D-ABVF Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Hallo zusammen, es geht um folgendes: Eine Freundin hat bei Air Berlin einen Flug MUC-PVG und zurück jeweils über DUS gebucht, und zwar mit Rückflug am 10.9; jedoch stellt Air Berlin ihre PVG-Flüge zum 8.9 ein, d.h. meine Freundin müsste schon früher zurück, was für sie nicht in Frage kommt, also wird sie bei Air Berlin stornieren. Nun bin ich auf der Suche nach guten Angeboten für Shanghai. Favorit wäre da die Air France für etwa 560 Euro return. Nun hab ich grad interessehalber bei orbitz.com vorbeigeschaut, und siehe da: Für 605 USD (= 385 Euro) gehts von MUC mit KLM via AMS nach PVG, und zurück mit AF via CDG nach MUC. Das 560 Euro Angebot der AF ist ja schon sehr gut, aber das Orbitz.com Angebot wäre natürlich der Oberknaller. Nun meine Frage: Würdet ihr diesen Shanghai-Trip bei orbitz.com buchen? Ich habe mich bei a.de schon durchgeklickt zum Thema orbitz, und eigentlich nur positives gelesen. Dennoch hätte ich gerne ein bestätigendes "Ja" von einem "überzeugten" orbitz.com-Bucher... Vielen Dank!
andi7435 Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Hallo, ich würde Ja sagen. Bin kein Orbitzbucher, sondern ich buche die Flüge immer bei cheaptickets.com. Sind irgendwie ein Ableger von denen, zumindest mit den gleichen Buchungsmaschinen und die Ticketgebühr ist nicht ganz so hoch wie bei orbitz. Meine Erfahrungen bisher 1xDRS-FRA, 1xDRS-FRA-BKK-FRA-DRS und im September geht es mit einen Ticket von denn in die USA. Bin immer per Mail über eine Zeitänderung informiert wurden und wenn es nur 5 min waren. Hatte bei der letzten Buchung dummerweise eine Versicherung mit dazu gebucht, konnte ich aber problemlos stornieren. Anfragen wurden zeitnah beantwortet. Also nichts negatives. Andreas
seb Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Warum musst Du Dich um eine Alternative kümmern, wenn AB einen bereits bestätigten Flug storniert und nun 2 Tage eher fliegen will? Lass Dich von AB auf LH umbuchen und gut ist :-)
D-ABVF Geschrieben 26. Juli 2008 Autor Melden Geschrieben 26. Juli 2008 @ seb: Air Berlin hat zwei Angebite gemacht: Entweder Umbuchung des Rückfluges auf 8.09 (= allerletzter AB-Flug ex PVG nach DUS), oder Stornierung des Fluges. Ich kenn mich nicht so gut mit den Rechten aus, die meine Freundin nun hat - wäre Air Berlin dazu gezwungen, sie auf LH oder eine andere Airline umzubuchen. Rückflug am 8.09 kommt auf keinen Fall in Frage.
andi7435 Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Hallo, meiner Meinung nach muss AB deine Freundin auf LH umbuchen. Suche mal im Forum nach Festgeschäft. CarstenS hatte mir bei da mal einen guten Tip gegeben. Mir wurde der Hinflug von LEJ nach DUS mit X3 gestrichen und nach dem Rückflug gelegt. Nach kurzen Mailverkehr durfte ich mir einen entsprechenden LH-Flug buchen. Andreas
Danny1989 Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Jop es ist richtig, das AB dirch bzw. deine Freundin umbuchen muss. AB verursacht hier einen schaden, es ist oke, sie früher mit AB nach Hause zu fliegen jedoch nur, wenn sie es auch will, ist dies nicht der Fall muss eine geeignete Ersatzbeförderung am Reisetag gefunden werden. Lass dich nicht abwimmeln, ruf im Call-Center an, sollte das nichts bringen, dass setze eine E-Mail an, diese sollte eine Frist für eine Rückmeldung haben.
LH494 Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 das ist falsch, beförderungspflicht besteht erst ab 14 tage vorher und dann buchen die airlines auch auf andere carrier um. vorher muss man nur eine alternative anbieten, wenn der pax damit nicht einverstanden ist, kann er kostenfrei vom vertrag zurücktreten. so läuft das bei den airlines ab. AB wird nen Teufel tun und auf LH umbuchen.
seb Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Es muss eine Alternative zu ähnlichen Flugzeiten angeboten werden nicht mit 2 Tagen Unterschied. Der Beförderungsvertrag wurde schließlich von der Airline für die entsprechenden Termine geschlossen. Wenn eine Airline kurzfristig Strecken einstellt oder kürzt, muss sie mit den Konsequenzen leben, was die bereits bestätigten Buchungen betrifft und für eine Ersatzbeförderung sorgen. Ob das 2 Wochen oder länger vorher ist, spielt keine Rolle. Als Pax kann ich ja auch nicht einfach sagen "Ach ne, ich stornier meine Buchung, sind ja noch mehr als 2 Wochen..." AB weiß das übrigens ganz genau. Man muss denen nur zeigen, dass man es selbst auch weiß. Das geht durchaus freundlich am Telefon. Dann klappt das Umbuchen nämlich ganz problemlos ;-)
Paule22 Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 das ist falsch, beförderungspflicht besteht erst ab 14 tage vorher und dann buchen die airlines auch auf andere carrier um. vorher muss man nur eine alternative anbieten, wenn der pax damit nicht einverstanden ist, kann er kostenfrei vom vertrag zurücktreten. so läuft das bei den airlines ab. AB wird nen Teufel tun und auf LH umbuchen. Ab 14 Tage vorher kann es nach EU-Recht noch darüber hinaus zu Ausgleichszahlungen kommen. Das sie einfach 2 Tage vorher dir den Flug anbieten können ist Murks.
D-ABVF Geschrieben 26. Juli 2008 Autor Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Vielen Dank für Eure Antworten. Wir haben nochmal bei Air Berlin angerufen: Meine Freundin wurde umgebucht auf die LH 727 PVG-MUC am 10.09. Alle Air Berlin-Passagiere, die nach dem 8.09 mit AB von DUS nach PVG gebucht sind, wurden auf LH nach FRA oder MUC umgebucht, wurde uns am Telefon gesagt...
Gast Michael Tantini Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 Jop es ist richtig, das AB dirch bzw. deine Freundin umbuchen muss. AB verursacht hier einen schaden, es ist oke, sie früher mit AB nach Hause zu fliegen jedoch nur, wenn sie es auch will, ist dies nicht der Fall muss eine geeignete Ersatzbeförderung am Reisetag gefunden werden. Lass dich nicht abwimmeln, ruf im Call-Center an, sollte das nichts bringen, dass setze eine E-Mail an, diese sollte eine Frist für eine Rückmeldung haben. dem schliesse ich mich an. es müsste schon ein ersatz geschaffen werden. sie könnten dich doch einfach auf die swiss maschine umbuchen.
Sickbag Geschrieben 26. Juli 2008 Melden Geschrieben 26. Juli 2008 >>>das ist falsch, beförderungspflicht besteht erst ab 14 tage vorher Pacta sunt servanda. Die Erkenntnis, dass das auch fuer Fluggesellschaften gilt, ist leider nicht sehr verbeitet in diesem Forum. Auch un gerade unter den Airline-Angestellten.
Charliebravo Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Geschrieben 27. Juli 2008 Gibt es eigentlich dazu schon eine rechtswirksame Definition zur Ersatzbeförderung bei Annulierung des Fluges bei mehr als zwei Wochen vor Anflugdatum? Die EU-Fluggstrechte erwähnen erst bei Annulierungen bei 14 Tagen und weniger z.B. Zeitverschiebungen, die zu einer Ausgleichszahlung führen.
seb Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Geschrieben 27. Juli 2008 Die EU-Fluggastrechte haben damit gar nix zu tun. Das ist normales Vertragsrecht.
Sickbag Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Geschrieben 27. Juli 2008 Der Luftbefoerderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschaeft, d.h. die Airline schuldet (ab Vertragsschluss!) Befoerderung zur gebuchten Zeit. Bei einer erheblichen Verschiebung der Flugzeiten tritt Unmoeglichkeit ein, die Airline hat diese zu vertreten und ist somit schadensersatzpflichtig. Einziger Unsicherheitsfaktor und im Zweifel von der Rechtsprechung zu klaeren ist die Frage, ab wann eine Verschiebung erheblich ist. Sehr instruktiv ist in dieser Beziehung das Standardwerk "Der Luftbefoerderungsvertrag" von Ruhwedel.
D-ABVF Geschrieben 27. Juli 2008 Autor Melden Geschrieben 27. Juli 2008 AB wird nen Teufel tun und auf LH umbuchen. Hat AB aber gemacht...
Cityflyer Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Geschrieben 27. Juli 2008 Warum auch nicht. AB und LH haben Interline-Abkommen zwecks Umbuchungsgeschichten....seitens LH bucht man zwar nur bedingt gerne auf AB um, andersrum dürfte es aber keine anderen größeren Möglichkeiten geben, gerade was China angeht.
touchdown99 Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Geschrieben 27. Juli 2008 das ist falsch, beförderungspflicht besteht erst ab 14 tage vorher und dann buchen die airlines auch auf andere carrier um. v Und der Vertrag wird vorher also gar nicht geschlossen, d.h. genau so gut kann ich als Passagier bei der Airline 15 Tage vorher anrufen und sagen, sie sollen mir das Geld zurücküberweisen, weil ich jetzt doch nicht fliege - ergo, bis 14 Tage vor Abflug ist jedes Ticket voll refundierbar? *kopfschüttel*
meku Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 ein anderer Aspekt: Nicht allgemein bekannt sind die drastischen Visaverschärfungen seit April 08. mancher ist auf seinem Ticket wegen Visaverweigerung sitzengeblieben. Seit kurzem besteht angeblich ein Reiseverbot für Geschäftsreisende nach Shanghai.
conrad Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 Die meisten Tarifbedingungen sehen aber im Falle der Visa-Verweigerung eine kostenlose Stornomöglichkeit vor.
Andie007 Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 Seit kurzem besteht angeblich ein Reiseverbot für Geschäftsreisende nach Shanghai. Nana, da würde aber mein Arbeitgeber am Rad drehen. Bis dato dürfen Geschäftsreisende weiterhin nach Shanghai...
Skli Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 das ist falsch, beförderungspflicht besteht erst ab 14 tage vorher und dann buchen die airlines auch auf andere carrier um. vorher muss man nur eine alternative anbieten, wenn der pax damit nicht einverstanden ist, kann er kostenfrei vom vertrag zurücktreten. so läuft das bei den airlines ab. AB wird nen Teufel tun und auf LH umbuchen. So ein Müll. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nen Post verkneifen. Die Leute mit ihrem Halbwissen tragen nur dazu bei, Gerüchte und Unwahrheiten zu verbreiten.
meku Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 andie007 bezügl. Shanghai wenn ich mich recht erinnere stands in der Welt mitte letzter Woche. Möglicherweise erst ab Beginn der Olympaide. Habe mich zumindest gewundert, was das mit den Spielen direkt zu tun hat, und wie das praktikabel sein soll.
Skli Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 Nochmal zur VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 Bei Annulierung (regelmäßig wenn Umbuchung auf Flug mit anderer Flugnummer oder Datum von der Airline vorgenommen wird/werden soll) gehts über den Artikel 5 abs. 1 a) der VO in den Artikel 8, hier wären dann Abs. 1 B) und c) für eine Umbuchung (auch auf einen anderen Carrier) einschlägig. Dieser 14 Tage Blödsinn im Zusammenhang mit Annulierungen hält sich hartnäckig. Ist als Argumentation für den Laien einfacher als über Vertragsrechte, da nur 1 Norm mit 2 Paragraphen.... Hier die VO http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.o...VO-261-2004.pdf
meku Geschrieben 29. Juli 2008 Melden Geschrieben 29. Juli 2008 nochmal zum Einreiseverbot Shanghai http://www.welt.de/welt_print/arti2248227/..._einreisen.html
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