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Zug DUS-CGN 3 Delay Flieger weg, was tun


Empfohlene Beiträge

immer wird einem sogar der nächstschnellere Zug verweigert da höhere Gewalt.

Ist zwar offtopic, aber das stimmt so auch nicht ganz. In begründeten Ausnahmefällen erhältst du mitunter auch bei höherer Gewalt (in meinem Fall Streckensperrung durch Unwetterschäden und damit verbundener Ausfall einer Regionalbahn) ein Upgrade auf den ICE. So erlebt Ende Mai.

Immerhin 300 km habe ich damit zurückgelegt, bis dann nach einem Personalwechsel der neu zugestiegene Schaffner uns trotz offizieller Bescheinigung nachdrücklich bat, "doch bitte im nächsten Bahnhof auszusteigen" und von da an mit dem Nahverkehr weiterzufahren ;-)

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Da ich viele Jahre erst im Ruhrgebiet, dann im Rheinland gelebt habe und Vielreisender und Bahnkunde bin, weiss ich, dass die DB-Pünktlichkeit in der Rhein-Ruhr-Gegend katastrophal ist. Deshalb gibt es die SCHLICHTUNGSSTELLE NAHVERKEHR NRW, beschäftigt sich auch mit dem Fernverkehr.

 

STN-Sleeper, google mal danach und kontaktiere die, am besten telefonisch oder persönlich.

 

Den Schadenersatz schuldet hier eindeutig die Bahn, die Fluggesellschaft ist für Bahnverspätungen nicht verantwortlich.

 

P.S. 2 Stunden vor dem Abflug sind mehr als ausreichend. Als ob es nichts Wichtigeres im Leben gibt, als stundenlang am Flughafen zu sitzen.

Insbesondere wenn man online einchecken kann.

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(in meinem Fall Streckensperrung durch Unwetterschäden und damit verbundener Ausfall einer Regionalbahn) ein Upgrade auf den ICE.

 

Die steht dem Kunden ja soagr zu weil die DB ja ihre eigentlcihe leistung d.h püntklcihe S und RE Züge nicht erbringt weil städnig verspätete Fernverkehrszüge überholen, diese sind ja meist die Ursache für nahverkehrsprobleme.

 

 

Leider hängt das von Mitabrieter zu Mitarbeiter ab. Einige machen es andere nicht.

 

Der mensch am bahnsteig schickte mich in den IC und sagte das ich ksotenfrei mitfahrne kann wenn ich mich beim Zugführer melde, der ließ miche rst einsteigen lehnte das Ansinnen dann ab.

 

Auch die polizei wollte er nicht rufen, da das den tatbestand der nötigung erfüllte: Entweder kaufen sie jetzt ein Ticket oder sie kommen heute nicht mehr in Köln an", und dann hat er seine Drohung auch nochw ahrgemahct.

 

Wobei ich zugebe das er dafür wahrscheinlich nichts kann. Einen Personenschaden zu inszenieren um Kunden zu ärgern traue ich nicht einmal Verspätungsdorn zu.

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>>>Es war ein Fernverkehrsticket welches teuerer war als ein durchschnittlicher Flug.

 

Wenn ich sowas sehe, verliere ich eigentlich die Lust am Weiterlesen >>>:-(

 

 

>>>der Schaffner hätte mich aussteigen lassen müssen [...], hat dies aber verweigert.

 

Selbst ist der Mann. Tuer auf, 4U406 raus, Tuer zu.

 

 

>>>Deine fahrplanmässige Ankunft in CGN wäre 2h vor dem Flug gewesen. Das ist fahrlässig.

 

Aeh, nein.

 

>>>1:35 zwischen Ankunft und Abflug. Das ist bei Anreise mit Fernverkehr bzgl. Puffer viel, viel zu wenig.

 

Bist Du auch einer von denen, die meinen, die Bahn funktioniere eh nie (die sie aber nie benutzen)? Das kann man so pauschal nicht sagen, kommt halt immer auf die Alternativen an, wenn die Back-Up-Variante zu 1:35 0:35 ist, ist es zu knapp, wenn sie 1:00 ist, reicht es. Und ob es jetzt Fern- oder Nahverkehr ist, hat damit weniger zu tun als die tatsaechliche Distanz.

 

>>>Anspruch auf einen Gutschein, der 20% von dem Wert Deiner Fahrkarte entspricht. Aber nur falls es Bahnverschulden war.

 

Auch so.

 

 

>>>Ist das Experten-Ris eigentlich wieder offen? ;-)

 

Noe, das kommt auch nicht wieder.

 

>>>Btw. Auch als BahnCard 100 Kunde hat man kein Recht auf Sonderstatus!

 

Glaubst Du, ja?

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RE 3 rumgestanden..... grundlos.... angeblich wegen Baustelle, wnen aber Baustelle dann baue ich vorher ein Ersatzgleis und fahre pünkltich, also Bahnversagen.

 

Wie du selber geschrieben hast, war RE 3 schon in der Ankunft verspätet. Dadurch hat er seinen "Slot" verpasst, den er trotz Baustelle gehabt hätte und musste vermutlich erst einen schnelleren Zug vorbeilassen (oder mehrere).

 

Im übrigen: 3 Minuten Umsteigezeit Bus-Schiene sind mehr als fahrlässig, klarer Fall von selbst Schuld würde ich da sagen.

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Mit was einem Ticket bist Du nach CGN gefahren?

 

1. IC-Ticket

2. Verbundticket (z.B. Semesterticket)

 

Bei beiden Tickettypen gelten unterschiedliche Beförderungsbedingungen.

 

Ich kann mir gut vorstellen, dass der VRR (Verbund) Schadensersatzforderungen wg. Verspätung in den Bedingungen ausgeschlossen hat.

In dem von Dir zitierten Urteil (Qantas Flug nach Australien) handelte es sich um ein Fernverkehrsticket, wie die Bestimmungen der DB gelten.

 

Das sind zwei paar Schuhe.

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  • airliners.de Team

Für all diese Fragen (auch zum Thema TUIfly Nichtbeförderung) kann man sich z.B. an das Luftfahrt Bundesamt als offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland wenden:

Direktlink bei http://www.lba.de.

 

Zudem gibt es die "Schlichtungsstelle Mobilität", die allerdings dem Umweltverband VDC nahesteht und auf Flugtourismus an sich nicht gut zu sprechen ist: http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/

 

Ein Forum ist für solche Angelegenheiten nicht die richtige Stelle, um abschließende Lösungen zu finden. Zudem darf hier keine Rechtsberatung stattfinden.

 

David Haße

Webmaster

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.Das geltende Recht für den Beförderungs-vertrag

ist nicht nur ungerecht, sondern in sei-ner

Qualität erschreckend: Unverändert gel-tendes

Nazi-Kriegsrecht, gesetzeswidrige

Verordnungen und solche ohne Ermächti-gungsgrundlage

sowie sprachliche Perversio-nen

prägen ein Rechtsgebäude, das nicht von

Juristen, sondern von den Ministerien und

Verkehrsunternehmen beherrscht wird.

 

www.pro-bahn.de/pbz/articles/89_sh_08-10.pdf

 

 

 

übrigens beruft sich die bahn, bei ihrer wir dürfen alles und zahlen nix Theorie auf Adolf Hittler. Unsere lieben unfähigen koruppten in die eigene Tasche Wirtschaftenden Politiker von Merkel über Kohl bis zu Schröder haben das kriegsrehct nie aufgehoben. Übrigens hatten bis 1938 Fhargäste Rechte auf Schadensersatz, erst der damalige "Reichskanzler" hat diese in Kriegszeiten beshcnitten, da er die Eisenbahn anderweitig einsetzen durfte.

 

Eindeutig zeigt Mehdorn in dem er dieses verteitigt nicht nur seine politische Gesinnung, sondern auch das er gegen die menschenrechte verstößt. Denn an sich ist jeder Mensch gleich. Das das BGB bei bahnkundne keine Anwendung findet bedeutet nichts weiter als Entmündigung und Auflösung der rechtsstaatlichen Prinzipien auf der Schiene.

 

Damit kann man eindeutig sagen das auch Merkel noch immer den gleichen politischen Kurs verfolgt, Macht und Gewinnmaximieurng statt Bürgerrechte. Das wohl der einzelnen Mehdorn Ackermann, Merkel, steht über dem Recht der Bürger.

Merkel und Mehdorn zeigen eindeutig das sie die Politik von A.H. in vielen Punkten akzeptieren und weiterführen. Und das finde ich erschreckend.

 

Dass dazu auch die menschen-

verachtende Deportation von Juden und anderen dem Ge-

waltregime missliebigen Menschen zu den Vernichtungs-

lagern gehörte,darf nicht verschwiegen werden.Die

Beförderung ziviler,zahlender Fahrgäste wurde zweitrangig.

Das ist der Geist,auf dem § 17 EVO beruht..Dieser unglaub-liche,

aber leider wahre Zusammenhang ist eine Blamage für

den demokratischen Gesetzgeber.

 

pro Bahn schreibt weiter auf Seite 3

 

 

Bei Vergleich der Eisenbahnverkehrsordnungen von 1908,

1928 und 1938 fällt auf,dass in der Verordnung von 1938

erstmals der § 17 EVO enthalten ist,,der Ansprüche des Rei-senden

wegen Ausfalls oder Verspätung von Zügen aus-

schließt.Diese Vorschrift wird auch heute noch als geltendes

Recht betrachtet,obwohl die Ermächtigungsgrundlage für

die Eisenbahnverkehrsordnung längst außer Kraft getreten ist

und auch nicht unverändert in das AEG übernommen wurde.

Warum haben die nationalsozialistischen Machthaber die

Rechte der Reisenden per Gesetz und Verordnung aus-

geschlossen?Es bedarf keiner besonderen Vorstellungskraft,

dass der Eisenbahnbetrieb unter Kriegsbedingungen anders

aussieht als im Frieden.

 

 

Das heisst wir sind heute unter Merkel mit weniger Verbraucherrechten und Wehmechanismen gegen die Kapitalisten ausgestatet als im Kaiserreich. Arme Demokratie.

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