airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 20. September 2019 airliners.de Team Melden Geschrieben 20. September 2019 Mit 150 Millionen Euro sprang der Bund 2017 ein, um Air Berlin vorerst in der Luft zu halten. Jetzt wurde das Geld zurückgezahlt. Ob auch die anderen Gläubiger noch etwas bekommen, hängt davon ab, ob Gerichte Etihad in der Verantwortung sehen.Zum Artikel
Frank for future Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Air Berlin zahlt Notfall-Kredit des Bundes komplett zurück. Diese Aussage ist so nicht korrekt. Richtig ist, daß AIrBerlin 150 Mio. Euro Bundeskredit zurückgezahlt hat. Offen sind jedoch immer noch 27 Mio. Euro an Zinsen! https://www.tagesschau.de/wirtschaft/air-berlin-bundeskredit-101.html
emdebo Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Genau so steht es im Airliners-Artikel bereits drin. Man muß dazusagen, daß die jetzt noch offenen 27 Millionen ohnehin gut investiert waren, da bei damailiger sofortiger Stilllegung der airberlin dem Bund Rückholkosten in unbekannter Millionenhöhe entstanden wären. Von daher aus meiner Sicht alles richtig gemacht.
Ich86 Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Warum hätte der Bund Rückholkosten zu tragen gehabt?
emdebo Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Weil bei der Hybrid-Airline nicht alle Flugreisenden eine Pauschalreise gebucht hatten.
Ich86 Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Aber warum hätte der Staat einspringen müssen? Hat er auch nach der Betriebseinstellung und in anderen Fällen doch auch nicht gemacht?
emdebo Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Eben weil es geordnet ablief und nicht von einer Stunde auf die andere Kunden weltweit gestrandet sind.
Ich86 Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Aber wo kommt die Verpflichtung für den Staat her dies zu tun? Ich kann mich an keinen Fall einer Airlinepleite in Deutschland erinnern, wo der Staat für die Rückreise gesorgt hat
emdebo Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 Diese Verpflichtung wird auch aktuell wieder eingeräumt: " Cook-Insolvenz: Auswärtiges Amt sagt Urlaubern Unterstützung zu 12.33 Uhr: Das Auswärtige Amt hat im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook möglicherweise im Ausland gestrandeten deutschen Urlaubern Unterstützung zugesagt. Ein Sprecher sagte am Montag in Berlin, in diesem Fall stünde das weltweite Netz von deutschen Auslandsvertretungen bereit, Urlauber zu betreuen. Das Ministerium sei auf alle Szenarien vorbereitet." Quelle: focus.de Vielleicht kann das ein Jurist noch vertiefen, fällt evtl. unter "Staatshaftung" ?
Frank for future Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 vor 4 Stunden schrieb emdebo: Genau so steht es im Airliners-Artikel bereits drin. Man muß dazusagen, daß die jetzt noch offenen 27 Millionen ohnehin gut investiert waren, da bei damailiger sofortiger Stilllegung der airberlin dem Bund Rückholkosten in unbekannter Millionenhöhe entstanden wären. Von daher aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Im Artikel aber nicht in der Überschrift. Kein Kredit ist komplett zurückgezahlt, wenn die Zinsen für den Kredit noch nicht gezahlt wurden.
Frank for future Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 vor 1 Stunde schrieb emdebo: Diese Verpflichtung wird auch aktuell wieder eingeräumt: " Cook-Insolvenz: Auswärtiges Amt sagt Urlaubern Unterstützung zu 12.33 Uhr: Das Auswärtige Amt hat im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook möglicherweise im Ausland gestrandeten deutschen Urlaubern Unterstützung zugesagt. Ein Sprecher sagte am Montag in Berlin, in diesem Fall stünde das weltweite Netz von deutschen Auslandsvertretungen bereit, Urlauber zu betreuen. Das Ministerium sei auf alle Szenarien vorbereitet." Quelle: focus.de Vielleicht kann das ein Jurist noch vertiefen, fällt evtl. unter "Staatshaftung" ? Ich habe in Radio auf dw gehört und gelesen, daß Thomas-Cook unterversichert war. Seit Langem macht der Verbraucherzentrale Bundesverband die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass der Höchstbetrag der Absicherung von 110 Millionen Euro deutlich angehoben werden müsse. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) warf der Bundesregierung vor, sich bei der Kundengeldabsicherung fahrlässig verhalten zu haben. Bereits seit 2012 sei die Regierung darauf hingewiesen worden, dass die 110 Millionen Euro nicht ausreichten. Dies sei ignoriert worden. Zuletzt habe es im Februar diesen Jahres Gespräche über die Forderung nach einer höheren Absicherung gegeben. Ich gehe davon aus, daß die Bundesregierung (Steuerzahler) aus diesem Grund haftet.
ilam Geschrieben 24. September 2019 Melden Geschrieben 24. September 2019 vor 2 Stunden schrieb emdebo: Diese Verpflichtung wird auch aktuell wieder eingeräumt: "12.33 Uhr: Das Auswärtige Amt hat im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook möglicherweise im Ausland gestrandeten deutschen Urlaubern Unterstützung zugesagt. Ein Sprecher sagte am Montag in Berlin, in diesem Fall stünde das weltweite Netz von deutschen Auslandsvertretungen bereit, Urlauber zu betreuen. Das Ministerium sei auf alle Szenarien vorbereitet." Quelle: focus.de Vielleicht kann das ein Jurist noch vertiefen, fällt evtl. unter "Staatshaftung" ? Ich bin kein Jurist, dieses Aussage heißt bei Weitem aber nicht, dass die Bundesregierung die Leute auf Staatskosten zurückholt - und eine Verpflichtung schon gar nicht, kostenlos erst Recht nicht. Genaueres hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/konsularinfo/hilfe-notfaelle Oft besteht die Unterstützung aus einem kostenlosen Telefongespräch nach Hause, einer Adressliste, einer Information, wie man an Notfallbargeld kommt ("So funktioniert Western Union") und hinterher einer Rechnung...
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