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airliners.de

Steuern zurück bei Wizz ?


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Geschrieben

Ich will 2 Flüge bei Wizz Air stornieren, die allerdings erst in 3 Wochen stattfinden. Jetzt hab ich am letzten Freitag eine Mail an die geschrieben mit der Forderung, die sollen mir die Steuern zurücküberweisen. Bisher keine Antwort. Hat jemand Erfahrung mit der Steuerrückerstattung bei denen? Und wenn wir schon dabei sind, wie lange dauert das etwa bei Easyjet? Bei denen wart ich auch schon seit Montag auf eine Antwort *g*

Geschrieben

Normalerweise fordert man die Steruen erst nach dem Flugdatum zurück....

 

Na ja bei U2 kann das dauern - erhöhtes Mailaufkommen halt. Aber das Geld ist dann bei der nächsten KK-Abrechnung drauf.

Geschrieben
Ich will 2 Flüge bei Wizz Air stornieren, die allerdings erst in 3 Wochen stattfinden.

 

Eben, Du kannst bei den LCCs im Normalfall keine Flüge stornieren. Stornieren im engeren Sinne heißt schließlich den Vertrag rückzuwandeln (Du Geld zurück, die ihren Sitz zurück).

 

Du kannst bei LCCs im Normalfall nur den Flug verfallen lassen. Erst wenn das geschehen ist, kannst Du das Geld zurückfordern.

 

Von der Logik her wäre es für den LCC vielleicht besser, er würde Deinen Platz ohne die die Fare zurück zu geben, noch einmal neu (und das womöglich zu einem hohen Kurzfristpreis) vermarkten können aber in der Praxis machen die das nicht, wahrscheinlich zu hoher Aufwand.

Geschrieben

Beim Erstatten der Steuern/Gebühren wirst Du Dir die Zähne ausbeißen! Da ist nix zu machen. Weder freundliches Argumentieren und Zureden, noch das drohen mit Anwalt oder Verbraucherschützern hilft da. (Eigene Erfahrung!) Falls Du doch zu anderen Ergebnissen kommt, sag bitte unbedingt Bescheid.

Geschrieben

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit der Erstattung von Steuern u. Gebühren bei Easyjet ?

Muss leider 2 Flüge verfallen lassen, da meine Mitfliegerin erkrankt ist.

Geschrieben

Da habe ich zwar keine eigene Erfahrung, aber es soll grundsätzlich klappen. Jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr von glaube ich 17 EUR abgezogen! Ich weiß aber nicht, ob pro Flug und Person oder pro Person. Jedenfalls drückt sich EZY damit letztlich um den größten Teil der zu erstattenden Beträge.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

So, bei Wizz angerufen, die haben mir gesagt dass in ihren AGB drin steht, dass sie die Steuern nicht zurückzahlen. Müssen sie jedoch. Wie sollte ich nun am besten vorgehen?

Geschrieben

Probierst Du es mal damit und drohst, die Wettberwerbszentrale zu informieren und/oder einen Mahnbescheid gegen Wizz zu beantragen (haben die ein eigenes Büro in Deutschland oder nur Repräsentanten ?):

 

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/press...etail.asp?id=72

 

 

News & Info · Pressemitteilungen

 

Pressemitteilung vom 8. März 2004

 

Ryanair: „Gebührenschlupf“ untersagt

Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“ nicht mehr zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge auf diese Klausel zu berufen.

 

Die Wettbewerbszentrale hatte diese Klausel als unzulässige Verbraucherbenachteiligung beanstandet. Steuern und Gebühren sind Fluggast bezogen und fallen nur an, wenn der Fluggast tatsächlich auch fliegt. Tritt der Verbraucher die Reise allerdings nicht an, sind die Steuern und Gebühren nicht von der Fluggesellschaft an den Abgabengläubiger zu entrichten.

 

„Über die beanstandete Verfallsregelung konnte sich Ryanair in ungerechtfertigter Weise Einnahmen aus Steuern und Gebühren verschaffen, obwohl tatsächlich kein Gebührentatbestand vorlag“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismusexperte der Wettbewerbszentrale. „Verbraucher, die Flüge bei Ryanair stornieren, sollten darauf achten, dass ihnen bezahlte Beträge für Steuern und Gebühren auch tatsächlich zurückerstattet werden.“

Geschrieben
Ich hab das gleiche Problem mit der Transavia. Die Stellen sich dumm und ich beiß mir die Zähne aus.

 

hat eigentlich mal jemand versucht, das einfach über die Kreditkarte zu stornieren? Oder gibt das Probleme, wenn man in der Tat ja gebucht hat und kein Fraud in dem Sinne vorliegt?

Geschrieben
Probierst Du es mal damit und drohst, die Wettberwerbszentrale zu informieren und/oder einen Mahnbescheid gegen Wizz zu beantragen

 

An den Anwalt dort hab ich schon geschrieben, wie funktioniert das mit dem Mahnbescheid?

 

(haben die ein eigenes Büro in Deutschland oder nur Repräsentanten ?):

 

Gute Frage... Hab bisher noch nichts in der Hinsicht gefunden.

Geschrieben

Hast Du eine Rechtsschutz?

Wenn ja, einschalten und zum Anwalt.

Wenn da in solchen Fällen was zu holen ist, dann nicht mit netten Briefen.

 

Ansonsten: Anruf bei Deinem örtlichen Amtsgericht und nachfragen, welches Amtsgericht für Mahnverfahren zuständig ist. Es ist meistens eins, das für den weiteren Umkreis die Mahnverfahren erledigt. Lass Dich da beraten.

Das Verfahren dürfte Dich erst Gebühren kosten, die Du auslegen musst.

Später Gerichtsvollzieher.

 

Ist nicht nett, aber wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, darf man sich wehren. Das ist legitim.

Geschrieben

Ich würde mal bei der Wettbewerbszentrale anrfen und nachfragen. ob es evtl. auch eine Unterlassungserklärung von Wizz gibt (wahrscheinlich nicht, aber vielleicht bekommst Du auf die Art und Weise was raus=.

 

Mit dem Mahnbescheid ist das Problem, dass der dem Schuldner zugestellt werden muss. Das ist etwas mühsam, wenn es kein Büro o.ä. im Inland gibt.

 

Vielleicht haben die in Hahn irgendwas - so hat es ja seinerzeit auch der Rechtsanwalt gemacht, der wegen rückerstattung gegen Ryanair vorgegangen ist, weil Ryanair in Hahn irgendein Office hat.

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