Zum Inhalt springen
airliners.de

Baby in der Luft geboren


FRAstaff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Russische Passagierin brachte Baby auf Flug nach Frankfurt zur Welt

 

 

Moskau (dpa) - Eine russische Passagierin hat auf dem Flug nach Frankfurt ein Baby zur Welt gebracht. Der kräftige Junge sei nach dem Start vom Flughafen der westsibirischen Stadt Barnaul auf halber Strecke von zwei Stewardessen der KrasAir-Fluglinie entbunden worden, meldete die Agentur Interfax am Dienstag. Die Eltern, Spätaussiedler aus Russland, befanden sich auf dem Flug in ihre neue Heimat Deutschland, als die Wehen der Frau überraschend einsetzten.

 

 

KANN MIR JEMAND SAGEN, WAS ALS GEBURTSORT IM PASS EINGETRAGEN WIRD ??? *g*

Geschrieben

Ein ehemaliger Klassenkamerad von mir (ich komme gebürtig von einer nordfriesischen Insel) hat als Geburtsort "Seenotrettungskreuzer Adolph Bermpohl" eingetragen (ist lange her, den Kreuzer gibts schon ewig nicht mehr...).

 

Steht da dann "LH XXX"???

Geschrieben

hmm. habe vor einiger zeit mal einen piloten gefragt. nun bin ich mir nicht mehr so sicher und im grunde gibt es zwei möglichkeiten. zum einen (wenn sich gebärende in einem deutschen flugzeug befindet) hat das baby wohl die deutsche staatsangehörigkeit da es sich auf deutschem hoheitsgebiet befindet. andererseit wird auch die genaue position vermekt in der sich das flugzeug befindet, sobald das kind auf der welt ist.

so, und nun bin ich mir nicht sicher. wie sich das ganze nun verhält.

Geschrieben

Also wenn Mutter/Vater deutsch sind, kann das Kind die dt. Staatsbürgerschaft haben, egal wo es geboren wird. Wenn das jew. Land der Geburt das zulässt (seltener der Fall, aber möglich), dann kann das Kind auch die Staatsbürgerschaft des Landes haben, das gerade überflogen wird.

Im Falle eines internationalen Gewässers wäre das dann wohl "ozeanisch" mit dem zuständigem Standesbeamten Poseidon icon_smile.gif

Geschrieben

...Und im ungünstigen Fall kann ein unter solchen Umständen geborenes Kind staatenlos werden.

Geschrieben

Also in meiner ausbildung wurde mir folgendes zum Thema Staatsangehörigkeit (bei geburt) beigebracht:

1. Staat des Abflughafens

2. Staat des Ankunfthafens

3. Staat der Maschinen-Registeratur

 

Ob das noch stimmt.......

Geschrieben

Also mal angenommen:

Ein schweizer Ehepaar bekommt auf der Strecke FRA-JFK (Flug SQ26) ein Kind.

Dann könnten die Eltern zwischen einer:

- deutschen

- amerikanischen

und der Staatsbürgerschaft von Singapur wählen?

Das glaub ich nicht.

Wenigstens müsste die schweizer Staatsbürgerschaft zur Auswahl stehen.

Geschrieben

Aber was mich wundert ist, dass doch solche Airlines bei einer Schwangeren ab einer bestimmten Woche sie nicht mehr befördern will. Wie kann es dann zu einer Geburt im Flugzeug kommen?

Geschrieben

Die meisten Airlines befördern bis Ende des 8. Monats und dies ist i.d.R. auch kein Problem. Nur manchmal wollen die Kleinen halt sehen wie es im Flieger aussieht...

Geschrieben

Geburtsort ist korrekterweise: KrasAir sagen wir mal Tu154 RA-12345.

 

Staatsangehöroigkeit ist i.d.R. durch die Eltern bestimmt, in einigen Ländern wie den USA ist man Staatsbürger durch den Ort der Geburt, ist in Europa aber meist nicht der Fall (siehe Gastarbeiterkinder)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...