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Interessantes Urteil: Last Boarding Time nicht entscheidend


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Ich möchte euch über ein Urteil informieren, das wir für einen Mandanten vor der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt am Main erstritten haben und das ich sehr interessant finde: 2 - 24 S 10/10

 

Mit der Reisekammer hat endlich mal ein Berufungsgericht relativ deutlich erklärt, was schon immer unser Standpunkt war: Die Last Boarding Time ist nicht entscheidend!

 

Worum geht´s?

 

Der Kläger war sehr zeitig am Flughafen erschienen, hatte dann aber Probleme, seine Golftasche aufgegeben zu bekommen. Die Lufthansa schickte ihn dazu zum Sperrgepäckschalter, der sich in einem anderen Terminal befand. Der soll auch noch zeitweise unbesetzt gewesen sein, was aber im Ergebnis keine Rolle spielt. Jedenfalls erreichte der Kläger aufgrund allerlei Widrigkeiten das Gate zwar noch eine Viertelstunde vor planmäßigem Abflug, jedoch eine Viertelstunde nach der auf der Bordkarte vermerkten Boardingzeit. Lufthansa erklärte das Boarding bereits für geschlossen, verweigerte dem Kläger die Beförderung. Zwar buchte sie ihn auf einen anderen Flug einige Stunden später um, verlangte hierfür jedoch den Ticketpreis. Der Kläger verlangte Erstattung des Flugpreises sowie eine Ausgleichszahlung in Höhe v. 250,00 Euro. Beides bekam er in zweiter Instanz jetzt zugesprochen.

 

Letztlich ging es in dem Rechtsstreit darum, ob eine Fluggesellschaft jemandem die Beförderung verweigern darf, bloß weil der Fluggast die Boardingzeit nicht eingehalten hat.

 

Auch wenn die Entscheidung gegen die Lufthansa erging, dürfte sie für ANDERE Fluggesellschaften deutlich relevanter sein, nämlich für solche, die geradezu eine Politik daraus machen, die Beförderung nach Ablauf der Boardingzeit zu verweigern (was man so von der Lufthansa ja nicht behaupten kann).

 

Für uns als Fluggäste bedeutet das: Erreichen wir das Gate erst nach Ablauf der Boardingzeit, sind wir dennoch nicht rechtlos. Voraussetzung ist:

 

1. Wir haben uns rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden. Was rechtzeitig ist, bestimmt die Airline. Regelt sie nichts, 45 Minuten vor Abflug. Abfertigung ist der gesamte Einsteigevorgang, beginnend mit dem Anstellen am Check-in-Schalter.

 

2. Wir erreichen gemessen an der Boardingzeit "verspätet" das Gate (sofern uns nicht bereits der Zugang hierzu untersagt wurde).

 

3. Uns wird die Beförderung verweigert, obwohl sie noch möglich ist. Sie ist jedenfalls dann nicht mehr möglich, wenn der Flieger seine Parkposition bereits verlassen hat (sagt der BGH).

 

4. Es gibt keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung. Achtung: Das OLG Frankfurt am Main hat in einer anderen Sache angenommen, dass zumindest nach dem Schließen der Flugzeugtüren ein solcher vertretbarer Grund vorliegt, weil eine Verzögerung des Fluges zwingende Folge wäre. Denkbar ist aber, dass auch schon vorher ein solcher Grund vorliegen könnte, wenn die Airline nachweist, dass die Beförderung eine Verspätung zur Folge hätte.

 

Was aber nicht reicht, ist der bloße Hinweis auf die Boardingzeit, bloße Störungen des Betriebsablaufs etc.

 

 

 

 

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"Im Übrigen ist auch nicht erkennbar, dass die angegebene Boardingzeit ein Fixpunkt darstellt. Denn nach dem weiteren Text des Boardingpasses soll es möglich sein, bis 30 Minuten vor dem Abflug noch Gepäck am Gepäckschalter abzugeben. Dies wäre aber nicht möglich, wenn sich der Fluggast bereits zu diesem Zeitpunkt am Gate befinden muss."

 

Endlich versteht es mal jemand.

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