AF3004 Geschrieben 9. Februar 2005 Melden Geschrieben 9. Februar 2005 AB 17.Feb haben wir Fluggaeste, dank EU, neue Rechte ! http://europa.eu.int/comm/transport/air/ri...r_poster_de.pdf
Marobo Geschrieben 9. Februar 2005 Melden Geschrieben 9. Februar 2005 Bekannt ist es ja schon seit langem. Ich bin mal gespannt, wie es sich in der Praxis darstellt, insbesondere im LCC-Bereich. Waren nicht auch mal konkrete Entschädigungszahlungen bei Verspätungen genannt worden?
sputter Geschrieben 9. Februar 2005 Melden Geschrieben 9. Februar 2005 Endlich neue Rechte ??? Die armen gebeutelten Fluggäste.... Hmm, im Großen und Ganzen ist das doch schon jetzt die gängige Praktik. Einzig der Punkt, welche die Verfahrensweise bei delays über 5h abhandelt, dürfte wohl neu sein. Zum anderen ist es wieder eine sehr knappe Zusammenfassung und daher wieder recht schlecht zum disskutieren geeignet. Wenn ich den Punkt gleich mal aufgreifen darf, was ist wenn der Flughafen wie jeden Winter etwas überfordert ist, in Sachen Winterdienst oder (wie in TXL vor Jahren passiert) ein Stromausfall am Flughafen... Dann ist die Airline in der Schuld, den Passagieren die Erstattung des Ticketpreises anzubieten ? Das halte ich für eine sehr schlechte Lösung. Aber wie gesagt, es sind nur grobe Auszüge aus dem ganzen Rechtekatalog. Gibt es eigentlich auch einen Pflichtenkatalog ? Sowas wird allzugern unter den Teppich gekehrt aber wohl menschlich. Auch komisch: Viele Airlines sind so derartig kulant, daß Passagiere, die 5min vor Abflug noch einchecken sogar noch mitfliegen dürfen. Was ja eigentlich schon wieder eine Verspätung hervorruft, da der Rollweg usw ja noch dazukommt. Aber andersherum will man bei jeder Kleinigkeit der Airline an die Wäsche. kleines Beispiel: NUE-Drehkreuz Da kommt es ja hin und wieder vor, daß bei 18 Flugzeugen der eine oder andere mal etwas später ankommt und somit die innerdeutschen Abbringer warten müssen. Genau das passierte auch (es war aber nur ein delay von 35min) und beim Service wollte jemand als Entschädigung Sekt ausgegeben bekommen (Warum eigentlich ? Nur weil man ihn sonst bezahlen muß ? Und wenn er derjenige ist, auf den wir gewartet hätten weil sein Flieger zuspät kam, wäre alles in Butter) Wenn man jetzt auf eine zehnjährige Joberfahrung zurückblickt, könnte man schnell die passende Antwort haben, die etwa so lautet: Wenn ich jedesmal von den Gästen Sekt bekomme, auf die wir nach der geplanten Ablugzeit immernoch warten, dann wäre ich schon Alkoholiker. <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: sputter am 2005-02-09 09:22 ]</font> [ Diese Nachricht wurde geändert von: sputter am 2005-02-09 09:24 ]
AF3004 Geschrieben 9. Februar 2005 Autor Melden Geschrieben 9. Februar 2005 Bei Verspätungen, ist natürlich eine Entschädigung nur dann möglich wenn di Airline Verantwortung trägt, was bei Wetter oder ATC oder Probleme am Flughafen nicht der Fall ist. Viele Airlines schummeln schon heute mit den Verspätungsgründen. Was aber neu und interessant ist, Airlines die nicht der EU angehören müssen diese Regelung auch verfolgen. Also wenn jemand jetzt mit Biman oder PIA fliegt (habe nichts gegen diesen Airlines) und VErspätungen auftreten wegne der Airlines, sind die Passagiere etwas geschützt. PS : Habe nur die Zusammenfassung gepostet, aber auf der EU seite findet Ihr den offiziellen Text.
Marobo Geschrieben 9. Februar 2005 Melden Geschrieben 9. Februar 2005 Ich denke gegen Verspätungen von ein paar Minuten hat niemand was. Das kann immer mal passieren (warum auch immer, ob nun Paxe Schuld sind oder nicht...). Aber um mal ein extremes Beispiel zu nennen: Wenn MOL nicht noch Kniffe einfallen, wie er die Rechte außer Kraft setzen kann, muss FR seine bisher übliche Praxis deutlich ändern. Dort war man ja bisher quasi "Vieh ohne jegliche Rechte", wenn ein Flug verspätet war oder gecancelt wurde. FR war in letzterem Fall dann nur so gütig, einem wenigstens die kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug anzubieten. Das führte dann dazu, dass man u. U. Tage später wieder zuhause ankam. Ein Beispiel, wie es Leute aus dem Forum hier schon erlebt haben: Man wollte ab Flughafen XXX nach Hause fliegen. FR konnte aber nicht in XXX landen wegen Wetter (Schnee zum Beispiel). Die Maschine mit den Fluggästen nach XXX wurde nach YYY umgeleitet. Wenn diese Gäste Glück hatten, wurden sie wenigstens mit dem Bus von YYY zum eigentlichen Zielort XXX gebracht und mussten nicht dafür zahlen (auch das wurde bisher bisher nicht immer gemacht). Die Paxe, die jedoch von XXX abfliegen wollten, wurden nicht mit dem Bus zum Flughafen YYY gebracht oder die Maschine später nach XXX geflogen, um den Flug zumindestens verspätet durchzuführen. Nein, der Flug wird einfach gecancelt und die Maschine leer von YYY zurückgeflogen, um ihr weiteres Programm wie geplant abzufliegen. Wer möchte, kann sich seine 2,50 EUR Flugpreis erstatten lassen und auf eigene Faust die Heimreise organisieren. Da vom Flughafen XXX nur FR fliegt, ist das nicht nur aufgrund des kurzfristig benötigten Oneway-Tickets einer anderen Airline extrem teuer, sondern auch aufgrund der Transportkosten zu einem anderen, "richtigen" Airport. Wer das nicht kann oder nicht will, darf immerhin auf einen anderen FR-Flug kostenlos umbuchen. Nur werden die Flughäfen teilweise eben nur einmal pro Tag von FR angeflogen. Das bedeutet mindestens 24 Stunden Aufenthalt auf dem Flughafen, ggf. sogar 48 oder 72 Stunden, weil FR-Flüge ja meistens recht gut gebucht sind und wenn sich 170 Leute, die zum Beispiel 20 freien Plätze auf den Flügen der kommenden Tage teilen, kann sich jeder ausrechnen, wenn der letzte mit darf - und das nur vorausgesetzt die kommenden Tage fällt nicht nochmal ein Flug aus. Da man ja nicht tagelang im Flughafen campieren will, zahlt man dann zumindestens wieder eine Busfahrt in die nächstgelegene Stadt, eine oder mehrere Übernachtungen, Verpflegung etc. - davon mal ganz abgesehen, was man für Probleme bekommt, wenn man erst Tage später nach Hause kommt (Stichwort: Job z. B.). Das ist nun sicher ein extremes Beispiel, aber bisher durchaus gängige Praxis bei FR. Wenn alles glatt geht, kann man sicher guten Gewissens FR buchen. Ich bin selbst schon öfters mit denen geflogen und hatte noch nie Probleme. Wenn aber etwas schief geht, dann war man bisher auf sich alleine gestellt und es wurde richtig teuer (im günstigsten Fall "nur" durch zusätzliche Transfers und Übernachtungen, im ungünstigsten Fall durch ein neues Oneway-Ticket bei einer anderen Airline + Fahrt zu einem entsprechenden Airport). Und dieses Verhalten kann sich FR eben zukünftig nicht mehr erlauben, ohne zumindestens Teile des entstandenen Schadens ersetzen zu müssen - auch wenn sie für die Schließung des Airports nicht unbedingt selbst etwas können. Aber das kann nicht Sache des Paxes sein. Der hat einen Beförderungsvertrag mit FR in dem Fall geschlossen. Und FR hat einen Vertrag mit dem Airport. Also muss sich der Pax an FR halten (mit jetzt gestärkten Rechten) und FR seinerseits an den Flughafen. @AF3004: Wenn ich die Diskussion richtig mitverfolgt habe, ist es aufgrund der neuen Recht jetzt eben egal, was Grund für die Verspätung ist und ob dieser im Einflussbereich der Airline liegt oder nicht. Wenn ich falsch informiert bin, lass ich mich gerne korrigieren. Wie oben schon dargestellt, müsste sich jetzt je nach Vertrag die Airline unter Umständen an den Airport wegen ihrer Ansprüche wenden. Der Vertragspartner des Kunden ist erstmal die Airline. [ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2005-02-09 11:23 ]
aljoscha Geschrieben 9. Februar 2005 Melden Geschrieben 9. Februar 2005 alles schön und gut, nur sollte man sich für den anfang keine so großen hoffnungen machen. recht haben und recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche dinge. von den einfach gelagerten fällen mal abgesehen wird es noch jahre dauern und viele gerichtsverfahren werden vergehen bis wir rechtskräftige urteile und eine halbwegs einheitliche rechtsprechung haben werden. aber es ist wenigstens ein anfang gemacht worden.
TobiBER Geschrieben 16. Februar 2005 Melden Geschrieben 16. Februar 2005 Neue EU-Fluggastrechte - easyJet steht zu Kundenversprechen easyJet, Europas Billigflieger Nummer 1, ist bereit für die morgige Einführung des neuen EU-Fluggastrechtes und unterstreicht sein Versprechen, allen Fluggästen auch weiterhin den bestmöglichen Kundenservice zu gewährleisten. easyJet unterstützt die EU in ihrer Zielsetzung, Fluggesellschaften für den geleisteten Kundenservice während einer Störung des Flugverkehrs verantwortlich zu machen und so das Vertrauen der reisenden Öffentlichkeit weiter zu verbessern. easyJet vertritt die Meinung, dass die EU sich zu Recht zum Ziel gesetzt hat, Fluggäste vor Überbuchungen und Annullierungen nicht ausgelasteter Flüge zu schützen. Da bei Passagieren noch ein erheblicher Informationsbedarf bestehen dürfte, wird der Europaabgeordnete Ulrich Stockmann Passagiere am 17.2. am Flughafen Berlin-Schönefeld über die neuen Regeln informieren. Die Informationsveranstaltung wird ab 14.15 Uhr in dem von easyJet genutzten Terminal B stattfinden. In weiten Teilen entsprechen die Beförderungsbedingungen von easyJet schon heute den neuen Vorgaben der EU und gehen in einigen Punkten sogar noch darüber hinaus. Dies soll sicherstellen, dass für unsere Passagiere bei einer Störung des Flugbetriebs so gut wie möglich gesorgt ist. Leider ist der EU die Umsetzung ihrer Ziele nicht in allen Teilen gelungen. Zum einen gelten die Regeln nur für den Flugverkehr, was nicht mit dem Bestreben der EU im Einklang steht, alle Verkehrsträger gleich zu behandeln. Darüber hinaus hat man sich entschieden, die Höhe der bei einer Annullierung fälligen Entschädigung festzulegen, anstatt die Kompensation an den Ticketpreis zu koppeln. Der durchschnittliche Flugpreis liegt bei easyJet bei 63 Euro, während die neuen Regeln eine Mindestentschädigung von 250 Euro für einen Einwegflug vorgeben. Darüber hinaus könnten Missverständnissen darüber auftreten, was Passagieren zusteht. Im Moment ist nicht hundertprozentig klar, wann eine Fluggesellschaft haftbar ist, da jede Verspätung oder Annullierung von Fall zu Fall beurteilt werden muss. Ray Webster, Vorstandsvorsitzender von easyJet: „easyJet wird sich um seine Passagiere kümmern und wird die Gesetzgebung pünktlich ab morgen anwenden. Das Gesetz wurde mit dem richtigen Vorsatz begonnen, die Praxis traditioneller Fluggesellschaften, Passagiere durch Überbuchungen auszunehmen, zu beenden. Leider ist die Umsetzung nicht so gut gelungen, was zu unnötigen Missverständnissen führen könnte.“
TobiBER Geschrieben 16. Februar 2005 Melden Geschrieben 16. Februar 2005 Dazu auch ein Videobeitrag unter http://www.rbb-online.de/meta/abendschau/2...amp;end=22:20.4 Man beachte den 2. Interview-Gast
Gast Geschrieben 16. Februar 2005 Melden Geschrieben 16. Februar 2005 Können die Airlines eigentlich so verfahren wie derzeit, dass man anbietet zb 300€ als Gutschein oder in Bar, dann aber nur 150€?
emdebo Geschrieben 16. Februar 2005 Melden Geschrieben 16. Februar 2005 Neu im Forum, guten Abend allerseits. Zuständige Behörde als Beschwerde- und Durchsetzungsstelle ist das Luftfahrt-Bundesamt, welche vom Bundesministerium für Verkehr, ... bestimmt wurde. Hier gibt es auch "Formulare" für Beschwerden zu den Themen Nichtbeförderung / Annulierung / Verspätungen. Näheres unter http://www.lba.de/deutsch/oeffentlich/pass...ggastrechte.htm
GM.AMS Geschrieben 16. Februar 2005 Melden Geschrieben 16. Februar 2005 @XQ-NUE: Nur zu Deiner Info: die bisherige von Dir beschriebene Praxis der Airlines interpretierst Du falsch. Dein bisheriger Anspruch war der zunächst in Form eines Gutscheins ausgezahlte Barwert, manche Airline hat diesen Wert aber aus Kulanz z.B. auf das doppelte erhöht, wenn man auf eine Barauszahlung des Gutscheins verzichtete. Man bekam also bei Barauszahlung nicht "nur die Hälfte", sondern im Gegenteil bei Nutzung des Gutschein glatt das Doppelte! Groetjes, Guido
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