MH744 Geschrieben 18. Oktober 2008 Melden Geschrieben 18. Oktober 2008 hallo zusammen, bin - oder sollte - am 03.10.08 mit KL/NW LUX-AMS-DTW-DEN (Ankunft Denver um 20:37 Uhr) fliegen. Flug sollte ab LUX um 10:45 Uhr gehen, wir hatten eingecheckt, als der Flug 30 Minuten vor regulärer Abflugzeit gestrichen wurde (nachdem aber schon 1 h Verspätung angekündigt worden war). Grund: Maschinendefekt in AMS. Wir gleich zum Ticketingschalter, wo man keinen keinen Flug mehr für uns fand, der uns noch am gleichen Tag nach DEN bringen würde. Also wurden wir auf folgende Verbindung umgebucht: 03.10. LUX-AMS 15:50-17:10 04.10. AMS-DTW 08:00-10:45 04.10. DTW-DEN 12:30-13:37 Die Behandlung in LUX und in AMS war einwandfrei und Hotel und Essen wurde uns im IBIS Airporthotel in AMS gestellt. Trotzdem entstand uns ein Zeitnachteil von 17 Stunden und einige Unannehmlichkeiten (Auto umbuchen, vorgebuchtes Hotel hatte 100% Storno) und nach EU-Gesetz gibt es doch für solche Fälle eine Kompensationszahlung. Nur hab ich davon relativ wenig Ahnung, wie das im Einzelfall (wie in diesem Fall) gehandhabt wird und würde gerne von Leuten, die von der Materie Ahnung haben wissen, was uns in diesem Fall an finanziellen Mitteln zustehen würde. Zu allem Überfluss ging auch noch ein Koffer gestern beim Rückflug SFO-AMS-LUX verloren, ist aber mittlerweile auf dem Weg von Lyon über Paris und LUX zu uns.
Reifel Geschrieben 18. Oktober 2008 Melden Geschrieben 18. Oktober 2008 Bei einer Flugstreichung steht Dir eine Kompensation zu - egal ob Dich KLM umgebucht hat oder nicht. Ist in der EU-Verordnung nachzulesen. KLM hätte Dich im Moment als Du am Ticketschalter warst darauf hinweisen sollen. Infos findest Du auch hier: http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448 Entstandene finanzielle Schäden wg. Hotel und Mietwagen würde ich als Reklamation bei KLM einreichen. Ebenso falls Du Dir neu Sachen wg. verlorenem Koffer kaufen musstest (wobei Kosmetikartikel in der Regel nicht erstattet werden, und Klamotten nur zur Hälfte, es sei denn Du schickst die Klamotten bei KLM ein, dann kriegst Du unter Umständen auch alles zurück). Natürlich sollten die Kosten angemessen sein (sprich nicht die Kosten für einen Anzug einreichen wenn der Kauf nicht unbedingt nötig gewesen wäre). Ich würde all das in einer Reklamation an KLM schicken und mal abwarten. Natürlich alles mit Belegen und Rechnungen (auch darüber dass das Hotel nicht stornierbar war). Es kann sicher nicht schaden zu zeigen dass man versucht hat den Schaden möglichst gering zu halten.
MH744 Geschrieben 23. Oktober 2008 Autor Melden Geschrieben 23. Oktober 2008 so... kleiner Zwischenstand: habe vorgestern Beschwerde zwecks Anspruch auf Kompensationszahlung von 600Euro p.P. wegen Flugannullierung bei KLM eingereicht. Eben kam dann die Antwort, dass sie in diesen Fällen auch keine Entschädigung anbieten können...
Boeing736 Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 In der EU-Verordnung 261/2004 heisst es: (3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nichtverpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. In deinem Fall wertet KLM den Ausfall des genannten Gerätes als außerordentliche Umstände, womit sie aus der Sache raus sind. Eventuell lässt sich noch etwas auf Kulanz durchsetzen.
Jubilee Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Ich weiß nicht, was deinem jetzigen Schreiben alles schon vorausgegangen ist. Aber mit etwas Zurückhaltung würdest du unter Umständen schon mehr "rausholen" können. Wie man in den Wald hineinschreit, so kommt es zurück. Gleich mit einer Forderung ins Haus fallen, würde auch mir sehr missfallen. Wahrscheinlich bekommst du trotzdem noch einen Voucher auf Kulanz. Ich war bisher auch schon von Flugstreichungen betroffen, würde aber in so einem Fall immer erst abwegen. Du schreibst selber, du wurdest einwandfrei von KLM betreut. Das hört man als Airline sicherlich gerne. Aber hast du davon irgendetwas in deinem Schreiben erwähnt?? Ich hätte das Schreiben jedenfalls ganz anderst verfaßt. Eben nicht mit dem gierigen Blick auf die Kompensationszahlungen. Aber das soll jeder so machen, wie er es für richtig hält.
MH744 Geschrieben 30. Oktober 2008 Autor Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Ich habe in meinem ersten Schreiben sehr wohl erwähnt, dass ich sehr gut behandelt wurde, aber auch gleichzeitig meine Forderung ausgedrückt. Und ich habe vor wenigen Minuten eine Antwort von KLM bekommen und sie lehnen eine Zahlung weiterhin ab, da "...bei Annullierungen, die auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen, keine Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 geleistet werden müssen."... Und nun frage ich mich allen Ernstes: In welchem Fall greift denn die Verordnung übehaupt? Eine Fluggesellschaft kann doch, wenn sie will, bei einer Flugstreichung immer irgendeinen Grund finden, "außergewöhnliche Umstände" anzugeben. Ich versteh die Welt nicht mehr. Meiner Meinung nach greift Artikel 5, Absatz 3 nicht, denn die Flugannullierung hätte sehr wohl vermieden werden können, wenn als "zumutbare Maßnahme" die Bereitstellung einer Ersatzmaschine geschehen wäre. Die Sache ist damit für uns jedenfalls nicht gegessen und wir werden den Fall jetzt von unserem Rechtschutz prüfen lassen. Ich weiß nicht, was deinem jetzigen Schreiben alles schon vorausgegangen ist. Aber mit etwas Zurückhaltung würdest du unter Umständen schon mehr "rausholen" können. Wie man in den Wald hineinschreit, so kommt es zurück. Gleich mit einer Forderung ins Haus fallen, würde auch mir sehr missfallen. Wahrscheinlich bekommst du trotzdem noch einen Voucher auf Kulanz. Ich war bisher auch schon von Flugstreichungen betroffen, würde aber in so einem Fall immer erst abwegen. Du schreibst selber, du wurdest einwandfrei von KLM betreut. Das hört man als Airline sicherlich gerne. Aber hast du davon irgendetwas in deinem Schreiben erwähnt?? Ich hätte das Schreiben jedenfalls ganz anderst verfaßt. Eben nicht mit dem gierigen Blick auf die Kompensationszahlungen. Aber das soll jeder so machen, wie er es für richtig hält.
crowd Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Habe gerade einen ähnlichen Fall, wo 30 Minuten nach planmäßiger Abflugszeit der Flug MHG-MUC ersatzlos gestrichen wurde. Interessanterweise hatte wohl ausgerechnet die Maschine, mit der ich eine Stunde vorher aus Berlin gekommen bin plötzlich einen technischen Defekt. Auf dem Flug waren allerdings auch nur 3 Leute gebucht, weswegen sich das wohl ein anderer Grund für die Streichung aufdrängt. Wir wurden dann per Taxi nach FRA gebracht und sind dort mit LH in Business zurückgeflogen. Ankunft war dann 2,5h später als geplant. Habe inzwischen auch den Ausgleichsanspruch angemeldet und warte derzeit auf Antwort von Cirrus. Meines Wissens fällt ein technischer Defekt, egal wie und wo, sehr wohl in den Einflußbereich der Fluggesellschaft und kann daher nicht als höhere Gewalt bezeichnet werden. Somit sollte der Ausgleichsanspruch sehr wohl gerechtfertigt sein. Dafür gibts ja auch dieser Verordnung....
MH744 Geschrieben 30. Oktober 2008 Autor Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Habe gerade einen ähnlichen Fall, wo 30 Minuten nach planmäßiger Abflugszeit der Flug MHG-MUC ersatzlos gestrichen wurde.Interessanterweise hatte wohl ausgerechnet die Maschine, mit der ich eine Stunde vorher aus Berlin gekommen bin plötzlich einen technischen Defekt. Auf dem Flug waren allerdings auch nur 3 Leute gebucht, weswegen sich das wohl ein anderer Grund für die Streichung aufdrängt. Wir wurden dann per Taxi nach FRA gebracht und sind dort mit LH in Business zurückgeflogen. Ankunft war dann 2,5h später als geplant. Habe inzwischen auch den Ausgleichsanspruch angemeldet und warte derzeit auf Antwort von Cirrus. Meines Wissens fällt ein technischer Defekt, egal wie und wo, sehr wohl in den Einflußbereich der Fluggesellschaft und kann daher nicht als höhere Gewalt bezeichnet werden. Somit sollte der Ausgleichsanspruch sehr wohl gerechtfertigt sein. Dafür gibts ja auch dieser Verordnung.... genauso sehe ich das auch. Für den Fall, dass der "außergewöhnliche Umstand" eintritt, dass ich beispielsweise am Abflugtag krank werde, machen die ja auch kurzen Prozess, ich bekomme kein Geld zurück weil ich nicht fliege und die verkaufen den Platz mit viel Gewinn weiter. Ich habe jetzt auch Beschwerde beim luxemburgischen Verkehrsministerium eingelegt, die werde KLM auffordern, nachzuweisen, dass sie alles erdenkliche gatan haben, dass es nicht zu einer Flugstreichung kommt. Bin mal gespannt was da raus kommt.
TobiBER Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Habe gerade einen ähnlichen Fall, wo 30 Minuten nach planmäßiger Abflugszeit der Flug MHG-MUC ersatzlos gestrichen wurde.Interessanterweise hatte wohl ausgerechnet die Maschine, mit der ich eine Stunde vorher aus Berlin gekommen bin plötzlich einen technischen Defekt. Auf dem Flug waren allerdings auch nur 3 Leute gebucht, weswegen sich das wohl ein anderer Grund für die Streichung aufdrängt. Wir wurden dann per Taxi nach FRA gebracht und sind dort mit LH in Business zurückgeflogen. Ankunft war dann 2,5h später als geplant. Habe inzwischen auch den Ausgleichsanspruch angemeldet und warte derzeit auf Antwort von Cirrus. Meines Wissens fällt ein technischer Defekt, egal wie und wo, sehr wohl in den Einflußbereich der Fluggesellschaft und kann daher nicht als höhere Gewalt bezeichnet werden. Somit sollte der Ausgleichsanspruch sehr wohl gerechtfertigt sein. Dafür gibts ja auch dieser Verordnung.... Sieht wohl eher nach Auslastung aus - dürfte wohl zw.MHG und MUC jetzt öfters vorkommen...
Jubilee Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Also crowd, deine Einstellung verstehe ich überhaupt nicht. da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Sei doch froh, dass der Defekt erkannt wurde. Du unterstellst der Airline, dass keiner vorlag. auch das plötzliche auftreten stellst du in Frage. wenn ein Flugzeug in der früh noch geflogen ist, dann heißt das noch lange nicht, dass nachmittags kein Defekt auftreten kann. hast du auch den Rückflug MUC-MHG bedacht? war der Flug ebenfalls schlecht gebucht? Kennst du die Auslastung der anderen Tage? vielleicht fliegen sogar häufiger nur 3-4 Leute mit. also du machst dir das ziemlich einfach. auch wenn das deiner Meinung nach stinkt, kann der Defekt trotzdem der wahre Grund sein. Jedenfalls ist deine Reaktion total unangemessen, meiner Meinung nach. Du wurdest als PAX nicht im Stich gelassen und das zählt doch, oder etwa bei dir nicht? Obwohl du den Billigtarif bezahlt hast wurdest du wie ein König behandelt. Bei MH744 gab es wenigstens einen erheblichen zeitlichen Schaden, sodass ich hier schon eher eine Zahlung/Voucher für angemessen erachte. Aber bei dir? Das ist für mich lächerlich. Ich sehe schon, ich stehe hier allein im Raum. Schade eignetlich, dass viele immer nur auf die Kompensation schauen.
Reifel Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Jeder soll für sich selbst entscheiden ob er trotz guter Behandlung und Lösung des Problems auf die Zahlung der Kompensation besteht. Da darf man denk ich keinen bevormunden. Die EU-Verordnung ist jedoch sehr schwammig und für die Airlines "angenehm" auszulegen. Ich vertrete die Ansicht dass ein technischer Defekt durchaus eine Sache ist, die man als Airline einplanen muss. Anders sieht es natürlich mit Streik aus den die Airline nicht zu vertreten hat oder einfach nur bei schlechtem Wetter, Terroranschlägen usw. Es gibt hierzu sicher auch Urteile und einiges an Material im Internet zu finden, es würde mich auch gar nicht wundern wenn da teilweise je nach Richter sehr unterschiedlich entschieden wird. Mein Rat an crowd: Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, wende Dich an die für Luxembourg zuständige Durchsetzungsbehörde für die EU-Verordnung. Die Airline - sofern diese kooperiert, aber KLM tut dies - muss dann der Behörde nachweisen dass sie den Ausfall nicht zu verteten hat. Dazu müssen Formulare/Berichte und andere Nachweise die den technischen Defekt attestieren vorgelegt werden, im Zweifel entscheidet dann die Durchsetzungsbehörde zu Deinen Gunsten oder nicht. Und wenn wirklich ein technischer Defekt vorlag den KLM nicht auf die schnelle reparieren konnte und KLM nachweisen kann dass die Flugstreichung wirklich das allerletzte Mittel war, dann wird unter Umständen auch gegen Dich entschieden und dann freut sich die Airline denn sie wird Dir dann erst Recht keinen Cent mehr zahlen. Der Gang zur Durchsetzungsbehörde gibt auch der Airline die Chance sich zu verteidigen. Aber lassen wir doch die Diskussion ob das nun "schick" ist oder nicht... Das soll und darf doch jeder für sich entscheiden. Wenn der "technische Defekt" aber wirklich wie so oft ein Vorwand war um den Flug wegen schlechter Auslastung oder welchem Grund auch immer zu streichen, dann ist es aber vielleicht auch gar nicht so verkehrt wenn man sich mal wehrt... Diese Praktiken zu unterbinden ist ja genau das Ziel der Verordnung.
crowd Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Geschrieben 30. Oktober 2008 Also crowd, deine Einstellung verstehe ich überhaupt nicht. da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln.Sei doch froh, dass der Defekt erkannt wurde. Du unterstellst der Airline, dass keiner vorlag. auch das plötzliche auftreten stellst du in Frage. wenn ein Flugzeug in der früh noch geflogen ist, dann heißt das noch lange nicht, dass nachmittags kein Defekt auftreten kann. hast du auch den Rückflug MUC-MHG bedacht? war der Flug ebenfalls schlecht gebucht? Kennst du die Auslastung der anderen Tage? vielleicht fliegen sogar häufiger nur 3-4 Leute mit. also du machst dir das ziemlich einfach. auch wenn das deiner Meinung nach stinkt, kann der Defekt trotzdem der wahre Grund sein. Uhm, das mag alles sein, hat aber keinerlei Einfluß auf die Forderung des Ausgleichsanspruchs. Du musst aber doch wohl zugeben, dass sich dieser Eindruck aufdrängt, wenn man sich die Fakten anschaut. Und das wäre bestimmt nicht das Erste mal, dass soetwas passiert.... Jedenfalls ist deine Reaktion total unangemessen, meiner Meinung nach.Du wurdest als PAX nicht im Stich gelassen und das zählt doch, oder etwa bei dir nicht? Obwohl du den Billigtarif bezahlt hast wurdest du wie ein König behandelt. Meine Reaktion ist unangemessen? Hmm dann frag ich mich aber doch ernsthaft, was sich bitte die Politiker beim Aufsetzen der EU-Verordnung gedacht haben. Und da es in dieser Verordnung um FluggastRECHTE geht, zähle ich dies zu meinem Recht und nicht zu einer unangemssenen Forderung. Was mich aber noch interessieren würde: Woher weißt du was ich für den Flug gezahlt habe? Bei MH744 gab es wenigstens einen erheblichen zeitlichen Schaden, sodass ich hier schon eher eine Zahlung/Voucher für angemessen erachte.Aber bei dir? Das ist für mich lächerlich. Ich sehe schon, ich stehe hier allein im Raum. Schade eignetlich, dass viele immer nur auf die Kompensation schauen. Nun, vielleicht solltest du nochmal die Verordnung lesen. Diese schreibt eindeutig dem Fluggast das Recht auf Ausgleich zu, falls durch eine Annullierung der Fluggast bei einem Flug unter 1500km mehr als zwei Stunden später am Ziel eintrifft. Auf einem kurzen Flug werden also Verspätungen ab zwei Stunden eindeutig als Schaden angesehn. Ob man diesen nun darlegen und genau bezieffern kann ist hier irrelevant. Und nochmal: Wenn dir die Verordnung nicht passt, beschwere dich bitte über diese, aber nicht über mich, wenn ich diese anwende. Danke! Mein Rat an crowd: Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst,... Hmm ich glaube, du meinst MH744 :)
TobiBER Geschrieben 31. Oktober 2008 Melden Geschrieben 31. Oktober 2008 ...schwupps die wups hat C9 heute mal wieder einen MHG-MUC-Kurs gestrichen - die Dorniers sind aber sehr störranfällig. *gg*
Jubilee Geschrieben 5. November 2008 Melden Geschrieben 5. November 2008 Muss doch noch kurz etwas dazu sagen. Gut das mit dem Preis war natürlich geraten, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass du 150€ für diesen Flug bezahlt hast. Der Spartarif trifft da schon eher zu. Die Diskussion, ob das nun schick ist oder nicht, wie es Reifel formuliert hat, ist mir nicht egal. Ich schreibe das und stehe dazu, wenn ich so ein Verhalten total übertrieben finde. Das ändert sich auch dadurch nicht, wenn dir eine Kompensation laut der Verspätungsregel zustehen würde... Ich poche doch nicht immer auf meinem Recht. Der Verlauf ist hier doch total egal, entscheidend ist einzig und allein die Verspätung. Ich kann mich noch an einen Kommentar eines Trolls hier im Forum zu einem ähnlichen Thema erinnern, dieser war nicht ganz ernst gemeint, aber trifft den Sachverhalt ganz gut. Ein User hat von einer Stornierung seitens der Airline berichtet, glaube es war X3. Er hat die Zusammenarbeit gelobt und das Ergebnis war eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Ziel. Er war damit zufrieden. Als Antwort bekam er aber unter anderem von dem Troll, dass er so auf die ihm zustehende Kompensation freiwillig verzichtet hat.
Sickbag Geschrieben 5. November 2008 Melden Geschrieben 5. November 2008 C9 hat im allgemeinen sehr hohe Flugpreise, die letztlich durch nichts gerechtfertigt sind als den Zeitgewinn, den man bei MHG gegenueber FRA oder der Bahn hat. Vereinfacht gesagt, C9 verkauft Zeit. Wenn sie bei ihren Apothekenpreisen es nicht schaffen, schneller zu sein als die Bahn (die auf Muenchen-Mannheim 36 EUR kostet), ist der Verweis auf die Unmoral des EInforderns der ach so ueberzogenen Entschaedigung, ein wenig schal. Dessen ist sich C9 uebrigens sehr bewusst und zeigt sich freundlichen Briefen gegenueber sehr kulant.
Charliebravo Geschrieben 23. Januar 2009 Melden Geschrieben 23. Januar 2009 Meiner Meinung nach greift Artikel 5, Absatz 3 nicht, denn die Flugannullierung hätte sehr wohl vermieden werden können, wenn als "zumutbare Maßnahme" die Bereitstellung einer Ersatzmaschine geschehen wäre. Die Sache ist damit für uns jedenfalls nicht gegessen und wir werden den Fall jetzt von unserem Rechtschutz prüfen lassen. Was hat den die Prüfung ergeben? Klage aber nicht in Köln. Nur wenn man nachweisen kann, dass die Maschine schlecht gewartet war, steht nach aktuellem LG-Urteil dem Passagier eine Entschädigung zu. http://www.airliners.de/news/artikelseite....articleid=17214
MH744 Geschrieben 23. Januar 2009 Autor Melden Geschrieben 23. Januar 2009 Meiner Meinung nach greift Artikel 5, Absatz 3 nicht, denn die Flugannullierung hätte sehr wohl vermieden werden können, wenn als "zumutbare Maßnahme" die Bereitstellung einer Ersatzmaschine geschehen wäre. Die Sache ist damit für uns jedenfalls nicht gegessen und wir werden den Fall jetzt von unserem Rechtschutz prüfen lassen. Was hat den die Prüfung ergeben? Klage aber nicht in Köln. Nur wenn man nachweisen kann, dass die Maschine schlecht gewartet war, steht nach aktuellem LG-Urteil dem Passagier eine Entschädigung zu. http://www.airliners.de/news/artikelseite....articleid=17214 habe den Fall an EUClaim geleitet, die haben KLM Anfang Dezember einen ersten Claimbrief geschrieben, der von KLM (natürlich) abgelehnt wurde. Aufgrund des neuen Grundsatzurteils aus Luxemburg vom 22.12.08 bezüglich technischer Defekte und Flugsteichungen hat EUClaim gestern noch einmal einen guten Brief verfasst, in dem ausdrücklich die 1200 Euro auf Basis dieses Urteils gefordert werden. Ich denke, dass KLM jetzt zahlen wird, denn wenn nicht, wird der nächste Schritt die Klage sein, und dann wird KLM mit Sicherheit verlieren. Würde den Claimbrief gerne hier zeigen, aber aus Datenschutzgründen lasse ich das mal lieber. Das Ergebnis werde ich aber hier mitteilen- und wenn ich nicht dran denke- bitte erinnert mich dann daran--- Danke Charliebravo :-) Aber natürlich würde ich nicht nach Köln gehen. Ich weiß eigentlich übehaupt nicht, was die noch zu melden haben. Das ganze ist EU-Recht und wird doch normalerweise auch auf EU-Ebene geregelt. Und ich vermute mal, dass EU-Recht (Urteil vom 22.12.08) mehr zählt als das Urteil irgendwelcher deutscher Richter... Aber das Urteil in Köln wurde ja vor dem 22.12.08 gefällt, sodass es da kein Problem geben dürfte...
MH744 Geschrieben 11. März 2009 Autor Melden Geschrieben 11. März 2009 Also, zum aktuellen Stand der Dinge: Nachdem sich EUClaim über 3 Monate mit KLM auseinander gesetzt hat, ist KLM zum Schluss gekommen zu zahlen, und zwar den vollen Betrag im Umfang von 1200 Euro für 2 Personen. EUClaim zieht davon 27% ab, bleiben uns also noch 438 Euro p.P. Es gibt eben doch noch Gerechtigkeit, sie muss nur hart erkämpft werden, nur leider ist dazu der einzelne Passagier gegenüber den großen Airlines oft machtlos. Ich zumindest kann EUClaim nur empfehlen und werde in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen mir Sicherheit nochmal auf deren Dienste zurückgreifen.
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