Basilea Geschrieben 2. November 2011 Melden Geschrieben 2. November 2011 Hallo zusammen Ich plane für ein paar kommende Flüge das Stativ für einmal im Handgepäck mit zuführen. Es ist ein ca. 700g schweres, auf 50cm eingefahrenes Einbeinstativ und ist aussen am Rucksack befestigt. Gibt es Airlines/Flughäfen bei denen das irgendwelche Probleme verursacht? Reise ist mit verschiedenen Full Service Carrier in Europa und Afrika geplant - habe irgendwie das dunkle Gefühl, dass das Teil nicht durch die Security kommt, da es als Waffe benutz werden könnte. Was meinen die Experten?
aaspere Geschrieben 3. November 2011 Melden Geschrieben 3. November 2011 Jede vernünftige Airline veröffentlicht auf ihrer HP die Gegenstände, die nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen. Das wird Dir aber im Zweifelsfall nicht viel helfen, da das Stativ ja bei der jeweiligen Siko auffällt. Und da sind die Leute tätig, die manchmal auch etwas willkürlich entscheiden. Ich würde kein Risiko eingehen und das Stativ ins Fluggepäck packen, vorausgesetzt, Du reist nicht nur mit Handgepäck.
PHIRAOS Geschrieben 3. November 2011 Melden Geschrieben 3. November 2011 Die Airlines berufen sich aber auch nur auf die gesetzlichen Regelungen. Wir können an den Sicherheitskontrollen ja nicht "airline-individuell" entscheiden. Die erwähnte Willkürlichkeit der Luftsicherheitsassistenten kommt daher, dass es für viele Dinge keine eindeutige Regelung gibt. Im LuftSiG heißt es: "Das Mitführen oder an sich tragen von Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, sowie Sprühgeräten die zum Angriff oder der Verteidigung dienen; (2)Zündkapseln, Munitionen, brennbaren Flüssigkeiten, giftigen und ätzenden Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen die allein oder im Zusammenhang mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können; (3)Gegenständen, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken.... ... in Luftfahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen ist verboten." Es gibt bestimmt einige Luftsicherheitsassistenten, die ein Stativ gleich zu Hieb- und Stoßwaffe machen und es KÖNNTE ja auch dementsprechend verwendet werden, aber wenn man schon so kleinkariert wird, dann müsste ich den Leuten auch die Schuhe wegnehmen. Die kann man schließlich auch ausziehen und jemand über den Schädel hauen. Aber sobald ein Stativ mal bei einer erfolgreichen oder vereitelten Entführung bzw. Anschlag als "Waffe" verwendet wurde, wird es umgehend auf die Liste der No-Go-Gegenstände kommen. Mir ist kein derartiger Fall bekannt und von daher würde ich ein Stativ mitgeben. Aber ich hatte bisher auf der Spur noch keinen Pax mit Stativ. Bin dafür einfach zu wenig bei der Passagierkontrolle tätig.
ilam Geschrieben 4. November 2011 Melden Geschrieben 4. November 2011 Wie ist das Ende des Stativs ausgeführt? Wenn es ein spitzer Dorn ist (ggfs. unter einem abnehmbaren Gummifuß) könnte es durchaus als waffenähnlicher Gegenstand einsortiert werden...
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