Zum Inhalt springen
airliners.de

Berechnung des Resturlaubes


Stromi

Empfohlene Beiträge

Hallo meine Lieben , 

mich bräuchte mal Eure Hilfe…..

also ich bin noch in Kurzarbeit und bei einem kleinen Charterunternehmen angestellt.

Ich möchte ab July bei einer grossen Airline anfangen ……

ich habe insgesamt 25 Tage Urlaub bei Kurzarbeit ….

Ab dem 1.7. wird ja nicht anteilsmässig angerechnet …..sondern einem stehen die vollen Urlaubstage zu….(laut Gesetz).

also ich hatte dieses Jahr schon 11 Tage …..also würden 14 Tage Resturlaub verbleiben ….?!!!

Oder kennt jdm noch eine Formel …? Vielen lieben Dank für Feedback …..☺️

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du bist hier einem kleinen Irrtum aufgesessen.

Wenn Du zum 30.06. bei Deinem alten Arbeitgeber ausscheidet hast Du genau keinen "Resturlaub".

 

Im bisherigen Arbeitsvertrag hattest Du 25 Tage Urlaub, macht pro halbes Jahr 12,5 Tage. Hast Du davon aber schon 11 genommen, fürchte ich, dass Du bei Kurzarbeit schon mehr Urlaub hattest, als Dir überhaupt zusteht. Den um den Prozentsatz der Kurzarbeit wird auch der Urlaubsanspruch gekürzt. Bist Du z.B. die kompletten 6 Monate in 25% Kurzarbeit, hättest Du nur einen Anspruch auf 9,5 (gerundet) Urlaubstage gehabt. Dann schuldest Du dem alten Arbeitgeber 1,5 Arbeitstage.

 

Und wieviele Tage Urlaub Du in der zweiten Jahreshälfte haben wirst, regelt Dein neuer Arbeitsvertrag. Denn Du hast Anspruch auf exakt 50% des vertraglich festgelegten Jahresurlaubs am neuen Arbeitsplatz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man nach dem 30.6. ausscheidet, steht einem afaik der gesamte Urlaub zu (bei nicht-Kurzarbeit). Allerdings habe ich bisher noch keinen Arbeitsvertrag gesehen, in dem nicht die Klausel steht, dass der Urlaub nur anteilig der Monate ist (die Klausel ist rechtens)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb jubo14:

Du bist hier einem kleinen Irrtum aufgesessen.

Wenn Du zum 30.06. bei Deinem alten Arbeitgeber ausscheidet hast Du genau keinen "Resturlaub".

 

Im bisherigen Arbeitsvertrag hattest Du 25 Tage Urlaub, macht pro halbes Jahr 12,5 Tage. Hast Du davon aber schon 11 genommen, fürchte ich, dass Du bei Kurzarbeit schon mehr Urlaub hattest, als Dir überhaupt zusteht. Den um den Prozentsatz der Kurzarbeit wird auch der Urlaubsanspruch gekürzt. Bist Du z.B. die kompletten 6 Monate in 25% Kurzarbeit, hättest Du nur einen Anspruch auf 9,5 (gerundet) Urlaubstage gehabt. Dann schuldest Du dem alten Arbeitgeber 1,5 Arbeitstage.

 

Und wieviele Tage Urlaub Du in der zweiten Jahreshälfte haben wirst, regelt Dein neuer Arbeitsvertrag. Denn Du hast Anspruch auf exakt 50% des vertraglich festgelegten Jahresurlaubs am neuen Arbeitsplatz.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...