kraven Geschrieben 27. Juli 2005 Melden Geschrieben 27. Juli 2005 Ich will 2 Flüge bei Wizz Air stornieren, die allerdings erst in 3 Wochen stattfinden. Jetzt hab ich am letzten Freitag eine Mail an die geschrieben mit der Forderung, die sollen mir die Steuern zurücküberweisen. Bisher keine Antwort. Hat jemand Erfahrung mit der Steuerrückerstattung bei denen? Und wenn wir schon dabei sind, wie lange dauert das etwa bei Easyjet? Bei denen wart ich auch schon seit Montag auf eine Antwort *g*
TobiBER Geschrieben 27. Juli 2005 Melden Geschrieben 27. Juli 2005 Normalerweise fordert man die Steruen erst nach dem Flugdatum zurück.... Na ja bei U2 kann das dauern - erhöhtes Mailaufkommen halt. Aber das Geld ist dann bei der nächsten KK-Abrechnung drauf.
kingair9 Geschrieben 27. Juli 2005 Melden Geschrieben 27. Juli 2005 Ich will 2 Flüge bei Wizz Air stornieren, die allerdings erst in 3 Wochen stattfinden. Eben, Du kannst bei den LCCs im Normalfall keine Flüge stornieren. Stornieren im engeren Sinne heißt schließlich den Vertrag rückzuwandeln (Du Geld zurück, die ihren Sitz zurück). Du kannst bei LCCs im Normalfall nur den Flug verfallen lassen. Erst wenn das geschehen ist, kannst Du das Geld zurückfordern. Von der Logik her wäre es für den LCC vielleicht besser, er würde Deinen Platz ohne die die Fare zurück zu geben, noch einmal neu (und das womöglich zu einem hohen Kurzfristpreis) vermarkten können aber in der Praxis machen die das nicht, wahrscheinlich zu hoher Aufwand.
Marobo Geschrieben 27. Juli 2005 Melden Geschrieben 27. Juli 2005 Beim Erstatten der Steuern/Gebühren wirst Du Dir die Zähne ausbeißen! Da ist nix zu machen. Weder freundliches Argumentieren und Zureden, noch das drohen mit Anwalt oder Verbraucherschützern hilft da. (Eigene Erfahrung!) Falls Du doch zu anderen Ergebnissen kommt, sag bitte unbedingt Bescheid.
cnt Geschrieben 29. Juli 2005 Melden Geschrieben 29. Juli 2005 Hallo, hat jemand Erfahrung mit der Erstattung von Steuern u. Gebühren bei Easyjet ? Muss leider 2 Flüge verfallen lassen, da meine Mitfliegerin erkrankt ist.
Marobo Geschrieben 29. Juli 2005 Melden Geschrieben 29. Juli 2005 Da habe ich zwar keine eigene Erfahrung, aber es soll grundsätzlich klappen. Jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr von glaube ich 17 EUR abgezogen! Ich weiß aber nicht, ob pro Flug und Person oder pro Person. Jedenfalls drückt sich EZY damit letztlich um den größten Teil der zu erstattenden Beträge.
TobiBER Geschrieben 29. Juli 2005 Melden Geschrieben 29. Juli 2005 Jo per Mail melden, pro Segment werden 7 Euro abgezogen.
kraven Geschrieben 24. August 2005 Autor Melden Geschrieben 24. August 2005 So, bei Wizz angerufen, die haben mir gesagt dass in ihren AGB drin steht, dass sie die Steuern nicht zurückzahlen. Müssen sie jedoch. Wie sollte ich nun am besten vorgehen?
touchdown99 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Probierst Du es mal damit und drohst, die Wettberwerbszentrale zu informieren und/oder einen Mahnbescheid gegen Wizz zu beantragen (haben die ein eigenes Büro in Deutschland oder nur Repräsentanten ?): http://www.wettbewerbszentrale.de/de/press...etail.asp?id=72 News & Info · Pressemitteilungen Pressemitteilung vom 8. März 2004 Ryanair: „Gebührenschlupf“ untersagt Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“ nicht mehr zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Klausel als unzulässige Verbraucherbenachteiligung beanstandet. Steuern und Gebühren sind Fluggast bezogen und fallen nur an, wenn der Fluggast tatsächlich auch fliegt. Tritt der Verbraucher die Reise allerdings nicht an, sind die Steuern und Gebühren nicht von der Fluggesellschaft an den Abgabengläubiger zu entrichten. „Über die beanstandete Verfallsregelung konnte sich Ryanair in ungerechtfertigter Weise Einnahmen aus Steuern und Gebühren verschaffen, obwohl tatsächlich kein Gebührentatbestand vorlag“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. „Verbraucher, die Flüge bei Ryanair stornieren, sollten darauf achten, dass ihnen bezahlte Beträge für Steuern und Gebühren auch tatsächlich zurückerstattet werden.“
Tecko747 Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Ich hab das gleiche Problem mit der Transavia. Die Stellen sich dumm und ich beiß mir die Zähne aus.
mith Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Ich hab das gleiche Problem mit der Transavia. Die Stellen sich dumm und ich beiß mir die Zähne aus. hat eigentlich mal jemand versucht, das einfach über die Kreditkarte zu stornieren? Oder gibt das Probleme, wenn man in der Tat ja gebucht hat und kein Fraud in dem Sinne vorliegt?
kraven Geschrieben 24. August 2005 Autor Melden Geschrieben 24. August 2005 Probierst Du es mal damit und drohst, die Wettberwerbszentrale zu informieren und/oder einen Mahnbescheid gegen Wizz zu beantragen An den Anwalt dort hab ich schon geschrieben, wie funktioniert das mit dem Mahnbescheid? (haben die ein eigenes Büro in Deutschland oder nur Repräsentanten ?): Gute Frage... Hab bisher noch nichts in der Hinsicht gefunden.
Gast Geschrieben 24. August 2005 Melden Geschrieben 24. August 2005 Hast Du eine Rechtsschutz? Wenn ja, einschalten und zum Anwalt. Wenn da in solchen Fällen was zu holen ist, dann nicht mit netten Briefen. Ansonsten: Anruf bei Deinem örtlichen Amtsgericht und nachfragen, welches Amtsgericht für Mahnverfahren zuständig ist. Es ist meistens eins, das für den weiteren Umkreis die Mahnverfahren erledigt. Lass Dich da beraten. Das Verfahren dürfte Dich erst Gebühren kosten, die Du auslegen musst. Später Gerichtsvollzieher. Ist nicht nett, aber wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, darf man sich wehren. Das ist legitim.
kraven Geschrieben 24. August 2005 Autor Melden Geschrieben 24. August 2005 Okay werd ich mal machen, danke für die Auskunft. Gibts irgendwelche Paragraphen/Gesetze, die man vorlegen kann und gegen die die wirklich verstoßen?
touchdown99 Geschrieben 25. August 2005 Melden Geschrieben 25. August 2005 Ich würde mal bei der Wettbewerbszentrale anrfen und nachfragen. ob es evtl. auch eine Unterlassungserklärung von Wizz gibt (wahrscheinlich nicht, aber vielleicht bekommst Du auf die Art und Weise was raus=. Mit dem Mahnbescheid ist das Problem, dass der dem Schuldner zugestellt werden muss. Das ist etwas mühsam, wenn es kein Büro o.ä. im Inland gibt. Vielleicht haben die in Hahn irgendwas - so hat es ja seinerzeit auch der Rechtsanwalt gemacht, der wegen rückerstattung gegen Ryanair vorgegangen ist, weil Ryanair in Hahn irgendein Office hat.
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