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airliners.de

Kombinationsflug


LenaE

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Geschrieben

Hallo, guten Abend!

Ich bin in der letzten Woche mit einer Fluggesellschaft nach New York geflogen...doch bis ich dort angekommen bin, sollte es noch sehr lange dauern.

Wir haben zu viert die Reise von Düsseldorf über Amsterdam nach NY gebucht. Ich bin aber net von Düsseldorf sondern mit einer extra Buchung von München aus nach Amsterdam geflogen und dort wollte ich in den Flieger wo meine Familie war, zusteigen.

Die Fluggesellschaft...hatt mich nicht einchecken lassen für den FLug, mit der Begründung, das ich nicht in Düsseldorf eingecheckt habe.

Meine Familie hatte aber vor Ot angegeben, dass ich den Flug nicht mit ihnen antreten werde und er somit storniert werden kann. Durch eine Unaufmerksamkeit des Mitarbeiters, ist net mein Flug, sondern der meines Bruder gecanceld worden(hat man anscheinend nicht germerkt, da er schon eingecheckt hatte)

Nun stand ich in Amsterdam alleine, ohne Flug mit einfach nichts.

Die Mitarbeiter der Fluggesellschaft waren so unglaublich unfreundlich, das habe ich noch nicht erlebt.

Was kann ich nun tun?

Weiß jemand einen Rat so das ich das Geld für den neuen Flug den ich dann buchen musste um nach zu fliegen zu meiner Familie, wieder bekomme?

Danke und viele Grüße

Geschrieben

Hallo,

 

ich nehme an, es geht um KLM/Northwest Airlines?

Habe ich richtig verstanden, dass du den Flug Düsseldorf-Amsterdam verfallen lassen wolltest und stattdessen einen einzelnen Flug München-Amsterdam hinzu gebucht hast? Du wolltest den Weiterflug in die USA aus der ersten Buchung nutzen?

 

In dem Fall hast du keine Chance. Die Flüge müssen in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden.

 

Gruss

Geschrieben

explizit kann dabei auch durch Akzeptieren der Beförderungsbedingungen sein, die einem bei der Onlinebuchung angezeigt wurden

 

Was Du auf jeden Fall wiederbekommen kannst sind die Steuern/Gebühren/Kerosinzuschläge des nicht genutzten Tickets.

Geschrieben

Tjo, da kommt davon immer billig billig zu fliegen. Da hast du schön viel Geld in den Sand gesetzt.

Angeblich solls gegen eine geringe Gebühr mehr in dem ein oder anderen Reisebüro sogar Beratung (und ggf. auch noch den MUC-AMS-Flug, von dem ich nicht denke dass der unwesentlich teurer gewesen wäre als ein neues Ticket MUC-AMS) geben...

Geschrieben

Naja, ich finde ihr geht zu hart mit Lena ins Gericht.

 

Wenn ich im Restaurant ein 3-Gänge-Menü bestelle und die Vorspeise nicht aufesse, und der Kellner dann das weitere Menü verweigert, aber die volle Rechnung bringt, dann würde ich mich zu Recht auch ärgern.

 

"Sie müssen alles in der Reihenfolge aufessen!" :-)

 

Und da nützen mir auch keine Verweise auf irgendwelche AGB, die sowieso keiner liest.

 

Ab zum Anwalt, ein Forum wie dieses kann nur Denkanstöße geben.

Geschrieben

>>>Wenn ich im Restaurant ein 3-Gänge-Menü bestelle und die Vorspeise nicht aufesse, und der Kellner dann das weitere Menü verweigert, aber die volle Rechnung bringt, dann würde ich mich zu Recht auch ärgern.

 

Genau diese Argumentation, in Schriftsatzform, hat in vergleichbaren Faellen zu einem klaegerischen Obsiegen gefuehrt.

 

 

>>>Und da nützen mir auch keine Verweise auf irgendwelche AGB, die sowieso keiner liest.

 

Einspruch, dass die AGBn keiner liest, ist irrelevant, dass sie rechtswidrig sind, schon eher ;-)

Geschrieben

 

Genau !

Letzteres ist der entscheidende Punkt im rechtlichen Sinne.

 

Allerdings werden die Airlines auch weiterhin die Praxis weiter führen, erstmal auf ihre AGB´s zu verweisen und es grundsätzlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen !

Erst, wenn von Seiten der Eu dem ein Riegel vorgeschoben wird, hört diese Praxis auf !

Die Airlines wissen, daß Otto-Normalpassagier den Rechtsweg scheut und fahren mit ihrer Praxis daher ganz gut ...

Geschrieben

Naja, die fraglichen Klauseln gehören nicht zu denen, die im BGB grundsätzlich für unwirksam erklärt werden, sie fallen nur unter den Schutz von Treu und Glauben (bitte korrigiert mich, falls ich hier falsch liege). Wenn ich z.B. auf lufthansa.com einen Flug buche, springt mich der Hinweis darauf, dass ich die Coupons nur in der richtigen Reihenfolge abfliegen darf, aber sehr deutlich an, ich kann mich also nicht auf Unwissenheit berufen. Und dann fällt das nach meinem Empfinden unter Vertragsfreiheit: Genauso wie die Bahn einschränken darf, dass ich mit vergünstigsten Tickets nur bestimme Züge benutzen darf oder ein Leasinggeber die Jahrskilometer beschränken darf. Im Endeffekt dürfte diese Form der Preisdiskriminierung auch einer großen Zahl von Passagieren zugute kommen, für die ein Flug STR-ZRH-XXX teurer werden würde, wenn für das STR-ZRH-Leg eine Mischkalkulation aus Umsteigern und und o/d-Passagieren zu Grunde liegen würde.

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