joe Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 Luftverkehr Gericht: Flughafen Schönefeld darf keine Nachlässe geben Das Landgericht Potsdam hat dem Flughafen Schönefeld Rabatte für Fluggesellschaften untersagt und damit einer Klage der Fluggesellschaft Air Berlin in vollem Umfang stattgegeben. In dem seit Monaten dauernden Rechtsstreit wurde die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH am Mittwoch verurteilt, es zu unterlassen, von Billigfliegern wie zum Beispiel Easyjet oder Ryanair geringere Gebühren als in der jeweils veröffentlichten Entgeltordnung zu verlangen oder auch Rückerstattungen zu gewähren. Dies gelte auch, wenn die Nachlässe als "Marketing- oder Werbekostenzuschüsse" oder ähnlich bezeichnet werden, heißt es in dem Beschluss der 2. Zivilkammer. Es dürfen auch keine sonstigen Vorteile eingeräumt werden, wenn dem keine entsprechenden Gegenleistungen der Airlines gegenüberstehen. Mit den seit dem 1. Mai 2004 geltenden Gebühren in Schönefeld, die vom Potsdamer Verkehrsministerium genehmigt worden waren, sind befristete Rabatte für Gesellschaften erlaubt, die viele Passagiere befördern, eine hohe Auslastung haben und neue Ziele ansteuern. Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin sah darin eine Wettbewerbsverzerrung und einen unangemessenen Vorteil für Konkurrenten. Das Landgericht drohte dem Flughafen Schönefeld bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro an. Gegen den Beschluss des Landgerichts kann binnen eines Monats Einspruch eingelegt werden. Stand: 20.10.2004 09:49 http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/wir...ews1251687.html
Marobo Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 Das ist ja mal ein interessantes Urteil. Allerdings verstehe ich nicht, warum ein Wirtschaftbetrieb nicht frei darüber entscheiden können soll, unter welchen Umständen er seine Dienstleistungen zu welchen Preisen anbietet?! Außerdem hätte AB ja beim gleichen Engagement in SXF theoretisch die gleichen Preise wie EZY bekommen können.
Manuel Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 @Marobo: Soweit ich das übersehe, geht es hier um spezielle Rabattregelungen. So kann nicht jede Airline in Schönefeld zum gleichen Preis operieren. Hier wurde offensichtlich nicht über grundsätzlich unterschiedliche Konditionen für verschiedene Flughäfen (also Tegel teurer, Schönefeld billiger) gestritten, sondern eben um diese Rabattregelungen. - Das ist also kein "allgemeines" Urteil. Das Problem ist, dass die Berliner Flughäfen in Erwartung ihres BBI-Projektes praktisch keine durchgängige Argumentation und keine vernünftigen Geschäftsgrundlagen leisten können, sondern alles irgendwie auf BBI biegen müssen, um in der Planfeststellung glaubwürdig zu bleiben (siehe auch Tempelhof). Wäre Schönefeld also einfach generell billiger als Tegel, und könnte jeder dort zu gleichen Konditionen operieren (stünden die billigeren Konditionen in SXF also jedem jederzeit offen), dürfte alleine das kein Problem darstellen. Anm: Würden sie das aber so einfach machen und dann z.B. auch Air Berlin wegen der billigeren Konditionen nach SXF kommen (weil sie dort dann zu den gleichen Preisen wie EasyJet operieren können), würden die Einnahmen wegbrechen und das Finanzierungskonzept für BBI (das es ja noch gar nicht gibt) würde schlicht unlösbar. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Manuel am 2004-10-20 14:34 ]
Pirx Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 Es gibt für jeden Flughafen eine von der Luftverkehrsbehörde des jeweiligen Bundeslandes genehmigte Gebührenordnung. Die gilt nun mal eben für alle. Wenn die Berliner gegen ihre eigene Gebührenordnung verstossen, ist das ganz einfach eine Wettbewerbsverzerrung bzw. möglicherweise eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe (Charleroi) Bin mal gespannt, was die Gerichte in NRW in Sachen DTM entscheiden, dort geht es ja um das gleiche Thema.
Manuel Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 @Pirx: Exakt: Alle müssen das gleiche zahlen in SXF und alle müssen das gleiche zahlen in TXL. Aber alle in TXL müssen nicht das gleiche zahlen als in SXF (und umgekehrt). - Ergo hätte die Flughafengesellschaft sich relativ einfach rechtssicher machen können. Aber so wollen die das eben auch nicht haben. - Und das geht dann halt schief (wie praktisch alles, was die Berliner FLughäfen anpacken...).
STN-EBJ Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 Da hier von einem Beschluss und nicht von einem Urteil die Rede ist, gehe ich mal davon aus, dass es sich lediglich um vorläufigen Rechtsschutz handelt. Im vorläufigen Rechtsschutz wird aber die eigentliche (schwierige) Streitfrage gerade nicht entschieden, sondern nur dem vermeintlich schützenswerteren Interesse entsprochen. Demnach noch alles offen, bestenfalls ein Etappensieg für AB.
bach Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 @ STN-EBJ Falsch! Beschluss ist ebensolch eine gerichtliche Entscheidung wie ein Urteil, nur mit geringeren Förmlichkeiten. Dieser ist durch Beschwerde angreifbar. Es handelt sich also nicht um einen vorläufigen Rechtsschutz. Ich finde diese Entscheidung ist völlig zu recht ergangen. Warum unterschiedliche Gesselschaften unterschiedliche Gebühren zahlen sollen - am gleichen Flughafen ist mir nicht ersichtlich. Natürlich können Rabatte gewährt haben - aber in dieser Größenordnung hat das nichts mit fairem Wettbewerb zu tun - sondern trägt erheblich zu einer Verzerrung selbigens bei! Viel interessanter dürfte, sollte keine Beschwerde eingelegt werden, die Reaktion easyjets sein, wenn diese exorbitanten Rabatte wegfallen! Ich bin sehr gespannt, ob dieser rasante Ausbau in SXF so weiter geht - wenn alle anderen Gesellschaften, die gleichen Konditionen erhalten wie ezy. Schließlich könnte dann der eine oder andere durchaus ezy paroli bieten. Spannende Entwicklung!
Manuel Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 @bach: Die interessante Frage ist doch, was die Berliner Flughäfen jetzt wieder machen werden, um einserseits den Laden halbwegs beisammen zu halten und andererseits nicht die Wahrheit zu sagen. Was wollen die erst machen, wenn es nur noch einen Flughafen gibt und folglich Lufthansa und EasyJet unbedingt den gleichen Preis zahlen müssen? Das Finanzierungskonzept möchte ich jetzt mal sehen. Das ist wie mit der Zwiebel: Schicht um Schicht wird unter Tränen die Wahrheit abgepellt und am Ende bleibt dann der Rest vom BBI übrig (oder die heulende Rosemarie Meichsner). So ist Tempelhof aus dem Konzept gefallen und nun auch die gewagte Gebührenordnung die den Single-Flughafen zusammenhalten sollte. Was wohl als nächstes fällt?
bach Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 Du hast vollkomen Recht! Na als nächstes wird wohl das BVerwG erst einmal den Planfeststellungsbeschluss in Frage stellen. Wenn das passiert ist 2010 eh hinfällig. Dann dürfte nach wie vor die Finanzierung eine große Rolle spielen! Man kann nur noch den Kopf schütteln Was haben alle geunkt, dass natürich die Berliner niemals so lange brauchen werden, wie die München von planung bis in Betriebnahme (Riehm - Franz Josef). Ich glaube sowieso nicht mehr an einen Single-Airport - jedenfalls nicht vor 2020!
bach Geschrieben 20. Oktober 2004 Melden Geschrieben 20. Oktober 2004 p.s.: Wenn airliners.de 2020 noch online ist - oder wie immer die Technik dann hier auch aussieht, sprechen wir uins wieder! Ich denke diese Prognose ist schon Optimistisch - mal sehen was heute im BT zu THF und BBI herauskommt. Gruß BACH! [ Diese Nachricht wurde geändert von: bach am 2004-10-21 00:54 ]
STN-EBJ Geschrieben 21. Oktober 2004 Melden Geschrieben 21. Oktober 2004 "Beschluss ist ebensolch eine gerichtliche Entscheidung wie ein Urteil, nur mit geringeren Förmlichkeiten. Dieser ist durch Beschwerde angreifbar. Es handelt sich also nicht um einen vorläufigen Rechtsschutz. " @bach: Sorry, was du das schreibst ist großer Blödsinn. Natürlich ist auch ein Beschluss eine Entscheidung, jedoch wird eine KLAGE mit URTEIL abgeschlossen, VORLÄUFIGER Rechtsschutz mit BESCHLUSS. Daraus ergibt sich, dass der Artikel falsch ist - ENTWEDER erging in Wahrheit ein Urteil (dann reguläres Verfahren und ggf. BERUFUNG und nicht BESCHWERDE) oder aber es war nur einstweiliger Rechtsschutz. Will mal versuche rauszufinden, WO der Fehler hier liegt.
bach Geschrieben 21. Oktober 2004 Melden Geschrieben 21. Oktober 2004 Natürlich lege ich gegen einen Beschluss Beschwerde ein! Hier handelt es sich in der Tat um ein Urteil des LG Potsdam! Damit liegt eben kein vorläufiger Rechtsschutz vor, sondern eine abschließende Entscheidung, gegen die binnen einer Frist von einer Woche vorgegangen werden kann. http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/inde...004/1432399.asp
TobiBER Geschrieben 21. Oktober 2004 Melden Geschrieben 21. Oktober 2004 Ein Peter Hauptvogel-Interview aus der Abendschau von gestern gibt es unter http://www.rbb-online.de/meta/abendschau/2...amp;end=11:19.0
kingair9 Geschrieben 21. Oktober 2004 Melden Geschrieben 21. Oktober 2004 @marobo Dein Zitat: Allerdings verstehe ich nicht, warum ein Wirtschaftbetrieb nicht frei darüber entscheiden können soll, unter welchen Umständen er seine Dienstleistungen zu welchen Preisen anbietet?! Ein freies Wirtschaftsunternehmen darf das in (fast) uneingeschränkter Form tun (lassen wir so unwahrscheinliche Dinger wie Anti-Dumping etc. mal außen vor). Nun ist SXF aber kein freies Wirtschaftsunternehmen, daher gibt es auch keine "Preisliste" sondern eine behördliche "Gebührenordnung". Und die ist nun einmal bindend...
STN-EBJ Geschrieben 21. Oktober 2004 Melden Geschrieben 21. Oktober 2004 Lieber @bach: habe etwas Angst, dass das hier zum persönlichen Disput mutiert, der keinem etwas bringt. Du bringst da allerhand durcheinander. 1. Dass Beschwerde generell nicht das richtige Rechtsmittel gegen einen Beschluss ist, habe ich nicht behauptet. Gegen einen Beschluss im einstweiligen Rechtschutz ist jedoch WIDERSPRUCH einzulegen. 2. Auch aus dem Artiel geht nicht hervor, ob nun Urteil oder Beschluss - der Journalist verwendet beide Begriffe. 3. Gegen ein Urteil hat man nicht eine Woche, sondern einen Monat Zeit für eine Rechtsmittel, das dann allerdings BERUFUNG heißt. 4. Das normale Klageverfahren wird durch URTEIL entschieden. 5. Das vorläufige Rechtsschutzverfahren durch URTEIL ODER BESCHLUSS (je nachdem, ob mündliche Verhandlung oder nicht). Es könnte sich also selbst dann um vorläufigen Rechtsschutz handeln, wenn tatsächlich per URTEIL entschieden wurde. 6. Vielleicht ist es ja so, dass ein reguläres Klageverfahren stattgefunden hat. Habe ich nicht bestritten - ich weiß es nur nicht. Die Formuluerung BESCHLUSS aus dem ersten Artikel legt jedoch nahe (s.o.), dass lediglich vorläufig entschieden worden ist. Allerdings verwenden Journalisten Begriffe wie Entscheidung, Beschluss oder Urteil recht beliebig. Wenn du WEIßT, dass dies ein reguläres Verfahren war, sag das doch einfach! Dann wäre ich klüger. Falls jemand einen Link auf einen journalistisch "sauberen" Artikel hat, bitte posten! Oder noch besser: Das Urteil (bzw. den Beschluss).
mach 2+ Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 Wenn wir die juristischen "Feinheiten" mal beiseite lassen, ist es das Signal des "heftigen Beginns" des Wettbewerbs insbesondere zwischen AB und EZY. Wenn meine Infos stimmen, hatte man AB seitens SXF die gleichen Bedingungen (wie EZY) angeboten, wenn AB dann auch die gleichen PAX-Zahlen bringen würde. Also, geht es doch augenscheinlich nicht um Gleichbehandlung sondern knallhart um Verdrängung vom deutschen Markt mit allen Mitteln. (siehe auch HAJ) Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Bin echt gespannt, wie das weitergeht. Denke mal, dass man in die 2.Instanz (ist das juristisch richtig?)gehen wird.
Manuel Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 Da bin ich mir gar nicht mal sicher: Lau Berliner Abendschau hat die Flughafengesellschaft jetzt eine neue Gebührenordnung angekündigt, die in kurzer Zeit kommen soll. Die Flughafengesellschaft kann diese ganzen Verfahren jetzt ja eigentlich überhaupt nicht brauchen. Anm: Das hätte ja auch überhaupt keine Erfolgsaussichten. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Manuel am 2004-10-22 12:40 ]
nosegear Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 Unabhängig davon ob man nun in die zweite Distanz geht oder nicht frage ich mich wieso der Flughafenbetreiber nun auch für TXL und THF eine neue Gebührenordnung equivalent derer SXF herausbringen will. Hat man ihnen nicht 250.000 € Strafe angedroht sollten diese Rabatte nicht untersagt werden? Man spreche seitens der BFG von einem Urteil das schon längst überholt wäre, da man mit AB und LH bereits an einem Tisch sitze und die neue Gebührenordnung für TXL bespreche. Würde sich AB da nicht ins eigene Fleisch schneiden weil sie erst geklagt haben und jetzt doch einen Rabatt in TXL in Kauf nehmen würden?
mach 2+ Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 Die neue Gebührenverordnung wäre doch ein schlauer Schachzug, um AB den Wind aus den Segeln zu nehmen bzw. EZY in SXF im geplanten Umfang zu erweitern. So wie ich es verstanden habe, sind ja die Rabatte besonders für Neuzugänge über einen bestimmten Zeitraum gestaffelt. Da AB ja in TXL schon lange ansässig ist, wäre da kein Anspruch als "Neuzugang". Wenn AB allerdings dann nach SXF expandieren wollte, könnte man dann die dortigen Rabatte bekommen. Die Frage ist, hat SXF bei erwarteter Expansion durch EZY dann noch solche Kapazitäten für AB? Die beanstandete Sachlage mit dem SXF-Terminal nur für EZY verstehe ich nicht. LH hat doch in FRA auch mehr oder weniger ein eigenes terminal?
Manuel Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 @Mach2: Der Punkt ist, das EZY eben ein besonders hochwertiges Terminal mit entspr. Technik zu einem besonders niedrigen Preis bekommt. - Also mehr für weniger... Wenn AB nach SXF ginge (nichts wäre den Berliner Flughäfen ja lieber), müssten dafür eigentlich noch Kapazitäten frei sein. Da ist doch auch noch das kleine Terminal C westlich des Hauptgebäudes? - Auf der anderen Seite könnte man für die aber auch was bauen oder anbauen (also in Leichtbauweise - ist ja nicht für die Ewigkeit).
TobiBER Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 C wäre denke mal zu klein. Würde wohl nur reichen, wenn alle 2 Stunden ein Flieger gehen würde, und nicht Flieger parallel abgefertigt werden. Aber neben Terminal C könte man ja noch ein Terminal D hinbauen a la Parkhaustechnik in TXL *g*
mach 2+ Geschrieben 22. Oktober 2004 Melden Geschrieben 22. Oktober 2004 Und wer würde das bezahlen? AB? Hunold ist doch gegen "Subventionen"? Wenn er jetzt AIRBUSSE (angeblich) finanzieren will, muss er ja richtig "flüssig" sein, aber einen Neubau in SXF? War da nicht was mit einer Wartungshalle der AB in Münster/Paderborn zu günstigen Preisen für AB? Hunold ist doch mit allen Wassern gewaschen und auch kein Pastorensohn!
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