sxf2bbi Geschrieben 22. Dezember 2009 Melden Geschrieben 22. Dezember 2009 Hallo ich habe eine kurze Frage. Wenn eine Fluggesellschaft aufgrund einer Anullierung eine FIM ausstellt und dann der Flug auf dem die FIM ausgestellt ist, ebenfalls anulliert wird, wer übernimmt dann die kosten für die Entschädigung. Der Aussteller? Oder die Fluggesellschaft an die der Kunde per FIM übergeben wurde. Der geschilderte Fall ist am gleichen Flughafen erfolgt. Beide Airlines mussten ihre Flüge streichen. Vielen Dank. SXF2BBI
_32R Geschrieben 22. Dezember 2009 Melden Geschrieben 22. Dezember 2009 Na ja, ich kann es nicht 100%ig beantworten, aber Dein Vertrag ist mit dem Intial Carrier zustande gekommen, also wenn beispielweise Dein Ticket bei LH war und diese Dir eine FIM für GWI ausstellt, diese widerrum den Flug canceln, dann ist immer noch die LH für Deinen Weitertransport verantwortlich.
sxf2bbi Geschrieben 22. Dezember 2009 Autor Melden Geschrieben 22. Dezember 2009 Genauso kenne ich es auch. Nur Kranich war der Meinung "aus den Augen aus dem Sinn". Zumal ich der Überzeugung bin, dass eine FIM keine OK-Buchung ist. Ich konnte zu diesem Thema im I-Net nichts finden. Leider.
YHZ Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Geschrieben 23. Dezember 2009 ... ein FIM kann eine OK-Buchung sein oder auch eine Wartelistenbuchung - kommt ganz drauf an, was draufsteht (resp welche Buchung dahinter liegt!) ... prinzipiell ist es so, dass eine Airline A das Ticket mit einem FIM an eine andere Airline B abtritt. Diese bekommt dafür Geld von A und übernimmt dafür auch die Verantwortung für den Passagier, sprich Airline B tritt in den Vertrag mit dem Pax an Stelle von Airline A ein. Wenn nun der Flug der Airline B gestrichen wird, dann muss diese auch dafür sorgen, dass der Pax an sein Ziel kommt - folglich hat LH rein rechtlich Recht mit dieser Vorgangsweise ;)
TobiBER Geschrieben 23. Dezember 2009 Melden Geschrieben 23. Dezember 2009 Ja ja - dieses leidige Thema. Am Anfnag dachte ich auch immer der Urpsrungscarrier, aber mittlerweile isses wohl immer die Lienie, die auf die als letztes umgebucht wurde. LH kann ja nix dafür, wenn AF wegen nem technical den "neuen" Flug annuliert. Dann muss AF wieder dafür aufkommen. Und daß LH für 4U FIMs austellt? Möchte ich fast bezweifeln - glaub das wird unter der Hand geregelt.
_32R Geschrieben 25. Dezember 2009 Melden Geschrieben 25. Dezember 2009 Und daß LH für 4U FIMs austellt? Möchte ich fast bezweifeln - glaub das wird unter der Hand geregelt. Wie meinst Du das? LH stellt regelmäßig FIMs auf GWI aus.
YHZ Geschrieben 28. Dezember 2009 Melden Geschrieben 28. Dezember 2009 ... das Beispiel mit LH und 4U ist vielleicht auch ein wenig unglücklich gewählt, da die 4U ja in wirtschaftlichem Einfluss der LH steht ;) ... aber prinzipiell kann eine Airline FIMs auf all jenen Flügen ausstellen, die von einer Airline durchgeführt werden (und buchbar sind), mit der ein Interline-Agreement besteht, sprich mit denen es einen Vertrag gibt. :rolleyes:
SXFTXL Geschrieben 28. Dezember 2009 Melden Geschrieben 28. Dezember 2009 Jede Airline kann seine Kunden prinzipiell auf jede Airline umbuchen mit der ein Abkommen besteht. In der Regel wird eine Umbuchung sicher nur auf eine IATA-Airline vorgenommen. Also kann LH natürlich auf GWI umbuchen. Ziel ist letztlich den Kunden so schnell wie möglich zu befördern. Damit sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema: EU/VO Ob die Airlines das in Zukunft weiterhin so freigiebig machen, steht zu bezweifeln, denn wenn der Kunde auch bei einer Umbuchung später als drei Stunden am Zielort ankommt muss dennoch eine Ausgleichsleistung gezahlt werden. Wenn also absehbar ist, dass der Kunde auch mit der Umbuchung eine Verspätung > 3 Std. haben wird, können sie den Kunden auch gleich mit dem nächsten EIGENEN Flieger befördern und damit wenigstens die Kosten einer Umbuchung sparen. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, dass der Kunde eben noch weitere 5 Stunden warten muss. Die Entschädigung bleibt gleich hoch.
YHZ Geschrieben 30. Dezember 2009 Melden Geschrieben 30. Dezember 2009 Ob die Airlines das in Zukunft weiterhin so freigiebig machen, steht zu bezweifeln, denn wenn der Kunde auch bei einer Umbuchung später als drei Stunden am Zielort ankommt muss dennoch eine Ausgleichsleistung gezahlt werden. Wenn also absehbar ist, dass der Kunde auch mit der Umbuchung eine Verspätung > 3 Std. haben wird, können sie den Kunden auch gleich mit dem nächsten EIGENEN Flieger befördern und damit wenigstens die Kosten einer Umbuchung sparen. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, dass der Kunde eben noch weitere 5 Stunden warten muss. Die Entschädigung bleibt gleich hoch. ... richtig und die Airline behält das Geld für das Ticket - aber da sind "wir Konsumenten" selbst Schuld, weil diese Entwicklung war absehbar und dementsprechende Reaktionen der Airlines auch ... C'est la vie ;)
Sickbag Geschrieben 30. Dezember 2009 Melden Geschrieben 30. Dezember 2009 >>>aber da sind "wir Konsumenten" selbst Schuld ICH Konsument zwinge die Airlines nicht, Geschaeftsmodelle zu fahren, die auf rechtswidrigem Verhalten im Stoerungsfall fussen.
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