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Versicherung für Flugstreichung


viefly

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Hallo!

 

Kennt evtl. jemand von euch eine Versicherung, die bei laut EU-Regelung "zeitgerechter" Stornierung eines Fluges durch die Airline für einen Ersatzflug aufkommt? Zweimal ist es mir nämlich nun bereits passiert, dass mein Flug einige Monate vor Flugantritt (also außerhalb der EU-Frist) ersatzlos gestrichen und mir einfach mein Geld retourniert wurde, weshalb ich dann für einen Ersatz vergleichsweise tief in die Tasche greifen musste. Trotz wochenlangem Emailverkehr und Telefonate waren beide Airlines zu einer kulanten Umbuchung nicht zu bewegen.

 

Auch diese viel gerühmte "Ticketsafe"-Versicherung kommt hierfür (nach eigener Erfahrung) leider nicht auf.

 

Vielen Dank und schöne Grüße,

viefly

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Kennt evtl. jemand von euch eine Versicherung, die bei laut EU-Regelung "zeitgerechter" Stornierung eines Fluges durch die Airline für einen Ersatzflug aufkommt?

 

Zur Versicherung kann ich dir nicht viel sagen, sorry.

 

Eine "zeitgerechte Stornierung" gibt jedenfalls im Bereich der 261/2004 nicht in dem Sinne, dass die Airline dir einfach deine Flugscheinkosten erstatten könnte und dann aus der Sache raus wäre. Vielmehr hast du ein Wahlrecht. Entweder Erstattung ODER ersatzweise Beförderung ans Endziel.

 

Bietet die Fluggesellschaft dir keinen Ersatzflug an, muss sie dir den dadurch verursachten Schaden ersetzen. Dieser liegt insbesondere in der Differenz der Kosten für das Ersatzticket im Vergleich zum erstatteten Betrag. Diese Ersatzpflicht besteht unabhängig vom Grund der Annullierung.

 

Lediglich die Ausgleichszahlung ist bei rechtzeitiger Bekanntgabe nicht zu leisten.

 

Insofern ist das auch eher ein Fall für die Rechtsschutz- als für eine Reiseversicherung.

 

 

 

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Zur Versicherung kann ich dir nicht viel sagen, sorry.

 

Eine "zeitgerechte Stornierung" gibt jedenfalls im Bereich der 261/2004 nicht in dem Sinne, dass die Airline dir einfach deine Flugscheinkosten erstatten könnte und dann aus der Sache raus wäre. Vielmehr hast du ein Wahlrecht. Entweder Erstattung ODER ersatzweise Beförderung ans Endziel.

 

Bietet die Fluggesellschaft dir keinen Ersatzflug an, muss sie dir den dadurch verursachten Schaden ersetzen. Dieser liegt insbesondere in der Differenz der Kosten für das Ersatzticket im Vergleich zum erstatteten Betrag. Diese Ersatzpflicht besteht unabhängig vom Grund der Annullierung.

 

Lediglich die Ausgleichszahlung ist bei rechtzeitiger Bekanntgabe nicht zu leisten.

 

Insofern ist das auch eher ein Fall für die Rechtsschutz- als für eine Reiseversicherung.

 

Danke schön für deine Antwort!

 

Das mit dem Wahlrecht ist halt so eine Sache: Hatte für September TXL-Jönköping (das wurde ja bals nach dem Erstflug wieder aufgegeben) über Skyways gebucht und rund fünf Monate vor Abflug haben mir die Schweden in einer Mail geschrieben, dass mein Flug gecancellt wurde, sie mir das Geld rückerstatten UND mir laut EU-Regelung sonst nichts zusteht. Darauf haben sie dann auch in Dutzenden weiteren Mails beharrt und die Buchung von Berlin-Göteborg (nur einige 100 km entfernt) und Berlin-Stockholm + Zugticket verweigert.

 

Nehmen wir mal an ich fliege mit einer Nicht-EU-Airline wie Gulfair z.B. Dubai-Bahrain-London (auf einem Ticket bei der Airline gebucht) - würde mir dann bei Streichung laut EU etwas zustehen (z.B. Umbuchung auf Dubai-London) oder müsste ich auf Kulanz hoffen?

 

Danke!

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Nehmen wir mal an ich fliege mit einer Nicht-EU-Airline wie Gulfair z.B. Dubai-Bahrain-London (auf einem Ticket bei der Airline gebucht) - würde mir dann bei Streichung laut EU etwas zustehen (z.B. Umbuchung auf Dubai-London) oder müsste ich auf Kulanz hoffen?

 

Danke!

´

Grundsätzlich bist du immer ans Endziel zu befördern. In deinem Beispiel stehst du aber vor dem Problem, dass die 261 bei Nicht-EU-Airlines nur EX EU gilt. In die andere Richtung nicht.

 

 

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Aber gibt es im außereuropäischen Ausland nicht ähnliche Gesetze? Was würde sonst eine Airline davon abhalten erstmal zig Verbindungen in den Flugplan aufzunehmen und dann einfach alles wieder zu streichen was keinen Gewinn bringt? Zudem hätte man durch die gestrichenen Verbindungen noch einen schönen kostenloses Kredit bekommen. Da muss es doch auch woanders Regeln geben die sowas unterbinden?

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