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Problem mit Kreditkarte


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Geschrieben

Ich musste meine Kreditkarte sperren lassen und bekomme eine neue. Wie verhält sich es mit Flügen wo man die Kreditkarte zeigen muss z.b. am Checkin? Habe einen Flug mit Thai wo dies im E-Ticket steht das ich sie vorzeigen muss. Die Karte ist noch vorhanden aber eben gesperrt.

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Ich musste meine Kreditkarte sperren lassen und bekomme eine neue. Wie verhält sich es mit Flügen wo man die Kreditkarte zeigen muss z.b. am Checkin? Habe einen Flug mit Thai wo dies im E-Ticket steht das ich sie vorzeigen muss. Die Karte ist noch vorhanden aber eben gesperrt.

 

In aller Regel musst du keine Kreditkarte, sondern ein Lichtbildausweis vorweisen

Geschrieben

bei internetbuchungen von IB wird immer eine sperre gesetzt und ohne das die karte vorgezeigt wird darf man sich ein neues ticket kaufen, bei lh sind es stichproben und wenn man sie dann auch nicht hat, gehts zum ticketschalter zum kaufen.

Geschrieben
bei internetbuchungen von IB wird immer eine sperre gesetzt und ohne das die karte vorgezeigt wird darf man sich ein neues ticket kaufen, bei lh sind es stichproben und wenn man sie dann auch nicht hat, gehts zum ticketschalter zum kaufen.

Das kann so nicht richtig sein. Habe über Wideroe IB-Tix gebucht und am check-in wurde niemals die KK verlangt.

Ausserdem kann das so nicht sein, wenn man sich eindeutig mit einem amtlichen Ausweis ausweisen kann.

Geschrieben

Also ich weiß, dass man bei SQ während der Online-Buchung darauf hingewiesen wird, dass die Kreditkarte der Zahlung zwingend als ID am Checkin vorgelegt werden muss. Dies muss man explizit bestätigen.

Geschrieben
Das kann so nicht richtig sein. Habe über Wideroe IB-Tix gebucht und am check-in wurde niemals die KK verlangt.

 

Du gibst Dir die Antwort schon selbst: Wenn bei einem Dritten gebucht wird entfällt das Zeigen der Kreditkarte.

Ich denke der Hintergrund der Geschichte ist, dass man verhindern will, dass nicht lizenzierte Reiseagenturen die Billigtickets absahnen und mit Aufschlag weiterverkaufen wenn nur noch die teuren Buchungsklassen verfügbar sind. Somit ist das Ganze im Interesse der Reisenden. Unpraktisch allerdings wenn man für ein Familienmitglied buchen will :-(

Geschrieben

LH schreibt dazu

 

Eine gesperrte Karte kann nicht zum Check-in genutzt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen unserer Check-in Schalter. Dort können Sie gegen Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses einchecken.
Geschrieben

Im Prinzip kommt es bei LH nur auf die hinterlegte KK-Nummer an.

Ich weiß aber auch absolut nicht, warum alle immer zum Automaten rennen. Am Schalter wird man genauso gut bedient, hat u.U. weniger Probleme als am Automat und man hat den persönlichen Kontakt.

Ist für mich immer ein Rätsel warum man sich an einer Schlange am Automaten anstellt, obwohl nebendran jemand sitzt und Däumchen dreht.

ETIX bedeutet nicht gleich, Check-In ausschließlich am Automat.

Geschrieben

Soweit eine Kreditkarte reinen Identifikationszwecken dient, wäre - verdienstvollerweise von einer entsprechend befugten Verbraucherschutzeinrichtung - zu klären, ob eine Vertragsklausel, dass ich mich nur mit einer ganz bestimmten Kreditkarte identifizieren kann, eine unangemessene Benachteiligung eines Verbrauchers und damit nach AGB-Recht unwirksam ist.

Geschrieben

Wenn man eine ganz bestimmte Nummer zur Identifikation angibt, dann kann man sich nur mit dieser Nummer identifizieren, oder woher soll der Automat wissen, dass man mal eben sich mit einer anderen Nummer ausweisen möchte??

Irgendeine Referenznummer benötigt man für die Eingabe, um das Ticket zu finden, nicht zuletzte auch deswegen, weil auf einem Flug 5x ein Herr Otto Müller gebucht sein kann, nur ist das immer ne andere Person.

Ist mir schon passiert als ich mit Namen ein etix gezogen hab. Komisch das der Passagier dann gar nicht nach DXB weiter fliegen wollte sondern nur bis MUC....

Geschrieben

Das legitime - und insofern rechtlich geschützte - Interesse der Airline ist, dass sich ein Kunde zweifelsfrei identifizieren kann. Das ist am Schalter, hinter dem ein menschliches Wesen mit Gehirn sitzt und nicht ein Computer mit künstlicher Intelligenz - nicht nur mit der Kreditkarte möglich, mit der man gebucht hat. Dem Passagier zu verweigern, seine vertragliche Leistung in Anspruch zu nehmen, weil er genau die Kreditkarte nicht zur Hand hat, mit er vor vielleicht 364 Tagen gebucht hat, ist problematisch. Lufthansa hat das ja offensichtlich, im Gegensatz zu anderen Airlines, in der Tat als Problem erkannt und ermöglicht alternative Identifikation beim Check-In.

Geschrieben

Wenn es nur um die Identifikation von Reisenden geht, dann ist doch der Ausweis die erste Wahl. Es muss also für manche Gesellschaften noch einen weiteren Grund geben die KK zu verlangen. Ich habe ja meine Vermutung geäußert. Hat jemand belastbares Material?

Geschrieben
Ich habe ja meine Vermutung geäußert. Hat jemand belastbares Material?

 

Da gehe ich ganz stark von aus. Man möchte, dass auch wirklich der Reisende die Rechnung bezahlt und nicht irgendwer anders, der möglicherweise noch eine "Bearbeitungsgebühr" aufschlägt und direkt mit dem Kunden abrechnet. Für Reisebüros gibt es andere Wege als die Homepage, um die Flüge einzubuchen.

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