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Geschrieben

Was, wenn ich einen Android Emulator in meinem Windows-Notebook benutze, um die Ryanair-App zu starten und dort meinen Boarding Pass kriege, den ich dann ausdrucken oder von meinem Laptop eingescannt werden kann?

Geschrieben

Du hast einen sehr merkwürdigen theoretischen Fall skizziert. Aber nicht, was du damit erreichen möchtest, wo du ein Risiko siehst oder was du überhaupt wissen möchtest.

 

Sicherlich könnte das technisch funktionieren. Aber warum sollte man das machen? Was willst du damit bezwecken? Wovor sorgst du dich? Deine Frage lautet eigentlich nur „Was“.

 

Und wenn du Hilfe, Antworten, Meinungen suchst, solltest du einfach etwas mehr Kontext einbringen. Und nicht Leuten direkt den Verstand in beleidigender Art absprechen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Faktencheck:

Du hast einen sehr merkwürdigen theoretischen Fall skizziert. Aber nicht, was du damit erreichen möchtest, wo du ein Risiko siehst oder was du überhaupt wissen möchtest.

 

Sicherlich könnte das technisch funktionieren. Aber warum sollte man das machen? Was willst du damit bezwecken? Wovor sorgst du dich? Deine Frage lautet eigentlich nur „Was“.

 

Und wenn du Hilfe, Antworten, Meinungen suchst, solltest du einfach etwas mehr Kontext einbringen. Und nicht Leuten direkt den Verstand in beleidigender Art absprechen.

Es ist ganz einfach: ich möchte ein online check-in durchführen unter Verwendung der ryanair-app. Ich habe aber kein Smartphone und will keins haben. Daher habe ich als Alternative einen Android-Emulator verwendet und es scheint zu klappen. Die Bordkarte kann ich aufnehmen (screenshot) und dann asdrucken, wenn nötig. Ich wollte nur Meinungen zu diesem Vorgehen lesen, aber keine Bewertungen. Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

Siehste, schon weiß man, worum es geht. Dann schauen wir mal in die Bedingungen von Ryanair:

 

Zitat

6.2.2 For flights departing on or after 3 November 2025, you must complete check in online at www.ryanair.com or in the Ryanair App no later than 2 hours before scheduled departure of each booked flight and download your digital boarding pass to your mobile phone through the Ryanair App. Printed boarding passes will not be accepted at airports from 3 November 2025. Unless you are notified otherwise, all passengers departing from Morocco or Türkiye must carry a physical print out of their boarding pass, as a digital boarding pass will not be accepted.


Hervorhebung durch mich.

 

Solltest du also nach dem 03.11. reisen und es sich nicht um einen Abflug aus Marokko oder der Türkei handeln, ist davon auszugehen, dass deine „Lösung“ nicht akzeptiert werden wird.

Bearbeitet von Faktencheck
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Faktencheck:

Siehste, schon weiß man, worum es geht. Dann schauen wir mal in die Bedingungen von Ryanair:

 


Hervorhebung durch mich.

 

Solltest du also nach dem 03.11. reisen, ist davon auszugehen, dass deine „Lösung“ nicht akzeptiert werden wird.

Danke, aber das habe ich längst gelesen, deswegen bin ich zu einem Forum gegangen. "and download your digital boarding pass to your mobile phone through the Ryanair App" - das kann ich auch machen, aber nicht zu einem Handy, sondern zu meinem Android-Emulator, den ich in meinem Laptop vorzeigen kann. Übrigens finde ich Ihren duzenden, belehrenden Ton nicht höflich.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb LFP:

das kann ich auch machen, aber nicht zu einem Handy, sondern zu meinem Android-Emulator, den ich in meinem Laptop vorzeigen kann


Bin mir sicher, es wird am Gate große Freude auslösen, einen Laptop zu scannen.

 

Überdies ist ein Emulator kein „mobile phone“.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Faktencheck:

Überdies ist ein Emulator kein „mobile phone“.

Naja, ist die Frage, was dann im Nachhinein ein Gericht als Mobile Phone akzeptieren würde. Und ob die AGBs das so ausschließen dürfen. Was widerspricht logisch der Nutzung der Ryanair App auf einem Laptop vs Auf einem nativen Android Gerät. 
 

Du musst halt bereit sein, im Zweifelsfall einen alternativ Flug zu buchen und die Kosten + Entschädigung nach EU261 per Gericht einzutreiben. Mit dem Risiko, dass ein Gericht dies anders sieht.

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor einer Stunde schrieb Blablupp:

Naja, ist die Frage, was dann im Nachhinein ein Gericht als Mobile Phone akzeptieren würde. Und ob die AGBs das so ausschließen dürfen. Was widerspricht logisch der Nutzung der Ryanair App auf einem Laptop vs Auf einem nativen Android Gerät. 
 

Du musst halt bereit sein, im Zweifelsfall einen alternativ Flug zu buchen und die Kosten + Entschädigung nach EU261 per Gericht einzutreiben. Mit dem Risiko, dass ein Gericht dies anders sieht.


Per se ist ein Emulator einfach kein echtes Gerät, da er halt nur emuliert. Also so tut, als ob. Auf diesen Standpunkt würde ich mich als Ryanair stellen. Dürfte sich ähnlich verhalten wie die Frage, ob ein Ausweisdokument physisch vorliegen muss oder ein Foto davon ausreicht.

 

Hier würde ich als Ryanair weiter unterstellen, dass ein Fluggast einen Kaufvertrag mit entsprechenden Bedingungen geschlossen, in der bewussten Absicht, gegen diese Bedingungen zu verstoßen.

 

Unabhängig davon halte ich es völlig impraktikabel, ein Gerät mit den Ausmaßen eines Laptops so über einem Scanner zu positionieren, dass a) der Code vernünftig gescannt werden, b) das Gerät nicht beschädigt und c) nicht der gesamte Boarding-Prozess vermeidbar aufgehalten wird.

 

Eher müsste man aus meiner Sicht das Fass größer aufmachen und die Bedingung als solche (Transport nur mittels App statt auch mit anderen, analogen Ticketnachweisen) angreifen.

Bearbeitet von Faktencheck
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Faktencheck:

Eher müsste man aus meiner Sicht das Fass größer aufmachen und die Bedingung als solche (Transport nur mittels App statt auch mit anderen, analogen Ticketnachweisen) angreifen.


Genau. 
Ich, als Dino bekannt (sagt Tante Edith), habe nur ein Smartphone und lehne auch die Anschaffung weiterer Kommunikationsgeräte ab, weil ich sie nicht brauche. Wenn MOL das schnuppe ist, dann fliege ich eben nicht mehr mit Ryanair.
Kommt hinzu, dass die einzige Strecke (Bremen-Pisa/Florenz) ohnehin nicht bedient wird. Also, MOL, mir ist es auch schnuppe. 

Geschrieben

Was ich im Übrigen auch völlig legitim finde. Fragwürdig finde ich nur die Tendenz, Angebote mit gewissen Bedingungen zu buchen, weil sie derart günstig sind / erscheinen und sich dann gegen diese Bedingungen zu wehren (ob juristisch oder andere vermeintliche „Workarounds“ wie zum Beispiel hier im Ausgangsposting beschrieben), weil sie einem nicht in den Kram passen.

Geschrieben

Der Vollständigkeit halber sei auch noch ein weiterer Passus der AGB erwähnt

Zitat

6.3 Wenn Sie gemäß den in Abschnitt 6.2 oben genannten Anforderungen online eingecheckt haben, aber bei der Flughafen-Sicherheit oder am Flugsteig keine gültige Bordkarte vorlegen können (siehe 6.2.1 und 6.2.2 oben mit Hinweisen dazu, was vor und ab dem 3. November 2025 als gültige Bordkarte angesehen wird), aber noch ausreichend Zeit zur Verfügung steht, damit wir Ihnen eine alternative Bordkarte ausstellen können, sind dafür die in unserer Gebührentabelle gelisteten Gebühren für eine Neuausstellung einer Bordkarte zu entrichten.

 

Zitat

Aus der Gebührentabelle

Gebühr für die Neuaustellung der Bordkarte

20 €/£ vor dem 3. November 2025

0 €/£ ab 3. November 2025

Man lässt also erstmal niemanden stehen, der nicht gerade auf den letzten Drücker erscheint.

Dass man in den AGB auf die Gebührentabelle verweist, zeigt aber auch, dass über kurz oder lang dieser Service auch bepreist werden kann.

 

Ziele der Maßnahme, alle Paxe auf die App zu lenken, liegen ja nahe:

1. Digitaler Assistent, der im Gegensatz zum Papier hochgradig informativ ist: Anzeige Terminal, Gate (inkl. kurzfristiger Änderungen), Flugstatus, Kofferband usw. sind gleichzeitig auch niederschwelliger Einstieg zu den Services bei Unregelmäßigkeiten (Umbuchung, Hotel usw.).

2. Upselling auch noch am Start und Ziel-Flughafen, von der Fastlane über mehr Gepäck hin zu örtlichen Kooperationspartnern, die beworben werden. Da wird in den nächsten Jahren sicherlich noch einiges, insbesondere KI-gestützt, dazu kommen. Ich denke da u.A. an über die App per Kamera die Handgepäckmaße checken, kurzfristiges Seat-Upgrade, noch viel dynamischeres Umbuchen bei Unregelmäßigkeiten, Gebotsverfahren bei denied boarding wenn es von der MAX10 auf eine 738 heruntergeht usw.. Immer mit dem Ziel, Kosten zu minimieren und Einnahmen zu verbessern.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Faktencheck:

Was ich im Übrigen auch völlig legitim finde. Fragwürdig finde ich nur die Tendenz, Angebote mit gewissen Bedingungen zu buchen, weil sie derart günstig sind / erscheinen und sich dann gegen diese Bedingungen zu wehren (ob juristisch oder andere vermeintliche „Workarounds“ wie zum Beispiel hier im Ausgangsposting beschrieben), weil sie einem nicht in den Kram passen.

Ich habe die neue Regel von Ryanair so verstanden, dass sie wollten, die Kunden dazu zu zwingen, die Ryanair-App zu nutzen und nicht das Online-Check-In und das Herunterladen der Bordkarte, wie bisher, im Web durchzuführen. Im Allgemeinen, aber nicht zwingend, setzt das ein Smartphone voraus. Inzwischen habe ich die Antwort vom Ryanair-Kundenservice auf meine Anfrage erhalten: "Mit einem Android-Emulator auf Ihrem Windows-Laptop für den Zugriff auf die Ryanair-App sollten Sie Ihre digitale Bordkarte problemlos erhalten". Nicht ganz eindeutig, aber ich interpretiere es so, wie es mir passt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Faktencheck:

@LFP Dann wäre es ein feiner Zug von dir (das Duzen ist in Online-Foren üblich und kein Ausdruck von Unhöflichkeit), wenn du nach der Reise hier schreiben könntest, ob das so geklappt hat.

Ich könnte es machen. Was für mich unhöflich ist, bestimme ich und kein anderer. Ich möchte nicht geduzt werden von Leute, die ich nicht kenne.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb LFP:

Ich könnte es machen. Was für mich unhöflich ist, bestimme ich und kein anderer. Ich möchte nicht geduzt werden von Leute, die ich nicht kenne.


Mein Gott. Darf es auch etwas weniger empfindlich sein ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb LFP:

Inzwischen habe ich die Antwort vom Ryanair-Kundenservice auf meine Anfrage erhalten: "Mit einem Android-Emulator auf Ihrem Windows-Laptop für den Zugriff auf die Ryanair-App sollten Sie Ihre digitale Bordkarte problemlos erhalten".

Wobei da noch die Fragen im Raum stehen, ob

 

1. Der Kundenservice die komplette Tragweite überschaut hat oder nur von der theoretischen Warte ausschließlich auf die Lieferung der Bordkarte geschaut hat

 

2. Das Personal am Flughafen das auch weiß

 

Am Ende muss es natürlich jeder selbst wissen, aber bevor ich so einen Affentanz mit Laptop und Emulator anfangen würde, würde ich mir ein abgelegtes Smartphone aus der Verwandtschaft besorgen und für Ryanair-Flüge reservieren. Muss man ja keine SIM reinstecken und auch nicht in Alltag verwenden, wenn man kein Smartphone haben will.

 

Wobei man sich ja auch fragen muss... Smartphone kategorisch ablehnen, aber dann einen Windows-Laptop? Das ist ungefähr wie "kein Rindfleisch essen, weil die armen Tiere" und sich dann ein Schweinenackensteak reinzuziehen...

Bearbeitet von abdul099
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb LFP:

Ich könnte es machen. Was für mich unhöflich ist, bestimme ich und kein anderer. Ich möchte nicht geduzt werden von Leute, die ich nicht kenne.

Du bist hier neu, dann hast du dich ja sicher über die Gepflogenheiten hier informiert?

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