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Flugannullierung und "Unterrichtung" im Sinne der EU-VO 261/04?


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Wenn die Airline über eine Annullierung rechtzeitig "unterrichtet", kann ja nach dem Wortlaut der EU-VO der Anspruch auf Ausgleichsleistung uU entfallen.

 

Art. 5: Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen...vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten...es sei denn,...sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

 

Ich frage mich, bis wann eigentlich eine solche Unterrichtung möglich ist - nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es ja theoretisch so, dass man am Flughafen aufläuft und die Airline dann ein paar Minuten vor Abflug über die Annullierung "unterrichtet" und einen auf einen anderen Flug umbucht.

 

Ich frage mich, wie das von Airlines oder Gerichten gehandhabt wird, weil mich letztens für einen annulierten Flug um 6:45 Uhr eine Airline nachts um 1:48 Uhr (!!!) versucht hat, auf dem Handy anzurufen. Dass man mir die Anreise zum Flughafen ersparen wollte, kann wohl nicht der Grund gewesen sein, da man mich auf einen Umsteigeflug um 6:30 Uhr umgebucht hat. Deshalb meine Vermutung, dass der Anruf evtl. dazu diente, eine "Unterrichtung" vorzunehmen, um sich etwaigen Ausgleichsleistungen zu entziehen.

 

Hat jemand Erkenntnisse zu der "Unterrichtungsproblematik"?

 

 

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Wenn die Airline über eine Annullierung rechtzeitig "unterrichtet", kann ja nach dem Wortlaut der EU-VO der Anspruch auf Ausgleichsleistung uU entfallen.

 

 

 

Ich frage mich, bis wann eigentlich eine solche Unterrichtung möglich ist - nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es ja theoretisch so, dass man am Flughafen aufläuft und die Airline dann ein paar Minuten vor Abflug über die Annullierung "unterrichtet" und einen auf einen anderen Flug umbucht.

 

Ich frage mich, wie das von Airlines oder Gerichten gehandhabt wird, weil mich letztens für einen annulierten Flug um 6:45 Uhr eine Airline nachts um 1:48 Uhr (!!!) versucht hat, auf dem Handy anzurufen. Dass man mir die Anreise zum Flughafen ersparen wollte, kann wohl nicht der Grund gewesen sein, da man mich auf einen Umsteigeflug um 6:30 Uhr umgebucht hat. Deshalb meine Vermutung, dass der Anruf evtl. dazu diente, eine "Unterrichtung" vorzunehmen, um sich etwaigen Ausgleichsleistungen zu entziehen.

 

Hat jemand Erkenntnisse zu der "Unterrichtungsproblematik"?

 

Umbuchen darf dich die Airline streng genommen gar nicht, da du im Falle einer Annullierung ja ein Wahlrecht hast: Erstattung ODER frühestmögliche ODER spätere Ersatzbeförderung.

 

Ich kann dir sagen, dass du da eine Problematik siehst, die ich so nicht sehe und die vor Gericht auch eher keine Rolle spielt. Die Voraussetzungen der Unterrichtung sind ja relativ klar geregelt. So trägt die Airline die Beweispflicht, OB und WANN sie dich unterrichtet hat.

 

Aber zu deiner Ausgangsfrage: Ja, das ist möglich und ja auch gängige Praxis, dass die Paxe kurz vor planmäßigem Abflug informiert werden. Die Airline kann die Ausgleichszahlung dann theoretisch noch immer vermeiden, wobei sie in den meisten Fällen den Wettlauf gegen die Uhr wohl verlieren wird.

 

 

 

 

 

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Also wäre eine Airline aus der Ausgleichszahlung raus, wenn sie einen ad hoc am Flughafen auf einen Flug umbucht, der spätestens zwei Stunden nach dem annullierten Flug am Ziel ankommt? Weil sie auch dann noch "unterrichtet" hat?

 

Nur wenn dem so ist - wofür ist dann der 50%ige Rabatt nach Art. 7 gut?

 

P.S.: wird allmählich mal Zeit für einen Kommentar zur EU VO 261/04 - schlechte Normen machen dicke Kommentare :-)

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Ich schreib´ ja schon dran, aber mir fehlt bislang die Zeit, um das Ding mal ernsthaft anzugehen... B)

 

Bei 5 Ic und 7 II gibt Überschneidungen, keine Frage.

 

Völlig ungeklärt, da du hier gerade deinen Finger in die Wunde legst, ist übrigens die Frage, ob sich die Airline auch dann noch auf 5 Ic berufen kann, wenn sie NACH planmäßiger Abflugzeit annulliert, es aber dennoch schafft, die Zwei-Stunden-Frist einzuhalten. Kommt nicht so oft vor, daher eine eher dogmatische Geschichte, aber eben noch offen.

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