johnfisher Geschrieben 29. Juni 2010 Melden Geschrieben 29. Juni 2010 Hallo. Hier ist ja immer wieder die Rede vom Einsatz von Rechtsschutzversicherungen, gibt es eine günstige, gute, die ihr empfehlen könnt, welche auch "Kleinkram" wie das einklagen von Passagierrechten übernimmt? Bin über jegliche Hinweise dankbar! LG, John.
STN-EBJ Geschrieben 30. Juni 2010 Melden Geschrieben 30. Juni 2010 Lass es mich so beantworten: Wenn du dich an einen spezialisierten Kollegen wendest und du ihm zu verstehen gibst, dass du anwaltlich nur vorgehen willst, wenn du auch gewinnst, wirst du in Fluggastrechtsfällen in der Regel auch ohne Rechtsschutzversicherung auskommen. Aber ein sichereres Gefühl ist es natürlich immer, eine RS-Versicherung hinter sich zu wissen. Die gute Nachricht: Wenn es dir um Fluggastrechtsfälle geht, ist es fast egal, für welches Unternehmen du dich entscheidest. Bislang haben wir noch für jeden einzelnen Fall bei jeder Versicherung die Deckungszusage für die Mandanten erhalten. Eher könnte es sich lohnen, darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll ist, KEINEN Selbstbehalt zu vereinbaren (z.B. 150,00 Euro pro Fall), da die tatsächlichen Kosten bisweilen darunter liegen, so z.B. wenn du lediglich eine Ausgleichszahlung in Höhe v. 250,00 Euro beanspruchst etc.) Wenn es mir nicht als Werbung ausgelegt wird, kann ich dir sagen, dass ich persönlich die Advocard ("Anwalts Liebling") favorisiere. Aber hauptsächlich deswegen, weil deren Korrespondenz mit uns besonders freundlich ist. Aber das sollte kein Maßstab für dich sein! Wenn du also meinst, so eine Versicherung zu benötigen, kannst du - zumindest in Punkto Fluggastrechte - dich getrost am günstigsten Angebot orientieren.
dertino Geschrieben 2. Juli 2010 Melden Geschrieben 2. Juli 2010 Noch ein kleiner Tipp, einie Anbieter, habe jetzt auch eine Reiserechtschutz mit in Ihrem Komplettpaekt, so deckt der ADAC im Zuge seiner Fahrzeugrechtschutz auch alle Probleme bei Reisen darunter auch Fluggastrecht ab. Das komplett ohne Selbstbetiligung.
touchdown99 Geschrieben 2. Juli 2010 Melden Geschrieben 2. Juli 2010 Zwei Dinge sind zu bedenken: Es sind Wartezeiten einzuhalten, bis man erstmals die Versicherung in Anspruch nehmen kann. Bei wiederholter Inanspruchnahme riskiert man Kündigung, Faustregel: Wenn man binnen drei Jahren mehr kostet als man Prämien einbringt.
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