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  • airliners.de Team
Geschrieben
Die EU-Fluggastrechte sollen reformiert werden und alle bringen sich in Stellung. Zeit, über das eigentliche Ziel nachzudenken: Wollen Verbraucher höhere Entschädigungen – oder weniger Verspätungen? Die Gedankenflüge über das weniger Offensichtliche hinter den Meldungen der Woche.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb airliners-Nachrichten:

Die EU-Fluggastrechte sollen reformiert werden und alle bringen sich in Stellung. Zeit, über das eigentliche Ziel nachzudenken: Wollen Verbraucher höhere Entschädigungen – oder weniger Verspätungen? Die Gedankenflüge über das weniger Offensichtliche hinter den Meldungen der Woche.

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In den Gedankenflügen sind ein paar nicht zu Ende gedachte Gedanken:

1) Im Zugverkehr muss überwiegend anlasslos Entschädigung gezahlt werden. Würde man das auf die Luftfahrt übertragen müssten die Fluggesellschaften in weitaus mehr Fällen zahlen als jetzt.

2) Zumindest der Anbieter Deutsche Bahn zahlt in meiner Erfahrung [20 entschädigungspflichtige Zugfahren in den letzten Jahren] sehr gut und in einer Geschwindigkeit von der alle Flugreisenden nur träumen können.

3) Warum ist das lukrative Geschäft der Eintreiber für Fluggesellschaften entstanden, für Bahnfahrten in Deutschland nicht? Siehe Punkt 1 und 2, die Deutsche Bahn hat weitaus weniger Gründe Entschädigungen abzulehnen und leistet diese schneller. Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaften durch ordentliche Arbeit das Geschäft der Eintreiber zu zerstören.

4) Wenn das Ziel der Verordnung weniger Verspätungen und weniger Ausfälle sein soll (was das richtige Ziel in meinen Augen ist) müssen die "Strafen" so hoch sein, dass ein ausreichender betrieblicher Anreiz besteht. 

 

Dann noch zwei generelle Kritikpunkte an dem Artikel, die meiner Meinung nach billiges Geschwätz sind und den -hier eh nicht gebrachten- berechtigen Argumenten für eine Anpassung schaden.

1) Die Fluggastrechte-VO befreit Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht in außerordentlichen Ereignissen. Der Begriff außerordentlich bedeutet ein Ereignis, das nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt. Personalausfall ist ein betriebliches Risiko und damit außerordentliches Ereignis. Ganz im Gegenteil würde es dem "gesunden Menschenverstand" widersprechen, hier eine Unterscheidung in der Ursache der Personalausfalls zu machen, da man dann gleiches ungleich behandeln würden und einem rechtsstaatlichen Grundprinzip widersprechen würde. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Personalausfall in ersatz- und nicht ersatzpflichtige Ereignisse zu unterteilen und so zu begründen, das es dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht.

2) Das selbe gilt für verspätetes Erreichen des Zielorts, will man zwischen Flugverschiebungen und Flugabsagen unterscheiden muss man dieses ausdrücklich als Gesetzgeber begründen. 

 

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
  • airliners.de Team
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

  

In den Gedankenflügen sind ein paar nicht zu Ende gedachte Gedanken:

1) Im Zugverkehr muss überwiegend anlasslos Entschädigung gezahlt werden. Würde man das auf die Luftfahrt übertragen müssten die Fluggesellschaften in weitaus mehr Fällen zahlen als jetzt.

2) Zumindest der Anbieter Deutsche Bahn zahlt in meiner Erfahrung [20 entschädigungspflichtige Zugfahren in den letzten Jahren] sehr gut und in einer Geschwindigkeit von der alle Flugreisenden nur träumen können.

3) Warum ist das lukrative Geschäft der Eintreiber für Fluggesellschaften entstanden, für Bahnfahrten in Deutschland nicht? Siehe Punkt 1 und 2, die Deutsche Bahn hat weitaus weniger Gründe Entschädigungen abzulehnen und leistet diese schneller. Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaften durch ordentliche Arbeit das Geschäft der Eintreiber zu zerstören.

4) Wenn das Ziel der Verordnung weniger Verspätungen und weniger Ausfälle sein soll (was das richtige Ziel in meinen Augen ist) müssen die "Strafen" so hoch sein, dass ein ausreichender betrieblicher Anreiz besteht. 

 

Dann noch zwei generelle Kritikpunkte an dem Artikel, die meiner Meinung nach billiges Geschwätz sind und den -hier eh nicht gebrachten- berechtigen Argumenten für eine Anpassung schaden.

1) Die Fluggastrechte-VO befreit Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht in außerordentlichen Ereignissen. Der Begriff außerordentlich bedeutet ein Ereignis, das nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt. Personalausfall ist ein betriebliches Risiko und damit außerordentliches Ereignis. Ganz im Gegenteil würde es dem "gesunden Menschenverstand" widersprechen, hier eine Unterscheidung in der Ursache der Personalausfalls zu machen, da man dann gleiches ungleich behandeln würden und einem rechtsstaatlichen Grundprinzip widersprechen würde. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Personalausfall in ersatz- und nicht ersatzpflichtige Ereignisse zu unterteilen und so zu begründen, das es dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht.

2) Das selbe gilt für verspätetes Erreichen des Zielorts, will man zwischen Flugverschiebungen und Flugabsagen unterscheiden muss man dieses ausdrücklich als Gesetzgeber begründen. 

 


Vielen Dank für die Diskussion. Es stimmt seit vergangenem Jahr nicht mehr, dass die Fahrgastrechte der Bahn keine außergerichtlichen Umstände kennen. 
 

Nach der neuen Fahrgastrechteverordnung müssen Bahnunternehmen seit Juni 2023 kein Geld mehr zahlen, wenn die Verspätung auf bestimmte "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen ist, die nicht im Verantwortungsbereich der Bahn liegen.

 

Zudem zahlt die Bahn keine Entschädigung in dem Sinne. Man bekommt einen Teil des Fahrpreises zurück. Beim Flug bekommt man die Entschädigung in top. 
 

Das Problem für eine Airline ist, dass sie nicht überall quasi sofort Ersatzteile, Mechaniker und Crewmitglieder vorhalten kann. Das muss eingeflogen werden, was in drei Stunden selbst innerhalb Europas kaum machbar ist. da hilft auch keine doppelt so hohe Entschädigung. Aber vielleicht doppelt so viel Zeit. 

Problematisch ist auch, dass Gerichte die außergerichtlichen Umstände immer mehr beschränken. Lesen sie mal die verlinkte Serie und die Artikel. Im Cockpit sterbende Piloten, Vogelschlag, kaputtes Triebwerk, Streik. All das ist augenscheinlich nicht alltäglich, Airlines haben keine Möglichkeit das zu verhindern - und dennoch ist das laut Gerichten kein außergewöhnlicher Umstand. 
 

Aber Sie haben Recht. Das muss nur alles glasklar formuliert werden. Dann gäbe es sicher auch weniger Streitereien darum. 

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb David Haße:

Problematisch ist auch, dass Gerichte die außergerichtlichen Umstände immer mehr beschränken. Lesen sie mal die verlinkte Serie und die Artikel. Im Cockpit sterbende Piloten, Vogelschlag, kaputtes Triebwerk, Streik. All das ist augenscheinlich nicht alltäglich, Airlines haben keine Möglichkeit das zu verhindern - und dennoch ist das laut Gerichten kein außergewöhnlicher Umstand.

Zur Klarstellung: Der verlinkte Artikel verweist auf ein Urteil, in dem der Kopilot vor Dienstantritt gestorben ist. Mich würde das Argument interessieren, warum man bei einem Personalausfall zwischen Gründen unterscheiden soll.

 

Dabei muss man bedenken: Wie alltäglich oder wahrscheinlich etwas ist, ist nicht relevant für die Frage, ob etwas ein außergewöhnliches Ereignis ist. Es ist nur relevant ob etwas im Einflussbereich der Person liegt und ob sie etwas unternehmen kann, die Folgen zu reduzieren. 

 

Wenn man möchte, dass die Entschädigungspflicht an die Eintrittswahrscheinlichkeit gekoppelt ist muss das so formulieren. Und erklären, warum diese Lösung weniger problematisch sein soll. 

 

Zum Vogelschlag hat der EuGH entschieden, dass es ein außergewöhnliches Ereignis ist und von der Leistungspflicht befreit. 

  • airliners.de Team
Geschrieben

Naja. Die Tap-Crew war geschockt, dass der Kollege in der Nacht komplett unerwartet gestorben ist. Da war dann auf einen Schlag die ganze Crew - aus Gründen ich durchaus außergewöhnlich finde - auf einmal flugunfähig. So viel Reserve-Crew als portugiesisch Airline nach Stuttgart zu holen ist was anderes als wenn sich einer erkältet. 
 

Zu den Seltsamkeiten rund um Vogelschlag haben wir auch einen Fachbeitrag. Der Vogelschlag ist laut Gericht außergewöhnlich. Aber die anschließende Reparatur… nicht unbedingt:

 

https://www.airliners.de/wenn-vogelschlag-verspaetungen-verordnung-eg-nr-261-2004/57630

 

Geschrieben

Nur das es sich in dem besagten Fall nicht um eine Reparatur handelte sondern um eine zweite Inspektion, für die Smartwings nur behauptet hat, aber nicht begründen konnte, dass diese notwendig ist. Die erste Inspektion eines zugelassenen Technikers (eines Fremdunternehmens) hatte keinen Schaden feststellen konnte. Die zweite Inspektion (eines eigenen Mitarbeiters) hat zur Verspätung geführt. 

 

TAP hat nur mit dem verstorbenen Piloten argumentiert. Der Flug wäre nach der Argumentation auch ausgefallen, wenn nur der Pilot ausgefallen war. Mir ist weiterhin nicht klar, warum man eine Unterscheidung nach dem Ausfallgrund des Piloten machen soll. Dann kann ich auch weiter argumentieren, der Ausfall x ist schwerwiegender als der Ausfall y und so weiter. Damit erhöhe ich das Risiko eine willkürlichen Rechtsprechung.

 

Es wäre halt mal schön eine grundsätzliche Positionierung zur Fluggastrechte-VO zu haben wie zum Beispiel braucht man nicht, der Wettbewerb regelt das. Oder die Flugpreise sind so niedrig, dass ist eine ausreichende Kompensation für das Chaos das herrschte, als man die Verordnung erlassen hat. Mit Strohmännern und halben Sachverhalten zu argumentieren finde ich ermüdend.

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