klotzi Geschrieben 10. Oktober 2009 Melden Geschrieben 10. Oktober 2009 Hallo, ich meine, dass es eine Auskunftspflicht der Airlines gegenüber den Fluggästen bei Verspätungen gibt. Woraus genau leitet sich diese Pflicht ab (Gesetz/Verordnung)? Bei einem 15-Stunden-Delay Ende August von SQ in FRA konnten nämlich weder SQ noch LH (waren fürs Ground Handling zuständig) Auskunft erteilen ("ich kenn mich nicht aus damit" hieß es überall), und ich mach mich dieses WE dran, meinen Rückforderungsbrief zu schreiben, nachdem ich endlich alle Quittungen und Belege zusammen habe. ;) Danke
744pnf Geschrieben 10. Oktober 2009 Melden Geschrieben 10. Oktober 2009 Selbst wenn es solch eine Auskunftspflicht geben sollte: in den allermeisten Fällen kann man die gegebenen Auskünfte doch gar nicht nachprüfen. Klassisches Beispiel: es wird gesagt, die Maschine mit der man fliegen will habe einen technischen Defekt, in Wirklichkeit ist es aber eine ganz andere Mühle, die kaputt ist und es wird getauscht (sei es aufgrund besserer Buchungslage oder sonst etwas). Fazit: auch die seriöseste Airline hat meistens eine passende Ausrede parat um sich finanzielle Forderungen vom Leib zu halten, und dies wird auch tagtäglich praktiziert, meistens ohne dass jemals einer hinter die Vergackeierung kommt. Die "Auskunftspflicht" ist damit in der Praxis hinfällig, da man als Kunde (von ganz wenigen eindeutigen Fällen abgesehen)sowieso immer am kürzeren Hebel sitzt.
klotzi Geschrieben 10. Oktober 2009 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2009 Sorry, ich meinte die Auskunftspflicht über die Fluggastrechte, die man im Verspätungsfall hat. ;)
Andre_N Geschrieben 10. Oktober 2009 Melden Geschrieben 10. Oktober 2009 Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte siehe: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/d...7de00010007.pdf
klotzi Geschrieben 10. Oktober 2009 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2009 Danke dir! Interessant, dass bei Verspätungen ab 2 h bzw. Annulierungen die Airlines offenbar von sich aus Infos über die Fluggastrechte aushändigen müssen. Bei uns rückten sie nichtmal auf ausdrückliche Nachfrage Infos raus. Gibt's eine Stelle, wo man sich übergeordnet beschweren kann?
PilotMS2 Geschrieben 11. Oktober 2009 Melden Geschrieben 11. Oktober 2009 In Deutschland ist das LBA als übergeordenete Stelle zuständig. Weitere Informationen auf der Homepage www.lba.de
klotzi Geschrieben 11. Oktober 2009 Autor Melden Geschrieben 11. Oktober 2009 Hallo, ich wollte gerade den Brief schreiben. Deshalb bin ich nochmal auf flightstats.com. Dort sehe ich gerade, dass unser Flug (SQ26 FRA-JFK am 25.08.2009) zwei Einträge hat. Bei dem einen steht "Cancelled". Bisher war ich davon ausgegangen, dass es sich nur um eine 15-stündige Verspätung handeln würde (so wurde es uns von SQ auch gesagt). Wie schaut's nun aus? Wo krieg ich Infos, ob der Flug offiziell gecancelt wurde? Weil dann steigen meine Ansprüche ja nochmals... Danke
PilotMS2 Geschrieben 12. Oktober 2009 Melden Geschrieben 12. Oktober 2009 Auf eine externe Quelle würde ich mich dabei nicht verlassen/berufen. Frag doch mal beim Airport Frankfurt nach.
klotzi Geschrieben 16. Oktober 2009 Autor Melden Geschrieben 16. Oktober 2009 Habe nochmal direkt in FRA nachgefragt - leider war es wohl keine Cancellation, sondern "nur" eine 15-stündige Verspätung. Schade. :( Danke nochmal für die die Antworten.
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