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airliners.de

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Geschrieben

Und wer zahlt die Kosten dieser Feststellung, die schon immer feststand, weil schon immer klar ist, wer die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen an Flughäfen hat? Muss man für Selbstverständlichkeiten Klärungen tätigen, die auch noch Geld kosten? Was soll das?

Geschrieben

Das die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen bei der Bundespolizei, und damit beim Staat liegen, war hier aber überhaupt nicht die Frage.

 

Es ging vielmehr darum, ob die Klägerinnen alles richtig gemacht hatten.

-> Das wurde vom Gericht bestätigt.

Dann ging es darum, wer für die langsame Sicherheitskontrolle verantwortlich war.

-> Hier wurde die Verantwortung der Bundespolizei bestätigt.

Und zu guter Letzt ging es darum, in welcher Höhe die Bundespolizei nun Schadensersatz zu leisten hat.

-> Hier hat das Gericht nun also festgestellt, dass sie Schadensersatz in voller Höhe zu leisten hat.

 

Da die Klägerinnen gewonnen haben, bekommen sie selbstverständlich auch ihre Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstattet.

 

Also @Spex, keep cool! ;)

  • airliners.de Team
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Spex:

Alles, was durch das Gericht bestätigt wurde, war vorher schon klar

 

Nein, nicht wirklich. Wir haben das schon mal versucht nachzufassen. Den Passagieren, die sich meist an die Airlines gewandt haben und nicht aus Kulanz umbebucht wurden hat man meist gesagt die sollen sich an den Flughafen wenden. Wer sich an den Flughafen gewandt hat (weil Airline sagt Siko = Flughafen) wurde gesagt, man solle sich an den Dienstleister wenden. Der hat dann gesagt, man soll sich an die Bundespolizei wenden. Die konnten dann nichts mehr sagen und haben nicht bezahlt. Jetzt gibt es erstmals ein Urteil. 

Geschrieben

Mir kommen die Zeiten etwas komisch vor: 

"knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und sich danach ohne Verzögerungen auf den Weg zum Flugsteig gemacht"

"Spätestens 90 Minuten vor Schließung des Gates erreichten die Klägerinnen die Kontrollstelle für Passagiere und Handgepäck"

Also fast 90 Minuten vom Checkin zur Sicherheitskontrolle, "ohne Verzögerungen"?

Ich habe jetzt mal nachgelesen, leider gibt auch airliners.de nur weitgehend den gleichen dpa-Text wieder, den alle bringen, von aero bis Spiegel. Dabei wäre es ganz einfach, sich beim OLG mal die komplette Pressemeldung anzusehen, die solche Fragen beantwortet.

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/entschädigung-bei-verpasstem-flug-infolge-überlanger-wartezeit-vor-der

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