Zum Inhalt springen
airliners.de

BGH-Urteil und die Folgen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

http://www.airliners.de/nachrichten/bereic...n-klausel/21024

 

Heißt das nun im Klartext,ich kann buchen wie es für mich am günstigsten ist,und fliegen,wie ICH will,oder werde ich dann eventuell am Airport stehengelassen,weil man sich an die "hauseigenen" Bestimmungen hält? Muß ich dann mit dem aktuellen Urteil in der Hand zum Check-in,um befördert zu werden? Wie sieht das aus an Airports,wo Check-in nur noch am Automaten möglich ist,und das Programm dann das nicht zuläßt? (z.B.LH in DUS)

Es muß ja auch nicht immer schon geplante Absicht sein,nur um Geld zu sparen,SO zu buchen. Mitunter ergeben sich ja nach der Buchung Änderungen im Reiseverlauf,aber man dennoch Teilstrecken oder den Rückflug nutzen möchte...

Geschrieben

"Der BGH wies jedoch darauf hin, dass die Fluggesellschaften ihre Interessen weiterhin wahren könnten. Denn eine Ausnahme besteht, wenn der Kunde schon bei der Buchung plant, eine Teilstrecke verfallen zu lassen - um so einen günstigeren Preis zu erzielen. Um dies zu vermeiden, müssten die Fluggesellschaften nach Ansicht der Karlsruher Richter allerdings nur ihre Geschäftsbedingungen etwas anders fassen."

 

Hier liegt die Krux! Ich habe sogar von einem Vorschlag gelesen, das die Fluggesellschaft ja eine Art "Strafgebühr" erheben könne, wenn man nicht alle Coupons abfliegt.

 

Ich frage mich jedoch welche Interesse hier gewahrt werden? Das Bereichern auf einfache Weise?

Geschrieben

Mit welchem Recht verweigern eigentlich die Airlines den Rückflug, wenn man den Hinflug nicht angetreten hat?

Bezahlt ist schließlich bezahlt!

Wenn ich ein Hotelzimmer für drei Nächte buche, einchecke aber erst in der dritten Nacht wirklich dort übernachte, ist es doch auch meine Sache. Hauptsache, man hat von Anfang an eingecheckt.

 

Verfiel bisher der Rückflug eigentlich nur, wenn man für den Hinflug garnicht eingecheckt hat? Oder auch dann, wenn man z.B. online eingecheckt hat, aber nicht am Airport erschienen ist?

Geschrieben

Der LH kann es egal sein - alle jetzt ausgestellen Tickets unterliegen der Couponreihenfolge - außer es wurde ein Tarif ausgewählt, der dieses ausschließt (sprich man nur den Rückflug nutzen will). Dieser ist aber über dem jeweiligen höchsten Fare des Compartments angeordnet.

 

Für vor dem BGH-Urteil ausgestellte Tickets gibt es Kulanzregelungen....

 

Mit welchem Recht verweigern eigentlich die Airlines den Rückflug, wenn man den Hinflug nicht angetreten hat?

Bezahlt ist schließlich bezahlt!

Wenn ich ein Hotelzimmer für drei Nächte buche, einchecke aber erst in der dritten Nacht wirklich dort übernachte, ist es doch auch meine Sache. Hauptsache, man hat von Anfang an eingecheckt.

 

Verfiel bisher der Rückflug eigentlich nur, wenn man für den Hinflug garnicht eingecheckt hat? Oder auch dann, wenn man z.B. online eingecheckt hat, aber nicht am Airport erschienen ist?

 

Wenn du nicht geflogen bist, wurde/wird der Rest des Tickets annuliert (ob eingecheckt oder nicht,spielt keine Rolle). Es steht ja auch in den jeweiligen Tarifbedingungen, daß die Coupons so abzufliegen sind, wie gebucht. Daher kapier ich diesen Aufschrei nicht. Wer halt nur einen Oneway braucht, dann soll er auch nur einen Oneway buchen.

 

Geschrieben
[...]

Wenn du nicht geflogen bist, wurde/wird der Rest des Tickets annuliert (ob eingecheckt oder nicht,spielt keine Rolle). Es steht ja auch in den jeweiligen Tarifbedingungen, daß die Coupons so abzufliegen sind, wie gebucht. Daher kapier ich diesen Aufschrei nicht. Wer halt nur einen Oneway braucht, dann soll er auch nur einen Oneway buchen.

 

Na der Aufschrei ist insofern verstaendlich, dass ja die Oneways sehr hoch bepreist sind, und mit Hilfe der teilweise ungenutzten Returntickets ein guenstigerer Preis moeglich ist.

Wobei die Oneways nur indirekte Folge der eigentlichen Thematik sind:

Wie erzielt eine Airline den hoechstmoeglichen Preis, den ein Kunde bereit ist, fuer eine Leistung zu bezahlen. Geschaeftskunden sind die Regel bereit, hoehere Preise zu bezahlen - verzichten natuerlich sofoert darauf, wenn es guenstiger geht - waehrend Privatreisende eher preissensitiv sind.

 

Da aber das Endprodukt (der Flug) am Ende gleich ist, bleibt als einzige Unterscheidung die Tarifregeln. Neben der Flexibitaet bleibt noch der Minimum Stay (Wochenendregel), mit dem man vermeintliche Geschaeftskunden (und damit potentiell solvent und zahlungswillig) filtern kann.

Nur wird seitens der Kunden versucht diese Regeln zu umgehen. Und da Onewys sich nicht an irgendwelche Minimum Stays binden lassen, sind diese eben Fullfare, da ja sonst sehr einfach die Regeln zu umgehen sind.

 

 

Im Kern laueft es doch darauf hinaus: Rein mit Angebotstarifen laesst sich ein Flug nicht finanzieren. Ein paar Vollzahler sind noetig, um ein gesundes Mittel zu kommen.

Fallen die Vollzahler weg (weil es ihnen gelingt, die Regeln zu umschiffen und damit guenstiger zu fliegen), gibt es 2 Optionen:

- die guenstigen Tarife muessen erhoeht werden

- die Kosten muessen reduziert werden

sonst bleibt am End ein Loch

 

Stellt sich mir nur die Frage, warum nicht generell das Tarifprinzip der Guenstigflieger angewendet wird: Diese kalkulieren mit Oneway Tarifen ohne Mindestaufenthal etc. und steuern die Preise mit rein mit dem Fuellgrad des Fluges bzw. mit Zeitspanne der Vorausbuchung.

 

Heute ist es aber bei den Liniencarriern so, dass man auch relativ kurz vor Abflug noch vergleichsweise guestige Tarife bekommt, wenn man sich an den Minimum Stay haelt. Das wuerde dann halt wegfallen.

 

Carsten

Geschrieben
Stellt sich mir nur die Frage, warum nicht generell das Tarifprinzip der Guenstigflieger angewendet wird: Diese kalkulieren mit Oneway Tarifen ohne Mindestaufenthal etc. und steuern die Preise mit rein mit dem Fuellgrad des Fluges bzw. mit Zeitspanne der Vorausbuchung.

 

Du hast die Frage doch selbst beantwortet. Weil mit den Geschäftskunden (Profil: kurzfristig buchen und nicht übers Wochenende bleiben) das Geld verdient wird, um den Normalverbrauchern halbwegs günstige Flüge über den minimum stay hinaus zu ermöglichen.

 

Geschrieben
Du hast die Frage doch selbst beantwortet. Weil mit den Geschäftskunden (Profil: kurzfristig buchen und nicht übers Wochenende bleiben) das Geld verdient wird, um den Normalverbrauchern halbwegs günstige Flüge über den minimum stay hinaus zu ermöglichen.

 

Jein.

Die etalblierten Carrier arbeiten mit 2 Parameter: Mindestaufenthalt UND Vorausbuchungsfrist/ Flugauslastung

Die LCC arbeiten nur mit einem Parameter: Vorausbuchungsfrist/ Flugauslastung

 

Meine Frage, warum schwenken die etablierten Carrier nicht auch auf nur diesen 1 Parameter um - dann sind sie saemtliche Diskussionen mit verfallenden Segmenten los.

Weil die kurzfristig buchenden Geschaeftsreisenden 'erwischt' man trotzdem noch.

Dann gibt z.B. bei LH interkont 1 Woche vorher halt keine V Klasse mehr.

 

Carsten

Geschrieben
warum schwenken die etablierten Carrier nicht auch auf nur diesen 1 Parameter um - dann sind sie saemtliche Diskussionen mit verfallenden Segmenten los.

Weil die kurzfristig buchenden Geschaeftsreisenden 'erwischt' man trotzdem noch.

Dann gibt z.B. bei LH interkont 1 Woche vorher halt keine V Klasse mehr.

 

Theoretisch hast Du recht, praktisch ist das in der heutigen Zeit mit den zahllosen codeshare-Verbindungen nicht machbar, da jede Airline ihre eigenen Buchungsklassen mit eigenen Regeln und Preisgestaltungen hat. Wenn überhaupt ginge dies nur bei Synchronisation aller Airlines auf dasselbe Buchungsklassenschema oder bei Vermeidung von Umsteigeverbindungen mit mehr als einer beteiligten ausführenden Fluggesellschaft.

Abgesehen davon: wenn alle ihre Tickets wie gebucht abfliegen (d.h. sich an die AGBs halten, die sie mit der Buchung akzeptiert haben) gibt es auch keine Diskussionen um verfallende Segmente.

 

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...