flyer911 Geschrieben 17. Dezember 2010 Melden Geschrieben 17. Dezember 2010 hey, angenommen ich buche einen flug von Ausland nach Stadt A in Deutschland um am gleichen Tag via R&F nach Stadt B zu fahren. Den Flug lasse ich verfallen, eingecheckt habe ich aber (die Bordkarte habe ich im Zug dabei). Geht das?
Sickbag Geschrieben 17. Dezember 2010 Melden Geschrieben 17. Dezember 2010 In den AGB muesste irgendwo stehen, dass das Bahnticket bei No Show ungueltig wird. Ob das so rechtmaessig ist, muesste ich etwas intensiver juristisch pruefen, das moechte ich nicht aus der Huefte schiessen. Es ist halt die Frage, ob der Fall aehnlich gelagert ist, wie bei der AGB-Klausel, die sich auf das Abfliegen mehrerer FLUGsegmente in der gebuchten Reihenfolge bezieht. Praktisch im Zug duerfte es erst mal vermutlich funktionieren. Ob die Bahn und die Airline in ihrer internen Abrechnung im Nachgang merken, dass ein ungueltiges Ticket verwendet wurde, steht in den Sternen, ebenso, ob sie dann mit einer Nachforderung an den Fahrgast herantreten. TINLA. P.S.: Das ganze laeuft Deiner Signatur ziemlich zuwider :-P
Gast Michael Tantini Geschrieben 17. Dezember 2010 Melden Geschrieben 17. Dezember 2010 hey, angenommen ich buche einen flug von Ausland nach Stadt A in Deutschland um am gleichen Tag via R&F nach Stadt B zu fahren. Den Flug lasse ich verfallen, eingecheckt habe ich aber (die Bordkarte habe ich im Zug dabei). Geht das? Ist absolut kein Problem. Habe ich schon des öfteren gemacht. Und selbst wenn es in den AGBs anders stehen würde: Du bist nicht verpflichtet die ganze Leistung zu beziehen. Also kannst du Flug verfallen lassen und nur Bahn benutzen
flyer911 Geschrieben 17. Dezember 2010 Autor Melden Geschrieben 17. Dezember 2010 danke für die schnellen und guten infos! @sickbag: du hast absolut recht, zugfahren ist nicht nur wider meine natur sondern auch wider meine signatur...
TobiBER Geschrieben 17. Dezember 2010 Melden Geschrieben 17. Dezember 2010 ...ich glaube auch nicht, daß der tixstatus der bahn übermittelt wird - von der kann der zugbegleiter eh nicht überprüfen, ob es "valid" ist oder nicht.
rookie99 Geschrieben 17. Dezember 2010 Melden Geschrieben 17. Dezember 2010 So ist es, auch schon mehrmals gemacht, immer ohne Probleme ;)
Snappy Geschrieben 18. Dezember 2010 Melden Geschrieben 18. Dezember 2010 Auf dem Hinflug kann das ja eh keiner prüfen (ob man danach tatsächlich fliegt), von daher sollte es beim Rückflug auch egal sein. In den AGBs habe ich bisher immer nur gelesen, dass das R+F auf keinen Fall erstattet oder umgebucht werden kann, vom Flug selbst war keine Rede. Es kommt auf auf die Art an, wie das Ticket aussieht... bei Tuifly z.B. nimmt der Zugbegleiter eine Seite des Tickets mit (denke mal zur Abrechnung mit Tuifly). Da könnte es wohl am ehesten heraus kommen sofern es denn überhaupt jemand prüfen sollte. Bei Germanwings hat man ja diese Online-Bahntickets mit vorgegebenem Ziel. Das wird dann in der Regel eingescannt (keine Ahnung, ob das nur zur Prüfung ist oder die Daten auch irgendwie weiterverarbeitet werden). Am "sichersten" dürfte das bei einem aus dem Automaten gezogenen R+F Ticket (wie bei der Lufthansa) sein, denn das wird ja nur abgestempelt. Jaja, das waren schon schöne Zeiten damals, als man bei Tuifly Flüge für 1-2 Euro buchen konnte und über einen Reisebürozugang auch noch kostenlos R+F dazu bekam. Und 5 Euro Zanox nicht zu vergessen. B)
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