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Airport Weeze/Niederrhein zu € 500.000 Ordnungsgeld verurtei


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Geschrieben

Aus der heutigen NRZ-Online

WEEZE/KÖLN. Mancher Richterwille bedarf der Übersetzung in die Normalsprache. Dieser nicht: In seltener Deutlichkeit hat das Landgericht Köln dem Flughafen Niederrhein ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 000 Euro aufgebrummt.

 

Was war passiert? Am 16. Dezember 2004 hatte das Landgericht dem Flughafen Weeze in einer Einstweiligen Verfügung untersagt, die werbliche Nähe zu Düsseldorf zu suchen (die NRZ berichtete). Die Bezeichnung "Airport Düsseldorf Regional Weeze" sei ebenso irreführend wie die Behauptung, Weeze sei von Düsseldorf aus in 40 Minuten, also vergleichsweise schnell zu erreichen. Der Flughafen Düsseldorf hatte diesen Beschluss beantragt, weil er seit Inbetriebnahme des Weezer Airports Probleme mit Passagieren hat, die in Düsseldorf stehen, aber eigentlich zum Niederrhein wollen. Die Verfügung endete mit dem warnenden Satz, dass bei "jeder Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro" drohe.

 

Und was tat Weeze? Der Flughafen beließ es unverdrossen und "unstreitig", wie das Gericht jetzt in drei Fällen feststellte, im Internet und in der Pressearbeit bei der verbotenen Bezeichnung. Das reichte den Düsseldorfern - und den Kölnern; zumal der Weezer Anwalt nicht mal die Vorwürfe in Abrede stellte, sondern darauf abhob, dass man nach der Verfügung doch wohl nicht verpflichtet gewesen sei, die umstrittenen Worte zu canceln...

 

Klartext vom Gericht

Dafür finden die Richter in ihrem Beschluss von voriger Woche klare Worte. Sie sprechen von einer "Verhöhnung des Gerichts", nennen das Vorgehen des Flughafens eine "Unverforenheit" jenseits "der Grenze zur Rechtsblindheit" und kommen zu dem Schluss: Der Flughafen Weeze habe "in ungewöhnlich grober Weise vorsätzlich gegen sämtliche Verbote verstoßen, die ihm auferlegt worden sind." Die Strafe von 500 000 Euro an die Staatskasse sei daher "notwendig"; wohlwissend, dass die Summe für den klammen Airport von "erheblichem wirtschaftlichen Wert" ist.

 

In der Zahllast sieht Düsseldorfs Flughafenchef Rainer Schwarz dabei zumindest ideell auch den Billigflieger Ryanair, den Hauptkunden am Niederrhein. Der versuche mit aller Macht und ebenfalls gerichtsstreitig, den Ort und die Marke Düsseldorf für sich zu vereinnahmen. Der Grund dafür: In internationalen Buchungssystemen sind "Weeze" oder "Niederrhein" ein Vermarktungsproblem. Man mag es bedauern, aber was Weeze ist und wo es liegt, können beispielsweise spanische oder britische Reisebüros nur raten.

 

Wie sich Weeze nun verhält, bleibt offen. Geschäftsführer Ludger van Bebber tat den Beschluss erst als "Unsinn" ab und sagte dann, er kenne ihn nicht. Er wisse aber, dass Ryanair mit Düsseldorf werbe und dass Weeze, siehe oben, nach der Verfügung den "Status quo" beibehalten habe. Selbst eine Strafe dafür bedeute aber wirtschaftlich keine Gefahr. Haupteigner Buurman stehe schließlich für "gutes Finanzmanagement." (ga/NRZ)

Geschrieben

Finde ich eine sehr weise Entscheidung - irgendwann muss ja auch mal gut sein. DUS ist nicht NRN und basta - rechtlich verfestigt.

 

 

Grüße aus Düsseldorf (West [Maastricht/Aachen]) icon_wink.gif

Geschrieben

Also ich persönlich habe wirklich nichts gegen den Flughafen Weeze. Mich hatte aber schon gewundert, dass der Airport permanent gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen darf, ohne dass etwas passiert. Dieses muss man nunmal unmittelbar Folge leisten. Wenn man meint, im Recht zu sein, muss man gegen die EV gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, was Weeze ja wohl auch (vergeblich) getan hat. Nur muss man das untersagte Handeln in der Zeit auf jeden Fall erst mal einstellen. Wer dies nicht tut, riskiert empfindliche Geldstrafen oder Ordnungshaft als verantwortliche Person.

 

Ich vermute man hat darauf spekuliert, dass der Nutzen einer weiteren Verwendung des untersagten Namens höher liegt als eine evtl. Strafe. Dass diese so hoch ausfallen könnte, hat man vermutlich unterschätzt. Ich bin gespannt, ob der Flughafen die Summe überhaupt aufbringen kann.

 

Interessanterweise ist die Website nach wie vor mit dem verbotenen Namen geschmückt. Ich denke, nachdem das Gericht nun unmissverständlich klargemacht hat, was es davon hält, wird dem Flughafen wirklich nichts anderes übrig bleiben, als den Anweisungen des Gerichts Folge zu leisten.

Geschrieben

Was für unglaubliche Amateure... Mehr sage ich nicht dazu - außer mich mal selbst zu zitieren (30.11.2004):

 

http://www.airliners.de/community/forum/vi...start=80&85

 

"Zum Thema "ausgiebig juristisch geprüft" sagt der eigene Rechtsanwalt von NRN:

 

"Man sei "relativ zuversichtlich", dass der Name vor Gericht Bestand haben werde, so Rechtsanwalt Udo Vetter, der den Flughafen vertritt. Schließlich beinhalte er eine "deutliche Abgrenzung" zum großen Konkurrenten, der bekanntlich jüngst die Namensgebung "Airport Düsseldorf - Precture Weeze" per einstweiliger Verfügung gestoppt hatte." ...

 

Nichts gegen Rechtsanwalt Vetter, aber schon selbst seine eigene Empfehlung auf diese Weise zu entwerten ist nicht sehr smart - und Spezialist für Wettbewerbsrecht ist der Gute sicherlich nicht:

 

http://www.vetter-mertens.de/udovetter.htm

 

Vielleicht sollte sich der Flughafen bei solchen Themen keiner Billiglösung bedienen, sondern mal eine spezialisierte Grosskanzlei beauftragen - das ist in solchen Streitigkeiten Standard.... "

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: touchdown99 am 2005-03-08 12:23 ]

Geschrieben

@touchdown99

 

"Vielleicht sollte sich der Flughafen bei solchen Themen keiner Billiglösung bedienen, sondern mal eine spezialisierte Grosskanzlei beauftragen - das ist in solchen Streitigkeiten Standard.... "

 

Nein, wenn sich der Mandant (NRN) vorsätzlich gegen gerichtliche Anordnungen stellt, hilft auch der beste Anwalt nichts mehr. Allenfalls könnte er dann sein Mandat niederlegen. Das Problem der Manager von NRN ist schlicht, dass sie mit unlauteren Mitteln aus einer Piste im Nirgendwo einen internationalen Airport simulieren wollen. Das muss schiefgehen. Als Betreiber würde ich langsam mal über die Frage einer persönlichen Haftung der verantwortlichen Manager für dieses Verhalten nachdenken. Denn wenn Richter derart deutlich in ihrer Ausdrucksweise werden, haben die mehr als nur Mist gebaut. Bye bye, NRN...

Geschrieben

Klasse ist ja nur, dass das Thema in der Zeitung und in einem Forum steht und die Herrschaften es immer noch nicht für nötig halten, Ihre HP zu ändern.

 

Eigentlich verdient das ganze ja noch einen Nachschlag an Bußgeld.

 

Der Tonfall vom Gericht - Respekt. So was habe ich auch nach über 10 Jahren Berufserfahrung mit Gerichten noch nicht schriftlich mitbekommen (im Rahmen von Verhandlungen bei Uneinsichtigen ab und zu mal).

Geschrieben

Zitat:

Der Grund dafür: In internationalen Buchungssystemen sind "Weeze" oder "Niederrhein" ein Vermarktungsproblem.

 

Das diese Aussage "Blödsinn" ist, wird keiner bestreiten.

Damit outet sich der Journalist als "parteiisch".

Mit den nachfolgenden Aussagen verkommt dieser Thread so langsam zu einer Hetzjagd.

Und alle die da mitrennen, sollten mal wieder das Grundgesetz lesen.

P.S. Als Berliner ist mir das eigentlich egal, wer nun von DUS, CGN oder NRN fliegt. Aber was ein Richter sagt (in erster Instanz) muss noch lange nicht Recht sein.

Geschrieben

Sorry, aber eine EV ist erstmal vorläufiges Recht, auch für einen Flughafen NRN gelten da keine anderen Gesetze! Um zu verhindern, dass eine EV ohne mündliche Verhandlung ergeht, kann man bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen. Das hat der gute RA Vetter im ersten Fall nicht für nötig gehalten. Im zweiten Fall hat er es getan und es kam zu einer mündlichen Verhandlung, in der die EV erging. In so einem Fall kann man im Hauptsacheverfahren immernoch gegen die EV (bzw. eigentlich gegen die Sache) vorgehen und Recht bekommen. Aber man kann nicht einfach, weil man meint Recht zu haben, eine EV ignorieren. Das führt dann zu solchen Reaktionen wie der vom LG Köln, die ich für absolut gerechtfertigt halte, weil vorsätzlich Recht missachtet wird. Wenn der Flughafen nicht bald die Seiten ändert, werden wieder 250.000 EUR fällig. Und dann ist der Airport sicher bald Geschichte aufgrund eigener Dummheit. Sorry, dass man es so deutlich sagen muss...

 

Übrigens noch subventioniert der Steuerzahler den Airport nicht, weil alles Geld bisher als Darlehen gezahlt wurde. Das ist erst in dem Moment der Fall, wenn der Flughafen wirklich Pleite geht und die gewährten Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden können.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marobo am 2005-03-08 18:38 ]

Geschrieben

Ja, das ist mehr als deutlich. Zwar wird NRN dagegen Einspruch einlegen und dürfte auch wieder fürchterlich optimistisch sein - aber bislang hat der Platz in jeder Hinsicht nur Abfuhren bekommen und das wird sich nicht ändern, solange dort nur MOL-hörige Amateure rumzappeln.

 

In einem eh meist recht lustigen pro NRN-Forum überlegt man sich schon neue Namen. Dabei kommen dann so Konstrukte wie "Airport Arnheim/Duisburg Central Weeze" raus... noch schöner aber die Begründungen wie "Arnheim - ist bekannt durch diverse Kriegsfilme"... da musste ich doch gleich an MOL im Panzer vor der Easyjet-Zentrale denken icon_smile.gif

Geschrieben

Hier ist die Stimme von Düsseldorf-Ost. Also, eher DTM und PAD. icon_smile.gif

Ehrlich gesagt, tun mir die Niederrheiner schon durchaus leid.

Erstmal fand ich den Flughafen von allen Beschreibungen her sehr sympatisch. Hätte ihn auch ausprobiert, wenn es V-Bird noch geben würde.

Dann finde ich das Namens-Hick-Hack sehr bedauerlich. Unter Niederrhein kann ich mir was vorstellen. Klingt doch auch sehr nett. Bei Düsseldorf-Weeze fühle ich mich verarscht. Gut, kann man sagen, ich als Inländer soll ja gar nicht verarscht werden, sondern nur die Ausländer. Dann sage ich: Das machst Du auch nur einmal. Ein Beispiel? Meine Schwester (Lehrerin icon_smile.gif) war jetzt super stolz, dass sie nen total günstigen Flug nach Stockholm gebucht hat. Bis sie erfahren hat, wo Stockholm liegt. Aus FR-Sicht. Also so in etwa Düsseldorf-Nord. Die ist ziemlich sauer (und LoCo-unerfahren). Die wird nie mehr bei FR buchen. Daher verarscht man auch Ausländer mit Düsseldorf-Weeze nur einmal.

Ansonsten kann ich sehr gut verstehen, dass sich NRN an FR klammert. Denn: Ist da sonst noch wer? Ohne FR können sie gleich zumachen. Mit FR vermutlich später. Sorry, aber das ist so. In DTM ist es mit EZY nicht anders.

An dieser Stelle: Einen Tusch für PAD. Die haben es hingekriegt sich ohne Rumgeeiere mit FR oder EZY zu positionieren. Und ohne lautes Getönes. Ich wüsste nicht mal, wie das Management heißt. Aber es macht gut Arbeit.

Trotzdem schade um NRN. Fand auch das Produkt V-Bird ganz gut.

Geschrieben

Zwischen Düsseldorf-Weeze und Frankfurt-Hahn liegt aus Sicht des buchenden Passagiers absolut gar kein Unterschied in der angeblichen mißverständlichen Ortsangabe. Das Argument es handele sich um Etikettenschwindel oder Passagierverarschung ist null und nichtig, würde genauso für Frankfurt-Hahn gelten. Sehr merkwürdige Gerichtsentscheidung.

Geschrieben

@ThomasL

Bei aller Liebe, das ist doch schon x-fach hier beantwortet worden. Aber dann halt nochmal. Die Frage ist juristisch trotzdem anders zu sehen, denn:

Der Inhaber des Namensrecht Flughafen Düsseldorf ist die FGD, der Inhaber des Namensrecht Flughafen Frankfurt die FRAPORT AG.

Mehrheitsteilhaber von Hahn ist die FRAPORT, die dem Airport nach ihrem Einstieg erst den Namen Flughafen Frankfurt Hahn gab und ein dezidiertes Interesse daran hat, dass das Wort Frankfurt im Namen erscheint, weil dieser Airport der FRAPORT dazu dient, Verkehre abzuwickeln, die man entweder in Rhein-Main nicht haben will (LoCo) oder für die der Platz eng wird (Cargo).

Der Niederrhein gehört einer (noch) Investorengruppe gestützt auf Bürgschaften/Kredite regionaler Gebietskörperschaften. Die Flughafen Düsseldorf GmbH ist an ihm nicht beteiligt, sieht in als Wettbewerber und will deswegen, daß man dort nicht mit dem Namen Düsseldorf wirbt. Das ist ungefähr so als würde sich SN Brussels von sich aus plötzlich Lufthansa Brussels nennen und sich einen Kranich auf Heck malen. Die Lufthansa City Line (ex DLT) darf aber den Namen Lufthansa und den Kranich beutzen, weil sie eben der Deutschen Lufthansa AG gehört...

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: jumpseat am 2005-03-10 06:05 ]

Geschrieben

Auf eine holländische Seite wird schon den Vergleich zwischen Deutsche Richter und Deutsche Schiedsrichter gemacht....

 

Es ist schon merkwürdig dass die Richter hier so entscheiden, wo sie damals bei Frankfurt Hahn Ryanair recht gegeben haben. Die Sache war ja auch mal vor Gericht.

 

Schutz für geographischen Namen gibt es übrigens nur sehr eingeschränkt, und normalerweise nur für Traditionsprodukte wie Münchner Weisswurst oder Nürnberger Lebkuchen. Man kann nicht einfach sagen ich registriere mir den Namen Düsseldorf als Marke und kann dann jeden verklagen der auch Düsseldorf sagt.

 

Ich denke dass der Flughafen Düsseldorf Regional gute Chancen hat dass das Urtiel von der höhere Instanz zurückgedreht wird.

Geschrieben

@FD-X

Da bringst Du ein paar Sachen durcheinander. Die FDG hat sicherlich nicht den Namen Düsseldorf schützen lassen, wohl aber den Namen FLUGHAFEN DÜSSELDORF (und ist nebenbei an MGL beteilig der "Düsseldorf Express" als Beinamen trägt) und hat das auch getan. Germanwings hat sich vor einigen Wochen die meisten englischen Ländernamen Europas mit dem Zusatz -wings sichern lassen.

Bei der FR Klage um Hahn konnte FR nur einen Teilerfolg verbuchen, nämlich das sie das Wort Frankfurt - aber nicht ohne den Zusatz Hahn - verwenden durfte, und dies nur weil der offizielle Firmenname des Hahn eben Frankfurt Hahn lautet.

Das HGB (Handelsgesetzbuch) gibt hier die Richtlinien vor. Firmenklarheit, Firmenwahrheit und -Unverwechselbarkeit sind die Grundsätze, an die man sich bei der Benennung einer Firma halten muß.

 

Firmenklarheit gibt vor, daß ich u.A. die Haftungsbedingungen veröffentliche (also AG/GmbH etc.)

Firmenwahrheit heißt, ich darf mich als Flughafen nicht Modellbahn Huber nennen, weil ich Flüge abfertige und keine Modellbahnen verkaufe.

Bei Hahn (aber auch MGL) ist es eben die Mischung aus den beiden, die den Zusatz Frankfurt (Düsseldorf) erlaubt, weil der Hauptanteileigner der jeweilige Großflughafen ist und diese Namensgebung wünscht und sich auch hat sichern lassen.

Und die Unverwechselbarkeit gibt vor, daß nicht zwei Unterschiedliche Betriebe den selben Firmennamen tragen dürfen. Unter diesem Grundatz wird der Flughafen Düsseldorf bis in alle Ewigkeit erfolgreich gegen NRN klagen können, da dieser nicht die (erweiterten) Namensrechte an FLUGHAFEN DÜSSELDORF trägt!

Um das zu wissen braucht man nicht mal ein Jurastudium, das lernt eine selbst Verkäuferin im ersten Berufsschuljahr. Deswegen haben die Kölner Richter auch so eindeutig und unmißverständlich geurteilt!

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: jumpseat am 2005-03-10 11:43 ]

Geschrieben

Sehr gut!

 

Weeze ist nun mal genausowenig DUS wie Berlin Stettin wäre.

 

Das ist doch sonst die völlige Verarsche.

 

Ich hab schon mal Leute erlebt die in FRA standen und eigentlich nach Hahn mußten.

 

Nicht daß die mir etwa leid getan hätten, nur diesem irischen Assi liegt doch sowieso nichts an seiner Kundschaft, nur etwas am Profit.

Geschrieben
Zwischen Düsseldorf-Weeze und Frankfurt-Hahn liegt aus Sicht des buchenden Passagiers absolut gar kein Unterschied in der angeblichen mißverständlichen Ortsangabe.

 

Wohw... das ist mal wieder ein Statement! Und sogar richtig. Auch "Frankfurt-Hahn" ist eine vorsätzliche Verarsche, die genauso abgestellt gehört wie DUS in NRN. Nur leider mischt hier auch die Fraport mit. Und das ist der große Unterschied. Aber das wurde hier schon ausführlich dargelegt.

Geschrieben

Flughafen Weeze ändert seinen Namen

"Airport Düsseldorf Regional (Weeze)" wird zu "Airport Weeze"

Mit einer Änderung seines Namens hat am Mittwoch (09.03.05) der Flughafen in Weeze auf ein Urteil des Kölner Landgerichts reagiert. Das "Düsseldorf" im Namen des Airports wurde gestrichen.

 

Der neue Name kam nicht freiwillig: Erst auf starken juristischen Druck hin hat sich der Niederrhein-Flughafen in Weeze einen neuen Namen gegeben. Aus "Airport Düsseldorf Regional (Weeze)" werde bis auf weiteres "Airport Weeze", erklärte Flughafen-Sprecher Holger Terhorst am Mittwoch (09.03.05). Anlass sei ein Urteil des Landgerichts Köln vom vergangenen Dezember, mit dem einer Unterlassungsklage des Düsseldorfer Flughafens stattgegeben wurde. Da der Weezer Airport dem Urteil nicht folgte, erließ das Gericht ein Ordnungsgeld von 500.000 Euro.

 

Kein Verständnis von Ryanair-Chef

Wenig Verständnis für die Umbenennung des Flughafens zeigte der Chef der Billigflug-Airline Ryanair, Michael O'Leary. Denn im selben Zusammenhang hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) gegen die irische Fluggesellschaft geklagt, weil sie in ihren Anzeigen den Flughafen als "Flughafen Düsseldorf (Weeze)" und "Flughafen Niederrhein (Düsseldorf)" bezeichnet hatte. Verschiedenen Urteilen des Landgerichts sowie des Oberlandesgerichts Köln zufolge führt Ryanair den Verbraucher damit in die Irre. Die Fluggesellschaft fliegt von Weeze aus sechs verschiedene Ziele an, in diesem Jahr rechnet Ryanair in Weeze mit 700.000 Passagieren.

 

O'Leary erklärte am Mittwoch (09.03.05) in Köln: "Die Organisation ist ein Witz. Sie ist die einzige in Europa, die Wettbewerb verhindert, statt ihn zu fördern." Er vermute, dass die Konkurrenten Lufthansa und Air Berlin sowie der Düsseldorfer Flughafen als Mitglieder der Wettbewerbszentrale die Klagen veranlasst haben. Gleichzeitig kündigte er an, selber Mitglied der Wettbewerbszentrale werden zu wollen.

 

Quelle: wdr.de.

 

Ich glaube nicht, dass sich da nochmal was ändern wird, auch wenn Herr Ryanair in die Wettbewerbszentrale geht. icon_razz.gif

Geschrieben

@Funkfux

 

Das ist ja das Problem.

 

Die Damen und Herren des Landgerichts legen als Urteilsbegründung Etikettenschwindel etc auf. Die Kunden sollen nicht verarscht werden. Schön und gut, aber bitte wenn, dann ganz oder garnicht. Und bei HHN das zuzulassen nur weil Big Daddy Fraport seine Flossen im Spiel hat ist schicht unverschämt. Da köpft man den einen Flughafen weil er sich eine 45Min entfernte Stadt in den Namen setzt, lässt aber einen anderen Airport mit einer Stadt, die wesendlich weiter weg ist, durchkommen nur weil Fraport mit drinsteckt.

 

Dieser Fakt ist ein klares Indiz dafür, das dem Gericht der Kunde letztentlich egal ist. Würde er ihm irgendwas bedeuten, würde man auch Hahn den Namen Frankfurt verbieten mit der gleichen Argumentation, die man bei NRN angewendet hat, egal ob Fraport nun an HHN beteiligt ist oder nicht, denn die Verarschung der Kunden hat weis Gott nichts mit den Eigentümern eines Airports zu tun.

 

Letztentlich kommt man zu folgendem Ergebnis: Logik? Fehlanzeige!

Geschrieben

Es geht bei der Strafzahlung auch nur indirekt um die Verarschung des Kunden.

 

Der Punkt ist, dass der Verstoß gegen die Auflagen des Gerichts strafrechtliche Konsequenzen hatte und nicht die Irreführung.

 

Diese ist nämlich eine zivilrechtliche Sache. Will heißen: hier muss erstmal der Inhaber der Marke oder Geschäftsbezeichnung klagen bevor etwas passiert. Er hat ein ausschließliches Recht, seine Marke oder Geschäftsbezeichnung zu verwenden.

 

Da hat der Staatsanwalt, der strafrechtlich verfolgt nichts mit zu tun, sondern es geht Kläger gegen Beklagten.

 

Da Fraport der Inhaber des Namens ist entscheidet er wie er verwendet wird. Der Name Frankfurt-Hahn wird damit auch in Zukunft unabhängig vom Weeze-Urteil bestehen bleiben.

 

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Focus am 2005-03-10 20:56 ]

Geschrieben

Negativ, das Ordnungsgeld ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, keine strafrechtliche. Und ein Staatsanwalt hat da schon erst recht nichts mit zu tun.

 

Bei einer einstweiligen Verfügung regelt das Gericht, was ab dieser darf oder nicht darf. Und der Verstoß dagegen verursacht eben ein Ordnungsgeld.

Geschrieben

Dieses Gesabbele von dem Ir®en geht mir auf den Zeiger.

 

Klar - wenn da mal ne Entscheidung gegen ihn ergeht sind alle soooooo böse - vgl. auch Belgien - und wir ziehen uns schmollend in die Opferrolle zurück.

 

Aber wehe, wenn da mal ne Entscheidung rauskäme pro Ryanair. Dann wäre das wohl die beste Institution überhaupt.

 

So funktioniert es nun mal leider auch nicht Du irischer Raffgeier.

 

NRN ist offensichtlich doch nur eine Marionette von MOL und wenn man sich so auf ein Monopol einlässt - selber Schuld.

 

Mich würd mal interessieren, wenn in D ne Airline mit dem Namen German Rian Air an den Start ginge... Was da wohl MOL sagen würde, wenn die Wettbewerbszentral pro Ryanair entscheiden würde.

 

icon_razz.gificon_razz.gificon_razz.gificon_razz.gif

 

Und NRN täte auch gut daran, bei EINEM vernünftigen Namen zu bleiben, denn Weeze ist nun wirklich langsam lächerlich, oder warten die im Ernst drauf, wieder Ddorf dazwischen klöppeln zu dürfen ?????

 

Bleibt bei NRN und setzt noch Duisburg davor, dann ist es okay. Und sucht euch vor allem noch andere Airlines, die auch was dafür zahlen, dass sie in NRN landen und starten und nicht nur die Hand aufhalten. Ansonsten gehen die Lichter bald aus.

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: NUECGN am 2005-03-11 07:40 ]

Geschrieben

@nuecgn

Du klingst als ob es dein Geld wäre...

Bei Subventionen halten airports im allgemeinen die Hand auf. Da machen cgn und dus keine Ausnahme...

Ich kann ja die Düsseldorfer verstehen, dass sie (ähnlich wie im "Faschings-Konflikt" mit cgn empfindlich auf Vergleiche reagieren.

Aber hier gehts ums Geld und um die Ausschaltung eines Konkurrenten. Der Namenskampf ist dabei nur Mittel zum Zweck. Die Zeit verletzter Eitelkeiten sollte also bei allei "pro`s" vorbei sein. Lasst die Korken knallen, dass ihr die besseren Anwaelte habt und lasst vor allen den Unterlegenen in Ruhe und Würde abtreten...

Geschrieben

Ich schmeiss mich weg ...

 

MOL und Würde < DIE Lachnummer

 

Als Retter der Flugpassagiere und Lokalpolitiker, die noch keinen Airport in Ihrem Machtbereich haben icon_razz.gif

 

Das Einzige was MOL rettet ist sein Geldbeutel

 

Natürlich ist es edel und zeugt von Großmut

 

Wenn eine Firma ein Produkt hat, was mit einem andern Produkt welches unter den Top 10 nicht mithalten kann, versucht, durch Namensverwandtschaft Reibach zu machen, ist es einfach nicht korrekt.

 

Klar Posche wird auch nicht stillschweigend zusehen, wenn ein Produkt mit Porsche Asia als Namen auf den Markt kommt - nur weil den asiatischen Namen keiner kennt.

 

Und Frankfurt Hahn ist das Analogon zu Chevrolet und Daewood. Jetzt haben Sie das Teil auch umbenannt, weil den asiatischen Namen keiner kennt, bzw. dieser in Europa nicht zieht - nur haben die beiden Firmen ein und den gleichen Besitzer: GM

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