Speaky Geschrieben 14. September 2019 Melden Geschrieben 14. September 2019 Hallo alle zusammen, Als notorischer Panikmacher und Nichtvielflieger, hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt. Es geht für mich bald nach LA, wobei ich gerne ein Boardtrolley mitnehmen will. Der Hinflug geht mit der Lufthansa, da passen die Maße des Gepäcksstück. Zurück geht es mit der Canadian Air, welches jedoch als Wet-lease der United operiert. Es stellt sich mir nun die Frage, welche Gepäckbestimmungen nun gelten. Die der Canadian Air oder der United? Bzw. Wie knausrig sind die Fluggesellschaft mit den Maßen des Boardtrolleys, sprich kann es den an 3cm scheitern? Danke an alle, die mir helfen können. Edit: Mit der Canadian Air meine ich natürlich Air Canada.
noATR Geschrieben 14. September 2019 Melden Geschrieben 14. September 2019 Immer die Regeln der durchführenden Airline - jedoch nie die von Canadian Air, weils die nämlich nicht gibt
Speaky Geschrieben 14. September 2019 Autor Melden Geschrieben 14. September 2019 Ah, ich meine natürlich Air Canada. Da habe ich etwas verdreht. Also verstehe ich dass richtig, dass so die Gepäckbestimmungen von Air Canada gelten als durchführende Airline. Wenn dem so ist, vielen Dank noATR
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