Selcuk Geschrieben 24. Juli 2016 Melden Geschrieben 24. Juli 2016 Hallo zusammen, meine Schwester und ihre Familie wären geplant gestern Nacht um 22:55 von CGN nach ABD geflogen. Zu erst hatte die Maschine bereits 1:10 Verspätung. Nachdem gegen 01:00 das Boarding beendet war, wurde festgestellt, dass während der Beladung zu viel Gepäck beladen wurde als geplant. Daraufhin mussten alle Gepäckstücke ausgeladen werden und es fand eine Koffer-ID statt. Zum Schluss waren drei Gepäckstücke zu viel an Bord und es konnte nicht festgestellt werden, wem diese gehörten. Gegen 02:30 wurde seitens des Cockpits verkündet, dass Eurowings sich entschlossen hat den Flug auf morgens früh 06:30 zu verspäten. Greift hier die EU-Fluggastrechtverordnung? Wenn ja, wie sollte man bei der Anspruchnahme vorgehen? Vielen Dank für eure Hilfe vorab.
emdebo Geschrieben 24. Juli 2016 Melden Geschrieben 24. Juli 2016 Nachdem, was Du schreibst, sollte die Airline um eine Ausgleichszahlung nicht herumkommen. Auch wenn der Fehler vielleicht bei der Flughafengesellschaft liegt, kann sie ggf. auf diese zurückgreifen. Vermutlich ist der Flug wegen Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit letztlich verlegt worden. Aber alles Gründe, die die Airline wohl zu vertreten hat. Deine Familie sollte jetzt die Airline direkt anschreiben und die Forderung stellen. Erhaltet ihr einen abschlägigen Bescheid, kann man die weitere Vorgehensweise in Ruhe abstimmen. Dann kämen in Frage: SOEP Schlichtungsstelle Fluggasthelfer-Unternehmen Rechtsanwalt, spezialisiert auf Reiserecht Es gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist und das laufende Jahr, also bis 31.12.2019 kann man die Ansprüche gerichtsfest geltend machen.
aaspere Geschrieben 24. Juli 2016 Melden Geschrieben 24. Juli 2016 Sehe ich auch so. Klarer Fall. @ emdebo Haste sehr klar und gut beantwortet. Ergänzen sollte man nur noch: SOEP: kostet nix Fluggasthelfer-Unternehmen: kostet erstmal nix. Im Erfolgsfall aber ca. 25%. Rechtsanwalt: Im Erfolgsfall muß die Airline dessen Kosten übernehmen.
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