Dortmund und Bochum, die sind zu 99% on time. Naja, ein U-Bahn Netz ist ja nicht gerade mit einem kombinierten Nah- Fern- und Güterverkehrsnetz zu vergleichen, dort gibt es viel weniger Einflussfaktoren.
netfuture Geschrieben 29. Juni 2008 Melden Geschrieben 29. Juni 2008 immer wird einem sogar der nächstschnellere Zug verweigert da höhere Gewalt. Ist zwar offtopic, aber das stimmt so auch nicht ganz. In begründeten Ausnahmefällen erhältst du mitunter auch bei höherer Gewalt (in meinem Fall Streckensperrung durch Unwetterschäden und damit verbundener Ausfall einer Regionalbahn) ein Upgrade auf den ICE. So erlebt Ende Mai. Immerhin 300 km habe ich damit zurückgelegt, bis dann nach einem Personalwechsel der neu zugestiegene Schaffner uns trotz offizieller Bescheinigung nachdrücklich bat, "doch bitte im nächsten Bahnhof auszusteigen" und von da an mit dem Nahverkehr weiterzufahren ;-)
Andy Geschrieben 29. Juni 2008 Melden Geschrieben 29. Juni 2008 Da ich viele Jahre erst im Ruhrgebiet, dann im Rheinland gelebt habe und Vielreisender und Bahnkunde bin, weiss ich, dass die DB-Pünktlichkeit in der Rhein-Ruhr-Gegend katastrophal ist. Deshalb gibt es die SCHLICHTUNGSSTELLE NAHVERKEHR NRW, beschäftigt sich auch mit dem Fernverkehr. STN-Sleeper, google mal danach und kontaktiere die, am besten telefonisch oder persönlich. Den Schadenersatz schuldet hier eindeutig die Bahn, die Fluggesellschaft ist für Bahnverspätungen nicht verantwortlich. P.S. 2 Stunden vor dem Abflug sind mehr als ausreichend. Als ob es nichts Wichtigeres im Leben gibt, als stundenlang am Flughafen zu sitzen. Insbesondere wenn man online einchecken kann.
kingair9 Geschrieben 29. Juni 2008 Melden Geschrieben 29. Juni 2008 Inzwischen haben es ja wohl hoffentlich auch die Moderatoren gemerkt, daß sich hier der gesperrte user 4U406 unter zweitem Namen neu angemeldet hat.
testerfra Geschrieben 29. Juni 2008 Melden Geschrieben 29. Juni 2008 die bahn schuldet ihm genauso wenig wie 4U
STN-Sleeper Geschrieben 30. Juni 2008 Autor Melden Geschrieben 30. Juni 2008 (in meinem Fall Streckensperrung durch Unwetterschäden und damit verbundener Ausfall einer Regionalbahn) ein Upgrade auf den ICE. Die steht dem Kunden ja soagr zu weil die DB ja ihre eigentlcihe leistung d.h püntklcihe S und RE Züge nicht erbringt weil städnig verspätete Fernverkehrszüge überholen, diese sind ja meist die Ursache für nahverkehrsprobleme. Leider hängt das von Mitabrieter zu Mitarbeiter ab. Einige machen es andere nicht. Der mensch am bahnsteig schickte mich in den IC und sagte das ich ksotenfrei mitfahrne kann wenn ich mich beim Zugführer melde, der ließ miche rst einsteigen lehnte das Ansinnen dann ab. Auch die polizei wollte er nicht rufen, da das den tatbestand der nötigung erfüllte: Entweder kaufen sie jetzt ein Ticket oder sie kommen heute nicht mehr in Köln an", und dann hat er seine Drohung auch nochw ahrgemahct. Wobei ich zugebe das er dafür wahrscheinlich nichts kann. Einen Personenschaden zu inszenieren um Kunden zu ärgern traue ich nicht einmal Verspätungsdorn zu.
seb Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 Danke für die schon vermissten Rechtschreibfehler. Da ist unser 4U406 zurück ;-)
conrad Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 Danke für die schon vermissten Rechtschreibfehler. Da ist unser 4U406 zurück ;-) So sehe ich es auch.
Sickbag Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 >>>Es war ein Fernverkehrsticket welches teuerer war als ein durchschnittlicher Flug. Wenn ich sowas sehe, verliere ich eigentlich die Lust am Weiterlesen >>>:-( >>>der Schaffner hätte mich aussteigen lassen müssen [...], hat dies aber verweigert. Selbst ist der Mann. Tuer auf, 4U406 raus, Tuer zu. >>>Deine fahrplanmässige Ankunft in CGN wäre 2h vor dem Flug gewesen. Das ist fahrlässig. Aeh, nein. >>>1:35 zwischen Ankunft und Abflug. Das ist bei Anreise mit Fernverkehr bzgl. Puffer viel, viel zu wenig. Bist Du auch einer von denen, die meinen, die Bahn funktioniere eh nie (die sie aber nie benutzen)? Das kann man so pauschal nicht sagen, kommt halt immer auf die Alternativen an, wenn die Back-Up-Variante zu 1:35 0:35 ist, ist es zu knapp, wenn sie 1:00 ist, reicht es. Und ob es jetzt Fern- oder Nahverkehr ist, hat damit weniger zu tun als die tatsaechliche Distanz. >>>Anspruch auf einen Gutschein, der 20% von dem Wert Deiner Fahrkarte entspricht. Aber nur falls es Bahnverschulden war. Auch so. >>>Ist das Experten-Ris eigentlich wieder offen? ;-) Noe, das kommt auch nicht wieder. >>>Btw. Auch als BahnCard 100 Kunde hat man kein Recht auf Sonderstatus! Glaubst Du, ja?
VS007 Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 RE 3 rumgestanden..... grundlos.... angeblich wegen Baustelle, wnen aber Baustelle dann baue ich vorher ein Ersatzgleis und fahre pünkltich, also Bahnversagen. Wie du selber geschrieben hast, war RE 3 schon in der Ankunft verspätet. Dadurch hat er seinen "Slot" verpasst, den er trotz Baustelle gehabt hätte und musste vermutlich erst einen schnelleren Zug vorbeilassen (oder mehrere). Im übrigen: 3 Minuten Umsteigezeit Bus-Schiene sind mehr als fahrlässig, klarer Fall von selbst Schuld würde ich da sagen.
JYV-SEA Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 Mit was einem Ticket bist Du nach CGN gefahren? 1. IC-Ticket 2. Verbundticket (z.B. Semesterticket) Bei beiden Tickettypen gelten unterschiedliche Beförderungsbedingungen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der VRR (Verbund) Schadensersatzforderungen wg. Verspätung in den Bedingungen ausgeschlossen hat. In dem von Dir zitierten Urteil (Qantas Flug nach Australien) handelte es sich um ein Fernverkehrsticket, wie die Bestimmungen der DB gelten. Das sind zwei paar Schuhe.
conrad Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 Im Ticket 2000 ist ein Ersatz vorgesehen, wenn Verspätung <20Minuten, jedoch nicht bei Ticket 1000.
airliners.de Team David Haße Geschrieben 30. Juni 2008 airliners.de Team Melden Geschrieben 30. Juni 2008 Für all diese Fragen (auch zum Thema TUIfly Nichtbeförderung) kann man sich z.B. an das Luftfahrt Bundesamt als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland wenden: Direktlink bei http://www.lba.de. Zudem gibt es die "Schlichtungsstelle Mobilität", die allerdings dem Umweltverband VDC nahesteht und auf Flugtourismus an sich nicht gut zu sprechen ist: http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/ Ein Forum ist für solche Angelegenheiten nicht die richtige Stelle, um abschließende Lösungen zu finden. Zudem darf hier keine Rechtsberatung stattfinden. David Haße Webmaster
STN-Sleeper Geschrieben 30. Juni 2008 Autor Melden Geschrieben 30. Juni 2008 .Das geltende Recht für den Beförderungs-vertragist nicht nur ungerecht, sondern in sei-ner Qualität erschreckend: Unverändert gel-tendes Nazi-Kriegsrecht, gesetzeswidrige Verordnungen und solche ohne Ermächti-gungsgrundlage sowie sprachliche Perversio-nen prägen ein Rechtsgebäude, das nicht von Juristen, sondern von den Ministerien und Verkehrsunternehmen beherrscht wird. www.pro-bahn.de/pbz/articles/89_sh_08-10.pdf übrigens beruft sich die bahn, bei ihrer wir dürfen alles und zahlen nix Theorie auf Adolf Hittler. Unsere lieben unfähigen koruppten in die eigene Tasche Wirtschaftenden Politiker von Merkel über Kohl bis zu Schröder haben das kriegsrehct nie aufgehoben. Übrigens hatten bis 1938 Fhargäste Rechte auf Schadensersatz, erst der damalige "Reichskanzler" hat diese in Kriegszeiten beshcnitten, da er die Eisenbahn anderweitig einsetzen durfte. Eindeutig zeigt Mehdorn in dem er dieses verteitigt nicht nur seine politische Gesinnung, sondern auch das er gegen die menschenrechte verstößt. Denn an sich ist jeder Mensch gleich. Das das BGB bei bahnkundne keine Anwendung findet bedeutet nichts weiter als Entmündigung und Auflösung der rechtsstaatlichen Prinzipien auf der Schiene. Damit kann man eindeutig sagen das auch Merkel noch immer den gleichen politischen Kurs verfolgt, Macht und Gewinnmaximieurng statt Bürgerrechte. Das wohl der einzelnen Mehdorn Ackermann, Merkel, steht über dem Recht der Bürger. Merkel und Mehdorn zeigen eindeutig das sie die Politik von A.H. in vielen Punkten akzeptieren und weiterführen. Und das finde ich erschreckend. Dass dazu auch die menschen-verachtende Deportation von Juden und anderen dem Ge- waltregime missliebigen Menschen zu den Vernichtungs- lagern gehörte,darf nicht verschwiegen werden.Die Beförderung ziviler,zahlender Fahrgäste wurde zweitrangig. Das ist der Geist,auf dem § 17 EVO beruht..Dieser unglaub-liche, aber leider wahre Zusammenhang ist eine Blamage für den demokratischen Gesetzgeber. pro Bahn schreibt weiter auf Seite 3 Bei Vergleich der Eisenbahnverkehrsordnungen von 1908,1928 und 1938 fällt auf,dass in der Verordnung von 1938 erstmals der § 17 EVO enthalten ist,,der Ansprüche des Rei-senden wegen Ausfalls oder Verspätung von Zügen aus- schließt.Diese Vorschrift wird auch heute noch als geltendes Recht betrachtet,obwohl die Ermächtigungsgrundlage für die Eisenbahnverkehrsordnung längst außer Kraft getreten ist und auch nicht unverändert in das AEG übernommen wurde. Warum haben die nationalsozialistischen Machthaber die Rechte der Reisenden per Gesetz und Verordnung aus- geschlossen?Es bedarf keiner besonderen Vorstellungskraft, dass der Eisenbahnbetrieb unter Kriegsbedingungen anders aussieht als im Frieden. Das heisst wir sind heute unter Merkel mit weniger Verbraucherrechten und Wehmechanismen gegen die Kapitalisten ausgestatet als im Kaiserreich. Arme Demokratie.
seb Geschrieben 30. Juni 2008 Melden Geschrieben 30. Juni 2008 Wen interessiert das unangebrachte und auch noch total schwachsinnige politische Geschwätz? Ich denke, du lässt das Thema ganz schnell wieder sein oder bist deinen Account (wieder) los...
STN-Sleeper Geschrieben 30. Juni 2008 Autor Melden Geschrieben 30. Juni 2008 das sagt Pro Bahn, nicht ich. Pro Bahn bin nicht ich. Pro bahn spricht für 80 Millionen Bürger (exklusive der oberen 10.000) Pro Bahn ist offizieller Fahrgastverband.
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