stiepel Geschrieben 17. September 2012 Melden Geschrieben 17. September 2012 Hallo, ich hatte folgendes über cheaptickets gebucht: Köln - Paris - Rio und zurück Rio- Amsterdam - Düsseldorf Da ich vier Stunden Aufenthalt in Amsterdam gehabt hätte war meine Idee, nach Landung in Amsterdam von dort direkt den Zug nach Hause zu nehmen, das letzte Teilstück also verfallen zu lassen. Nun wollte man (KLM) mir aber partout (bzw. nur gegen eine Gebühr von über 270 €) nicht mein Gepäck in Amsterdam aushändigen. Man drohte mir sogar, meinen Flugpreis neu berechnen zu wollen, wenn ich nicht den Flug nach Düsseldorg angetreten hätte. Auch meine Anfrage beim Einchecken in Rio, mir doch bitte in Amsterdam mein Gepäck auszuhändigen und NICHT durchzuchecken, wurde bereits verneint. Ist sowas wirklich rechtens (wahrscheinlich schon, sie haben mich auf ihre AGBs hingewiesen) bzw. gibt es hierzu vielleicht interessante Gerichturteile im Sinne des Verbrauchers? Vielen Dank für eine Antwort!
englandflieger Geschrieben 17. September 2012 Melden Geschrieben 17. September 2012 Was bei mir bisher immer funktioniert hast, ist am Check-in zu erklaeren, dass ich am Umsteigeort Zugriff aufs Gepaeck brauche, da ich jemandem etwas aushaendigen moechte am Umsteigepunkt, oder dort etwas in Empfang nehmen werde.
monsterl Geschrieben 17. September 2012 Melden Geschrieben 17. September 2012 Was bei mir bisher immer funktioniert hast, ist am Check-in zu erklaeren, dass ich am Umsteigeort Zugriff aufs Gepaeck brauche, da ich jemandem etwas aushaendigen moechte am Umsteigepunkt, oder dort etwas in Empfang nehmen werde. Kommt immer auf die Airline sowie die jeweilige Station an. Ex-Brasilien und vor allem ex-USA kaum mehr möglich das Gepäck short zu checken...
Turbofan Geschrieben 17. September 2012 Melden Geschrieben 17. September 2012 Gibt im Internet mehrere Artikel zum Thema "Cross Ticketing".
Turbofan Geschrieben 17. September 2012 Melden Geschrieben 17. September 2012 Nur dass die Problematik mit Cross Ticketing erstmal nicht viel zu tun hat. Aber die Gerichtsurteile zu diesem Thema betreffen auch den hier angesprochenen Flug.
744pnf Geschrieben 18. September 2012 Melden Geschrieben 18. September 2012 Ist sowas wirklich rechtens (wahrscheinlich schon, sie haben mich auf ihre AGBs hingewiesen) bzw. gibt es hierzu vielleicht interessante Gerichturteile im Sinne des Verbrauchers? Ich würde sogar behaupten, dass Abkürzen einer gebuchten Reise (jedenfalls in Eco) genauso mehrkostenpflichtig ist wie eine spontane Verlängerung, d.h. dass es egal ist ob man am Tag X sagt "ich will hier schon aussteigen" oder "ich würde gerne noch einen Leg dranhängen". Im letzteren Fall würde sich wohl niemand über anfallende Mehrkosten beschweren, im ersteren hingegen sind die heutigen Buchungs- und Handlingssysteme leider sehr unflexibel, auch wenn der gesunde Menschenverstand etwas anderes sagen würde.
aaspere Geschrieben 18. September 2012 Melden Geschrieben 18. September 2012 Völlig richtig. Wir sind ja schließlich nicht bei der Straßenbahn.
Sokolov Geschrieben 21. September 2012 Melden Geschrieben 21. September 2012 In den mir bekannten Fällen in denen solche nachträglichen Preiserhöhungen für eine Nicht-Leistung zu Gericht gingen haben die Fluglinien am Ende verloren. Aber es hängt wohl vom vereinbarten Recht und Gerichtsstand ab.
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.