klotzi Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Geschrieben 29. Juni 2015 Hallo, wir würden gerne einen Städtetrip buchen und mit dem Auto (!) anreisen.Wir haben bisher schon öfter mal über airberlinholidays (früher: binoli) gebucht und waren bisher immer zufrieden, auch preislich war da viel Gutes dabei.Nun ist es so, dass diese Pauschalreisen sogar oft günstiger sind (also Flug + Hotel) als das Hotel alleine, wenn man es einzeln bucht. Da wir aber mit dem Auto anreisen wollen, würden wir auf den Flug verzichten und nur die Hotelvoucher nutzen. Oft verfällt ja der Rückflug, wenn man den Hinflug nicht antritt. Deshalb meine Frage: Trifft das auch auf die Hotelvoucher zu? Allerdings kann ich es mir kaum vorstellen, da die Hotels ja kaum überprüfen werden, ob ein eincheckender Gast den mitgebuchten Flug vorher angetreten hat oder nicht... Wollte aber auf Nummer sicher gehen. :)Danke
shortfinal25 Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Geschrieben 29. Juni 2015 Aus Erfahrung würde ich das bestätigen. Hotel und Flug wissen von einander nichts. Man kann auch einen Flug mit irrgendeiner Billigbude kombinieren und nicht nutzen. Nur falls ein Transfer dabei ist, macht man es dem Personal leichter, wenn man Bescheid sagt, sonst wird man gesucht.
744pnf Geschrieben 6. Juli 2015 Melden Geschrieben 6. Juli 2015 die Hotels ja kaum überprüfen werden, ob ein eincheckender Gast den mitgebuchten Flug vorher angetreten hat oder nicht... Dem Hotel ist es tatsächlich vollkommen egal, ob man per Flug oder Auto angereist ist, da die ihr Geld ja zu diesem Zeitpunkt i.d.R. schon bekommen haben. Wem es allerdings alles andere als egal ist wäre die Airline, da sie die Sitze ja anderweitig evtl. für deutlich mehr hätte verkaufen können.
emdebo Geschrieben 6. Juli 2015 Melden Geschrieben 6. Juli 2015 Wer aber von Hotel und Flug weiß, ist der Reiseveranstalter. Denn nichts anderes als eine zusammengestellte Pauschalreise wird ja hier gebucht. Nachdem er feststellt, dass der Hinflug nicht angetreten wurde, kann er die Reise als storniert ansehen und auch das Hotel entsprechend informieren. Ganz unproblematisch muß das nicht verlaufen. Die vermutlich richtige Vorgehensweise wäre, den Reiseveranstalter kurz vor Abflug darüber zu informieren, dass man aus anderen Gründen den Hinflug nicht nutzen werde, die Buchung aber bestehen lässt und auch das Hotel in Anspruch nimmt. 1 Tag vor Rückreise die Info, dass man aus anderen Gründen auch auf den Rückflug verzichtet. Nach Beendigung der Reise Steuern und Gebühren des Fluges erstatten lassen.
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